Zweiter Navi Diebstahl. Nachweis über Reparatur.
Hallo, mein Fall ist so individuell, dass ich nichts dergleichen finden konnte.
Im Januar 2016 wurde aus meinem BMW 520d das komplette Navigationssystem geklaut. Ich habe diesen Schaden gemäß Gutachten abgerechnet und die Reparatur bzw. den neu Einbau selber durchgeführt. Vor zwei Wochen ist mein Auto wieder aufgebrochen worden und die Versicherung verlangt jetzt logischerweise einen Nachweis über die Instandsetzung. Ich habe aber bis auf die neue Scheibe keine Kaufbelege. Im letzen Sommer ist mir einer ins Auto gefahren und der Schaden wurde beim DEKRA begutachtet. In dem Gutachten ist klar ersichtlich (Bilder), dass wieder ein Navi verbaut ist. Außerdem sind im Gutachten keine Vorschäden vermerkt. Glaubt Ihr das die Versicherung dies als Nachweis akzeptiert?
Beste Antwort im Thema
Vielleicht war es dein eigenes?
77 Antworten
Der TE bekommt 1000 Euro für ein neues Navi, baut eines für 100 Euro aus dubioser Quelle ein. Beim nächsten Schaden werden wieder 1000 Euro reguliert. Läuft.
Nö. Es wird jeweils der Schaden reguliert. Völlig korrekt sowas.
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Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 3. Juni 2017 um 19:01:11 Uhr:
Der TE bekommt 1000 Euro für ein neues Navi, baut eines für 100 Euro aus dubioser Quelle ein. Beim nächsten Schaden werden wieder 1000 Euro reguliert. Läuft.
du willst es nicht verstehen, oder?
nicht alles, was man nicht für 5000€ bei BMW kauft ist geklaute Ware.
Hör auf irgendetwas in den Sachverhalt hereinzuinterpretieren, was nicht gegeben ist.
Wenn er ein Original Navi für 100€ gekauft hat, was sonst 1000€ hat er halt Glück gehabt - so einfach ist das.
🙄🙄🙄😕😕😕😕😰😰😰
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 3. Juni 2017 um 19:05:59 Uhr:
Versicherungsbetrug.
was ist daran Versicherungsbetrug. Es bekommt den Wiederbeschaffungswert ersetzt und nicht den Preis den er bezahlt hat. Denn dann würde er nach Deine Logik gar nichts bekommen, wenn ihm das Navi geschenkt worden wäre.
Du willst es nicht verstehen. Die Versicherung will zu Recht eine Rechnung sehen. Wenn auf der nur 100 € steht, gibt es nur 100 €, weil ein Navi zum Preis von 100 € gestohlen wurde. Aber das ist deine Welt, wir leben nur darin.
Edit: Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich aber auf das gestohlene Teil. Ein dubios erworbenes Bauteil von privat ohne Gewährleistung. Keine Neuware von gewerblich mit Einbau.
Nein, tue mir bitte ein gefallen: Überlass den Fachleuten die fachlich richtige Antwort und schade dem TE nicht mit Deinen Halbweisheiten.
Sorry, muss augenscheinlich mal so hart gesagt werden.
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 3. Juni 2017 um 19:10:59 Uhr:
Du willst es nicht verstehen. Die Versicherung will zu Recht eine Rechnung sehen. Wenn auf der nur 100 € steht, gibt es nur 100 €, weil ein Navi zum Preis von 100 € gestohlen wurde. Aber das ist deine Welt, wir leben nur darin.
und dann bekommt er tatsächlich nichts, wenn er nichts dafür bezahlt hat, ja?
@freudeamfahren Nein, die Versicherung hat einen Anspruch darauf, dass die Beseitigung des bekannten Vorschadens nachgewiesen wird. Da reicht ein späteres SV-Gutachten aus, das das Serien-Navi als (wieder) vorhanden bestätigt hat.
Das ist völlig Irrsinn was ihr hier propagiert. Schlagt dem TE doch gleich vor an schwer einsehbaren Kreuzungen Unfälle zu provozieren und die Schäden in Polen zu reparieren. Gibt Leute, die haben es damit zum Porsche geschafft. Ihr seid ja die 'Fachleute'.
Es gibt eben Wissende und es gibt auch Meinende. Ist beides i.O.. Das polemische Gequake könntest Du trotzdem weglassen. 😰
Ist doch nicht polemisch. Die Regulierung dient dazu den Zustand vor dem Schaden wieder herzustellen. Wenn dies erfolgt und es bleibt Geld in deiner Tasche ist was schief gelaufen. Dafür muss man nicht intelligent sein?
Das liegt im Geschick und auch in der Dispositionsfreiheit des Versicherten. Eine Frage der Intelligenz ist das nicht.
Gibt genug Urteile dazu im Netz, gerade bei gestohlenen Navigationssystemen. Deswegen erübrigt sich da auch jede weitere Diskussion.