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Zurückgedrehter km-Stand + eingelagerte Felgen weg

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 26. Juli 2011 um 23:43

Hallo,

da ich kein passenderes Forum finden konnte, probiere ich es mal hier. Ich habe vor 2 Jahren einen gebrauchten Passat 3BG (BJ Ende 2004) vom Händler gekauft, dessen Vorbesitzer ihn geleast hat und ausschließlich bei diesem Händler gewartet hat. Ich habe die VW-interne Reparaturhistorie, aus der das hervorgeht. Aus der Reparaturhistorie geht auch hervor, dass der Kilometerstand kurz vor meinem Kauf um 50.000 km zurückgestellt wurde.

Darauf aufmerksam gemacht, erklärte mir der Verkäufer, er habe einen Fehler gemacht: das Fahrzeug sei gar nicht direkt vom Vorbesitzer in meine Hände gekommen, sondern sei 1 Jahr lang unbenutzt auf dem Firmengelände gestanden. Während das Fahrzeug dort stand, seien Wartungen gemacht worden, bei denen der Mitarbeiter, der den Kilometerstand in die Reparaturhistorie einträgt, nachlässig war, weil er nicht zum Parkplatz rauslaufen wollte, um den Kilometerstand abzulesen. So seien falsche Kilometerstände in die Reparaturhistorie gekommen.

Das kann aber nicht sein, weil ich vor meiner Probefahrt den Vorbesitzer kennengelernt habe. Es war sogar noch Ladung von seiner Firma im PKW, weil er gerade bei einem Kunden war. Meine Probefahrt machte ich inklusive dieser Ladung. Ich erinnere mich, dass der Verkäufer sich deswegen bei mir entschuldigte: Das Fahrzeug sei gerade "frisch reingekommen" und auch die Innenreinigung stünde noch aus.

Darüber hinaus gibt es noch weitere, schwerwiegende Probleme mit diesem Händler. Er hatte mir vor dem Kauf mündlich versichert, dieses Fahrzeug erfülle die Euro-4-Norm. Das stimmte aber gar nicht und der Verkäufer bot mir an, dass, wenn ich zukünftig immer den TÜV bei ihm mache, ich die Grüne Plakette trotz Euro-3-Norm erhielte. Darauf ging ich nicht ein und verlangte Schadensersatz, den er mir freundlicherweise überwies.

Drittens hat er auch noch meine eingelagerten ABT-Felgen (von meinem vorigen Auto) verschlampt. Auf dem Einlagerungsbescheid ist die Unterschrift eines Unbekannten (als Abholer) und der Verkäufer bot mir an, ich solle doch meine Winterfelgen zurückbringen, er würde mir kostenfrei Sommerreifen drüber machen. Auf die verlorenen Felgen geht er nicht ein und vertröstet mich ("wir werden eine Lösung finden"). Beim Räderwechsel hat er mir beschädigte Billig-Felgen und Winterreifen drauf gemacht (obwohl ich natürlich Sommerreifen eingelagert hatte). Ich habe ihm nun eine Frist gesetzt, aber aller Voraussicht nach wird er die ignorieren. Erfahrungsgemäß bekomme ich nur Feedback, wenn ich ihn persönlich besuche und werde dann abgespeist, ohne dass tatsächlich etwas passiert.

Nun habe ich mit meiner ADAC-Rechtsschutz gesprochen - zumindest die verlorenen Felgen könnte man versuchen, wiederzubekommen, allerdings ist das problematisch, weil auf meinem Einlagerungsbescheid die Unterschrift des Händlers fehlt und das Felgenmodell nicht drinsteht. Die Sache mit dem heruntergedrehten Kilometerstand ist wahrscheinlich aussichtslos, weil komischerweise im Fahrzeugbrief steht, dass das Fahrzeug tatsächlich abgemeldet wurde und ein Jahr lang unbenutzt war, wie der Händler sagt.

Das kann aber eigentlich nicht sein, wie hätte ich dann am Tag meiner Probefahrt den Vorbesitzer kennenlernen können? Warum war Ladung im Fahrzeug? Wie konnte der Vorbesitzer mit seinem Auto, das er bereits ein Jahr zuvor zurückgegeben hatte, zufällig am Tag meiner Probefahrt damit beim Kunden gewesen sein? Im Nachhinein fällt mir als wahrscheinlichste Erklärung ein, dass ich nicht das Auto gekauft habe, das ich probegefahren bin. Wenn das so war, dann muss es aber ein sehr ähnliches Modell gewesen sein. Der Händler bleibt bei seiner Variante und sagt, er könne sich nicht erklären, wieso ich den Vorbesitzer bei meiner Probefahrt getroffen hätte. Das sei aber „das einzige“, was er nicht erklären könne.

Die rechtliche Lage ist nicht eindeutig. Was bleiben mir für Möglichkeiten? Beschwerde bei der VW-Zentrale? Anzeige wegen Betrugs? Aber komme ich so zu meinem Recht? Wenn meine Anschuldigungen stimmen, dann hat der Händler diese krummen Dinger nicht nur bei mir gemacht. Es liegt aber nicht in meinem Interesse, ihn zu ruinieren, denn dann bekomme ich meinen Schaden garantiert nicht erstattet.

