Zweiter Navi Diebstahl. Nachweis über Reparatur.

Hallo, mein Fall ist so individuell, dass ich nichts dergleichen finden konnte.
Im Januar 2016 wurde aus meinem BMW 520d das komplette Navigationssystem geklaut. Ich habe diesen Schaden gemäß Gutachten abgerechnet und die Reparatur bzw. den neu Einbau selber durchgeführt. Vor zwei Wochen ist mein Auto wieder aufgebrochen worden und die Versicherung verlangt jetzt logischerweise einen Nachweis über die Instandsetzung. Ich habe aber bis auf die neue Scheibe keine Kaufbelege. Im letzen Sommer ist mir einer ins Auto gefahren und der Schaden wurde beim DEKRA begutachtet. In dem Gutachten ist klar ersichtlich (Bilder), dass wieder ein Navi verbaut ist. Außerdem sind im Gutachten keine Vorschäden vermerkt. Glaubt Ihr das die Versicherung dies als Nachweis akzeptiert?

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Vielleicht war es dein eigenes?

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Warum fragst Du dann?

Rhetorisch. Und dann haben 'Fachleute' das entwendete Teil fälschlicherweise als von der Fachwerkstatt verbautes original Ersatzteil dargestellt, was den Schaden künstlich in die Höhe treibt.

um es hier mal auf den Punkt zu bringen. Ohne Nachweise wird die Versicherung hier -verständlicherweise- nicht regulieren.

Das Grüne Männchen Gutachten ist bezüglich des "Nachweis" über ein angeblich neu angeschafftes Navi sowas von
unbrauchbar.

@Paul

Sorry, aber was schreibst du hier?

Das Gericht möchte ich sehen, das so etwas als "Nachweis" für ein Ersatzweise angeschafftes Navi anerkennt?

Schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass dies das alte Navi des TE sein könnte?

Genau das wird nämlich im Fall der Fälle hier so angeführt.

Und Ihr -Experten- hört jetzt bitte auf euch hier zu echauffieren, nur weil es gerade mal Inn ist und vielleicht grüne Daumen gibt.

Ich (TE) melde mich nun auch noch mal zu Wort, wenn ich darf??
Die Versicherung fordert keine Rechnung sondern den Nachweis, dass der Schaden behoben wurde.

Was ich für das gleichwertige oder vielleicht sogar mein eigenes Navi bezahlt habe geht die Versicherung nichts an. Mal im Ernst, der hatte mehrere geschrottete BMW auf dem Hof stehen. Wenn die nicht geklaut waren wird die Ware wohl sauber sein.
Ich hätte nach der Reparatur zum DEKRA fahren sollen und mir die Reparatur bestätigen lassen sollen. Ich habe dem aktuellen Gutachter direkt mitgeteilt, dass die Kratzer in den Blenden und Armaturenbrett vom Vorschaden stammen und nicht erneut abzurechnen sind, da ich diese Teile nicht getauscht habe und die Kohle eingesteckt habe. Wobei ja der Wert durch die Kratzer gemindert ist. Also völlig legitim.

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Ich bin gespannt wie die Versicherung reagiert und halte euch auf dem laufenden.

Zitat:

@Marcel0383 schrieb am 3. Juni 2017 um 19:45:01 Uhr:

Ich (TE) melde mich nun auch noch mal zu Wort, wenn ich darf??
Die Versicherung fordert keine Rechnung sondern den Nachweis, dass der Schaden behoben wurde.

Was ich für das gleichwertige oder vielleicht sogar mein eigenes Navi bezahlt habe geht die Versicherung nichts an. Mal im Ernst, der hatte mehrere geschrottete BMW auf dem Hof stehen. Wenn die nicht geklaut waren wird die Ware wohl sauber sein.
Ich hätte nach der Reparatur zum DEKRA fahren sollen und mir die Reparatur bestätigen lassen sollen. Ich habe dem aktuellen Gutachter direkt mitgeteilt, dass die Kratzer in den Blenden und Armaturenbrett vom Vorschaden stammen und nicht erneut abzurechnen sind, da ich diese Teile nicht getauscht habe und die Kohle eingesteckt habe. Wobei ja der Wert durch die Kratzer gemindert ist. Also völlig legitim.

