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Parken trotz Parkbügel

Hallo,

eine Frage die ich mir schon lange stelle:

Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?

Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.

Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä.

...

Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von opiate

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

 

Ohne weitere Kennzeichnung....

Bügel unten: Parkplatz frei

Bügel oben: Parkplatz reserviert.

So sehe ich das eigentlich auch. Ganz einfach eigentlich ... :(

Garagentor geschlossen: Garage reserviert

Garagentor geöffnet: Garage frei?

Gartentürchen geschlossen: Privatbesitz

Gartentürchen geöffnet: öffentliche Parkanlage?

Fahrrad abgesperrt: das gehört jemanden

Fahrrad nicht abgesperrt: das kann ich mitnehmen?

 

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46 Antworten
am 10. September 2012 um 20:16

Wieso sollte ein öffentlicher Parkplatz mit einem Parkbügel versehen sein? Denk mal drüber nach.

Die Antwort kannst du dir hoffentlich selber denken.

Sehr warscheinlich kannst du dein Auto später bei der Verwahrstelle auslösen. :D 

Wenn der Parkplatz erkennbar kein öffentlicher Verkehrsraum ist - egal ob mit oder ohne Bügel - dann könnte im Extremfall Dein Auto abgeschleppt werden und Dir eine Unterlassungserklärung ins Haus flattern.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn der Parkplatz erkennbar kein öffentlicher Verkehrsraum ist - egal ob mit oder ohne Bügel - dann könnte im Extremfall Dein Auto abgeschleppt werden und Dir eine Unterlassungserklärung ins Haus flattern.

Und was heißt erkennbar?

In Deutschalnd steht doch nun immer alles irgendwo geschrieben. Wo stehet geschrieben, woran ich erkenne das der Parkplatz nicht öffentlich ist? Wozu ist der Bügel da, wenn man ihn nicht hoch machen muss um den Platz damit abzusperren? Ein Schild wäre wohl deutlich günstiger! Ein Grundstück ohne Zaun, ist auch nicht in jedem fall als solches zu erkennen. Wenn ich da drüber laufe droht mir doch auch nicht sofort eine Strafe.

Die ersten beiden Antworten sind mir eine große Hilfe :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn der Parkplatz erkennbar kein öffentlicher Verkehrsraum ist - egal ob mit oder ohne Bügel - dann könnte im Extremfall Dein Auto abgeschleppt werden und Dir eine Unterlassungserklärung ins Haus flattern.

Dann muss er aber "umfriedet" sein, sprich mit Schranke oder Tor vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein.

Das mit der Abschlepperei ist halt immer so eine Geschichte, bei der man selbst gewaltig auf's Maul fallen kann. Denn die Abschleppgebühren legt der Auftraggeber aus, kann diese dann vom Falschparker einklagen. Ein langer und steiniger Weg bei dem man oft auf dem Trockenen sitzen bleibt.

Desweiteren muss man abwägen, ob überhaupt abgeschleppt werden muss, oder ob der "Parkplatzeigentümer" einfach 5 mtr. weiter weg eine Parkmöglichkeit hat.

Ich belächele deshalb die Leute immer wieder, die der Meinung sind, dass man mit Falschparker "abschleppen" lassen sich die Probleme aus der Welt schaffen, aber am Ende selbst mehr finanzielle Probleme haben als der Falschparker.... Weil man der Kohle nachrennen muss. 

Leute, warum so viel Schwarzmalerei? :confused:

Wenn es mein Parkplatz wäre, dann wäre, wenn der Parker wieder kommt, einfach der Bügel oben, fertig. :D

Noch meine Handynummer am Wischer und dann kann er noch einen Moment länger da stehen. Bin doch kein Unmensch. :)

@opiate:

Natürlich würde ein Schild reichen. Aber warum sollte es eine Pflicht geben diesen Bügel hochzuklappen?

Zwingt dich doch auch keiner deine Gartentür zu schließen und trotzdem läuft nicht jeder in den Garten. ;)

Gegenfrage reineditiert:

Was passiert denn, wenn man auf einem Parkplatz, an dem ein Schild "Privatparkplatz von XY" oder ein Kennzeichen hängt, parkt? Dasselbe wird bei dem Bügel passieren. Meist sind die rot-weiß gestreift, erzähl also nachher keinem du hättest ihn nicht gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Leute, warum so viel Schwarzmalerei? :confused:

 

Wenn es mein Parkplatz wäre, dann wäre, wenn der Parker wieder kommt, einfach der Bügel oben, fertig. :D

 

Noch meine Handynummer am Wischer und dann kann er noch einen Moment länger da stehen. Bin doch kein Unmensch. :)

 

@opiate:

 

Natürlich würde ein Schild reichen. Aber warum sollte es eine Pflicht geben diesen Bügel hochzuklappen?

