Zweiter Navi Diebstahl. Nachweis über Reparatur.
Hallo, mein Fall ist so individuell, dass ich nichts dergleichen finden konnte.
Im Januar 2016 wurde aus meinem BMW 520d das komplette Navigationssystem geklaut. Ich habe diesen Schaden gemäß Gutachten abgerechnet und die Reparatur bzw. den neu Einbau selber durchgeführt. Vor zwei Wochen ist mein Auto wieder aufgebrochen worden und die Versicherung verlangt jetzt logischerweise einen Nachweis über die Instandsetzung. Ich habe aber bis auf die neue Scheibe keine Kaufbelege. Im letzen Sommer ist mir einer ins Auto gefahren und der Schaden wurde beim DEKRA begutachtet. In dem Gutachten ist klar ersichtlich (Bilder), dass wieder ein Navi verbaut ist. Außerdem sind im Gutachten keine Vorschäden vermerkt. Glaubt Ihr das die Versicherung dies als Nachweis akzeptiert?
Beste Antwort im Thema
Vielleicht war es dein eigenes?
77 Antworten
Der Sachverhalt in deinem link ist nicht mit dem des TE vergleichbar und alle in der Rn12 des dortigen Urteils zutreffend genannten Kriterien kann der TE sowohl darlegen als auch beweisen.
Wie Du meiner Sig entnehmen kannst, bin ich kein Freund von Werbung im user-Bereich. 😎
Ich habe mir das Urteil komplett durchgelesen. Dein Zitat ist so aus dem Zusammenhang gerissen und passt nicht zu meinem Fall.
Die entscheidenden Punkte stehe in Rn13.
Die Rechtsprechung in solchen Fällen, Diebstahl von Navigationsgeräten, ist von einigen Randbedingen gekennzeichnet. So war lange / ist streitig, in wie weit überhaupt ein Gebrauchtwagenmarkt für Navigationsgeräte existiert. Es gibt verschiedene Zahlen über den Anteil an Hehlerware bei gebrauchten Navigationssystemen (zB Polizei Passau mit 90%). Zum Leidwesen der Versicherungen wird deshalb der Neupreis fällig bzw. 1% pro Monat Wertminderung. Auf der anderen Seite verlangen die Versicherungen entsprechend einen gründlichen Nachweis, wie er bei einem Kauf auf Rechnung bzw. dem kompletten Einbau in der Werkstatt gegeben wäre. Genau daran scheiterte es unter anderem in dem von mir zitierten Fall. Genau daran scheitert es beim TE.
Aber wofür Argumente und Belege, Smiley mit Sonnenbrillen und ein bisschen Geschwafel funktioneren sicher genauso gut. Dazu ein paar flotte Sprüche und gut.
@Marcel
Hättest du damals mit dem Geld der Versicherung ein neues Navi beim Händler einbauen lassen, wäre heute alles okay.
Hättest du damals auf Rechnung gekauft und es beim Händler einbauen lassen (da wäre vielleicht auch auf Hehlerware geprüft worden, wenn die Seriennummer ins System wandert), wäre alles okay und du hättest einige 100er in der Tasche.
Heute hast du Probleme und die Leute die dir erklären warum, haben Unrecht. Alles klar. Makes perfect sense.
Lies es Dir nochmal mit unvoreingenommenen Verständnis durch. In deinem Link hat sich ein VN echt dropsig angestellt und er hat keinerlei Nachweis für die fachgerechte Beseitigung des Vorschadens geführt und auch den äußeren Tatbestand einer Entwendung nicht geführt und dann das Auto auch noch vor der Verhandlung nach unbekannt verkauft. Beim TE ist das anders.
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Zitat:
Urteil: So ist bereits die Herkunft des angeblich entwendeten Navigationsgerätes unklar. Es steht weder fest, ob das Gerät überhaupt werthaltig war noch, ob der Kläger an diesem Gerät hat Eigentum erwerben können, weil es sich möglicherweise um Hehlerware gehandelt haben könnte.
Ist die Herkunft des Gerätes denn in unserem Fall eindeutig? Was sagt denn der TE dazu?
Zitat:
TE War von einem in Mainz Kastel der Unfallwagen schlachtet. Der hat mir dann das Angebot ohne Rechnung gemacht und ich habe nicht über die Konsequenzen nachgedacht. Zu dem Zeitpunkt wollte ich vermutlich gar nicht genau wissen wo das genau her kommt.
