Zusammenstoß Motorrad vs Motorrad - Fragen
Hallo liebe Gemeinde,
dies ist mein erster Beitrag daher hoffe ich ihn richtig platziert zu haben. Vor 3 Wochen ist mir einer von hinten ins Motorrad gerutscht. An sich nichts großes, ich kenne den jungen Mann flüchtig da er eine Ortschaft weiter wohnt und ebenfalls öfters mit dem Motorrad unterwegs ist. Somit war auch keine Polizei vor Ort nötig. Abgesehen von der gebrochenen Fußraste, demoliertem Auspuff und verschrammten Kupplungsdeckel habe ich Gottseidank nur ne leichte Prellung am Sprunggelenk gehabt, welcher schon fast verheilt ist. Also kein Sturz meinerseits. Er hat den Schaden erst seiner Versicherung gemeldet und habe auch schon ein Kärtchen bekommen. Denke das Prozedere nimmt nächste Woche seinen Lauf.
Da ich mein Motorrad gerne richten lassen möchte (erst 10 Monate alt, Zugelassen als Neufahrzeug) kommt eine Auszahlung gar nicht in Frage. Mein Händler weiß schon bescheid, ich warte nur auf die Zusage für die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung.
So, und jetzt zum eigentlichen: abgesehen davon, dass das Motorrad wieder repariert werden soll, gibts ja das Problem, dass es jetzt ein Unfallfahrzeug ist und sich somit schlechter verkaufen lässt. Muss ich die Wertminderung des Motorrads von der Versicherung extra einfordern oder ist sowas mit einem Gutachten verbunden?
Gibt es da eine Art Richttabelle für solche Forderungen?
Danke schonmal für die Antworten
Die Kupferpaste
Beste Antwort im Thema
Neuigkeiten:
Motorrad ist fertig, aber noch in der Werkstatt da der Auspuff noch nicht geliefert wurde und die weiterfahrt mit dem alten, beschädigten Auspuff nicht Verkehrssicher wäre. Seit 2 Wochen warte ich auf das Motorrad, nächste Woche ist es die dritte Woche. Die Versicherung hat zwar schriftlich eine 100%ige Haftung bestätigt, aber haben unbegründet den Reparaturbetrag reichlich gekürzt überwiesen. Der Überwiesene Betrag (übrigens inkl. Wertverlust) kommt nicht annähernd an die Reparaturkosten ran. Den anerkannten Gutachter haben sie ebenso nicht bezahlt. Mein Anwalt ist dran an der Sache. Nutzungsausfall wird er auch noch nach Beendigung der Reparatur fordern. Das sind 66€ pro Werktag, aber soweit ich es verstanden habe bis maximal 14 Tage. Kennt sich da einer aus?
Mein Tipp an jeden Mitleser: egal ob schuld oder nicht schuld, ein Anwalt sollte direkt von Anfang an beauftragt werden.
Halte euch noch auf dem Laufenden. Danke nochmal an ALLE die mich zum Anwalt gedrängt haben. Wünsche euch ein schönes Wochenende!
Die Kupferpaste
80 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 15:16:42 Uhr:
Du hast auch bei RS freie Anwaltswahl. Die geben keinen vor, können aber Empfehlungen aussprechen
Soll die RSV einen Anwalt empfehlen. Ich kenne nämlich keinen der aktiv im Verkehrsrecht ist. Werde gleich mal die Unterlagen auskramen und schauen.
@TE: Die Ratschläge hier sind diesmal einhellig und entsprechen genau dem, was ich auch geschrieben hätte.
Geh auf jeden Fall zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten RA. Such im Internet, es gibt garantiert auch in deiner Nähe mehrere. Egal was dir euer Familienanwalt erzählt, wenn ihr einen habt. Das Verkehrsrecht und damit verbundene Schaden- und Versicherungsfragen haben Eigenheiten, die nur ein Jurist aus dem Effeff beherrscht, dessen täglich Brot das ist. Inklusive aller Kosten und Entschädigungen, die dir zustehen.
Zum RA zu gehen statt es selbst zu regeln ist auch keine Kostentreiberei, für die du dir Vorwürfe anhören musst. Es ist dein gutes Recht. Wie oben schon jemand schrieb: Die RA-Kosten werden bei entsprechender Schuldlage (die hier wohl gegeben ist) zu 100 % von der gegnerischen Versicherung getragen. Dazu braucht es nicht einmal die RSV.
