Zwei Vertragshändler - zwei verschiedene Beträge

Peugeot 208, 99PS, Diesel
Baujahr 03/2017
30.000 km

Hallöchen,
ich möchte euch gerne eine interessante Geschichte erzählen.
Vor ein paar Wochen lief mir ein Hund vors Auto. Die Herrchen haben nicht bemerkt, dass er aus dem Haus geflüchtet ist. Um die Geschichte abzukürzen: Es geht ihm sehr gut, hat gar nichts 🙂
Für die Polizei ist die Sache auch schnell klar gewesen, der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen. Mit denen gab es auch gar keine Diskussion, haben sie eingesehen. Allerdings wird das privat bezahlt, eine Hundeversicherung ist nicht vorhanden. Hm, ok, sie haben jetzt hoffentlich aus der Sache viel gelernt.

Anfrage beim Peugeot Autohaus 1
Kosten Schaden Hund: 1.400€
Dauer: 1,5 bis 2 Wochen
Inspektion (steht jetzt sowieso an): ca. 420€
Private Reparatur (Lackschaden an der Stoßstange): 450€
Leihwagen: 35€/Tag

Der Hundebesitzer fiel aus allen Wolken. Er kann sich die Höhe der Kosten nicht erklären und die Dauer sowieso nicht. Ich ehrlich gesagt auch nicht. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mir bei einem anderen Händler einen weiteren Kostenvoranschlag hole.

Anfrage beim Peugeot Autohaus 2
Kosten Schaden Hund: 600€
Dauer: 3 Tage
Inspektion (steht jetzt sowieso an): ca. 320€
Private Reparatur (Lackschaden an der Stoßstange): 250€
Leihwagen: geschenkt

Nach einem kurzen Gespräch mit dem Meister über die hohen Differenzen hat sich folgendes ergeben:
Sie sind ein Familienunternehmen und arbeiten gerne mit zufriedenen Kunden zusammen. Da er weiß, dass alles aus privater Tasche bezahlt werden muss, wird die Reperatur auf das nötigste beschränkt. Wenn da eine Versicherung hintendran wäre, dann könnte man natürlich etwas mehr machen. Die Inspektion ist einfach so bei ihnen günstiger. Den Lackschaden machen sie so günstig, weil sie ja sowieso durch den Aufprall mit dem Hund dort am arbeiten sind, dann kann man das ja miteinander verbinden.
Den Leihwagen bekomme ich durch die Höhe der Kosten geschenkt.

Ich finde das unglaublich. Ob ich es unglaublich dreist finde weiß ich noch nicht, da ich noch nicht viele Erfahrungen mit Autohäusern gemacht habe und wie die tatsächlich vorgehen. Jedenfalls ist der Hundebesitzer um einiges glücklicher und ich kann das mit gutem Gewissen abschließen.

Beste Antwort im Thema

Wir leben in eine freien (?) Marktwirtschaft und jeder Händler, jede Werkstatt kann die Preise nach seinen Kriterien gestalten.
Aus diesem Grund nehme ich mir immer die Zeit mir mehrer Angebote einzuholen. Nur so lässt sich mehr Geld sparen als mit der Hände Arbeit, sagt ein altes Sprichwort.

MfG kheinz

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Hallo zusammen,
nun bin ich aber stark irritiert. Ist es nicht allseits bekannt dass wir von den Werkstätten in der Regel nach Strich und Faden verar...t werden? Die überzogenen Kosten haben damit zu tun, dass Du gesagt hast, dass Du es ja nicht bezahlen muss. Da gibt es einige (wenn nicht die meisten) die dann x00% drauf schlagen. Das ist keine freie Marktwirtschaft das ist Abzocke und Betrug.
Ich dachte aber das ist jedem bekannt.
Die ehrliche Werkstatt die Du da gefunden hast ist Gold wert - wenn man so eine Werkstatt gefunden hat, darf man sein Leben lang dort nicht mehr wegziehen... :-)

Ganz im Ernst - wenn Du eine preiswerte Reparatur wünschst, darft Du um Gottes Willen nichts davon erzählen, dass ein anderer die Kosten trägt - erst recht keine Versicherung.