Nachdem ich diesen langen Text geschrieben habe, bereite ich nun zumindest mal den Brief an die VW-Zentrale vor, sollte der Händler nicht auf meine Frist reagieren. Aber hier wurde ich vor Jahren schonmal enttäuscht (Stichwort Nockenwellen-Produktionsfehler bei 2.5 TDI einer bestimmten Baureihe), ich befürchte, das wird sich in diesem Fall wiederholen.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Januar 2012 um 21:56

Hallo,

möchte mich nochmal für die Antworten bedanken und Feedback geben. Ein ADAC-Anwalt hat den Fall der verschwundenen ABT-Felgen inkl. Räder übernommen und das Autohaus hat sofort und ohne Verhandlung überwiesen. Wer mein ursprüngliches Posting nicht gelesen hat: Das war ein sehr sehr langer Weg bis dahin und ich habe vergleichbare Probleme mit anderen VW-Autohäusern. Nur Pech?

Das zweite, brisantere Thema ist wohl doch zu heiß: Dass ein VW-Autohaus den Kilometerstand zurückdreht, darf ich wohl noch nicht einmal in einem Forum behaupten. Nun, es steht zumindest in der Reparaturhistorie! Das Autohaus meint dazu nur "ein Versehen" (mehrfach hintereinander), die VW-Beschwerdeabteilung hält sich raus (wann ist die eigentlich überhaupt mal zuständig?) und meine Rechtsschutz hatte ich damals noch nicht, auch der ADAC sagt dazu nur "sie waren damals noch nicht versichert", also vergessen wirs. Natürlich hat das Autohaus das nicht gemacht, wo wären wir denn wenn sowas tatsächlich Alltag wäre?

Das Fahrzeug hat jetzt 135.000 - oder vielleicht eben doch schon 175.000 km drauf. Sieht mir eigentlich mehr nach 175.000 km aus. Getriebe ersetzt, Vorderradaufhängung ersetzt, Lichtmaschine ersetzt, Türen quietschen wie irre (nur ca. 2 Wochen jedem Service sind sie schön ruhig), alle Gurte ziehen nur noch schlecht ein, Blinker-Relais klappert bei Kälte (wie bei meinem alten, gehört einfach dazu), Turbolader gerade kaputtgegangen. Service immer pünktlich bei VW, alles gesagte lässt sich im Scheckheft und der Reparaturhistorie nachlesen.

Ein sehr frustrierter Ex-VW-Fan

P. S. Mein uralter 535i hat es bis 245.000 geschafft - niemals Radlagertausch, niemals kaputte Lichtmaschine, keine quietschenden Türen, kein kaputtes Getriebe, Gurte bis zuletzt wie neu. Und wer jetzt behauptet, naja, war halt ein Montagsauto von VW - ich hatte vorher ein noch schlimmeres Problem, nämlich den VW 2.5 TDI mit den falsch gefertigten Nockenwellen. Natürlich Null Kulanz, und trotz Fertigungsfehler gilt auch hier: Der Händler soll sich kümmern, die VW-Zentrale hat damit natürlich rein gar nichts zu tun.

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9 Antworten
am 27. Juli 2011 um 10:26

Da bin ich ja mal gespannt kann dir da nicht viel zu sagen aber halte uns auf dem Laufenden !!

Zitat:

Original geschrieben von pluckerwank

Ich habe vor 2 Jahren einen gebrauchten Passat 3BG (BJ Ende 2004) vom Händler gekauft

Ich verstehe nicht, warum du erst jetzt beginnst, die Sache aufzuarbeiten?

am 27. Juli 2011 um 13:42

Sind ja Ferien, und irgendwo muß man seine Problemchen ja abladen, wenn sonst keiner da ist, den sowas interessiert!?:D

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 13:54

Das Felgen-Problem ist erst kürzlich passiert. Das andere Problem mit dem zurückgedrehten km-Stand ist mir erst Anfang 2010 aufgefallen, weil ich im Rahmen meiner Steuererklärung zufällig Bestellung und Rechnung in der Hand hatte. Sie weisen unterschiedliche Kilometerstände auf. Daraufhin bin ich zu einem anderen VW-Händler gegangen, der mir freundlicherweise die Reparaturhistorie ausdruckte, obwohl er das eigentlich nicht darf. Er tat es, weil sie abenteuerlich aussieht (wie beschrieben).

Danach hat es einige Monate gedauert, bis der Händler mir letzten Endes Auskunft gab, was passiert ist. Ich erwiderte meine Einwände gegen seine Erklärung (wie beschrieben), letzten Endes ging ich der Sache aber nicht weiter nach. Nachdem er aber nun auch noch meine Felgen verschlampt hat, was immerhin ein Schaden von über 900 € ist, rolle ich auch das andere Thema wieder auf. Seine Erklärung ist schlicht unmöglich.