Klingt sicher gut vor Gericht, vor allem der letzte Satz.
Zitat:
Urteil: Auch die Umstände des angeblichen Einbaus in das Fahrzeug des Klägers sind unklar und nicht nachprüfbar geblieben. Schriftsätzlich hat der Kläger vortragen lassen, dass das Navigationsgerät von einem Freund seines Bruders eingebaut worden sein soll, der als Mechaniker/Techniker bei der Mercedes-Benz-Niederlassung in E beschäftigt sein soll, so dass er in der Lage gewesen sei, die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Was hat unser TE gemacht?
Zitat:
TE den neu Einbau selber durchgeführt.
Prima, fast noch besser.
Zitat:
Urteil: Da jedoch die Herkunft des vom Kläger angeblich erworbenen Navigationsgerätes unklar ist, besteht ohnehin keine Möglichkeit, die Identität bzw. fehlende Identität der Geräte zu prüfen
Hat unser TE die Seriennummer des Geräts? Was sagt er dazu?
Zitat:
TE Über die Seriennummer des Navis z.B. wäre der Nachweis möglich, wenn es jetzt nicht wieder weg wäre.
Ah, leider nicht. 🙁
Sieht nicht gut aus.
Edit: Bist du ganz sicher, dass ich derjenige bin, der mal unvoreingenommenen das ganze betrachten sollte? Vor allem mit Blick auf die entsprechende Handhabung bei der Rechtsprechung, welche ich oben schon angeschnitten habe.
Edit2:Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Juni 2017 um 22:52:04 Uhr:
Lies es Dir nochmal mit unvoreingenommenen Verständnis durch. In deinem Link hat sich ein VN echt dropsig angestellt und er hat keinerlei Nachweis für die fachgerechte Beseitigung des Vorschadens geführt und auch den äußeren Tatbestand einer Entwendung nicht geführt und dann das Auto auch noch vor der Verhandlung nach unbekannt verkauft. Beim TE ist das anders.
Vielleicht könntest du mir kurz erklären, wo die Nachweise des TEs für folgende drei Punkte sind:
- Herkunft und Erwerb eines Originalteils, welches keine Hehlerware ist
- Fachgerechter Einbau des Navigationssystems
- Identität des Geräts = Seriennummer
Diese sind, deiner Aussage nach, hier ja gegeben. Danke!
Irgendwann bist Du bestimmt mit dem Editieren fertig. 😁
Die Rechtssätze stehen dort in der Rn12. In der Rn13 werden sie auf den dortigen Fall angewendet. Dort werden keine neuen Rechtssätze aufgestellt. Man nennt sowas Subsumtion.
Das Gerät stammt von einem Verwerter. Der wird den Unfaller gewiss gekauft und nicht geklaut haben. Das ist alles andere als eine unklare Herkunft. Der § 1006 BGB streitet da bereits für den Verwerter und erst recht für den TE. Wer das Eigentum da bestreiten will, der muss für seine Hehlereibehauptung den Vollbeweis führen. Viel Spaß dabei. Hinzu kommt noch der Eigentumserwerb durch Vermischung/Verarbeitung. Keine Rechnung vom Kauf zu haben, das ist keine Straftat. Wenn der Verwerter die Einnahmen nicht versteuert haben sollte, dann ist das für den TE egal. Sich keine weiteren Gedanken über die Geräteherkunft zu machen, ist ebenfalls unschädlich, solange man nicht auf den einschlägig bekannte Hehlereimärkten in Polen, Litauen etc. oder gar nachts im dunklen Park bei "Graf Zahl" in seinem "Mantelladen" eingekauft hat.
Selbstverständlich darf man ein Navi selbst einbauen. Man braucht kein Studium absolviert zu haben, um ein im Spenderfahrzeug entheiratetes Gerät in das Empfängerfahrzeug einzubinden und in Betrieb zu nehmen. Mit dem Fahrzeugcode vom Spender geht das auch später noch. Da der TE das selbst gemacht hat, kann er den Aus- und Einbau sicherlich auch jederzeit an einem Vergleichsfahrzeug bzw. mit einem anderen legal erworbenen Ersatzgerät live vorführen. Ferner ist das jetzt geklaute in einem nach dem ersten Klau erstellten Gutachten abgebildet.
