Zuparken von privater Ladesäule
Hi zusammen,
ich weiss nicht, ob das Thema hier richtig ist. Wenn nicht, bitte verschieben.
Was passiert, wenn jemand die Ladesäule auf einem Privatgrundstück von der Straßenseite her zuparkt?
Wir haben eine Ladesäule vor dem Haus, die Ladesäule ist mit einem weißen P auf blauem Grund und dem Zeichen für E-Auto gekennzeichnet. Leider kommt es immer wieder vor, dass jemand auf der Straße vor unserem Grundstück parkt und mir somit die Zufahrt zur Ladesäule versperrt.
Was kann man da machen?
Ja, ich spreche die Personen immer wieder darauf an, aber es sind Wiederholungstäter, die teilweise auf der Straße wohnen oder öfters zu Besuch sind. Allerdings gibt es grundsätzlich Unverständnis, dass ich mein Auto Laden will, wenn sie dort parken.
Der Bordstein ist (noch) nicht abgesenkt. Muss das überhaupt gemacht werden, wenn der Parkplatz entsprechend markiert ist?
165 Antworten
Die Situation hatte ich auch 2 oder 3x vor meiner Einfahrt und vor meinem Carport.
Garage und Carport sind anscheinend schlecht zu erkennen, obwohl das Carport direkt an die Straße angrenzt.
Polizei vor Ort hat dann zumindest einen Strafzettel ausgestellt. Abschleppen auf eigene Kosten wollte ich nicht, weil ich nicht dringend raus musste. Das hätte ich nur gemacht wenn die KFZ über Nacht stehen geblieben wären.
Blöd ist es natürlich wenn man auf den Stellplatz möchte.
Ich persönlich würde mich nie vor ein Nachbarhaus stellen, egal ob davor geparkt werden darf oder nicht.
Zitat:
@Xentres schrieb am 7. Januar 2022 um 11:25:17 Uhr:
Und wenn es keine ordnungsgemäße Zufahrt ist?Die Polizei das vor Ort sogar wegen dem Bordstein anzweifelt, ehe sie ein Bußgeld verhängt ist l oder Abschleppen lässt?
Das werden die einem dann schon sagen.
Notigung ist das Zuparken von Einfahrten dann auch.
Keine Ahnung ob hier der Tatbestand der Nötigung gegeben ist.
Aber allen Vorrednern kann ich nur zustimmen erst mal die rechtslage sicher klären. Grad bei einer nicht einfach zu erkennenden Zufahrt da der Bordstein nicht abgesenkt ist und ausreichend gekennzeichnet wurde.
Erst dann würde ich mit Rechtsmitteln anfangen und oder abschleppen lassen.
Anzeigen bei Polizei oder OA kann man versuchen. Aber ob die da Bock drauf haben und das dann Sinn ergibt ist fraglich. Denn das ist ja Privatsache so wie ich das denke.
Musst ja eh auf eigene Kosten abschleppen lassen und dann das Geld zurück verlangen, notfalls mit Klage.
Mach doch mal bitte ein aktuelles Bild wie die/deine Zufahrt aussieht, wie die beschildert ist usw.
Ich habe die Befürchtung das die Leute das nicht eindeutig erkennen. Und die die es wissen sagen sich das ist doch niemals ein Zufahrt und mich juckt nicht was der (TE) da erzählt.
Daher erst mal die rechtliche Klärung und dann kannst du loslegen.
So würde ich das zumindest machen.
Schick aber mal ein Bild damit wir den momentanen Zustand mal erfahren.
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Zu parken , dass man nicht mehr wegfahren kann ist immer Nötigung -allerdings muss Vorsatz nachgewiesen werden- und das zu parken einer Einfahrt oder Parken auf Privatgrund ist eine Besitzstörung. Besitzstörung interessiert bei uns das Ordnungsamt nicht.
Es geht hier aber um ein auf öffentlichem Grund abgestelltes Fahrzeug, dass die Zufahrt zu Stellplatz und Wallbox blockiert.
