zuuuu schnell.
Hey leute ich habe mist gebaut gerade. Ich kann auch gar nich mehr an was anderes denken. Unzwar bin ich in einer 50er Zone mit 90 sachen geblitzt worden. Könnt ihr mir sagen was mich da erwartet.
PS: Bin noch in der Probezeit-.-
Danke im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
und wenn ich nich dahin gehe zum aufbauseminar?
Gibste halt den lappen ab, wäre anscheinend besser für alle Beteiligten.
138 Antworten
@ Marco89
Klasse, dass Du den Fortgang/Ausgang hier geschildert hast. So ergibt so ein Forum wie MT Sinn. Die Geschichte ist dadurch rund und hat ein Ergebnis.
Danke!
Wünsche Dir gute Fahrt und ein sonniges Wochenende
Superlolle
Hey Leute, grüße euch alle. Ich habe nochmal eine Frage zu diesem Thema nämlich bis wann genau sind die Punkte gültig? Sind sie bis zu dem Tag gültig, wo ich geblitzt wurde also 2 Jahre danach oder 2 Jahre nachdem ich den Brief erhalten habe?
Zwei Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Zitat:
Original geschrieben von pappen
Ich hoff für den TE nur, dass er nicht zur MPU muss. Dann sieht's nämlich duster aus. Aber arg duster...
Hi,
das wird er nicht müssen, wenn da nicht noch mehr im Argen liegt, was er hier lieber nicht erzählt.
Bei so einem Verstoss gibt es noch keinen Anlass für eine MPU. Sollte er allersings nicht rechtzeitig seine Seminarteilnahme nachweisen. Kann er den Lappen erstmal abgeben und bei der Wiedererteilung, werden die Karten neu gemischt. Da könnte die FS-Stelle schon auf einer MPU bestehen. Ob das rechtmäßig wäre oder nicht, ist ne andere Frage. Gegen den BG-Bescheid kann er ja Widerspruch einlegen - warum auch immer. Gegen Maßnahmen der FS-Stelle gibts keinen Widerspruch, sondern nur verwaltungsrechtliches Klagen und das hat keinerlei aufschiebende Wirkung auf die Maßnahme.
@TE, der mit nem 190D fix unterwegs ist:
Ich glaub dir auch nicht alles, was Du hier schreibst. Auch als unerfahrener Fahrer merkst Du, ob Du 50 oder 90 fährst.
Wenn die Umgebung ganz schnell an dir vorbeifliegt, wird es Zeit einen Blick auf auf den Tacho zu werfen.
Du bist halt gern etwas schneller unterwegs als vorgeschrieben. Auch wenn´s nur 10 km/h sind.
Du solltest dir schon so langsam einen Aufbaukurs suchen. Der muss lediglich in deinem Bundesland liegen. Liegt er in einem anderen vorsichtshalber bei der FS-Stelle bestätigen lassen, dass das ok ist.
Du bekommst 12 Wo Zeit das hinter dich zu bringen. Die Preisunterschiede sind dabei nicht zu verachten von 149 - 600€ reicht die Spanne. In Göttingen gabs ne Fahrschule die das für 149 € angeboten hat. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Da die Fahrschule aber keinem Ring angehört hat und völlig eigenständig agierte, war sie immer sehr preiswert. Es gibt auch Gegenden, da wird das Städteweise von allen Fahrschulen im Verbund (wechseln sich ab) angeboten und das war dann die teuerste art an den Kurs zu kommen.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch der Meinung, dass der TE schon ein bisschen bluten sollte. Aber ich hab was gegen solche Arten Geld zu verdienen, indem man sich so eine Monopolstellung schafft.
Auch ich war zu schnell unterwegs, bis ich ruhiger und vernünftig wurde. Man sollte dazu stehen und daraus seine Lehren ziehen.
Mein Vergehen war übrigens ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. - für die Nachschulung.
es war ne enge rechtskurve, ich bin ins rutschen gekommen und hab nen 40 Tonner gestreift, das hat ihn den Blinker gekostet. Pol. sagte damals Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und ich fragte, was das werden soll, weil unangepasste Geschw. bzw. zu schnell ist ja ok, aber mehr nicht. Antwort vom Pol.: Wären Sie auf der rechten Seite geblieben, wär der Unfall nicht passiert, daraus ergibt sich der Verstoß gegen RFG. Also Kröte geschluckt und fertig. War ja auch mein Fehler. An dem LKW war übrigens lediglich der Linke Blinker kaputt gegangen. Schaden war 80 DM. Hab ich gezahlt ohne Vers. Aber dann kamen da noch die 100DM+ Auslagen, 3 Punkte und die Nachschulung.
mfg
mfg
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Schaut bitte beim Antworten auf die Datumsangaben der vorhergehenden Beiträge, hier hat mal wieder jemand was älteres ausgegraben...
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zwei Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Und dann sind sie alle weg. Ich hab z.Z. unschöne 16 Punkte (fast alle wegen LaSi) und muss noch bis Anfang August nächsten Jahres warten bis sie weg sind.
