Zwangsstillegung trotz zwei Wochen bis Wiedervorführung
Hallo zusammen,
Wir haben einen Peugeot den wir 1 Monat vor der Tüv Fälligkeit zur DEKRA gebracht haben. Wir wollten wissen welche Mängel das Fahrzeug hat und ob wir es behalten oder verkaufen. Uns war klar, dass das Fahrzeug nicht durchkommt.
Wie erwartet fiel der Wagen durch und wir haben einen Monat bis zur Wiedervorführung bekommen.
Nach zwei Wochen entschlossen wir uns das Auto zu reparieren und zu behalten. Aktuell steht der Wagen in der Werkstatt....
Und jetzt kommt's: Heute war Post im Briefkasten: Das Fahrzeug soll stillgelegt werden, wenn wir innerhalb 3 Tagen keinen Nachweis über den TÜV erbringen. Dabei bezieht sich das Schreiben auf den genannten DEKRA Termin als Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit. Die Stelle, die das Schreiben versendet hat, hat heute natürlich zu und am Wochenende auch... Da ist keiner zu erreichen und die Frist ist somit am Montag bereits verstrichen ....
Habt ihr sowas schon Mal erlebt? Was sollen wir jetzt am besten machen? das Auto wird vor Mitte nächster Woche nicht fertig.
Theoretisch hat das Fahrzeug noch bis Ende November gültigen TÜV ( Alte Plakette ist ja drauf)
Viele Grüße und Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:48:33 Uhr:
Zitat:
@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:18:48 Uhr:
Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.
So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.
DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.
Oder ein wenig genauer lesen !
Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.
Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.
Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite 😁
Naja, sicherlich könnte man durch genaueres Lesen das eine oder andere erahnen, das mein Fahrzeug aber von der Kreisverwaltung stillgelegt wird steht da nicht drauf.
Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.
Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.
47 Antworten
Zitat:
@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 19:15:44 Uhr:
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:48:33 Uhr:
Oder ein wenig genauer lesen !
Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.
Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.
Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite 😁
Naja, sicherlich könnte man durch genaueres Lesen das eine oder andere erahnen, das mein Fahrzeug aber von der Kreisverwaltung stillgelegt wird steht da nicht drauf.
Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.
Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.
Die Androhung der Stilllegung kommt von der Zulassungsstelle.
Was zwischen Dir und dem Prüfer gelaufen kann keiner hier sagen. Man kann hier nur Fakten beurteilen.
Wenn der/die Mangel/Mängel behoben sind und einer Abnahme nichts mehr entgegen steht, ist doch wieder alles gut. Wenn Du der Meinung bist der Prüfer habe einen Fehler gemacht, bitte ihn die Kosten zu übernehmen.
Danke für die Rückmeldung. Unsere Autos werden bei unserer Werkstatt geprüft, daher kann so etwas bei uns nicht passieren.
Sollte sich das mal ändern, bin ich für den Hinweis, das Protokoll komplett zu lesen, sehr dankbar (andere wahrscheinlich auch).
Hättest Du das gleich gelesen und verstanden, hättest Du komfortabel viel Zeit für die Reparatur gehabt.
Ist ein wichtiger Thread - ich habe viel dazu gelernt.
Zitat:
@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 19:15:44 Uhr:
Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.
Das klingt alles danach, dass ihm überhaupt nicht bewusst gewesen ist, dass er das Fahrzeug als VU eingestuft hat.
Deshalb solltest du ihm auch unbedingt ein Feedback geben (auch wenn im Endeffekt alles noch gut gegangen ist), damit ihm dieser Fehler nicht nochmal unterläuft.
(und du solltest vorsichtshalber die Zulassungsstelle nochmal kontaktieren; theoretisch sollten die zwar vom KBA auch die OM-Meldung bekommen, aber ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen...)
...und, weil es hier oft und ungenau stand, nochmal bisschen präziser:
1. Einen Rechtsanspruch auf die Plakette gibt es nur bei OM. Auch bei geringen Mängeln kann diese verweigert werden.
2. Lediglich bei geringen Mängeln sind diese innerhalb eines Monats zu beseitigen.
3. Erhebliche Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, lediglich der Zeitraum zur Wiedervorführung beträgt einen Monat, nicht etwa 4 Wochen.
4. Eine VU-Meldung erfolgt durch den Prüfer elektronisch und automatisch an die betreffende Behörde, so ist es zumindest bei uns (DEKRA).