Auf öffentlichem Grund sind die Behörden zuständig:
"Steht der Falschparker nicht auf Ihrem privaten Grundstück, sondern auf einer öffentlichen Straße – etwa beim Parken gegenüber von Einfahrten – so haben Sie die Möglichkeit, sich an das örtliche Ordnungsamt bzw. an die Polizei zu wenden. Diese können das Abschleppen des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs anordnen. Allerdings wird zu diesem Mittel nur gegriffen, wenn Sie Ihre Zufahrt dringend verlassen müssen. Besteht kein zwingender Grund für das Umsetzen des Fahrzeugs, wird dem Fahrzeugführer in den meisten Fällen lediglich ein Strafzettel ausgestellt."
Irgendwie sehe ich hier gar kein Zuparken einer Ladesäule, sondern nur das Zuparken einer Einfahrt zu einem privaten Parkplatz, bei dem man nicht sicher weiß ob Einfahrt/Parkplatz überhaupt existiert (also genehmigt ist). Also, kläre das 😉
Die Wallbox auf privatem Grund ist für den Fall imho völlig irrelevant.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 7. Januar 2022 um 20:31:06 Uhr:
Irgendwie sehe ich hier gar kein Zuparken einer Ladesäule, sondern nur das Zuparken einer Einfahrt zu einem privaten Parkplatz, bei dem man nicht sicher weiß ob Einfahrt/Parkplatz überhaupt existiert (also genehmigt ist). Also, kläre das 😉Die Wallbox auf privatem Grund ist für den Fall imho völlig irrelevant.
Wenn der Falschparker die Zufahrt zum Parkplatz blockiert und auf dem Parkplatz die Lademöglichkeit ist, dann blockiert er somit auch die Zufahrt zur Lademöglichkeit und das ist eine Nötigung.
Er hat doch schon geschrieben, dass der Bordstein, auch ohne Absenkung, nicht sehr hoch ist.
Und ob Nötigung oder nicht ändert / löst das Problem nicht. Das ist ein "stinknormales" Parkplatzproblem, das mit und ohne Wallbox genauso zu lösen ist.
Sonst kommt der nächste mit: "da ist aber mein Staubsauger und ich muss mein Auto jeden Abend saugen, jetzt habe ich Sonderrechte"
Also Gecko, das wird schon! Hat aber mit Elektromobilität nichts zu tun.
Nein, die Situation ist eine andere - kein Kabel über Gehweg.
Siehe hier
https://www.motor-talk.de/.../...privater-ladesaeule-t7218015.html?...
und hier
https://www.motor-talk.de/.../...privater-ladesaeule-t7218015.html?...
Zitat:
@Katikat33 schrieb am 8. Januar 2022 um 00:12:54 Uhr:
Also gehe ich mal davon aus der TE Park selber dort wo die Falschparker parken und dann zieht er wahrscheinlich das Ladekabel über den Gehweg was einigen missfällt. Anders kann man seine Beschilderung nicht verstehen.
Wir haben zwei Plugins, der Eine, der mehr gefahren wird, parkt immer auf dem Grundstück zum Laden.
Der Zweite parkt ab und zu zum Laden vor dem Grundstück, also auf der Straße. Ja das Kabel liegt dann über den Gehweg, allerdings mit Trittschutzkanal und schriftlicher Genehmigung des Ordnungsamtes. Ausserdem darf man seine eigene Zufahrt jederzeit selbst zuparken.
Wenn der Zweite nicht geladen wird, parkt er ganz normal irgendwo, wo er keine Zufahrt blockiert und offiziell parken darf.
Zitat:
@gecko999 schrieb am 8. Januar 2022 um 09:16:17 Uhr:
...Der Zweite parkt ab und zu zum Laden vor dem Grundstück, also auf der Straße. ...
Da würde ich das Problem vermuten. Andere sehen das und machen es nach, weil sie nicht verstehen, dass sie das nicht dürfen.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 8. Januar 2022 um 10:12:27 Uhr:
Zitat:
@gecko999 schrieb am 8. Januar 2022 um 09:16:17 Uhr:
...Der Zweite parkt ab und zu zum Laden vor dem Grundstück, also auf der Straße. ...Da würde ich das Problem vermuten. Andere sehen das und machen es nach, weil sie nicht verstehen, dass sie das nicht dürfen.
Dann müssen die aber ziemlich blind sein. Der Zweite steht nur dort, wenn das Ladekabel angeschlossen ist, das Kabel und der Trittschutz sind auffällig gelb.
Ausserdem sind es Wiederholungstäter, denen schon persönlich mitgeteilt wurde, dass dort die Ladesäule ist.