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zusatzscheinwerfer an meine sturzbügel(BMW100RS)

Themenstarteram 15. September 2007 um 12:11

hallo,

werkennt sich aus mit dem problem der zusatzscheinwerfer?

ich hab die proschüre vom tüv, aber??????

da ich jetzt zusatzscheinwerfer mit beiden lichtquellen(nebel/fern) gesehen habe,

frage ich mich, ob ich die auf die sturzbügel montieren darf?

gruß,

bernhard

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14 Antworten

Hi!

Wieso Problem ?

Einspurige Fahrzeuge dürfen je einen Nebel und Fernscheinwerfer haben.

Also nicht zwei Leuchten die jeweils einen Fern- und einen Nebel-Scheinwerfer beinhalten....

Frank

2 zusätzliche Nebelscheinwerfer geht auch , (GS1200 Adv. auf den Sturzbügeln)

Hi,

 

in der aktuellen Fassung der StVZO §52 steht immer noch ausdrücklich etwas von einem Nebelscheinwerfer ....

Aber vielleicht gibt's da wieder ein "Lex BMW", das diese Vorschriften umgeht, ähnlich wie bei den Xenonscheinwerfern die entgegen der StVZO ohne Scheinwerferreinigung und ohne automatische Leuchtweitenregelung zugelassen sind.

Frank

 

PS. Nichts gegen BMW, aber manchmal haben die Bayern erstaunliche Mittel und Wege gefunden...

Wunderlich verkauft die Lampen mit "E" Zulassung . Die müssen noch nicht mal eingetragen werden . Ich hatte bis heute mit allen meinen Zusatzlampen ( dummerweise nur auf BMW Moppeds :D ) bei TÜV bis heute auch keine Probleme , egal ob original ab Werk oder aus dem Zubehör nachgerüstet . Eigentlich sind es ja keine Zusatzscheinwerfer sondern Nebelscheinwerfer . Dies könnte , bei einer Polizeikontrolle bei strahlendem Sonnenschein, ev. zu Problemen führen , da ja die Verwendung nur bei Nebel , Regen ... gestattet ist . Aber auch das war bis heute problemlos. Außerdem zahle ich da im Notfall mein Ticket , denn meiner Meinung nach kann an einem Mopped garn nicht genug Licht sein , speziell heute , wo immer mehr Dosen mit Tagfahrlicht unterwegs sind .

Wunderlich und BMW werden sich , hoffe ich , an die Gesetzeslage halten.

Soweit ich weiß (bin aber grad zu faul zum suchen) ist es so, dass nach deutschem Recht ein Scheinwerfer zulässig ist.

Hat jedoch die gesamte Beleichtungseinrichtung des Motorrades eine EU-Zulassung, dann sind auch 2 Nebellampen erlaubt.

Die von Zimpalazumpala gepostete R1200GS hat, wie auch meine CS (siehe Sig), was die Beleuchtung angeht, schon eine EU-Zulassung. Meine Zusatzlampen sind im übrigen von Wunderlich.

Hi!

Volle Zustimmung: Prinzipiell bin ich auch für soviel Licht am Motorrad wie möglich.... aber legal wird der zweite Nebelscheinwerfer durch das E-Prüfzeichen natürlich nicht ...

Hier in der Gegend fahren mehrere GS mit den abgebildeten Scheinwerfern herum. Sie fallen auf ohne zu stören, damit ist das für mich erledigt.

Frank

Da ich doch Lust hatte zu Suchen, hier meine Ergenisse: :)

Hier mal der Link zum Verkehrsportalforum. Da gehts zwar am Anfang um Doppelscheinwerfer, aber Probelamtik ist die gleiche...

Hier auch noch ein PDF vom TÜV-SÜD. Interessant ab Seite 5 unten rechts!

Zur Richtlinie gehts hier lang....

Hi,

 

dann brauchen wir nur noch heraus zu bekommen was für eine 100RS (R oder K) der r4r5r6 fährt. Ich tippe mal auf eine R und die dürfte (wie vermutlich die nur wenig jüngeren K100RS auch) noch in alter Manier nach StVZO zugelassen sein.

Danke für die Hinweise auf die entsprechenden Vorschriften ! Kann man immer wieder gebrauchen....

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Leopold

...dann brauchen wir nur noch heraus zu bekommen was für eine 100RS (R oder K) der r4r5r6 fährt. Ich tippe mal auf eine R und die dürfte (wie vermutlich die nur wenig jüngeren K100RS auch) noch in alter Manier nach StVZO zugelassen sein....

Jep, so ist es. Ich denk auch, dass seine Maschine noch ne "alte" Zulassung hat, und somit nur ein Zusatzlicht anbauen darf.

Da es jedoch etwas Irritation gab, hab ich auch mal gepostet, was nach EU-Recht geht ;)

Zitat:

Original geschrieben von Leopold

...Danke für die Hinweise auf die entsprechenden Vorschriften ! Kann man immer wieder gebrauchen....

Bitte, gern g´scheng :)

Habe hier etwas gefunden

Zusatzscheinwerfer zwar nichts für BMW aber der Text neben dem Bild sollte doch helfen.Und irgendwo hab ich mal gelesen das 2 Nebelscheinwerfer erst ab einem bestimmten Bj.erlaubt sind.