Zitat:
Original geschrieben von icke2610
Und dann sind sie alle weg. Ich hab z.Z. unschöne 16 Punkte ...Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zwei Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Da sollte man genau rechnen.
Punkte, die zu einem Aufbauseminars oder einer verkerhspsychologischen Beratung führen, was irgendwo bei 16 Punkten der Fall sein dürfte, haben eine Laufzeit von 5 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Da sollte man genau rechnen.Zitat:
Original geschrieben von icke2610
Und dann sind sie alle weg. Ich hab z.Z. unschöne 16 Punkte ...
Punkte, die zu einem Aufbauseminars oder einer verkerhspsychologischen Beratung führen, was irgendwo bei 16 Punkten der Fall sein dürfte, haben eine Laufzeit von 5 Jahren.
Das ist nicht richtig. Wenn man im Straßenverkehr eine Straftat begangen hat, bekommt man ab 4 Punkte (Drogendelikte oder Ähnliches). Ab 4 Punkte bleiben 5 Jahre eingetragen, 7 und mehr Punkte, wobei ich "mehr" noch nicht gehört habe, bleiben 10 Jahre eingetragen. Bis 3 Punkte bleiben "nur" 2 Jahre eingetragen. Nachgelesen im Bußgeldkatalog von 2009.
Es möge sich bitte einer melden der schonmal 7 Punkte bekommen hat und erzählen wie es dazu kam.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Hi,Zitat:
Original geschrieben von pappen
Ich hoff für den TE nur, dass er nicht zur MPU muss. Dann sieht's nämlich duster aus. Aber arg duster...das wird er nicht müssen, wenn da nicht noch mehr im Argen liegt, was er hier lieber nicht erzählt.
Bei so einem Verstoss gibt es noch keinen Anlass für eine MPU. Sollte er allersings nicht rechtzeitig seine Seminarteilnahme nachweisen. Kann er den Lappen erstmal abgeben und bei der Wiedererteilung, werden die Karten neu gemischt. Da könnte die FS-Stelle schon auf einer MPU bestehen. Ob das rechtmäßig wäre oder nicht, ist ne andere Frage. Gegen den BG-Bescheid kann er ja Widerspruch einlegen - warum auch immer. Gegen Maßnahmen der FS-Stelle gibts keinen Widerspruch, sondern nur verwaltungsrechtliches Klagen und das hat keinerlei aufschiebende Wirkung auf die Maßnahme.@TE, der mit nem 190D fix unterwegs ist:
Ich glaub dir auch nicht alles, was Du hier schreibst. Auch als unerfahrener Fahrer merkst Du, ob Du 50 oder 90 fährst.
Wenn die Umgebung ganz schnell an dir vorbeifliegt, wird es Zeit einen Blick auf auf den Tacho zu werfen.
Du bist halt gern etwas schneller unterwegs als vorgeschrieben. Auch wenn´s nur 10 km/h sind.Du solltest dir schon so langsam einen Aufbaukurs suchen. Der muss lediglich in deinem Bundesland liegen. Liegt er in einem anderen vorsichtshalber bei der FS-Stelle bestätigen lassen, dass das ok ist.
Du bekommst 12 Wo Zeit das hinter dich zu bringen. Die Preisunterschiede sind dabei nicht zu verachten von 149 - 600€ reicht die Spanne. In Göttingen gabs ne Fahrschule die das für 149 € angeboten hat. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Da die Fahrschule aber keinem Ring angehört hat und völlig eigenständig agierte, war sie immer sehr preiswert. Es gibt auch Gegenden, da wird das Städteweise von allen Fahrschulen im Verbund (wechseln sich ab) angeboten und das war dann die teuerste art an den Kurs zu kommen.Nicht falsch verstehen, ich bin auch der Meinung, dass der TE schon ein bisschen bluten sollte. Aber ich hab was gegen solche Arten Geld zu verdienen, indem man sich so eine Monopolstellung schafft.
Auch ich war zu schnell unterwegs, bis ich ruhiger und vernünftig wurde. Man sollte dazu stehen und daraus seine Lehren ziehen.
Mein Vergehen war übrigens ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. - für die Nachschulung.
es war ne enge rechtskurve, ich bin ins rutschen gekommen und hab nen 40 Tonner gestreift, das hat ihn den Blinker gekostet. Pol. sagte damals Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und ich fragte, was das werden soll, weil unangepasste Geschw. bzw. zu schnell ist ja ok, aber mehr nicht. Antwort vom Pol.: Wären Sie auf der rechten Seite geblieben, wär der Unfall nicht passiert, daraus ergibt sich der Verstoß gegen RFG. Also Kröte geschluckt und fertig. War ja auch mein Fehler. An dem LKW war übrigens lediglich der Linke Blinker kaputt gegangen. Schaden war 80 DM. Hab ich gezahlt ohne Vers. Aber dann kamen da noch die 100DM+ Auslagen, 3 Punkte und die Nachschulung.
mfg
mfg
Guck mal eine Seite vorher alles durch. 😁
Zitat:
Original geschrieben von icke2610
Das ist nicht richtig.