Grüße der Gardiner
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Welche Mängel das Fahrzeug des TE nun hatte, wissen wir immer noch nicht. Es wird wohl mehr als die gebrochene Auspuffaufhängung gewesen sein. Dem TE war ja nach eigener Aussage schon vor der HU klar, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel haben könnte. Ohne Kenntnis aller Umstände bleibt es wieder bei allgemeinem Jammern und dem Austausch von alten Erlebnissen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@mike-cg123 schrieb am 19. Okt. 2018 um 19:8:39 Uhr:
Genauer Wortlaut: Schalldämpfer hinten Befestigung mangelhaft mit Gefahr des abfallens (VU).
Dann ist die Androhung doch richtig!
Wer will denn schon Auspuffteile abkriegen, wenn sie erst mal abgegammelt sind und durch die Gegend fliegen?
Aber dann hätte er ihn nicht mehr fahren lassen dürfen. Ein Hinweis, dass er nur noch in die Werkstatt fahren darf (wenn der Prüfer es denn verantworten mag) und es sofort behoben werden muss ohne es als VU einzustufen wäre nett gewesen, vielleicht hatte er es auch so vor. Ein Auspuff ist ja nun nichts, bei dem man mehrere Stunden mit der Reparatur beschäftigt ist, so lange die Halter am Unterboden noch fest sind.
Zitat:
@hk_do schrieb am 21. Oktober 2018 um 23:48:03 Uhr:
Das klingt alles danach, dass ihm überhaupt nicht bewusst gewesen ist, dass er das Fahrzeug als VU eingestuft hat.
Denke ich auch. Ist mir letztens auch fast passiert, bekannten EM-Mangel ausgewählt, gedruckt - oh Sch... der ist mit dem letzten Update auf "VU" hochgestuft worden.
Bei VU kann der Prüfer kein Auge zudrücken mit "ach, bis zur Werkstatt geht schon". VU ist VU. Für die Fälle wurden die gefährlichen Mängel eingeführt. Bei den meisten üblichen Mängeln hat der Prüfer heutzutage keine freie Entscheidung bei der Einstufung mehr. Hat den Vorteil dass der gleiche Mangel bei verschiedenen Prüfern oder Organisationen auch gleich eingestuft wird.
Zitat:
@gardiner schrieb am 22. Oktober 2018 um 09:18:00 Uhr:
3. Erhebliche Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, lediglich der Zeitraum zur Wiedervorführung beträgt einen Monat, nicht etwa 4 Wochen.
Das kann man eigentlich nicht fett genug drucken. Es denken immer noch die meisten "ach, dann kann ich ja noch nen Monat mit rumfahren, hab ja Zeit".
Zitat:
@Moers75 schrieb am 25. Oktober 2018 um 08:42:53 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 21. Oktober 2018 um 23:48:03 Uhr:
Das klingt alles danach, dass ihm überhaupt nicht bewusst gewesen ist, dass er das Fahrzeug als VU eingestuft hat.Denke ich auch. Ist mir letztens auch fast passiert, bekannten EM-Mangel ausgewählt, gedruckt - oh Sch... der ist mit dem letzten Update auf "VU" hochgestuft worden.
Bei VU kann der Prüfer kein Auge zudrücken mit "ach, bis zur Werkstatt geht schon". VU ist VU. Für die Fälle wurden die gefährlichen Mängel eingeführt. Bei den meisten üblichen Mängeln hat der Prüfer heutzutage keine freie Entscheidung bei der Einstufung mehr. Hat den Vorteil dass der gleiche Mangel bei verschiedenen Prüfern oder Organisationen auch gleich eingestuft wird.
Rein interessehalber und zugegebenermaßen OT - was für EM war das in deinem Fall, der auf VU hochgestuft wurde?
Danke.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:05:05 Uhr:
Denke ich auch. Ist mir letztens auch fast passiert, bekannten EM-Mangel ausgewählt, gedruckt - oh Sch... der ist mit dem letzten Update auf "VU" hochgestuft worden.
Außenblech Endschalldämpfer lose.
Dann reiße das Blech doch ab, wenn es lose ist, dann kann man zur nächsten Werkstatt fahren und wenn man es nicht abbekommt, dann ist es ja auch nicht lose sondern nur defekt.
Geldschneiderei und Abzocke!
So wie die bescheuerte LWR die kein Mensch braucht oder benutzt.
Früher geringer Mangel, seit 2009 EM.
Keine Plakette trotz korrekt eingestellten Schweinewerfern! 🙁