Gruss

P.S.: Wenn ich mir das Foto anschaue hätte es eigentlich nicht mehr als 150 Euro kosten dürfen. Das scheint ja noch nicht einmal lackiert zu sein. Arbeitszeit: kannst Du drauf warten...

Man hätte auch beide Kostenvoranschläge einstellen können.
Unsportlich aber langweilig.

Also wenn es wirklich nur das Plastikteil ist, kannste Dir hier
http://catcar.info/peugeot/?lang=en
die korrekte Teilenummer raussuchen und das damit online für ~70€ bestellen. Wo soll/muss den da was lackiert werden?

Wenn eine Werkstatt 1,5 bis 2 Wochen für eine Karosserie- und Lackschadenreparatur benötigt, kann man davon ausgehen, dass der Wagen nahezu technischer Totalschaden ist. Daher kann es sein, dass das Autohaus keine eigene Karosserie- und Lackabteilungen hat und deshalb das Fahrzeug an einen Instandsetzer weitergibt (ist sehr häufig der Fall) und deshalb keine vernünftige Zeitplanung auf die Reihe bekommt. Eine Reparatur mit einer Rechnungssumme von 1.400,- ist in max. 2 Tagen erledigt, egal, was beschädigt ist. Es sei denn, wir setzen 100 Arbeitstunden á 14,- Euro an :-), ....

Hast du denn keinen freien Karosserie- und Lack-Betrieb in der Nähe? Diese haben im Durchschnitt höheres Know How als die Markenwerkstätten, die häufig keine ausgebildeten Karosseriebauer oder Lackierer in der Belegschaft haben.

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Zitat:

Wenn eine Werkstatt 1,5 bis 2 Wochen für eine Karosserie- und Lackschadenreparatur benötigt, kann man davon ausgehen, dass der Wagen nahezu technischer Totalschaden ist.

Oder die Werkstattauslastung eh schon bei über 100% liegt...

Zitat:

@GTITyp schrieb am 5. Februar 2019 um 11:32:03 Uhr:


Und es ist immer so, eine kleine Werkstatt wird meistens billiger sein und eine freie Werkstatt ist noch etwas billiger

Sorry - und es ist nicht immer so ...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 7. Februar 2019 um 09:44:01 Uhr:



Zitat:

Wenn eine Werkstatt 1,5 bis 2 Wochen für eine Karosserie- und Lackschadenreparatur benötigt, kann man davon ausgehen, dass der Wagen nahezu technischer Totalschaden ist.

Oder die Werkstattauslastung eh schon bei über 100% liegt...

Dann kann die Reparaturdauer bei einem Fahrzeug, das fahrbereit und verkehrssicher ist und das der Kunde daher weiter nutzen kann, trotzdem nicht mehr als max. 2 Tage dauern.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 7. Februar 2019 um 09:44:01 Uhr:



Zitat:

Wenn eine Werkstatt 1,5 bis 2 Wochen für eine Karosserie- und Lackschadenreparatur benötigt, kann man davon ausgehen, dass der Wagen nahezu technischer Totalschaden ist.

Oder die Werkstattauslastung eh schon bei über 100% liegt...

....und da greift die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.
Sorry, wollte das "Thema" nicht abwürgen.

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 7. Februar 2019 um 11:14:46 Uhr:



Zitat:

@Mark-86 schrieb am 7. Februar 2019 um 09:44:01 Uhr:


Oder die Werkstattauslastung eh schon bei über 100% liegt...

....und da greift die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

Und die besagt dass man sich mehrere Angebote einholen muss, und das für den Schädiger günstigste auswählen muss?

Das glaube ich nicht.

Der Geschädigte könnte auch einen Gutachter aufsuchen, den Schaden fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld machen was ihm gefällt.
Und wenn er keine Lust auf den ganzen Kram hat, kann er das alles auch von einem Anwalt regeln lassen.

Zitat:

@torty666 schrieb am 7. Februar 2019 um 14:34:48 Uhr:



Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 7. Februar 2019 um 11:14:46 Uhr:


....und da greift die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.


Und die besagt dass man sich mehrere Angebote einholen muss, und das für den Schädiger günstigste auswählen muss?
Das glaube ich nicht.

Der Geschädigte könnte auch einen Gutachter aufsuchen, den Schaden fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld machen was ihm gefällt.
Und wenn er keine Lust auf den ganzen Kram hat, kann er das alles auch von einem Anwalt regeln lassen.

