Zusammenstoß Motorrad vs Motorrad - Fragen
Hallo liebe Gemeinde,
dies ist mein erster Beitrag daher hoffe ich ihn richtig platziert zu haben. Vor 3 Wochen ist mir einer von hinten ins Motorrad gerutscht. An sich nichts großes, ich kenne den jungen Mann flüchtig da er eine Ortschaft weiter wohnt und ebenfalls öfters mit dem Motorrad unterwegs ist. Somit war auch keine Polizei vor Ort nötig. Abgesehen von der gebrochenen Fußraste, demoliertem Auspuff und verschrammten Kupplungsdeckel habe ich Gottseidank nur ne leichte Prellung am Sprunggelenk gehabt, welcher schon fast verheilt ist. Also kein Sturz meinerseits. Er hat den Schaden erst seiner Versicherung gemeldet und habe auch schon ein Kärtchen bekommen. Denke das Prozedere nimmt nächste Woche seinen Lauf.
Da ich mein Motorrad gerne richten lassen möchte (erst 10 Monate alt, Zugelassen als Neufahrzeug) kommt eine Auszahlung gar nicht in Frage. Mein Händler weiß schon bescheid, ich warte nur auf die Zusage für die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung.
So, und jetzt zum eigentlichen: abgesehen davon, dass das Motorrad wieder repariert werden soll, gibts ja das Problem, dass es jetzt ein Unfallfahrzeug ist und sich somit schlechter verkaufen lässt. Muss ich die Wertminderung des Motorrads von der Versicherung extra einfordern oder ist sowas mit einem Gutachten verbunden?
Gibt es da eine Art Richttabelle für solche Forderungen?
Danke schonmal für die Antworten
Die Kupferpaste
Beste Antwort im Thema
Neuigkeiten:
Motorrad ist fertig, aber noch in der Werkstatt da der Auspuff noch nicht geliefert wurde und die weiterfahrt mit dem alten, beschädigten Auspuff nicht Verkehrssicher wäre. Seit 2 Wochen warte ich auf das Motorrad, nächste Woche ist es die dritte Woche. Die Versicherung hat zwar schriftlich eine 100%ige Haftung bestätigt, aber haben unbegründet den Reparaturbetrag reichlich gekürzt überwiesen. Der Überwiesene Betrag (übrigens inkl. Wertverlust) kommt nicht annähernd an die Reparaturkosten ran. Den anerkannten Gutachter haben sie ebenso nicht bezahlt. Mein Anwalt ist dran an der Sache. Nutzungsausfall wird er auch noch nach Beendigung der Reparatur fordern. Das sind 66€ pro Werktag, aber soweit ich es verstanden habe bis maximal 14 Tage. Kennt sich da einer aus?
Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.
Halte euch noch auf dem Laufenden. Danke nochmal an ALLE die mich zum Anwalt gedrängt haben. Wünsche euch ein schönes Wochenende!
Die Kupferpaste
80 Antworten
...im Grunde ist mir das als Geschädigter vollkommen egal, wie der Rechtsanwalt zu seinem Geld kommt. Gerade in einem derart eindeutigen Fall ist es kein Problem... der bekommt den Auftrag den Schaden zu meiner Zufriedenheit zu regeln und wenn die gegnerische Versicherung z.B. beim Anwalthonorar rumzickt, dann muß der RA sein Honorar eben auch noch einklagen, was der Versicheurng eben am Ende nochmal weitere Kosten verursacht.
Und Vorkasse... also ich habe ggf. Rechtsanwälte an der Hand, da käme keiner auf die Idee vorab Geld zu verlangen und schon garnicht, wenn sich der Fall derart eindeutig abzeichnet und klar ist wer bezahlt. Klar bekäme mein RA ggf. die Daten auch von meiner Rechtsschutzversicherung bzw. hat er die sowieso, aber in Anspruch genommen wird da in so einem Fall möglichst nichts.
Ist halt ein Unterschied, ob man als kleiner Schlucker ohne Vitamin B unterwegs ist und vielleicht dazu noch jeden Cent umdrehen muß oder nicht... wegen ein paar Kröten, die ein Gericht vorab haben will.
@PeterBH ...nix anderes als eine Reparaturfreigabe, wobei so eine Zusage praktisch nicht mehr als eine schöne Geste der gegnerischen Versicherung wäre z.B. um das Verhandlungsklima günstig zu beeinflussen, da die Kosten für den RA sowieso zu bezahlen sind. Durch kooperatives Verhalten kann die gegnerische Versicherung lediglich beeinflussen, ob alle Register gezogen werden um die Kosten aufs rechtlich mögliche Maximum zu teiben oder nicht - so mancher Rechtsanwalt ist ja vieleicht nicht ausgelastet und da kann man so eine 08/15 Lapalie, wie den Fall hier auch ein wenig mehr oder auch weniger aufblasen, was sich in den Gesamtkosten niederschlägt.
