Zwangsstillegung trotz zwei Wochen bis Wiedervorführung

Hallo zusammen,

Wir haben einen Peugeot den wir 1 Monat vor der Tüv Fälligkeit zur DEKRA gebracht haben. Wir wollten wissen welche Mängel das Fahrzeug hat und ob wir es behalten oder verkaufen. Uns war klar, dass das Fahrzeug nicht durchkommt.

Wie erwartet fiel der Wagen durch und wir haben einen Monat bis zur Wiedervorführung bekommen.

Nach zwei Wochen entschlossen wir uns das Auto zu reparieren und zu behalten. Aktuell steht der Wagen in der Werkstatt....

Und jetzt kommt's: Heute war Post im Briefkasten: Das Fahrzeug soll stillgelegt werden, wenn wir innerhalb 3 Tagen keinen Nachweis über den TÜV erbringen. Dabei bezieht sich das Schreiben auf den genannten DEKRA Termin als Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit. Die Stelle, die das Schreiben versendet hat, hat heute natürlich zu und am Wochenende auch... Da ist keiner zu erreichen und die Frist ist somit am Montag bereits verstrichen ....

Habt ihr sowas schon Mal erlebt? Was sollen wir jetzt am besten machen? das Auto wird vor Mitte nächster Woche nicht fertig.

Theoretisch hat das Fahrzeug noch bis Ende November gültigen TÜV ( Alte Plakette ist ja drauf)

Viele Grüße und Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:48:33 Uhr:



Zitat:

@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:18:48 Uhr:


Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.

So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.

DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.

Oder ein wenig genauer lesen !

Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.

Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.

Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite 😁

Naja, sicherlich könnte man durch genaueres Lesen das eine oder andere erahnen, das mein Fahrzeug aber von der Kreisverwaltung stillgelegt wird steht da nicht drauf.

Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.

Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.

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Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:36:03 Uhr:


Prüfer mal fragen wer für die Unnötigen Kosten und Schererreien aufkommt?

Ich glaube nicht, dass man wirklich ne Chance hat, der Prüfer wird einfach behaupten der Schalldämpfer könnte während der Fahrt abfallen und fertig, Versuche da Mal als "nicht-Ingenieur" das Gegenteil zu beweisen.

Klar doch aber erschrecken kann man den mal. Wie hies es doch mal : Verhältnismäßigkeit beachten.
Hatte auch mal son Probl. mit Achsgummis tauschen, kann man ja mal machen, hab ihm nachgewiesen war blödsinn, die brauchten was für die Statistik.

Also was für Mängel der Wagen des TE hat,wurde hier nicht gepostet. Der Prüfer gibt den Mangel ein. Na GM, EM oder VU erkennt sein Programm anhand des Mangels selbst. Also ob der Prüfer sich vertippt hat und angeblich unnötige Kosten entstanden sind,kann man pauschal nicht sagen.

Auf einem PrüfBericht mit Ergebnis VU kann der Prüfer die direkte Fahrt zur Werkstatt vermerken.

Gruß M

Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:36:03 Uhr:


Prüfer mal fragen wer für die Unnötigen Kosten und Schererreien aufkommt?

Da wird der Prüfer genüsslich seine Schultern heben und anfangen mit diesen zu zucken.

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Zitat:

@ttru74 schrieb am 19. Oktober 2018 um 17:20:22 Uhr:



Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:36:03 Uhr:


Prüfer mal fragen wer für die Unnötigen Kosten und Schererreien aufkommt?

Da wird der Prüfer genüsslich seine Schultern heben und anfangen mit diesen zu zucken.

Ist doch umgekehrt auch nicht anders. Wieviele Fahrzeuge haben eine frische HU und sind trotzdem technisch nicht in Ordnung.

Die HU ist ein ZustandsBericht zum Zeitpunkt der Prüfung.

Deshalb ist für mich eine frische HU auch kein KaufArgument für ein Auto. Schon die dollsten Sachen gesehen.

Gruß M

Eben.

Im Internet steht, dass eine Zwangsabmeldung teuer werden kann und man daher lieber gleich selbst abmelden solle. Da ich kein Experte bin, kann ich das nicht beurteilen, wollte aber mal darauf hingewiesen haben.

Kann man sich natürlich sparen, wenn die Zulassungsstelle "kooperativ" ist und ein Auge zudrückt, was man am Telefon sicherlich raushören kann...

PS:

Ich habe einmal gesehen wie jemand über einen Endtopf fuhr. Macht sicherlich keiner von uns gerne - scheppert nämlich und macht sicherlich auch unschöne Kratzer in die Stoßstange, wenn´s dabei bleibt.

Erstaunlich:
...also hier kann man den TÜV auch 2 Jahre überziehen und es interessiert keinen, solange kein grün/blauer zu knapp hinerherfährt...hab ich mir sagen lassen.

Schön ists aufm Land.