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Man braucht sie in dem Fall (zunächst) nicht. Hat man eine, ist es eine gute Idee, diese zu Informieren 🙂
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. März 2019 um 16:35:09 Uhr:
@TE: Die Ratschläge hier sind diesmal einhellig und entsprechen genau dem, was ich auch geschrieben hätte.Geh auf jeden Fall zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten RA. Such im Internet, es gibt garantiert auch in deiner Nähe mehrere. Egal was dir euer Familienanwalt erzählt, wenn ihr einen habt. Das Verkehrsrecht und damit verbundene Schaden- und Versicherungsfragen haben Eigenheiten, die nur ein Jurist aus dem Effeff beherrscht, dessen täglich Brot das ist. Inklusive aller Kosten und Entschädigungen, die dir zustehen.
Zum RA zu gehen statt es selbst zu regeln ist auch keine Kostentreiberei, für die du dir Vorwürfe anhören musst. Es ist dein gutes Recht. Wie oben schon jemand schrieb: Die RA-Kosten werden bei entsprechender Schuldlage (die hier wohl gegeben ist) zu 100 % von der gegnerischen Versicherung getragen. Dazu braucht es nicht einmal die RSV.
Danke dir für deinen aufschlussreichen Beitrag! Habe gerade etwas gegoogelt, hier im Ort gibt es eine große Kanzlei die sehr viele Bereiche abdecken, inklusive Verkehrsrecht. Werde am Montag dort anrufen und die Sachlage schildern.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 16:39:26 Uhr:
Man braucht sie in dem Fall (zunächst) nicht. Hat man eine, ist es eine gute Idee, diese zu Informieren 🙂
Ich möchte die RSV erstmal nicht einmischen. Falls es Probleme geben sollte dann werde ich natürlich darauf zurückgreifen. Wir alle zahlen bei den Versicherungs-Beiträgen jedes Jahr mehr drauf, daher würde ich erst darauf zurückgreifen wenn es nur nötig ist.
Da musst du keine Angst haben. Für die RSV verursacht so ein Fall wie deiner keine Kostenbelastung; warum, habe ich oben geschrieben.
Ob du die RSV informieren solltest, sagt dir der Anwalt. Du solltest ihm natürlich mitteilen, dass du eine hast.
Alles klar, werde ich so machen!
Danke allen für die hilfreichen Tipps!
Werde euch auf dem laufenden halten.
Die Kupferpaste
Zitat:
@gast356 schrieb am 9. März 2019 um 15:01:02 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 9. März 2019 um 14:59:08 Uhr:
Das kann Sinn machen, falls es rumpelt und der TE in Vorkasse bei Anwalt/Gericht gehen müsste. Ansonsten zahlt schon den Gesamtdeckel die gegnerische KH....ein vernünftiger Rechtsanwalt rechnet gleich direkt mit der gegnerischen Versicheurng ab - erst recht, wenn die Schuldfrage derart eindeutig ist.
Ein vernünftiger Rechtsanwalt holt trotzdem eine Kostenzusage ein. Soll tatsächlich Versicherungen geben, die Ansprüche unbegründet kürzen, Auszahlungen verzögern. Ist dann eine Klage erforderlich, ist eine zuvor eingeholte Kostenzusage hilfreich.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. März 2019 um 23:23:34 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 9. März 2019 um 15:01:02 Uhr:
...ein vernünftiger Rechtsanwalt rechnet gleich direkt mit der gegnerischen Versicheurng ab - erst recht, wenn die Schuldfrage derart eindeutig ist.
Ein vernünftiger Rechtsanwalt holt trotzdem eine Kostenzusage ein. Soll tatsächlich Versicherungen geben, die Ansprüche unbegründet kürzen, Auszahlungen verzögern. Ist dann eine Klage erforderlich, ist eine zuvor eingeholte Kostenzusage hilfreich.
...das hatte ich vorrausgesetzt, habe es allerdings nicht erwähnt, da der RA in so einem Fall selbst guckt wer sein Honorar zahlt, der TE braucht da nicht tätig zu werden.
Ein vernünftiger RA holt sich selbstverständlich eine "Übernahmezusage für die Kosten" entweder von der gegnerischen Versicherung oder allgemein gesprochen je nach Situation auch von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten oder auch von beiden.
Lieber Gast,
ich habe threadübergreifend den Eindruck, dass Versicherungen in Gänze nicht Dein Ding sind.
Ich verwies direkt auf die Einschaltung der RS aus gutem Grund. Nicht nur dass der Anwalt ordentlich entlohnt wird. Auch bewahrt eine bestehende RS den VN vor Vorauszahlungen etwaiger Gerichtskosten.
Dir gebe ich mal auf, das Thema Obliegenheitsverpflichtungen zu recherchieren.
Gruß,
NDL
Eine "Übernahmeerklärung für die Kosten" von der gegnerischen Versicherung einholen? So nach dem Motto "liebe Versicherung, ich möchte dich jetzt verklagen, überweise mit bitte vorab die Gerichtskosten?"