zuuuu schnell.
Hey leute ich habe mist gebaut gerade. Ich kann auch gar nich mehr an was anderes denken. Unzwar bin ich in einer 50er Zone mit 90 sachen geblitzt worden. Könnt ihr mir sagen was mich da erwartet.
PS: Bin noch in der Probezeit-.-
Danke im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
und wenn ich nich dahin gehe zum aufbauseminar?
Gibste halt den lappen ab, wäre anscheinend besser für alle Beteiligten.
138 Antworten
nein so meinte ich das nich. wollte mich entschuldigen und euch auch sagen das ich normalerweise nich schnell fahre. ich weiß das es meine schuld ist. und du hast recht harry gut das nix passiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
der blitzer war so 50-70m nach dem schild.
Hm, dann hast du Pech gehabt. In der Regel darf der Blitzer erst nach 200m nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung seine Messung machen. Wenn die Geschwindigkeit aber stufenweise herabgesetzt wird, darf er das schon nach 50m - das ist bei dir der Fall. Auch bei Unfallschwerpunkten dürfen diese Abstände unterschritten werden...
schade aber trotzdem danke. korreckt von dir das du bisschen recherchiert hast. vielen dank.
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Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Wieviel Meter war denn der Blitzer hinter dem 50er-Schild? Mit ein bischen Glück könntest du dich vor einer Strafe drücken.
Da informier dich nochmal zur entsprechenden Rechtsprechung, Irrglaube schützt vor Strafe nicht. 😉
Dazu empfehle ich mal einen Blick ins PolFHa... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Karl Nickel
Hm, dann hast du Pech gehabt. In der Regel darf der Blitzer erst nach 200m nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung seine Messung machen. Wenn die Geschwindigkeit aber stufenweise herabgesetzt wird, darf er das schon nach 50m - das ist bei dir der Fall. Auch bei Unfallschwerpunkten dürfen diese Abstände unterschritten werden...Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
der blitzer war so 50-70m nach dem schild.
Wo ist denn sowas nieder geschrieben? Ist das je nach Bundesland unterschiedlich?
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 100,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Probezeitmaßnahmen: Ja
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
st das je nach Bundesland unterschiedlich?
nö...
die stvo gillt deutschlandweit......und wenn da ein schild mit 50 steht gillt auch ab dem schild 50 und nicht erst 200m später....und genau aus dem grund kann der blitzer auch genau ab dem schild blitzen....
woauf du anspielst sind interne dienstanweisungen der polizei, die rechtlich allerdings 0,00garkeine verbindlichkeit haben...
Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Da der Themenstarter offensichtlich aus NRW zu kommen scheint, gilt für ihn die 200m-"Regel". Zwar ist das nur eine Richtlinie für die Polizei, allerdings wurde die auch schon in Gerichtsurteilen herangezogen. In dem verlinkten Fall musste der Autofahrer dennoch zahlen, aber eine Relevanz haben diese Richtlinien vor Gericht schon...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö...Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
st das je nach Bundesland unterschiedlich?
die stvo gillt deutschlandweit......und wenn da ein schild mit 50 steht gillt auch ab dem schild 50 und nicht erst 200m später....und genau aus dem grund kann der blitzer auch genau ab dem schild blitzen....woauf du anspielst sind interne dienstanweisungen der polizei, die rechtlich allerdings 0,00garkeine verbindlichkeit haben...
Bei den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung gibt es tatsächlich von BL zu BL verschiedene toleranzen
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
man leute ich fahre eigentlich langsam habe ja einen 190D damit kann man eigentlich nich gas geben aber davor waren 70 erlaubt da war ich bei 80 und dann gings bergab und es wurde langsam schneller das ich nix merken konnte dann kam ein schild 50 habe dann abgebremst und anschließend bei ungefähr 90 kmh geblitzt.
Wie schnell faehrst du eigentlich wenn du nicht mit dem 190D unterwegs bist....
weil anscheinend ist der ja zu langsam.
PS: 190D sagt noch gar nichts aus. Gibt ja von 190D 2.0 bis 190D 2.5 Turbo ^^
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
In NRW wurde die Vorschrift z.b. aufgehoben,jetzt gilt die Geschwindigkeit ab Schild.Zitat:
Bei den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung gibt es tatsächlich von BL zu BL verschiedene toleranzen
Oh je...
Zunächst einmal: Das Tempolimit gilt ab dem Schild. Punkt. Es darf problemlos auch 30cm nach dem Schild geblitzt werden. Die Richtilinien, die hier zitiert wurden, sind interne Richtlinien, an die man sich als Polizist halten sollte - aber nicht muß. Einen Rechtsanspruch kann man hieraus auf keinen Fall ableiten.
Die Konsequenzen für zHg+40 wurden schon genannt. Da das ganze ein A-Verstoß ist und scheinbar dein erster, kommen nun Probezeitmaßnahmen der ersten Stufe auf dich zu:
- PZ-Verlängerung auf 4 Jahre
- Aufbauseminar, das etwa 350€ kostet
Diese Aufforderung wird NICHT im Bußgeldbescheid stehen, sondern mit gesonderter Post kommen. Das Seminar IST PFLICHT, keine freiwillige Sache. Kannst du die Teilnahme am Seminar nicht rechtzeitig belegen, wird der Führerschein entzogen, bis du den Beleg geliefert hast. So lange ruht die Probezeit übrigens - brauchst du also ein Jahr für diesen Beleg, kommt eben dieses Jahr an Probezeit hinzu.
Kümmere dich schon jetzt um entsprechende Termine - es gibt nicht besonders viele Orte, an denen man das Seminar machen kann ("Jede Fahrschule" ist falsch !). Außerdem werden die Seminare nur mit einer Mindestzahl an Teilnehmern durchgeführt, da sind also noch allerhand Stolperfallen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Maroc89
nein so meinte ich das nich. wollte mich entschuldigen und euch auch sagen das ich normalerweise nich schnell fahre.
Was heist normalerweise ? Du bist noch in der Probezeit also hast du den Führerschein noch nicht lange.
Ich habe die FE nun seit 20 Jahren und bin bei einer 50 km/h ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit noch nie 40 km/h zu schnell gefahren egal welche Schilder vorher standen und egal wie steil es bergab geht.
Also erzähl bitte nicht bei deinem kurzen Führerscheinbesitz etwas von "Normalerweise", denn normalerweise kommt eine solche Überschreitung der Geschwindigkeit bei 98% der Autofahrer nicht vor, egal unter welchen Umständen.
DA habe ich noch 2 fragen wie lange dauert es bis ich post bekomme? und wenn ich das richtig verstanden habe kann ich z.b. das seminar um ein jahr verschieben nur dann bekomme ich meinen führerschein auch später oda wie jetzt😕😕