Die Seriennummer des aktuell geklauten Navis könnte man über die VIN vom Spenderfahrzeug ermitteln. Der Verwerter wird seine Ankäufe sicher dokumentiert haben und dann kommt man spätestens über das KBA in Flensburg auch noch an die VIN des Spenderfahrzeugs.
Du kannst anderer Ansicht sein und von mir aus auch bleiben. Nur lass das mit dem Bemühen, andere Sichtweisen als lächerlich hinzustellen.
Hey Paul,
lass ihm doch seine Meinung. Irgendwann muss man aufgeben...
... Es ist eh unerheblich.
Der Te soll jetzt das Gutachten als Nachweis einreichen (verlieren kann er ja nichts) und dann ist der Versicherer "am Zug".
Jeder billig und gerecht denkende Schadenregulierer wird hier zum klaren Schluss kommen.
Zu allem anderen sind glaube ich die Meinung dargelegt.
- Bei so einem pflichtbewussten Verwerter (wie du ihn beschreibst) wundert es mich doch sehr, dass keine Rechnung vorhanden ist. Schützenhilfe von dem Verwerter ist wohl auch nicht zu erwarten. Dieser erinnert sich nicht mehr an den Verkauf, es gibt keine Unterlagen dazu und er würde sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten.
- Was den fachgerechten Einbau angeht, einen Einbau wie ihn ein Fachmann vornehmen würde, traue ich das bei idealen Umständen dem normalen Autofahrer zu. Nach einem Einbruch sind aber Schäden an den Kabeln nicht unüblich, dann wird das ganze kompliziert. Hier hört mein Vertrauen auf, das sollte aber im Schadensgutachten nach dem ersten Einbruch deutlich zu finden sein. Diesen Punkt kann der TE klären.
- Die Seriennummer des Navigationsgeräts kann nicht über die VIN ermittelt werden. Wer weiß, ob da zum Zeitpunkt der Schlachtung das Seriennavi oder sonst eines (wie der TE es getan hat) verbaut war. Wenn der Verwerter nach dem Ausbau eine Teiledatenbank führt und die Nr. dort hinterlegt hat, ist das etwas anderes.
Insgesamt: Deiner Ansicht folgend müsste der Schaden des TEs ja bereits (Edit: bzw nach einreichen der Dekra Bilder) reguliert sein (werden), aus irgendeinem Grund ist das (noch) nicht der Fall.
Ich versuche nicht an grünen Daumen die Werthaltigkeit meiner Aussagen festzumachen. Polemik sehe ich auch nicht. Warten wir ab, was passiert. In 4 Wochen wissen wir mehr.
Hier geht es auch nicht nur um die juristischen Aspekte und die Beweiskraft welche hier übrigens mehr als dünn ist
(was wil denn der DEKRA SV hier bezeugen können, dass da ein Bilschirm drinn war, der funktionierte na und?)
Hier geht es auch um die technische Seite. Und da wird es Interessant....🙂
Aber wie hier schon geschrieben wurde, es ist eingentlich alles gesagt.
In diesem Sinne, frohe Ostern...😁
Oh mann, aus der einfachen Frage, ob wohl ein Gutachten eines anderen Schadens ausreicht, um eine Instandsetzung eines ZUVOR gestohlenen Navis nachzuweisen, wird der TE des Versicherungsbetrugs, der Bereicherung usw. bezichtigt...
Das Gutachten, was NACH dem regulierten Schaden das Navi nachweist, wird ganz bestimmt ausreichen.
Eine Rechnung könnte auch mittlerweile verloren, verlegt sein. Selbst Hausratversicherungen akzeptieren Fotos. Nicht jeder heftet jede Rechnung penibel ab.
Kranke Welt. Ein Opfer wird zum Beschuldigten der selbst ernannten Fachleute hier. Bleibt zu hoffen, das diejenigen hier wohl hoffentlich nicht irgendwo arbeiten, wo sie Menschen mit ihrer verkorksten Meinung Schaden zufügen können.
Begründung?
Es deklariert das Navi als vorhanden, NACH dem Schaden.
Jede Disskussion über die Herkunft des nun verbauten Navis sind überflüssig. Hehlerwar, das geklaute, alles zu beweisende Unterstellungen.
Die Versicherung wird es akzeptieren und den Schaden ersetzen. Eventuell kündigen sie den Vertrag, weil es zu teuer wird.
Navis haben ja auch Seriennummern... diese sollte man schon vorlegen können, ähnlich wie bei Handys oder Fahrrädern 😁