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Zusatzschild: "An Schultagen" - Wann ist das?

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 12:38

Ich hab gestern vor einer Schule einen Blitzer gesehen. Vor dieser Schule gilt tempo 30 mit dem Zusatzschild "An Schultagen".

Können denn in den Schulferien Schultage sein?

Klar können in einer Schule auch in den Ferien Veranstaltungen laufen. Aber darf ich bei diesem Zusatz nicht davon ausgehen, daß die 30 momentan nicht gelten?

Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Als einfach strukturierter Mensch muss ich feststellen, dass dies eine sehr lebenswichtige Fragestellung ist wegen 500 m Tempo 30.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]

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am 26. Juli 2014 um 13:29

An Schultagen heißt für MICH "An Schultagen"! In der übrigen Zeit gilt das Tempo innerorts.

Zum Vergleich: Hier gibt es unterschiedliche 30iger Bereiche. Z.B. "30 nur in der Zeit von 7-18 Uhr". Heißt AUCH in den Ferien, Samstag und Sonn- und Feiertagen ist 30 vorgeschrieben! Nur, einige glauben dann schneller fahren zu dürfen.

Oder es heißt: "30 MO-FR in der Zeit von 7-14 Uhr". In der übrigen Zeit darf man das übliche Tempo fahren. Heißt also: "Von MOntag bis FReitag in der Zeit von 7-14 Uhr (oder 18 je nach dem) eben nur 30 fahren"! Auch in den Schulfreien Tagen! Es könnte z.B. ein Kindergarten in der Nähe sein!

Eigentlich ist das EINDEUTIG ... bis auf die Ausnahmen die es nie kapieren und zahlen (müssen)

Gibt keine einheitliche Regelung/Definition.

Im Zweifel einfach davon ausgehen, dass es Schultag sein könnte. Lohnt nicht darüber nachzudenken und führt auch zu keinem schlüssigen Ergebnis, weil es immer Sonderfälle gibt (z.B. Samstags und Sonntagsunterricht).

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist/unter dem Auto liegt, ist es eh egal, ob man eigentlich Recht hatte.

Was für ein blödes Zusatzschild! Woher soll ich denn wissen, wann Schulferien sind? Wenn ich keine Kinder habe und mich nicht für die Schulferientermine interessiere, dann weiß ich das doch gar nicht - noch dazu, wenn ich in einem fremden Bundesland unterwegs bin, dann wird es noch schwieriger...

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

An Schultagen heißt für MICH "An Schultagen"! In der übrigen Zeit gilt das Tempo innerorts.

............

Genau, für mich eigentlich auch. Daher hab ich mich über den Blitzer doch gewundert.

Moorteufelhen

am 26. Juli 2014 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Ich hab gestern vor einer Schule einen Blitzer gesehen. Vor dieser Schule gilt tempo 30 mit dem Zusatzschild "An Schultagen".

Können denn in den Schulferien Schultage sein? Klar können in einer Schule auch in den Ferien Veranstaltungen laufen. Aber darf ich bei diesem Zusatz nicht davon ausgehen, daß die 30 momentan nicht gelten?

Das Zusatzschild exisitiert in der StVO nicht, allerdings haben es einige Landesbehörden abgesegnet. Daher kannst du eigentlich immer davon ausgehen, dass es gar nicht da ist, und dich an das amtliche Schild halten, das die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Schultage sind genauso wie die Werktage einfach alle Tage, an denen dem Gesetz nach Schule stattfinden darf, also Montag bis Samstag. Den Gedankengang sollte ein durchschnittlicher Autofahrer noch hinbringen. Wenn das schon überfordert, kann man sich immer noch an das 30-schild halten …

Samstag? Wo in Deutschland ist heutzutage denn samstags noch Schule?? Zu meiner Schulzeit war das bei uns noch üblich, mindestens jeden 2. Samstag. Das ist aber schon eine ganze Weile vorbei.

Ansonsten sollte bei so einem Schild gelten: Wenn man nicht weiß ob gerade ferien sind oder nicht, dann tut man einfach so, als stünde da "werktags" statt "an Schultagen".

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

An Schultagen heißt für MICH "An Schultagen"! In der übrigen Zeit gilt das Tempo innerorts.

............

Genau, für mich eigentlich auch. Daher hab ich mich über den Blitzer doch gewundert.

Moorteufelhen

Bist du ganz sicher, dass in deinem Bundesland schon Ferien sind??

Falls ja: bist du sicher, dass die schon bei über 30km/h Strafen verteilen? Vielleicht tun sie das ja erst bei über 50...

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Ich hab gestern vor einer Schule einen Blitzer gesehen. Vor dieser Schule gilt tempo 30 mit dem Zusatzschild "An Schultagen".

Können denn in den Schulferien Schultage sein? Klar können in einer Schule auch in den Ferien Veranstaltungen laufen. Aber darf ich bei diesem Zusatz nicht davon ausgehen, daß die 30 momentan nicht gelten?

Das Zusatzschild exisitiert in der StVO nicht, allerdings haben es einige Landesbehörden abgesegnet. Daher kannst du eigentlich immer davon ausgehen, dass es gar nicht da ist, und dich an das amtliche Schild halten, das die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Auf welcher Rechtsgrundlage ist das denn abgesegnet ?