Doch, das ist richtig.
§ 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
1. zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,
2. fünf Jahre
a) bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Absatz 1 Nr. 1 ...
b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,
c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,
3. zehn Jahre
in allen übrigen Fällen.
...
Zitat:
Original geschrieben von icke2610
Es möge sich bitte einer melden der schonmal 7 Punkte bekommen hat und erzählen wie es dazu kam.
Für das warum gibt es doch beim KBA den Straftatenkatalog mit den dafür zu erfüllenden Voraussetzungen:
http://www.kba.de/.../straftaten.html
Grob umrissen:
Die Mehrheit bekommt 7 Flensburger, weil es kurz vorher zu viele Bittburger waren.
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
Guck mal eine Seite vorher alles durch. 😁Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Hi,
das wird er nicht müssen, wenn da nicht noch mehr im Argen liegt, was er hier lieber nicht erzählt.
Bei so einem Verstoss gibt es noch keinen Anlass für eine MPU. Sollte er allersings nicht rechtzeitig seine Seminarteilnahme nachweisen. Kann er den Lappen erstmal abgeben und bei der Wiedererteilung, werden die Karten neu gemischt. Da könnte die FS-Stelle schon auf einer MPU bestehen. Ob das rechtmäßig wäre oder nicht, ist ne andere Frage. Gegen den BG-Bescheid kann er ja Widerspruch einlegen - warum auch immer. Gegen Maßnahmen der FS-Stelle gibts keinen Widerspruch, sondern nur verwaltungsrechtliches Klagen und das hat keinerlei aufschiebende Wirkung auf die Maßnahme.@TE, der mit nem 190D fix unterwegs ist:
Ich glaub dir auch nicht alles, was Du hier schreibst. Auch als unerfahrener Fahrer merkst Du, ob Du 50 oder 90 fährst.
Wenn die Umgebung ganz schnell an dir vorbeifliegt, wird es Zeit einen Blick auf auf den Tacho zu werfen.
Du bist halt gern etwas schneller unterwegs als vorgeschrieben. Auch wenn´s nur 10 km/h sind.Du solltest dir schon so langsam einen Aufbaukurs suchen. Der muss lediglich in deinem Bundesland liegen. Liegt er in einem anderen vorsichtshalber bei der FS-Stelle bestätigen lassen, dass das ok ist.
Du bekommst 12 Wo Zeit das hinter dich zu bringen. Die Preisunterschiede sind dabei nicht zu verachten von 149 - 600€ reicht die Spanne. In Göttingen gabs ne Fahrschule die das für 149 € angeboten hat. Ist allerdings schon ein paar Jahre her. Da die Fahrschule aber keinem Ring angehört hat und völlig eigenständig agierte, war sie immer sehr preiswert. Es gibt auch Gegenden, da wird das Städteweise von allen Fahrschulen im Verbund (wechseln sich ab) angeboten und das war dann die teuerste art an den Kurs zu kommen.Nicht falsch verstehen, ich bin auch der Meinung, dass der TE schon ein bisschen bluten sollte. Aber ich hab was gegen solche Arten Geld zu verdienen, indem man sich so eine Monopolstellung schafft.
Auch ich war zu schnell unterwegs, bis ich ruhiger und vernünftig wurde. Man sollte dazu stehen und daraus seine Lehren ziehen.
Mein Vergehen war übrigens ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. - für die Nachschulung.
es war ne enge rechtskurve, ich bin ins rutschen gekommen und hab nen 40 Tonner gestreift, das hat ihn den Blinker gekostet. Pol. sagte damals Verstoß gegen Rechtsfahrgebot und ich fragte, was das werden soll, weil unangepasste Geschw. bzw. zu schnell ist ja ok, aber mehr nicht. Antwort vom Pol.: Wären Sie auf der rechten Seite geblieben, wär der Unfall nicht passiert, daraus ergibt sich der Verstoß gegen RFG. Also Kröte geschluckt und fertig. War ja auch mein Fehler. An dem LKW war übrigens lediglich der Linke Blinker kaputt gegangen. Schaden war 80 DM. Hab ich gezahlt ohne Vers. Aber dann kamen da noch die 100DM+ Auslagen, 3 Punkte und die Nachschulung.
mfg
mfg
Sorry, ich hatte das Datum nicht beachtet. Aber schön, dass Du den Ausgang noch schreibst. Bist ja einigermassen güntig aus der Geschichte rausgekommen
Hier:
2 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) - bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) - bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
10 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) - bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
steht´s doch wunderbar aufgegliedert.
schön, dass du anscheinend daraus gelernt hast.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Hier:2 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) - bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) - bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
10 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist) - bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
steht´s doch wunderbar aufgegliedert.
Ich habe nur Ordnungswidrigkeiten begangen. Zu Straftaten kam es nie. Also sind doch alle meine Punkte nach zwei Jahren weg? Oder?