 

Zwingt dich doch auch keiner deine Gartentür zu schließen und trotzdem läuft nicht jeder in den Garten. ;)

Und wie willst Du Schlaumeier den Bügel hochstellen, wenn das Auto auf Deinem Parkplatz steht.

Schön, dass man auch die Handy Nr. preisgibt. Ich würde Dich mitten in der Nacht anrufen ;)

 

Ohne weitere Kennzeichnung....

Bügel unten: Parkplatz frei

Bügel oben: Parkplatz reserviert.

am 10. September 2012 um 21:01

Also alle Parkbügel, die ich kenne und jemals benutzt habe, konnte man nur hochklappen, wenn kein Fahrzeug auf dem Stellplatz stand.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Leute, warum so viel Schwarzmalerei? :confused:

Wenn es mein Parkplatz wäre, dann wäre, wenn der Parker wieder kommt, einfach der Bügel oben, fertig. :D

Noch meine Handynummer am Wischer und dann kann er noch einen Moment länger da stehen. Bin doch kein Unmensch. :)

@opiate:

Natürlich würde ein Schild reichen. Aber warum sollte es eine Pflicht geben diesen Bügel hochzuklappen?

Zwingt dich doch auch keiner deine Gartentür zu schließen und trotzdem läuft nicht jeder in den Garten. ;)

Gegenfrage reineditiert:

Was passiert denn, wenn man auf einem Parkplatz, an dem ein Schild "Privatparkplatz von XY" oder ein Kennzeichen hängt, parkt? Dasselbe wird bei dem Bügel passieren. Meist sind die rot-weiß gestreift, erzähl also nachher keinem du hättest ihn nicht gesehen.

Zum ersten Teil. Wie ich gelesen habe hättest du dann aber deutlich mehr aerger am Hals als derjenige der auf deinem Parkplatz steht...

Ja es läuft keiner in den Garten, sowas macht man ja auch nicht. Genau so wenig wie man sich auf einen Parkplatz mit Bügel stellt. Mir geht es doch nur darum was wäre wenn. Wie gesagt ich habe das nicht vor.

Will hier keine Diskussion beginnen was man macht und was nicht und welche Farbe der Gartenzaun hat... Ich möchte einfach nur eine rechtlich relevante Antwort auf meine frage. Normalerweise müsste hier nur EINE Antwort stehen, die ordentlich begründet und rechtskräftig ist. Was der einzelne denkt oder machen wuerde interessiert mich ja nicht.

Das was Roter-Baron schrieb habe ich schon öfter gelesen und entspricht der Tatsache. Leider klärt das aber trotzdem nicht wer am Ende recht hat :)

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

 

Ohne weitere Kennzeichnung....

Bügel unten: Parkplatz frei

Bügel oben: Parkplatz reserviert.

So sehe ich das eigentlich auch. Ganz einfach eigentlich ... :(

am 10. September 2012 um 21:09

Wenn du eine verbindliche Rechtsauskunft haben willst, wende dich an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Auf MT werden keine Rechtsauskünfte erteilt.

Nö - sobald ein Parkbügel, auch wenn der nicht aufgestellt ist, erkennbar ist, würde ich keinen öffentlichen Verkehrsraum vermuten.

Selbst ein unbeschrankter Vorplatz einer Garage gilt nicht mehr als öffentlicher Verkehrsraum.

Solchen Totschlagargumenten habe ich natürlich nichts entgegenzusetzen. :eek:

Aber mal ernsthaft zum Thema:

Man könnte natürlich "einfach" davon ausgehen, dass diese Bügel aus einem gewissen Grund dort stehen, egal, ob oben oder unten. :confused:

Wenn der Bügel also unten ist, kann das genauso heißen:

In 10 Minuten kommt Tante Frieda! Oder Onkel Peter! Die haben keinen Schlüssel, deshalb habe ich den runtergeklappt. Oder auch schlicht: Ich bin nur kurz zum Einkaufen gefahren und wenn ich in 10 Minuten wiederkomme, dann will ich da auch wieder hin, da wo mein Bügel ist.

Ich persönlich finde es also dreist sich da hinzustellen. :rolleyes:

Hier nur ein Beispiel für die Anwendung eines solchen Bügels:

http://www.bebarmatic.de/wDeutsch/produkte/zubehoer/parkbuegel2000.php

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Leute, warum so viel Schwarzmalerei? :confused:

Wenn es mein Parkplatz wäre, dann wäre, wenn der Parker wieder kommt, einfach der Bügel oben, fertig. :D

Noch meine Handynummer am Wischer und dann kann er noch einen Moment länger da stehen. Bin doch kein Unmensch. :)

Mit diesen Späßen wäre ich allerdings etwas vorsichtig !!!

Das läuft dann schon unter dem Straftatbestand der "Nötigung" und zwar "vorsätzlich".

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