Zusammenstoß Motorrad vs Motorrad - Fragen

Hallo liebe Gemeinde,

dies ist mein erster Beitrag daher hoffe ich ihn richtig platziert zu haben. Vor 3 Wochen ist mir einer von hinten ins Motorrad gerutscht. An sich nichts großes, ich kenne den jungen Mann flüchtig da er eine Ortschaft weiter wohnt und ebenfalls öfters mit dem Motorrad unterwegs ist. Somit war auch keine Polizei vor Ort nötig. Abgesehen von der gebrochenen Fußraste, demoliertem Auspuff und verschrammten Kupplungsdeckel habe ich Gottseidank nur ne leichte Prellung am Sprunggelenk gehabt, welcher schon fast verheilt ist. Also kein Sturz meinerseits. Er hat den Schaden erst seiner Versicherung gemeldet und habe auch schon ein Kärtchen bekommen. Denke das Prozedere nimmt nächste Woche seinen Lauf.

Da ich mein Motorrad gerne richten lassen möchte (erst 10 Monate alt, Zugelassen als Neufahrzeug) kommt eine Auszahlung gar nicht in Frage. Mein Händler weiß schon bescheid, ich warte nur auf die Zusage für die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung.

So, und jetzt zum eigentlichen: abgesehen davon, dass das Motorrad wieder repariert werden soll, gibts ja das Problem, dass es jetzt ein Unfallfahrzeug ist und sich somit schlechter verkaufen lässt. Muss ich die Wertminderung des Motorrads von der Versicherung extra einfordern oder ist sowas mit einem Gutachten verbunden?

Gibt es da eine Art Richttabelle für solche Forderungen?

Danke schonmal für die Antworten

Die Kupferpaste

Beste Antwort im Thema

Neuigkeiten:

Motorrad ist fertig, aber noch in der Werkstatt da der Auspuff noch nicht geliefert wurde und die weiterfahrt mit dem alten, beschädigten Auspuff nicht Verkehrssicher wäre. Seit 2 Wochen warte ich auf das Motorrad, nächste Woche ist es die dritte Woche. Die Versicherung hat zwar schriftlich eine 100%ige Haftung bestätigt, aber haben unbegründet den Reparaturbetrag reichlich gekürzt überwiesen. Der Überwiesene Betrag (übrigens inkl. Wertverlust) kommt nicht annähernd an die Reparaturkosten ran. Den anerkannten Gutachter haben sie ebenso nicht bezahlt. Mein Anwalt ist dran an der Sache. Nutzungsausfall wird er auch noch nach Beendigung der Reparatur fordern. Das sind 66€ pro Werktag, aber soweit ich es verstanden habe bis maximal 14 Tage. Kennt sich da einer aus?

Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.

Halte euch noch auf dem Laufenden. Danke nochmal an ALLE die mich zum Anwalt gedrängt haben. Wünsche euch ein schönes Wochenende!

Die Kupferpaste

80 weitere Antworten
80 Antworten

Mehr dürftest du bekommen, wenn du das Ding jetzt in Zahlung gibst (oder mit Schaden verkaufst).

Und bei 200 km/h in einer langgezogenen BAB-Kurve dann "Auffälligkeiten" bemerken, stelle ich mir irgendwie spaßig vor.

Neuigkeiten:

Motorrad ist fertig, aber noch in der Werkstatt da der Auspuff noch nicht geliefert wurde und die weiterfahrt mit dem alten, beschädigten Auspuff nicht Verkehrssicher wäre. Seit 2 Wochen warte ich auf das Motorrad, nächste Woche ist es die dritte Woche. Die Versicherung hat zwar schriftlich eine 100%ige Haftung bestätigt, aber haben unbegründet den Reparaturbetrag reichlich gekürzt überwiesen. Der Überwiesene Betrag (übrigens inkl. Wertverlust) kommt nicht annähernd an die Reparaturkosten ran. Den anerkannten Gutachter haben sie ebenso nicht bezahlt. Mein Anwalt ist dran an der Sache. Nutzungsausfall wird er auch noch nach Beendigung der Reparatur fordern. Das sind 66€ pro Werktag, aber soweit ich es verstanden habe bis maximal 14 Tage. Kennt sich da einer aus?

Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.

Halte euch noch auf dem Laufenden. Danke nochmal an ALLE die mich zum Anwalt gedrängt haben. Wünsche euch ein schönes Wochenende!

Die Kupferpaste

Danke für die Rückmeldung!

gelöscht - zu spät geantwortet.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kupferpaste schrieb am 6. April 2019 um 10:19:54 Uhr:


....
Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.

....

Die Kupferpaste

Ich mach das auch nicht mehr anders. Ich hab es einmal auf die höfliche Art versucht. Wäre ich da im Nachhinein nicht zum RA gegangen, hätte ich gar kein Geld von der gegnerischen Versicherung gesehen. Somit gab es am Ende immerhin noch 70%.

Somit lehne ich mich nur noch zurück und lass das den RA regeln.