Und wenn der Anwalt eine Pfeife ist, und das sind nicht wenige, schlägt der Richter einen Vergleich vor und weder Schädiger noch Geschädigter haben wirklich etwas gewonnen.

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 7. Februar 2019 um 15:16:42 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 7. Februar 2019 um 14:34:48 Uhr:



Und die besagt dass man sich mehrere Angebote einholen muss, und das für den Schädiger günstigste auswählen muss?
Das glaube ich nicht.

Der Geschädigte könnte auch einen Gutachter aufsuchen, den Schaden fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld machen was ihm gefällt.
Und wenn er keine Lust auf den ganzen Kram hat, kann er das alles auch von einem Anwalt regeln lassen.

Und wenn der Anwalt eine Pfeife ist, und das sind nicht wenige, schlägt der Richter einen Vergleich vor und weder Schädiger noch Geschädigter haben wirklich etwas gewonnen.

Bei so einem Schaden wirds nicht vor Gericht gehen. Der Sachverhalt ist klar, die Schuldfrage geklärt.

Aber ein Anwalt hilft, wenn die Versicherung anfängt zu zicken.

Das war aber eher allgemein gehalten, im konkreten Fall ist der Unfallverursacher ja nicht bockig, und eine Versicherung wohl auch nicht im Spiel.

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 7. Februar 2019 um 15:16:42 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 7. Februar 2019 um 14:34:48 Uhr:



Und die besagt dass man sich mehrere Angebote einholen muss, und das für den Schädiger günstigste auswählen muss?
Das glaube ich nicht.

Der Geschädigte könnte auch einen Gutachter aufsuchen, den Schaden fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld machen was ihm gefällt.
Und wenn er keine Lust auf den ganzen Kram hat, kann er das alles auch von einem Anwalt regeln lassen.

Und wenn der Anwalt eine Pfeife ist, und das sind nicht wenige, schlägt der Richter einen Vergleich vor und weder Schädiger noch Geschädigter haben wirklich etwas gewonnen.

LOL gleiche Erfahrung wie ich gemacht ....

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 7. Februar 2019 um 15:16:42 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 7. Februar 2019 um 14:34:48 Uhr:



Und die besagt dass man sich mehrere Angebote einholen muss, und das für den Schädiger günstigste auswählen muss?
Das glaube ich nicht.

Der Geschädigte könnte auch einen Gutachter aufsuchen, den Schaden fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld machen was ihm gefällt.
Und wenn er keine Lust auf den ganzen Kram hat, kann er das alles auch von einem Anwalt regeln lassen.

Und wenn der Anwalt eine Pfeife ist, und das sind nicht wenige, schlägt der Richter einen Vergleich vor und weder Schädiger noch Geschädigter haben wirklich etwas gewonnen.

Dann ist der Anwalt mitnichten eine Pfeife, sondern der Mandant. DER muss dem Vergleich zustimmen. Wenn er das nicht will, ergeht ein Urteil. Für den RA ist der Vergleich gar nicht so dumm - der Fall ist sofort erledigt und die Vergleichsgebühr/Einigungsgebühr gibt’s auch.

Zitat:

@torty666 schrieb am 7. Februar 2019 um 14:34:48 Uhr:



Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 7. Februar 2019 um 11:14:46 Uhr:


....und da greift die Schadenminderungspflicht des Geschädigten.


Und die besagt dass man sich mehrere Angebote einholen muss, und das für den Schädiger günstigste auswählen muss?
Das glaube ich nicht.

Der Geschädigte könnte auch einen Gutachter aufsuchen, den Schaden fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld machen was ihm gefällt.
Und wenn er keine Lust auf den ganzen Kram hat, kann er das alles auch von einem Anwalt regeln lassen.

Klar, ich wohne im Süden, beauftrage einen Anwalt in Hamburg, der beauftragt einen Gutachter in Madrid (europaweite Ausschreibung 🙂), beauftrage eine Werkstatt in Dresden, die für zwei Monate zu ist. Da ich mich ja nicht mit einem demolierten Auto präsentieren kann, nehme ich zwischenzeitlich eine S-Klasse........

Auf welchem Teil der Kosten bleibe ich sitzen???????

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