Das, eigendlich gebrauche ich das Wort nicht, ist ein Nährboden für Abzocke.

Ich erfinde als Landesbehörde im stellen Kämmerlein ein Schild, keiner kennt es, eigendlich gibt es das Schild gar nicht, deshalb ist es ungültig.

Der nächste Montag ist bei mir im Dorf kein Schultag, also denkt ein normal denkender Mensch der eingeweiht ist, das im Land Brandenburg zur Zeit Ferien sind, das er 50 fahren darf, und Du sagst das ich nur 30 fahren darf. Das verstehe ich nicht.:confused::confused::confused:

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von CV626

 

Bist du ganz sicher, dass in deinem Bundesland schon Ferien sind??

Falls ja: bist du sicher, dass die schon bei über 30km/h Strafen verteilen? Vielleicht tun sie das ja erst bei über 50...

Bei ersten Fall ja.

Bei 2. nicht. Allerdings ist das eigentlich auch unerheblich für die Frage.

Moorteufelchen

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 15:50

Zitat:

..............

Das Zusatzschild exisitiert in der StVO nicht, allerdings haben es einige Landesbehörden abgesegnet. Daher kannst du eigentlich immer davon ausgehen, dass es gar nicht da ist, und dich an das amtliche Schild halten, das die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

...........

/quote]

Wo kann ich das nachlesen welche Schilder abgesegnet sind und welche nicht?

Wenn es da hängt muss ich als Fahrer davon ausgehen können das es gültig ist. Mittdenken ist ja schön und gut aber genau da kommt so ein Zusatzschild ins Spiel.

Wann ist Schultag und kann es einen in den Ferien geben?

Moorteufelchen

am 26. Juli 2014 um 15:53

Zitat:

Schultage sind genauso wie die Werktage einfach alle Tage, an denen dem Gesetz nach Schule stattfinden darf, also Montag bis Samstag. Den Gedankengang sollte ein durchschnittlicher Autofahrer noch hinbringen. Wenn das schon überfordert, kann man sich immer noch an das 30-schild halten …

Warum macht man dann nicht das verbindliche Schild "Nur an Werktage" ran? Ist doch quatsch das mit den Schultagen, kein Mensch weiß wo überall Ferien sind.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Zitat:

Schultage sind genauso wie die Werktage einfach alle Tage, an denen dem Gesetz nach Schule stattfinden darf, also Montag bis Samstag. Den Gedankengang sollte ein durchschnittlicher Autofahrer noch hinbringen. Wenn das schon überfordert, kann man sich immer noch an das 30-schild halten …

Warum macht man dann nicht das verbindliche Schild "Nur an Werktage" ran? Ist doch quatsch das mit den Schultagen, kein Mensch weiß wo überall Ferien sind.

Das ist genau der Punkt - wenn "nur an Schultagen" das gleiche bedeuten soll wie "nur an Werktagen" - dann ist ersteres Zusatzschild redundant und sollte abgeschafft werden. Kann (oder sollte) eigentlich nicht sein, dass es das bedeutet. Somit _sollte_ "an Schultagen" eigentlich bedeuten: werktags, mit Ausnahme der allgemeinen Schulferien. Alles andere wäre einfach nur hirnrissig.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Auf welcher Rechtsgrundlage ist das denn abgesegnet ?

Das, eigendlich gebrauche ich das Wort nicht, ist ein Nährboden für Abzocke.

Ich erfinde als Landesbehörde im stellen Kämmerlein ein Schild, keiner kennt es, eigendlich gibt es das Schild gar nicht, deshalb ist es ungültig.

Der nächste Montag ist bei mir im Dorf kein Schultag, also denkt ein normal denkender Mensch der eingeweiht ist, das im Land Brandenburg zur Zeit Ferien sind, das er 50 fahren darf, und Du sagst das ich nur 30 fahren darf. Das verstehe ich nicht.:confused::confused::confused:

Rechtsgrundlage z. B. Bayern sind die AH StVO (in dem Fall zu Zusatzzeichen - gibt einige AH) - allerdings kann man über diese AH auch hinausgehen.

Nun mußt du dir eben noch die StVO, die VwV StVO, den VzKat nebenhinlegen und dann noch suchen wo Bayern den Zustimmungsvorbehalt hat entfallen lassen.

Und schon fertig. ;)

 

Problem ist das doch keines - kannst du dir nicht sicher sein, daß keine Schule oder schulische Veranstaltung ist fährst du eben 30.

Nachts wäre ich auch vorsichtig, wenn im Schüleraustausch welche kommen halten die Busse meist... Klassenfahrten, Abschlußfahrten, LK Fahrten...

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 16:25

Zitat:

 

............

Problem ist das doch keines - kannst du dir nicht sicher sein, daß keine Schule oder schulische Veranstaltung ist fährst du eben 30.

............

Doch, ist ein Problem. Ich erwarte eine eindeutige Beschilderung. Diese kann ch dann befolgen. Wenn es bei mir geblitzt hätte würde ich da wohl gegen vorgehen.

So könnte ja auch an der Grenze ein Schild aufgestellt werden "80 bei Wolken". Wäre nichts anderes. Wie gehst du damit um?

Moorteufelchen

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