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Zusatzschild: "An Schultagen" - Wann ist das?

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 12:38

Ich hab gestern vor einer Schule einen Blitzer gesehen. Vor dieser Schule gilt tempo 30 mit dem Zusatzschild "An Schultagen".

Können denn in den Schulferien Schultage sein?

Klar können in einer Schule auch in den Ferien Veranstaltungen laufen. Aber darf ich bei diesem Zusatz nicht davon ausgehen, daß die 30 momentan nicht gelten?

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

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Dann beantrag doch, daß das Zusatzschild wegkommt...

Und

(80)

[bei Wolken]

ist mir zu unklar.

Gibt es da Rechtssprechung dazu?

Ist das wie bei Nässe - also muß da schon was vorhanden sein, damit es als Wolke(n) gilt?

Im Zweifel würde ich 80 fahren.

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Dann beantrag doch, daß das Zusatzschild wegkommt...

Und

(80)

[bei Wolken]

ist mir zu unklar.

Gibt es da Rechtssprechung dazu?

Ist das wie bei Nässe - also muß da schon was vorhanden sein, damit es als Wolke(n) gilt?

Im Zweifel würde ich 80 fahren.

Siehst du, ist genau so wie "An Schultagen" Nur ich möhte da schon auch 50 fahren wenn ich es nur darf.

Natürlich kann ich eine Entfernung beantragen aber das Schild hängt ja nun mal jetzt da.

Moorteufelchen

Solange es da hängt hast du es zu beachten...

Ne Mail kostet nicht mehr Zeit als hier nen Beitrag zu erstellen - und wird durchaus beantwortet.

(und ich meine du solltest gegen das Zusatzschild allein vorgehen ;) )

am 26. Juli 2014 um 16:42

Ach wir machen alles auf 30km/h dann kann sich keiner aufregen und keiner zu schnell fahren.Verdammt gibt ja noch die Spielstraßen wo man nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, na dann eben alles auf Schrittgeschwindigkeit begrenzen. :D

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Solange es da hängt hast du es zu beachten...

..........

Genau, nur wann ist das?:confused: Schulferien und ne Blitze.

Wenn irgendwo 100 bei Nässe hängt ist ja alles Klar.

Moorteufelchen

Ob gerade Schulferien sind oder nicht, ist dabei vollkommen unerheblich.

Wenn die Ferien nämlich zu berücksichtigen wären, würde dort stehen "an Schultagen außerhalb der Ferienzeit". Es steht dort aber nur "an Schultagen" und somit kann jeder Fahrzeugführer davon ausgehen, daß damit "Montag - Samstag" gemeint ist. Man hätte auch schreiben können "an Werktagen", womit die gleiche Aussage getroffen worden wäre. Da es aber vor einer Schule ist, hat man eben die Schultage als Zusatzinfo gewählt.

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Doch, ist ein Problem. Ich erwarte eine eindeutige Beschilderung. Diese kann ch dann befolgen.

Und der Gesetzgeber erwartet, dass man ein wenig mitdenkt.

Die Zusatzschilder sind frei im Text gestaltbar und wenn behördlich angeordnet, dann auch rechtswirksam.

 

Zitat:

So könnte ja auch an der Grenze ein Schild aufgestellt werden "80 bei Wolken".

Bei Bewölkung (max.) 80 km/h fahren, steht doch auf dem Zusatzschild.

Problem ist immer, ob das allgemeinverständlich ist, daran müssen sich Texte orientieren und letztendlich durch einen Richter bewerten lassen.

Findet sich da nur Kauderwelsch, dann gilt das Zusatzschild nicht - das Zusatzschild gilt nicht, die Limitierung allerdings schon. Das Zusatzschild reduziert die Wirkung der Limitierung und ist das nicht nachvollziehbar, unklar, ... gilt die Limitierung immer. Das rund, roter Rand mit der 30 in der Mitte ist üblicherweise unmissverständlich.

Bei einem "an Schultagen" gilt das Limit nicht, wenn "schulfrei" ist und nach üblicher Rechtsprechung ist dies an Sonntagen und den in diesem Bundesland geltenden Feiertagen und Ferien. Wenn man nicht weiß, ob nun Ferien sind oder nicht, sollte man sich besser an die Limitierung halten.

Dass es eindeutiger geht, in dem man zB. "Mo-Fr 7-18 Uhr" ausschildert, ist sicherlich richtig. Ändert aber nichts, dass "an Schultagen" auch eingehalten werden muss und bei Streitereien wegen Auslegungen man widersprechen und bis vor einen Richter kann, der das dann klären muss.