Also wenn du genug Beweismaterial gesammelt hast stell doch einfach mal Strafanzeige. Dann ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörde, den Papierberg zu sichten...

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 18:52

Ich bin mir nicht sicher, welche Punkte hier zivilrechtlich sind und welche strafrechtlich. Mit etwas Pech ist alles zivilrechtlich? Der ADAC-Rechtsschutzberater wusste das zumindest nicht. Ich könnte alternativ zum Anwalt gehen, aber meine Rechtsschutz hatte ich zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht, nur für die Felgen habe ich eine Schadennummer bekommen. Aber das einzige, das ich in der Hand habe, ist ein Einlagerungsbescheid, auf dem Stempel und Unterschrift des Autohauses fehlen. Und was man so im Internet liest, ist eine Beschwerde bei der VW-Zentrale üblicherweise auch erfolglos. Warum sollten sie mir Geld zurückgeben? Dass ich niemals mehr einen VW kaufe, auch wenn ich entschädigt werde, dürfte denen sowieso klar sein. Ich bin dutzende Male bei diesem Händler angetanzt, habe etliche Briefe mit Fristen geschrieben, aber eigentlich ist das alles nur heiße Luft, denn was kann ich denn letzten Endes ausrichten?

Ich wurde schonmal enttäuscht, denn mein voriger VW, ein 2.5 TDI, hatte aufgrund eines Fertigungsfehlers der Nockenwellen bei einer bestimmten Baureihe einen Motorschaden. Dass es dieses Fertigungsproblem gibt, steht außer Frage. Freie Werkstätten kennen es und es gibt sogar fertige Reparatursets für die fehlerhaften Nockenwellen dieses Motors im Internet zu kaufen. Nur VW weiß nichts von dem Problem und Kulanz gab es natürlich auch nicht. Damals bin ich schon die ganze Litanei mit dem Händler und der VW-Kulanzabteilung durchgegangen, nichts gab es. Ich hab ein komplettes Auto verloren, das ich leicht noch 100.000 km fahren hätte können, ohne eigenes Verschulden. Jetzt wieder dasselbe.

Den Verbraucherschutz gäbe es vielleicht noch? Aber zumindest im Internet finde ich da nur ein windiges Forum.

Geh am besten zum Anwalt, dass hat doch keinen Sinn hier.

In dem Fall kann doch VW als Hauptfirma nix, das hat etwas mit dem Händler zu tun.

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 21:56

Hallo,

möchte mich nochmal für die Antworten bedanken und Feedback geben. Ein ADAC-Anwalt hat den Fall der verschwundenen ABT-Felgen inkl. Räder übernommen und das Autohaus hat sofort und ohne Verhandlung überwiesen. Wer mein ursprüngliches Posting nicht gelesen hat: Das war ein sehr sehr langer Weg bis dahin und ich habe vergleichbare Probleme mit anderen VW-Autohäusern. Nur Pech?

Das zweite, brisantere Thema ist wohl doch zu heiß: Dass ein VW-Autohaus den Kilometerstand zurückdreht, darf ich wohl noch nicht einmal in einem Forum behaupten. Nun, es steht zumindest in der Reparaturhistorie! Das Autohaus meint dazu nur "ein Versehen" (mehrfach hintereinander), die VW-Beschwerdeabteilung hält sich raus (wann ist die eigentlich überhaupt mal zuständig?) und meine Rechtsschutz hatte ich damals noch nicht, auch der ADAC sagt dazu nur "sie waren damals noch nicht versichert", also vergessen wirs. Natürlich hat das Autohaus das nicht gemacht, wo wären wir denn wenn sowas tatsächlich Alltag wäre?

Das Fahrzeug hat jetzt 135.000 - oder vielleicht eben doch schon 175.000 km drauf. Sieht mir eigentlich mehr nach 175.000 km aus. Getriebe ersetzt, Vorderradaufhängung ersetzt, Lichtmaschine ersetzt, Türen quietschen wie irre (nur ca. 2 Wochen jedem Service sind sie schön ruhig), alle Gurte ziehen nur noch schlecht ein, Blinker-Relais klappert bei Kälte (wie bei meinem alten, gehört einfach dazu), Turbolader gerade kaputtgegangen. Service immer pünktlich bei VW, alles gesagte lässt sich im Scheckheft und der Reparaturhistorie nachlesen.

Ein sehr frustrierter Ex-VW-Fan

P. S. Mein uralter 535i hat es bis 245.000 geschafft - niemals Radlagertausch, niemals kaputte Lichtmaschine, keine quietschenden Türen, kein kaputtes Getriebe, Gurte bis zuletzt wie neu. Und wer jetzt behauptet, naja, war halt ein Montagsauto von VW - ich hatte vorher ein noch schlimmeres Problem, nämlich den VW 2.5 TDI mit den falsch gefertigten Nockenwellen. Natürlich Null Kulanz, und trotz Fertigungsfehler gilt auch hier: Der Händler soll sich kümmern, die VW-Zentrale hat damit natürlich rein gar nichts zu tun.

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