Beim Gegenstandwert von 10.000,- € fallen 723,- € an Gerichtskosten an - einzuzahlen mit der Klage, sonst wird die nicht zugestellt. Rechtsanwälte, die das aus eigener Kasse einbezahlen, würde ich nicht beauftragen. Denen fehlt jedes wirtschaftliche Denken. Vollkommen egal, wie finanzkräftig der Mandant ist. Heißt erfahrungsgemäß noch lange nicht, dass der auch ohne zu Murren beim verlorenen Rechtsstreit dann selbst zahlt.
Und wenn ich der Auftraggeber des Rechtsanwaltes wäre, würde es mich schon interessieren, wie der zu seinem Geld kommt. Notfalls nimmt der nämlich mich in Anspruch.
Dazu noch Mandanten, die zwar ihre RS-Versicherung richtig mitteilen, aber leider vergessen zu erwähnen, dass diese erst nach dem Unfall abgeschlossen wurde, dass die letzte Prämie trotz Mahnung nicht bezahlt wurde o.ä.
Oder wie letztens erst, die alte RS-Versicherung länger als ein Jahr schon gekündigt war, die neue aber erst nach dem Schadenseintritt (Dieselskandal) abgeschlossen hatte. Beide RS-Versicherungen konnten so also die Kostenzusage ablehnen.
Stimmt, und wenn du als Rechtsanwalt dann tätig bist, und hinterher von der RS eine Absage bekommst, stehst du ziemlich dumm da. Was sagt dir der Mandant dann?
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Dass er das Mandat natürlich unter der Bedingung erteilt hat, dass die RS die Kosten deckt. Standard. 😉
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 14:59:08 Uhr:
Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH.
Was ist, wenn der TE eine RSV mit einer Selbstbeteiligung von sagen wir 300 € abgeschlossen hat. Ich gehe davon aus, dass auch diese von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 10. März 2019 um 08:19:14 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 14:59:08 Uhr:
Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH.Was ist, wenn der TE eine RSV mit einer Selbstbeteiligung von sagen wir 300 € abgeschlossen hat. Ich gehe davon aus, dass auch diese von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Es geht erstmal darum, die RSV zu informieren. Somit verletzt man auch seine Obliegenheitsverpflichtungen nicht. Läuft slles rund, wird diese ja auch nicht belastet und die SB fällt nicht an.
Ich würde es davon abhängig machen, was alles kaputt ist - ob ich die Maschine weiterfahre.
Eine Abgerissene Fussraste kann mächtig Kräfte in den Rahmen und Motor (wenn mittragend) eingeleitet haben....
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 10. März 2019 um 08:19:14 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 14:59:08 Uhr:
Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH.Was ist, wenn der TE eine RSV mit einer Selbstbeteiligung von sagen wir 300 € abgeschlossen hat. Ich gehe davon aus, dass auch diese von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Wie NDLimit schon schrieb, läuft alles rund, zahlt die gegn. Versicherung auch den eigenen Anwalt. Gibt es einen Rechtsstreit und man gewinnt dort zu 100%, genauso.
Gewinnt man nicht zu 100%, sondern nur einen Teil, dann gibt es auch eine Kostenentscheidung. Angenommen, du bekommst nur 80% deiner Forderung, trägst du 20% der entstandenen Kosten. Und da "darfst" du dann max. 300,- € (nämlich max. deine SB) selbst tragen.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 10. März 2019 um 09:34:00 Uhr:
Ich würde es davon abhängig machen, was alles kaputt ist - ob ich die Maschine weiterfahre.
Eine Abgerissene Fussraste kann mächtig Kräfte in den Rahmen und Motor (wenn mittragend) eingeleitet haben....
Kann, ja; ,muss aber nicht!
Deshalb fundiertes Gutachten!!
Update:
Heute sie Sache einem Anwalt übergeben. Relativ weitgehende Beratung erhalten. Er hat mir auch gleich einen anerkannten Gutachter empfohlen den ich jetzt zwecks Termin kontaktieren werde.
Einziger Wehrmutstropfen: bei beschädigten Kleidungsstücken wird nur der Zeitwert ersetzt, nicht der Neupreis.
Auch Nutzungsausfall ist noch im Gespräch, da ich kein eigenes KFZ außer das Motorrad besitze.
Halte euch weiterhin auf dem laufenden!
Gruß
Die Kupferpaste