Hier geht es um den Nachweis, dass du ein anderes Navi angeschafft hast. Willst du hier ernstaft glauben machen, dass dies der Auftrag des Schadengutachten vom DEKRA SV war?

Glaubst du ernsthaft, das der DEKRA SV dir bestätigt, dass dein Navi ein "anderes" war, wie das, welchens dir gestohlen wurde?

Für wie doof möchtest du eigentlich andere verkaufen?

Es weiß doch keiner was du da selber eingebaut hast. Vielleicht war das eine China Teil (gerade die gibt es für 5er), vielleicht war das Schrott, vielleicht dein eigenes ... keiner außer berlin-paul und du weiß was du verbaut hast. Das sollst du jetzt aufzeigen, zB per Rechnung.

Ich verstehe nicht die Aggressivität dieser Diskussion. Belassen wir es einfach dabei. Ich muss mir hier nicht unterstellen lassen die Versicherung betrogen zu haben. Alle drei vorliegenden Gutachten stammen vom DEKRA. Ich will hier auch niemanden für Blöd verkaufen.
Über die Seriennummer des Navis z.B. wäre der Nachweis möglich, wenn es jetzt nicht wieder weg wäre.
Ich glaube kaum dass es für das Fahrzeug einen China Nachbau gibt. Es handelt sich um ein Navi Professionell aus einem BMW F11 EZ.2011

Marcel meint (und da hat er Recht)
Über die Seriennummer des Navis z.B. wäre der Nachweis möglich, wenn es jetzt nicht wieder weg wäre.

Bingo.......

Wirklich tragisch das Ganze

Auf den Bildern des Gutachtens zum Unfallschaden ist das Navi sogar eingeschaltet und klar ersichtlich, dass es keine Attrappe ist.

Versteh das nicht falsch als Aggressivität. Niemand ist aggressiv. Hier werden dir nur die Argumente der Versicherung aufgezeigt; warum diese nicht einfach bezahlt. Drücke dir die Daumen, dass alles klappt.

Ach, Marcel,

ich könnte dir zum BMW Navi Professional noch so einiges erzählen...😎

Auch zum ein Einbau eines "anderen" Navi aus einem "Unfallwagen" und zu dem, was dann so alles mit deinem
BMW passiert, oder so.....

Aber du wirst das schon hinbekommen mit der Versicherung, da bin ich mir sicher.........🙂

@TE
Halte uns bitte auf dem laufenden.
Hier gibt es leider in letzter Zeit so oft unterschiedliche Aussagen von Experten, dass man als Laie gar nicht mehr weiß was jetzt Sache ist.

@ Delle ... das entscheidet sich an der Frage der Beweislast und der Erfüllung der (sekundären) Darlegungslast. Prozessual steht sich da die Versicherung schlecht. Wir müssen ja nicht immer einer Meinung sein ... aber richtiger wärs. 🙂

Edith meint übrigens, dass die vielen Daumen an meinen Beiträgen besonders hier ins Auge fallen. 😁

Hier mal jemand der ähnliche Probleme hatte:

https://openjur.de/u/587206.html

Zitat:

1. Mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ist von der Vortäuschung einer Entwendung auszugehen, wenn der behauptete Versicherungsfall die klassischen Merkmale einer nur vorgetäuschten Teileentwendung aufweist:
- unklare Herkunft des angeblich entwendeten Navigationsgerätes;
- fragliche Werthaltigkeit des Gerätes;
- fragliches Eigentum an dem Gerät, da möglicherweise Hehlerware;
- unklare und nicht nachprüfbare Umstände des angeblichen Einbaus des Gerätes in das Fahrzeug

Hoffentlich helfen die grünen Daumen dem TE!
Vielleicht könnt ihr zusammen vor den Kadi gehen und dort die Dispositionsfreiheit des Versicherungsnehmer erklären.

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