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Zusatzlüfter bei Anhängerkupplung nachrüsten.

Ford Grand C-Max DXA
Themenstarteram 1. Januar 2019 um 14:41

Hallo zusammen,

 

Ich habe mir vor 2 Monaten einen gebrauchten Ford Grand C-Max mit 1,0 ecoboast Motor aus dem Jahr 2015 gekauft. Leider ohne Anhängerkupplung. Diese wollte ich jetzt nachrüsten lassen und habe dann erfahren, dass laut Ford ein zusätzlicher Lüfter eingebaut werden sollte, da es bei zu hoher Belastung zum Motorschaden kommen könnte. Laut Aussage des Meisters wäre das bspw. beim Wohnwagen Betrieb möglich.

 

Habe mir noch zusätzlich Angebote von Atu geben lassen. Laut der Aussage des ersten Beraters sei ein zusätzlicher Lüfter nicht nötig da ja nur ein max. 750 kg Anhänger gezogen wird. Beim zweiten atu in der Nachbarstadt kam die Aussage, dass laut ihrem System kein Lüfter sondern ein komplett neuer Kühler verbaut werden muss.

 

Bei dem Anbieter Rameder (kupplung.de) kam ebenfalls die Aussage, dass der Lüfter nicht nötig wäre sie sich aber mit einer Art Verzichterklärung absichern das ich auf eine Garantie ihrerseits verzichte.

 

Aber jetzt habe ich den Fahrzeugschein studiert und gesehn, dass die zulässige Gesamtmasse bei 2150 kg liegt. Das Leergewicht liegt allerdings schon bei 1493 kg. Das bedeutet ja, dass ich theoretisch einen Anhänger mit Max. 657 kg ziehen darf. Da ja aber noch mindestens ein Fahrer im Fahrzeug sein sollte der in meinem Fall 100kg wiegt, verringert sich die Anhängelast ja nochmal auf 557 kg

 

 

Soweit bin ich jetzt mit meinen Recherchen gekommen. Habe auch schon das Forum durchsucht aber leider keine eindeutigen Antworten gefunden.

 

Gibt es jemanden der eine Anhängerkupplung nachgerüstet hat ohne den Lüfter zu verbauen? Und hat Erfahrungswerte zu Temperatur und Motor. Ob es wirklich benötigt wird.?

In meinem Fall soll zu 90% der Fahrradträger und zu 10% ein Anhänger mit Max. 750 kg Zulassung gezogen werden.

 

Meine Frage kommt daher, da die insgesamt 6 Angebote eine Preisspanne von 1500 euro bis hin zu 515 euro haben.

 

3x mal Ford mit 1500 Euro, 1400 Euro und 1200 Euro. Jeweils mit Westfalia abnehmbarer Anhängerkupplung.

2x Atu mit 750 euro und Brink abnehmbarer Anhängerkupplung. (zusätzlich Codierung für ca.70 euro) und 1x Rameder für 515 Euro mit ebenfalls Brink abnehmbarer Anhängerkupplung. ( ebenfalls zusätzlich Codierung für ca. 70 euro)

 

Bitte helft mir weiter, da ich mittlerweile etwas überfordert bin.

 

Vielen dank schon mal und frohes neues Jahr.

 

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15 Antworten

2150 kg ist die Gesamtmasse des Fahrzeugs, nicht des Zuges oder Gespanntes, Die 657 kg darfst du im Fahrzeug zu laden.

Themenstarteram 1. Januar 2019 um 15:27

Aah. Ok. Das heisst ich darf 2150 kg im Fahrzeug plus die 750 kg was im Fahrzeugschein bei der Anhängelast stehen als gesamtmasse haben?

Dann würde ich mir persönlich keinen Kopf machen. 657 Kilo Zuladung minus deine 100Kilo (und minus was dein Auto noch an Zusatzgewicht mitrumschleppt), dann darf dein Hänger mit Ladung 557 Kilo wiegen, ohne dass der Motor mMn. irgendwelche thermischen Probleme aufgrund von Überlastung kriegen dürfte.

 

Und bzgl. der Anhängelast, rechne das Zuggesamtgewicht minus zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Bei meinem CMax wird das Zuggesamtgewicht sogar noch um die Stützlast erhöht, steht im Schein.

