Zusammenstoß Motorrad vs Motorrad - Fragen

Hallo liebe Gemeinde,

dies ist mein erster Beitrag daher hoffe ich ihn richtig platziert zu haben. Vor 3 Wochen ist mir einer von hinten ins Motorrad gerutscht. An sich nichts großes, ich kenne den jungen Mann flüchtig da er eine Ortschaft weiter wohnt und ebenfalls öfters mit dem Motorrad unterwegs ist. Somit war auch keine Polizei vor Ort nötig. Abgesehen von der gebrochenen Fußraste, demoliertem Auspuff und verschrammten Kupplungsdeckel habe ich Gottseidank nur ne leichte Prellung am Sprunggelenk gehabt, welcher schon fast verheilt ist. Also kein Sturz meinerseits. Er hat den Schaden erst seiner Versicherung gemeldet und habe auch schon ein Kärtchen bekommen. Denke das Prozedere nimmt nächste Woche seinen Lauf.

Da ich mein Motorrad gerne richten lassen möchte (erst 10 Monate alt, Zugelassen als Neufahrzeug) kommt eine Auszahlung gar nicht in Frage. Mein Händler weiß schon bescheid, ich warte nur auf die Zusage für die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung.

So, und jetzt zum eigentlichen: abgesehen davon, dass das Motorrad wieder repariert werden soll, gibts ja das Problem, dass es jetzt ein Unfallfahrzeug ist und sich somit schlechter verkaufen lässt. Muss ich die Wertminderung des Motorrads von der Versicherung extra einfordern oder ist sowas mit einem Gutachten verbunden?

Gibt es da eine Art Richttabelle für solche Forderungen?

Danke schonmal für die Antworten

Die Kupferpaste

Beste Antwort im Thema

Neuigkeiten:

Motorrad ist fertig, aber noch in der Werkstatt da der Auspuff noch nicht geliefert wurde und die weiterfahrt mit dem alten, beschädigten Auspuff nicht Verkehrssicher wäre. Seit 2 Wochen warte ich auf das Motorrad, nächste Woche ist es die dritte Woche. Die Versicherung hat zwar schriftlich eine 100%ige Haftung bestätigt, aber haben unbegründet den Reparaturbetrag reichlich gekürzt überwiesen. Der Überwiesene Betrag (übrigens inkl. Wertverlust) kommt nicht annähernd an die Reparaturkosten ran. Den anerkannten Gutachter haben sie ebenso nicht bezahlt. Mein Anwalt ist dran an der Sache. Nutzungsausfall wird er auch noch nach Beendigung der Reparatur fordern. Das sind 66€ pro Werktag, aber soweit ich es verstanden habe bis maximal 14 Tage. Kennt sich da einer aus?

Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.

Halte euch noch auf dem Laufenden. Danke nochmal an ALLE die mich zum Anwalt gedrängt haben. Wünsche euch ein schönes Wochenende!

Die Kupferpaste

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OLG München, Urteil vom 26.06.2015 – 10 U 2581/13:
"ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern und Vermögensmehrung des Geschädigten nicht eintrete. Die Schutzkleidung diene der Sicherheit und werde nicht „im Alltag“ ständig getragen.“

Da gab es keinen Abzug alt für neu.

@Kupferpaste:
Wenn das Motorrad dein einziges Fahrzeug ist hast du gute Chancen auf Nutzungsausfall: 😎

Lies mal dort https://www.kanzlei-hoenig.de/.../

und dort http://www.fzf.de/.../

Das sollte deinem Anwalt helfen...

TE, erst mal alles richtig gemacht. Gib dem RA bitte noch die obigen Informationen. Schreib nicht dazu, dass du das aus einem Forum hast. Du hast selbst recherchiert und bittest ihn ganz freundlich um seine Bewertung ("das muss alles nicht stimmen, aber könnte das nicht bei mir zutreffen?"😉.

Zitat:

@Kupferpaste schrieb am 11. März 2019 um 12:11:56 Uhr:


Einziger Wehrmutstropfen: bei beschädigten Kleidungsstücken wird nur der Zeitwert ersetzt, nicht der Neupreis.

Ich sehe das Problem nicht. Zitat aus dem Eingangsposting: "Also kein Sturz meinerseits."

Gruß vom bösen Dieter

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--trotzdem kann die Hose doch zerrissen sein oder verbrannt vom Auspuff oder ein Reißverschluss kaputt oder oder oder...

Beim Helm bedarf es m.W. Bodenkontakt / sonstiger Aufprall irgendwo .... .

Zitat:

@Dieter47 schrieb am 11. März 2019 um 13:17:30 Uhr:



Zitat:

@Kupferpaste schrieb am 11. März 2019 um 12:11:56 Uhr:


Einziger Wehrmutstropfen: bei beschädigten Kleidungsstücken wird nur der Zeitwert ersetzt, nicht der Neupreis.

Ich sehe das Problem nicht. Zitat aus dem Eingangsposting: "Also kein Sturz meinerseits."
Gruß vom bösen Dieter

Gerissene Stiefelsohle (Motorradstiefel).

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 11. März 2019 um 12:35:09 Uhr:


@Kupferpaste:
Wenn das Motorrad dein einziges Fahrzeug ist hast du gute Chancen auf Nutzungsausfall: 😎

Lies mal dort https://www.kanzlei-hoenig.de/.../

und dort http://www.fzf.de/.../

Das sollte deinem Anwalt helfen...

Ja es ist derzeit mein einziges Fahrzeug. Habe den zweiten Link auch gleich meinem Anwalt gemeinsam mit der Rechnung der Stiefel geschickt. Mal sehen was bei rauskommt. Gutachter kommt morgen.

