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Zusatzschild: "An Schultagen" - Wann ist das?

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 12:38

Ich hab gestern vor einer Schule einen Blitzer gesehen. Vor dieser Schule gilt tempo 30 mit dem Zusatzschild "An Schultagen".

Können denn in den Schulferien Schultage sein?

Klar können in einer Schule auch in den Ferien Veranstaltungen laufen. Aber darf ich bei diesem Zusatz nicht davon ausgehen, daß die 30 momentan nicht gelten?

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

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Zitat:

@Bytemaster schrieb am 27. März 2020 um 10:52:16 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 27. März 2020 um 10:23:48 Uhr:

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

Da es sich hierbei um eine vielbefahrene Bundesstrasse handelt und Geislingen/Steige eh schon ein Nadelöhr der B10 ist, möchte ich eben nicht unnötig von 50 auf 30 herunter bremsen und somit den nachfolgenden Verkehr aufhalten. Ich reg mich selber ja auch immer auf, wenn einer vor nem 50er Blitzer meint, auf 30 runter bremsen zu müssen.

Die 30 gelten übrigens auch für den nachfolgenden Verkehr.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 27. März 2020 um 11:01:57 Uhr:

An das Luftreinhaltungs-TL hält sich hier in B kaum einer.

Die Luft ist aber auch außergewöhnlich sauber. #sauerstoffschock

Unser Gretel hätte jetzt die wahre Freude daran, wenn die nicht gerade wegen Corona selbst in Quarantäne wäre. :D :D :D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Zitat:

@trouble01 schrieb am 27. März 2020 um 11:25:26 Uhr:

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 27. März 2020 um 10:52:16 Uhr:

 

Da es sich hierbei um eine vielbefahrene Bundesstrasse handelt und Geislingen/Steige eh schon ein Nadelöhr der B10 ist, möchte ich eben nicht unnötig von 50 auf 30 herunter bremsen und somit den nachfolgenden Verkehr aufhalten. Ich reg mich selber ja auch immer auf, wenn einer vor nem 50er Blitzer meint, auf 30 runter bremsen zu müssen.

Die 30 gelten übrigens auch für den nachfolgenden Verkehr.

Da hast Du mich wohl falsch verstanden. Ich meinte natürlich, das ich da nur ungern mit 30 fahren würde, falls doch 50 gültig wären. Deswegen ja auch die Frage hier.

Aber anscheinend ist es doch nicht ganz so eindeutig, wie einige hier meinen. Insbesondere, wenn ich mir den Beitrag zb von freewindqlb und zille 1976 gestern abend anschaue.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Man sich das so gefiltert betrachten will, dann ja.:D

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Es ist eine der Beschilderungen, die unnötig Rechtsunsicherheit und Diskussionen hervorruft (sieht man hier) und darüber hinaus der Sicherheit vor Ort abträglich ist. Kein Fahrer, der nicht zufällig Kinder an dieser Schule hat, könnte die Frage nach dem "Schultag" ernsthaft beantworten.

Zweckdienlich wäre das Limit in Absprache mit dem Schulträger immer Mo-Fr (oder ggf. Mo-Sa mit anderer Zeit für Sa) auszuschildern.

Es gibt immer wieder schulische Aktivitäten, auch bei temporärer Einschränkung des Unterrichts, Betreuungsangebote, Schulfeste, Ferienspiele (...) bei denen das TL 30 wünschenswert ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. März 2020 um 13:03:17 Uhr:

Zweckdienlich wäre das Limit in Absprache mit dem Schulträger immer Mo-Fr (oder ggf. Mo-Sa mit anderer Zeit für Sa) auszuschildern.

Eben. So ist es hier in der Ortschaft auch geregelt. Neben dem Tempo-30-Schild gibt es ein Zusatzschild "Schule" und ein weiteres, auf dem "Mo-Fr 7-14 Uhr" steht. So ist das dann auch eindeutig. Während der Ferien werden die Schilder zur Seite gedreht, dann gilt das übliche Limit von 50 km/h.

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 27. März 2020 um 10:52:16 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 27. März 2020 um 10:23:48 Uhr:

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

Da es sich hierbei um eine vielbefahrene Bundesstrasse handelt und Geislingen/Steige eh schon ein Nadelöhr der B10 ist, möchte ich eben nicht unnötig von 50 auf 30 herunter bremsen...

So sollte man das allerdings nicht vor Gericht formulieren, sonst könnte der Eindruck entstehen, daß man sich mit seiner Auslegung der Beschilderung einen persönlichen Vorteil verschaffen wollte.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Zitat:

@trouble01 schrieb am 27. März 2020 um 10:23:48 Uhr:

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

Diese Fragestelung ist lebenswichtiger, als man denkt. Auch als einfach strukturierter Mensch darf man nicht nur an seine Fahrweise denken, sondern auch an die der anderen.

An einer Stelle, wo jemand mit 30 rumschleicht, obwohl 50 erlaubt sind, können die seltsamsten Überholmanöver durchgeführt werden. Was andere Verkehrsteilnehemer sonst noch für tolle Einfälle haben kann man hier lesen: https://www.motor-talk.de/.../...strassenverkehr-aufregt-t1475273.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

Hier noch der entsprechende Artikel zum Tempolimit.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

@TE Leichenschänder! :D

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