Zitat:

@pat3187 schrieb am 1. Januar 2019 um 16:27:03 Uhr:

Aah. Ok. Das heisst ich darf 2150 kg im Fahrzeug plus die 750 kg was im Fahrzeugschein bei der Anhängelast stehen als gesamtmasse haben?

Genau

Das Zuggesamtgewicht ist beim C-Max eh uninteressant, da der die Anhängelast die im Schein steht auch tatsächlich ziehen darf mit vollgepacktem Fahrzeug

Beim 1.5 EB liegt das Zuggesamtgewicht bei 3500kg Und das Gesamtgewicht bei 2000kg

Ergo darf ich die 1500kg ziehen die Ford für dieses Modell freigibt

Ich habe einen Fehler gemacht, nicht das Zuggesamtgewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Autos erhöht sich um die Stützlast.

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 11:12

Vielen Dank für eure Antworten. Aber hat denn jemand die Anhängerkupplung ohne zusätzlichen Lüfter oder kühler verbaut?

Pflicht ist dieser Lüfter nicht

Ford könnte im Falle des Falles nur die Garantie verweigern

Meines Wissens nach ist doch nur eine zusätzliche elektrische Kühlwasserpumpe verbaut?

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 11:29

Garantie ist leider schon verstrichen und der erste Service wurde von der Vorbesitzerin leider auch nicht gemacht, daher wohl auch kaum noch Ansprüche auf Kulanz im Falle eines Falles. Eine zusätzliche Wasserpumpe ist wohl bei meinem nicht nötig.

@pat3187 Es kommt natürlich auch drauf an, was Du ziehen willst. Samstags mal den 750kg Anhänger mit Strauch- oder Rasenschnitt zum Sammelplatz, oder am Wochenende zwei Fahrräder auf dem Fahrradträger?

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 16:14

Zitat:

@baerschatz schrieb am 2. Januar 2019 um 15:47:15 Uhr:

@pat3187 Es kommt natürlich auch drauf an, was Du ziehen willst. Samstags mal den 750kg Anhänger mit Strauch- oder Rasenschnitt zum Sammelplatz, oder am Wochenende zwei Fahrräder auf dem Fahrradträger?

Genau so ist der Plan. Wir haben einen Anhänger mit dem 750 kg gezogen werden dürfen, was ich aber selbst beim Brennholz machen noch nicht ausgeschöpft habe. Hauptsächlich werde ich aber den Fahrradträger benötigen.

Bei Brennholz ist man aber schnell über die Zuladungsgrenze eines 750 kg Anhängers drüber. Ich mache selbst Brennholz im Wald und selbst meinen 1500kg Anhänger kann ich nicht volladen.

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 16:48

Zitat:

@baerschatz schrieb am 2. Januar 2019 um 17:39:57 Uhr:

Bei Brennholz ist man aber schnell über die Zuladungsgrenze eines 750 kg Anhängers drüber. Ich mache selbst Brennholz im Wald und selbst meinen 1500kg Anhänger kann ich nicht volladen.

Kommt aber auch drauf an ob man den Hänger bis zum Rand füllt. Ausserdem sind wir in der Regel mit mehreren Anhängern im Wald und haben nur kurze Strecken. Aber das ist nicht das Thema. Kann notfalls auch mit dem Traktor in wald. Hauptsächlich ist es so, dass ein Fahrradträger benutzt werden soll und gelegentlich Gartenabfälle und Baumarktartikel im Anhänger transportiert werden. Wie eingangs schon erwähnt im Verhältnis 90% Fahrrad und 10% Anhänger.

Ich kann Dir nur sagen: Lass die Finger von "Amateure treiben Unfug".

Hab da schon schlechte Erfahrungen gemacht und auch hier im Forum viel schlechtes gelesen.

Hast Du PDC? Da kommen die meisten Werkstattketten an ihre Grenzen.

Habe hier schon oft gelesen, daß das Freischalten der "PDC-abschaltung beim einlegen des Rückwärtsgangs" nicht funktioniert.

Ich hatte beim fFH 600€ bezahlt. Allerdings für eine feste. Ich brauche die AHK sehr oft, deswegen wollte ich keine Abnehmbare. Und durch die Aufnahme meines Fahrradträgers, würde auch die abgenommene Kupplung, nicht in der Reserveradmulde Platz finden.

Die abnehmbare hätte 200€ mehr gekostet.

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