Themenstarteram 23. September 2007 um 13:25

Zitat:

Original geschrieben von Leopold

Hi!

Wieso Problem ?

Einspurige Fahrzeuge dürfen je einen Nebel und Fernscheinwerfer haben.

Also nicht zwei Leuchten die jeweils einen Fern- und einen Nebel-Scheinwerfer beinhalten....

Frank

hallo frank,

ich war jetzt beim tüv gewesen, der sagt es geht auch 2 nebel und 2 fern!!!!!

einzig bei fern darf der hauptscheinwerfer nicht mitbrennen!

gruß,

bernhard

Themenstarteram 23. September 2007 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Wunderlich verkauft die Lampen mit "E" Zulassung . Die müssen noch nicht mal eingetragen werden . Ich hatte bis heute mit allen meinen Zusatzlampen ( dummerweise nur auf BMW Moppeds :D ) bei TÜV bis heute auch keine Probleme , egal ob original ab Werk oder aus dem Zubehör nachgerüstet . Eigentlich sind es ja keine Zusatzscheinwerfer sondern Nebelscheinwerfer . Dies könnte , bei einer Polizeikontrolle bei strahlendem Sonnenschein, ev. zu Problemen führen , da ja die Verwendung nur bei Nebel , Regen ... gestattet ist . Aber auch das war bis heute problemlos. Außerdem zahle ich da im Notfall mein Ticket , denn meiner Meinung nach kann an einem Mopped garn nicht genug Licht sein , speziell heute , wo immer mehr Dosen mit Tagfahrlicht unterwegs sind .

Wunderlich und BMW werden sich , hoffe ich , an die Gesetzeslage halten.

hi,

leider finde ich im internet auf der seite von wunderlich keine scheinwerfer????(ersatzteile) kannst du mir den link nennen?

gruß,

bernhard

Themenstarteram 23. September 2007 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von hirsetier

Zitat:

Original geschrieben von Leopold

...dann brauchen wir nur noch heraus zu bekommen was für eine 100RS (R oder K) der r4r5r6 fährt. Ich tippe mal auf eine R und die dürfte (wie vermutlich die nur wenig jüngeren K100RS auch) noch in alter Manier nach StVZO zugelassen sein....

Jep, so ist es. Ich denk auch, dass seine Maschine noch ne "alte" Zulassung hat, und somit nur ein Zusatzlicht anbauen darf.

Da es jedoch etwas Irritation gab, hab ich auch mal gepostet, was nach EU-Recht geht ;)

Zitat:

Original geschrieben von hirsetier

Zitat:

Original geschrieben von Leopold

...Danke für die Hinweise auf die entsprechenden Vorschriften ! Kann man immer wieder gebrauchen....

Bitte, gern g´scheng :)

hallo ihr 2,

ich habe meine 1977er 2V RS vor 2 jahren neu angemeldet(§21) ich habe auch den neuen brief! falle ich dann unter das problem der alten zulassung?

gruß,

bernhard

Zitat:

Original geschrieben von r4r5r6

....einzig bei fern darf der hauptscheinwerfer nicht mitbrennen!

gruß,

bernhard

Diese Aussage deckt sich auf jeden Fall mit dem Link vom BombaTBB.

 

Zusatzlampen vom Wunderlich findest du dort im Shop. Dann muß du noch eines der dort aufgelisteten Mopeds anklicken. Dann findets du da schon welche. Ich hab an meiner CS die Illuminati.

 

Die Zulassung hat nix mit der Anmeldung, die du vor 2 Jahren gemacht hast, zu tun.

Bei der Zulassung, ob nach StVZO oder EU-Recht gehts darum, ob die Maschine eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat oder eine EG-Typengenehmigung.

Ich habe leider eben nur den alten Breif zu Hand. Bei meiner CS ist das Feld "Allgemeine Betriebserlaubnis" nicht mir einer Nummer versehen. Das Feld "EG-Typengenehmigung" jedoch schon. Diese beiden Felder müßten im neuen Breif auch sein. Schau mal nach, wo da bei dir eine Nummer steht.

Ich bin mit zu 100% sicher, dass bei dir das Feld "Allgemeine Betriebserlaubnis" ausgefüllt ist. Es geht nämlich nicht darum, wann das Motorrad zugelasen wurde, sondern wann die ABE/EG-Typengenehmigung erteilt wurde (bei der CS 01.03.2002 - eine CS mit einer EZ vor diesem Datum wird es wenn, dann nur als Prototyp geben). Und die hat deine RS bekommen, bevor diese Baureihe überhaupt verkauft wurde. Denn ohne so eine ABE/EG-Typengenehmigung wäre es gar nicht möglich, das Fahrzeug überhaupt anzumelden.

Daher denke ich, dass der TÜVler falsch lag mit seiner Aussage.

Außer:

Es kann jedoch sein, dass sämtliche Beleuchtungseinrichtungen an deiner RS eine "E"Zulassungnhaben (durch Umbau, was aber eingetragen werden müßte(glaub ich)). Dann dürfte es funktionieren und die Aussagen vom TÜVler wäre i.O. (siehe auch meinen Link zum TÜV-Süd, Seite 4 und 5).

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