Zwangsstillegung trotz zwei Wochen bis Wiedervorführung

Hallo zusammen,

Wir haben einen Peugeot den wir 1 Monat vor der Tüv Fälligkeit zur DEKRA gebracht haben. Wir wollten wissen welche Mängel das Fahrzeug hat und ob wir es behalten oder verkaufen. Uns war klar, dass das Fahrzeug nicht durchkommt.

Wie erwartet fiel der Wagen durch und wir haben einen Monat bis zur Wiedervorführung bekommen.

Nach zwei Wochen entschlossen wir uns das Auto zu reparieren und zu behalten. Aktuell steht der Wagen in der Werkstatt....

Und jetzt kommt's: Heute war Post im Briefkasten: Das Fahrzeug soll stillgelegt werden, wenn wir innerhalb 3 Tagen keinen Nachweis über den TÜV erbringen. Dabei bezieht sich das Schreiben auf den genannten DEKRA Termin als Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit. Die Stelle, die das Schreiben versendet hat, hat heute natürlich zu und am Wochenende auch... Da ist keiner zu erreichen und die Frist ist somit am Montag bereits verstrichen ....

Habt ihr sowas schon Mal erlebt? Was sollen wir jetzt am besten machen? das Auto wird vor Mitte nächster Woche nicht fertig.

Theoretisch hat das Fahrzeug noch bis Ende November gültigen TÜV ( Alte Plakette ist ja drauf)

Viele Grüße und Danke im Voraus

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Zitat:

@derbeste44 schrieb am 19. Oktober 2018 um 18:48:33 Uhr:



Zitat:

@mike-cg123 schrieb am 19. Oktober 2018 um 16:18:48 Uhr:


Dann sollte man aber auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, und nicht mit dem Verweis, "Einen Monat haben sie für die Nachprüfung Zeit" die Leute vom Hof schicken.

So ist es sehr komisch wenn nix gesagt wird, und auf einmal soll das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen stillgelegt werden.

DEKRA/TÜV und Kreisverwaltung sollten doch in der Lage sein, sich über die Aussagen, die sie Ihren Kunden geben, abzustimmen... Sie schaffen es ja auch einen Kommunikationskanal für den Status der HU zwischen beiden Parteien einzurichten.

Oder ein wenig genauer lesen !

Die dort angebotenen 4 Wochen bedeuten nicht, dass das die Zeit zur Behebung der Mängel ist, sondern dass wenn der Halter innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug wieder vorführt, nur ein kleiner Kostenaufschlag für die Abnahme berechnet wird. Überschreitet man diese 4 Wochen, dann ist eine neue HU Abnahme fällig.

Über eine Stilllegung entscheidet nicht der HU Prüfer sondern die zuständige Zulassungsstelle. Der HU Prüfer ist verpflichtet eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen.

Ich denke mal, dass Du und der Prüfer ein Kommunikationproblem hattet. Schau Dir doch mal in Ruhe den Prüfbericht an, auch die Rückseite 😁

Naja, sicherlich könnte man durch genaueres Lesen das eine oder andere erahnen, das mein Fahrzeug aber von der Kreisverwaltung stillgelegt wird steht da nicht drauf.

Auf der Rückseite steht das die Plakette entfernt werden muss, sobald eine VU vorliegt, das hat der Prüfer aber nicht getan und auch sonst nicht irgendwie drauf hingewiesen... Die Schuld auf den dummen Endverbraucher zu schieben finde ich in dem Fall gefährlich, der Prüfer sollte für 100 und irgendwas € schon in der Lage sein über Mängel und die daraus folgenden Konsequenzen richtig aufzuklären.

Der Satz: "Sie haben einen Monat Zeit die Mängel zu beheben" suggeriert nicht die Stilllegung in zwei Wochen.

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 25. Oktober 2018 um 18:08:40 Uhr:


Geldschneiderei und Abzocke!
So wie die bescheuerte LWR die kein Mensch braucht oder benutzt.
Früher geringer Mangel, seit 2009 EM.
Keine Plakette trotz korrekt eingestellten Schweinewerfern! 🙁

Ja, klar. Alles ok, aber keine Plakette. Skandal! Dass eine LWR überflüssig ist, ist auch eine steile These. Denn die braucht man auch bei korrekt eingestellten Scheinwerfern.

Grüße vom Ostelch

. . . aber erst ab EZ 1990.
Bin heilfroh, daß ich 'nen '89er hab 😁
No Extras, no Cry
Koa LWR, koa G'schrei'
(frei nach Bob Marley)

Manche Leute brauchen die aber echt nicht und wissen's oft auch gar nicht, daß sie sowas haben ---> kommen aus Versehen dran und fragen einen dann, was für hellere Birnen man denn da reinmachen könnte, die leuchten nimmer gut . . . ;-)

Ich war mal bei Audi und habe meine Scheinwerfer einstellen lassen. Kurz danach zum TÜV und der bemängelte, dass die zu niedrig eingestellt sind und stellte diese höher. Ich habe ihm dann gesagt, dass die Scheinwerfer gerade erste eingestellt wurden und er fragte dann, ob die Werkstatt auch einen Boden nach Audi-Standard hat. Ende vom Lied war, dass eingestellt und das Fahrzeug die Plakette bekommen hat, ich dafür aber vermehrt in aufblendende Scheinwerfer gucken musste, bis ich die Scheinwerfer wieder runter gedreht habe. Bei der nächsten HU stellte der nächste Prüfer die sogar noch ein Stückchen tiefer.

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