Zitat:

Bei einem "an Schultagen" gilt das Limit nicht, wenn "schulfrei" ist und nach üblicher Rechtsprechung ist dies an Sonntagen und den in diesem Bundesland geltenden Feiertagen und Ferien. Wenn man nicht weiß, ob nun Ferien sind oder nicht, sollte man sich besser an die Limitierung halten.

Dass es eindeutiger geht, in dem man zB. "Mo-Fr 7-18 Uhr" ausschildert, ist sicherlich richtig. Ändert aber nichts, dass "an Schultagen" auch eingehalten werden muss und bei Streitereien wegen Auslegungen man widersprechen und bis vor einen Richter kann, der das dann klären muss.

Na, das ist doch genau genug. Also:

-Wer weiß, wann in dem Land Schulferien sind, kann davon ausgehen, dass das Schild nicht gilt.

aber:

- das gilt NICHT für "lokale Besonderheiten". Auch wenn an einer Schule beweglicher Ferientag ist, gilt das Tempolimit trotzdem. Gleiches würde zum Beispiel auch gelten, wenn man am Rosenmontag in einer Karnevalsregion unterwegs ist - der Tag ist zwar schulfrei, aber dennoch ein "Schultag" im Sinne des Zusatzschildes.

Sooo kompliziert ist das doch nicht, und willkürlich ist es auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Genau, nur wann ist das?:confused: Schulferien und ne Blitze.

Einfach mal bei den Jungs direkt nachfragen.

Vielleicht hat da einer einen Blitzerstellen-Plan gemacht und nicht den Ferienkalender berücksichtigt, oder nicht gewusst, dass da "an Schultagen" und nicht "Mo-Fr" ausgeschildert war.

Hier (Berlin) sind alle Schulen mit "Mo-Fr 7-18" ausgeschildert (zumindest ist mir in den letzten Jahren nichts mehr mit "an Schultagen" begegnet) und jetzt in den Ferien stehen sie sehr gerne vor Schulen. Ausgeschildert ist "30 Mo-Fr" und viele Autofahrer denken "Nö, sind ja Ferien".

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ausgeschildert ist "30 Mo-Fr" und viele Autofahrer denken "Nö, sind ja Ferien".

Naja, wer auf so eine krude Gedankenkombination kommt, der macht aber scheinbar auch die Hose mit der Kneifzange zu... :D

Ferien bestehen schließlich nicht nur aus Samstagen und Sonntagen...

Wenn da eh immer 30 ist, warum baut man dann diese Zusatzschilder an ?

Ehrlich gesagt habe ich es noch nie so gesehen. Wo sitzen die Beamten denen langweilig ist ?

Wiki sagt:

Zitat:

Schultag steht für:

- einen Werktag, an dem Schulunterricht stattfindet, oder gesetzlich stattfinden darf

- die Stunden des Tages, in denen Schule ist

am 26. Juli 2014 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Schultag steht für:

einen Werktag, an dem Schulunterricht stattfindet, oder gesetzlich stattfinden darf

die Stunden des Tages, in denen Schule ist

Würde bedeuten, ein beweglicher Ferientag (z.B. der Rosenmontag an vielen Schulen) wäre, obwohl die Schule geschlossen ist, ein Schultag, da an diesem Tag Schulunterricht stattfinden dürfte.

Da lob ich mir doch die Regelung bei uns in der Stadt. Da ist die Strasse vor der Schule gesperrt (Zusatzzeichen von 7.00 bis 13.30).

In den Ferien werden die Verbosschilder einfach in der mitte zusammengeklappt, so dass dort rund um die Uhr freie Fahrt ist.

am 26. Juli 2014 um 20:34

Das Schild "an Schultagen" existiert im geltenden Schilderkatalog von 1992 nicht. Manche Bundesländer haben es abgesegnet. Für einen Ortsfremden ist es hier relativ leicht sich rauszureden, da er sich nicht im Voraus informieren muß, wann Schulferien sind (da nicht einheitlich). Der Trick, der zum Abzocken auffordert ist hier übrigens, daß "an Schultagen" nicht für diese Schule gilt, sondern für das Bundesland. Ich hoffe ihr könnt mir folgen.

am 26. Juli 2014 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Das Schild "an Schultagen" existiert im geltenden Schilderkatalog ... nicht .... Für einen Ortsfremden ist es hier relativ leicht sich rauszureden,...

Du hast ein Schild 30 und darunter das Zusatzschild welches nicht gilt.

Wie schnell darfst du also fahren? Richig 30. Denn das 30 Schild gilt auch ohne Zusatzschild.

Wie will sich ein Einheimischer oder ein Ortsfremder da rausreden?

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