Wenn ich dann das hier lese: warum überhaupt zur HU? Geht doch viel stressfreier ohne. 😁

Zitat:

@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:18:48 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 15:32:05 Uhr:


Ja. Es wurde dafür eigens eine neue Schnittstelle eingerichtet. Es werden nicht nur VU darüber weitergegeben sondern auch HU.
Erhält die Zulassungsstelle eine VU muss sie sofort tätig werden. In der Regel wird gleich eine Betriebsuntersagung ausgesprochen.

Das ist auch gut so. Die Schmerzgrenzen sind soweit runter heutzutage. Viele Halter interessiert es überhaupt nicht ob Ihr Fahrzeug aufgrund der Mängel noch am Straßenverkehr teilnehmen kann sie fahren einfach weiter.

Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.

So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.

DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.

Oder ein wenig genauer lesen !

Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.

Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.

Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite 😁

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:33:54 Uhr:


1 falscher Klick vom Prüfer (den er evtl. gar nicht bemerkt, auf "verkehrsunsicher" statt "erhebliche Mängel"😉, und schon ist man der Depp und steht plötzlich + vollautomatisch ohne Auto da ?
(und für "erheblichen Mangel" genügt heutzutage schon die popelige Leuschtweitenregulierung, selbst beim sonst pikobello Auto)
. . . puuh . . .

Wo gehobelt fallen Späne. Sicherlich hat ein falscher Klick erhebliche Folgen, aber die dann dadurch entstehenden Kosten hat der Prüfer/Prüfverein zu tragen. Aus diesem Grund sind die schon sehr vorsichtig !!!

Der Punkt gefährliche Mängel ist auch noch dazu gekommen. Somit kommt man den Haltern noch ein Stück weit entgegen. Mängel, die sonst zu einer VU geführt haben wurden verringert und dort untergebracht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Oktober 2018 um 14:23:49 Uhr:


wegen einer defekten Schalldämpferaufhängung ist das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher. Vermutlich beim Eingeben des Mangels eine falsche Schlüsselzahl verwendet. Die Dekra hat einen Fehler gemacht und will diesen jetzt nicht zugeben.

Der Prüfer ist nicht dumm, ich glaube nicht den Angaben des TE. Möge er doch mal den Prüfbericht (aber komblett) hier darstellen !

Außerdem würde ich gern mal Dein Gesicht sehen, wenn Dir auf der Autobahn, bei 130 km/h ein Endschalldämpfer ungebremst in der Windschutzscheibe donnert. Ist bestimmt nicht lustig.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:04:57 Uhr:


Im Internet steht, dass eine Zwangsabmeldung teuer werden kann und man daher lieber gleich selbst abmelden solle. Da ich kein Experte bin, kann ich das nicht beurteilen, wollte aber mal darauf hingewiesen haben.

Kann man sich natürlich sparen, wenn die Zulassungsstelle "kooperativ" ist und ein Auge zudrückt, was man am Telefon sicherlich raushören kann...

PS:

Ich habe einmal gesehen wie jemand über einen Endtopf fuhr. Macht sicherlich keiner von uns gerne - scheppert nämlich und macht sicherlich auch unschöne Kratzer in die Stoßstange, wenn´s dabei bleibt.

Ein Sachbearbeiter einer Zulassungsstelle, der bei einer VU an einem Fahrzeug ein Auge zudrück, gehört entlassen.

Gemäß der allg. Gebührenordnung kann eine Zwansweise Stilllegung eines Fahrzeuges bis zu 286 Euronen kosten. Siehe Ziff. 254

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/GebOSt.pdf

Genauer Wortlaut: Schalldämpfer hinten Befestigung mangelhaft mit Gefahr des abfallens (VU). Warum mir hier aber von dir das Lügen unterstellt wird, verstehe ich nicht ganz...

Naja unser Problem hat sich hoffentlich gelöst, die Werkstatt hat sich extra beeilt und die HU heute noch gemacht. Damit sollte sich das Problem gelöst haben.

Zitat:

@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 19:08:39 Uhr:


Genauer Wortlaut: Schalldämpfer hinten Befestigung mangelhaft mit Gefahr des abfallens (VU). Warum mir hier aber von dir das Lügen unterstellt wird, verstehe ich nicht ganz...

Naja unser Problem hat sich hoffentlich gelöst, die Werkstatt hat sich extra beeilt und die HU heute noch gemacht. Damit sollte sich das Problem gelöst haben.

Da steht, dass ich dem TE nicht glaube. Solltest Du das falsch aufgefasst haben, dann sorry. Aber auch unvollständige Angaben führen mitunter zu anderen Ergebnissen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:48:33 Uhr:



Zitat:

@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:18:48 Uhr:


Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.

So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.

DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.

Oder ein wenig genauer lesen !

Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.

Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.

Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite 😁

Naja, sicherlich könnte man durch genaueres Lesen das eine oder andere erahnen, das mein Fahrzeug aber von der Kreisverwaltung stillgelegt wird steht da nicht drauf.

Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.

Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.

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