Gruß

Die Kupferpaste

Guten Tag allerseits!

Es gibt Neuigkeiten! Die Zusage der gegnerischen Versicherung in der Haftungsfrage wurde heute per Mail bestätigt. Einen Monat nach dem Unfall. So weit so gut. Es ist mir jedoch ein Rätsel, wieso die Werkstatt die Reparatur immer erst mit der Kanzlei abrechnet, dann die Kanzlei mit der Versicherung. Ist das normal so?

Mir kann es ja egal sein, solange meine Schäden behoben werden. Kommt mir jedoch sehr aufwendig und überbürokratisch vor.

Gruß

Die Kupferpaste

hast du eigentlich shcon das Gutachten was alles kaputt ist?

Zitat:

@Kupferpaste schrieb am 21. März 2019 um 16:30:31 Uhr:


Guten Tag allerseits!

Es gibt Neuigkeiten! Die Zusage der gegnerischen Versicherung in der Haftungsfrage wurde heute per Mail bestätigt. Einen Monat nach dem Unfall. So weit so gut. Es ist mir jedoch ein Rätsel, wieso die Werkstatt die Reparatur immer erst mit der Kanzlei abrechnet, dann die Kanzlei mit der Versicherung. Ist das normal so?

Mir kann es ja egal sein, solange meine Schäden behoben werden. Kommt mir jedoch sehr aufwendig und überbürokratisch vor.

Gruß

Die Kupferpaste

Mit der Kanzlei abrechnet? Nicht ernsthaft, dein Anwalt bezahlt aus eigenen Mitteln die Werkstatt und rechnet dann mit der Versicherung ab?

Wird wohl eher so sein, dass du keine Abtretung bei der Werkstatt unterschrieben hast, die daher die Rechnung dir bzw. deinem Anwalt schickt, der die dann an die Versicherung weiterleitet. Die dürfen (mangels Abtretung) dann nur an dich bzw. deinen Anwalt zahlen und du darfst dann die Rechnung der Werkstatt begleichen - oder lässt das direkt vom Anwalt nach Geldeingang erledigen.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 21. März 2019 um 19:32:07 Uhr:


hast du eigentlich shcon das Gutachten was alles kaputt ist?

Ja. Eigener Gutachter war letzte Woche da. Bisher offensichtlich, Fußraste mit gesamten Halter (verbogen), Auspuff gerissen (Carbonmantel), Kupplungsdeckel mit Schutzkappe, dadurch dass der Fußrastenhalter am Schwingenlager angeschraubt ist wird das Lager auch ersetzt. Fahrzeug wird vermessen. Da ist halt noch Luft nach oben, aber wenn der Mechaniker mal drüber schaut und verdeckte Schäden findet dann wird es halt teurer. Wir sind jetzt schon deutlich über der 2k Marke ohne Wertminderung und Nutzungsausfall (Neufahrzeug, wenige Monate alt und das Motorrad ist aktuell mein einziges Fahrzeug).

Bei dem Schaden würde ich lieber ein paar Euro zuzahlen und die Kiste auf eine Neue in Zahlung geben. Das rechte Vertrauen hätte ich in die Alte nicht mehr.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. März 2019 um 19:53:01 Uhr:



Zitat:

@Kupferpaste schrieb am 21. März 2019 um 16:30:31 Uhr:


Guten Tag allerseits!

Es gibt Neuigkeiten! Die Zusage der gegnerischen Versicherung in der Haftungsfrage wurde heute per Mail bestätigt. Einen Monat nach dem Unfall. So weit so gut. Es ist mir jedoch ein Rätsel, wieso die Werkstatt die Reparatur immer erst mit der Kanzlei abrechnet, dann die Kanzlei mit der Versicherung. Ist das normal so?

Mir kann es ja egal sein, solange meine Schäden behoben werden. Kommt mir jedoch sehr aufwendig und überbürokratisch vor.

Gruß

Die Kupferpaste

Mit der Kanzlei abrechnet? Nicht ernsthaft, dein Anwalt bezahlt aus eigenen Mitteln die Werkstatt und rechnet dann mit der Versicherung ab?

Wird wohl eher so sein, dass du keine Abtretung bei der Werkstatt unterschrieben hast, die daher die Rechnung dir bzw. deinem Anwalt schickt, der die dann an die Versicherung weiterleitet. Die dürfen (mangels Abtretung) dann nur an dich bzw. deinen Anwalt zahlen und du darfst dann die Rechnung der Werkstatt begleichen - oder lässt das direkt vom Anwalt nach Geldeingang erledigen.

Möglich, dass ich das System einfach falsch verstanden habe.

Abtretung ist heute unterschrieben. Montag geht das Motorrad in die Werkstatt. Die Werkstatt regelt dann dass mit ihrem eigenen Anwalt wie sie an ihre Kohle kommen. Der Service-Berater beim Händler meinte das wäre normal. Im Grunde genommen ist hier der Anwalt nur ein "Treuhandservice" der die Angelegenheit abwickelt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. März 2019 um 20:04:21 Uhr:


Bei dem Schaden würde ich lieber ein paar Euro zuzahlen und die Kiste auf eine Neue in Zahlung geben. Das rechte Vertrauen hätte ich in die Alte nicht mehr.

sinnlos -habe ich ihm schon auf Seite 1 vorgeschlagen....
Mir wäre eine Unfallmaschine bezogen auf das Alter einfach zu doof

Ist echt etwas doof. Ich warte einfach mal ab was nach der Reparatur so alles rauskommt, wie sich das Motorrad fährt etc. Wenn es wirklich Auffälligkeiten geben sollte dann gebe ich das Teil in Zahlung.

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