Hi an die Gemeinde, habe hier etwas recherchiert und wollte es euch nicht vorenthalten. Mein Motorrad ist soweit fertig, der gerissene Auspuff jedoch wird erst in 2-3 Wochen ersetzt werden können (Lieferprobleme). Sollte morgen das Mopped eigentlich abholen wenn ich möchte und wieder zum Service bringen, wenn der Auspuff kommt. Aber ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein wieso ich 2 mal hin und her fahren sollte, wenn mir ohnehin eine Ausfallentschädigung (einziger fahrbarer Untersatz) zusteht. Allein die Fahrt zur Yamaha Werkstatt dauert je nach Verkehr bis zu einer Stunde.

"Das Landgericht Frankfurt am Main hat hier für Klarheit gesorgt. Mit Urteil vom 2.12.2011 (Az. 2/21 O 51/11) hat das Landgericht Frankfurt am Main im Anschluss an eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 10.3.2008 entschieden, dass Nutzungsausfall für ein Motorrad in voller Höhe über den gesamten Zeitraum der Reparaturmaßnahmen zu zahlen ist, selbst wenn die Reparatur wegen der verzögerten Lieferung von Ersatzteilen sich erheblich verzögert. Im zugrunde liegenden Fall betrug die Reparaturdauer über 178 Tage, was zu einem Nutzungsausfallanspruch des geschädigten Motorradfahrers über 10.000,00 € führte."

Quelle:http://www.fzf.de/.../

Dann würde ich lieber das Motorrad dort stehen lassen und einfach abwarten. Oder wie seht ihr das? Die Antwort meines Anwalts steht noch aus, habe ihm eine Email geschrieben.

Gruß

Die Kupferpaste

Wenn dein Motorrad mit der gerissenen Abgasanlage betriebsbereit und verkehrssicher ist, könntest du mit dem Nutzungsausfall für die weiteren Tage Pech haben. Schadensminderungspflicht heißt das Stichwort.

.... genau, man kann es auch übertreiben!😁

.... oder wie war das Sprichwort : Gier frisst Hirn! 😮

Gutachten meint: "fahrfähig und nicht verkehrssicher". Glaube nicht, dass man damit TÜV bekommt wenn es so weit wäre. Man bedenke mal die "Verletzungsgefahr" an den scharfen Kanten. Klar kann man das versuchen abzukleben aber der Riss verläuft länglich runter, d.h. wird je nach Temperatur wieder aufgehen oder schmoren.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. April 2019 um 18:52:51 Uhr:


.... genau, man kann es auch übertreiben!😁

.... oder wie war das Sprichwort : Gier frisst Hirn! 😮

Jetzt muss ich mir Gier unterstellen lassen, wenn ein Vollidiot mein Motorrad kaputt fährt und ich Anspruch darauf habe, dass wieder alles zu 100% gemacht wird? Bitte, einfach sachlich und in gutem Ton bleiben.

Das ist doch Quatsch! Es ging um die Schadensminderungspflicht.
Und genau darauf habe ich mich doch bezogen mit meinem Beitrag. Du hast das aus dem Zusammenhang gerissen....😁

Okay guter Mann dann entschuldige ich mich für die voreilige Reaktion meinerseits 😁

Ich suche gerade eine Möglichkeit das restliche Stück Carbon am Pott zu flicken. Denke da etwa an ein Set, Glasfaser mit Kleber etc. Finde im Netz aber nichts was in die Richtung geht. Hat jemand Erfahrungen dazu? Falls das Mopped doch abgeholt werden sollte würde ich den Riss fürs erste flicken und Mattschwarz drüber lackieren. Sollte heben bis das neue da ist.

Zitat:

@Kupferpaste schrieb am 8. April 2019 um 18:53:16 Uhr:


Gutachten meint: "fahrfähig und nicht verkehrssicher". Glaube nicht, dass man damit TÜV bekommt wenn es so weit wäre. Man bedenke mal die "Verletzungsgefahr" an den scharfen Kanten. Klar kann man das versuchen abzukleben aber der Riss verläuft länglich runter, d.h. wird je nach Temperatur wieder aufgehen oder schmoren.

Ist dass diese Ministelle am Auspuffende? Was hat der SV denn geraucht, als er das Gutachten erstellte? Einmal mit der Flex drüber und schon sind die scharfen Kanten weg. Notreparatur, nicht für immer.

Der SV war voll die Lusche! Auf dem ersten Blick hat der Pott nur den Spalt/Riss. Der Halter davon ist leider auch verbogen daher muss ich das Teil dann ohnehin komplett demontieren. Wie gesagt gibt es keinen TÜV bei einem gerissenen Teil welches seitlich herausragt. Werde mir dieses Set hier bestellen und den Pott richten: https://www.ebay.de/.../381557489907?...

Den Halter muss ich näher betrachten wenns ausgebaut ist. Würde ungern im Schwarzwald den Pott liegenlassen.

Ob das an einem Auspuff hält? Der wird doch heiß. Gibt es keinen Zubehörauspuff, der lieferbar ist?

Deine Antwort
Ähnliche Themen