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Zum zweiten Mal geblitzt in der Probezeit

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 10:18

Hallo zusammen,

ich wurde vor einem Jahr mit 23km/h zu viel geblitzt. Ergab einen Punkt und ich musste ein Aufbauseminar machen. Das habe ich absolviert und dadurch hat sich meine Probezeit wieder um 2 Jahre verlängert (bin also noch in der Probezeit). Soweit so gut/schlecht.

Heute wurde ich wieder geblitzt. Von einem mobilen Blitzer während ich einen Reisebus überholt habe. Das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild habe ich nicht gesehen sonst hätte ich da niemals überholt (war vielleicht durch den Bus nicht ersichtlich in dem Moment). Die Straße war auch zweispurig.

In der Straße (Bundesstraße) sind angeblich nur 80km/h erlaubt. Ich meine auf meine Tacho war ich irgendwo zwischen 100/130km/h. Also im schlechtesten Fall mit 130km/h bei erlaubten 80km/h geblitzt worden.

Was wird auf mich zukommen? Wie kann ich dagegen vorgehen?

Gruß und hoffnungsvoll

Daniel

Beste Antwort im Thema

lass Dich nicht irritieren. Die Beantwortung der Frage dauert 10 Beiträge, danach kommen 10 Seiten TE-Bashing und moralinsaure Verurteilungen. Ist halt hier so.

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Mitteilung abwarten,

vorher mal hier etwas lesen:

https://www.adac.de/.../

https://www.allsecur.de/.../

Ich habe es so gelernt, das die älteren und erfahrenen Menschen immer gesagt haben.

Wer nicht hören kann muss fühlen!

das ist dann Dein zweiter A-Verstoß in der Probezeit. Du wirst zu einer verkehrspsychologischen Beratung geladen, die Teilnahme ist aber keine Pflicht. Zwei Monate nach der Einladung läuft die Frist, danach käme die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen, was bedeutet dass ein weiterer A-Verstoß (oder zwei mal B) zu einem Entzug Deiner Fahrerlaubnis führt.

Das Bußgeld für den Verstoß wird zusätzlich wegen der Voreintragung verdoppelt.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 10:32

Danke euch,

@Kai R. den zweiten Teil verstehe ich nicht ganz. "6 Wochen nach der Einladung erreichst Du dann die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen, was bedeutet dass ein weiterer A-Verstoß (oder zwei mal B) zu einem Entzug Deiner Fahrerlaubnis führt.".

Bedeutet das, dass ich meine Fahrerlaubnis erst dann verliere wenn ich nochmal einen A-Verstoß (bzw. 2 B verstoße) oder ihn tatsächlich jetzt schon verlieren werde?

ja, das bedeutet es. Im Moment ist Deine Fahrerlaubnis noch safe. Wie lang geht Deine Probezeit noch? Da erst der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden muss, bevor die Einladung zum Seminar kommt und die 2-Monatsfrist zu Laufen beginnt, kann man durch einen taktischen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verhindern oder hinauszögern, dass es überhaupt zur Gefahr eines Entzuges kommt.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 10:38

Bis März 2020 wird sie dann leider noch gehen. Aber interessant dass es diese Möglichkeit gibt!

dann solltest Du ein Engel im Straßenverkehr werden.

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 10:42

Vielen vielen Dank Kai R.

die Antwort hat mir immerhin ein kleines bisschen die Angst genommen.

War sehr hilfreich :)

Schönen Tag wünsche ich!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:35:23 Uhr:

ja, das bedeutet es. Im Moment ist Deine Fahrerlaubnis noch safe.

Die Fahrerlaubnis schon. Was den TE aber auch interessieren dürfte, ist ein Fahrverbot. Und das kann natürlich durchaus kommen, je nach Höhe der gerichtsverwertbaren Überschreitung.

@TE: Wirklich vorgehen kannst Du gegen so etwas nur dann, wenn substanzielle Fehler bei der Messung vorliegen. Sonst ist es verlorene Zeit und verlorenes Geld. Und ja, wenn man auf dem Schleudersitz sitzt, dann sollte man sich penibel an die Vorschriften halten - dann ist bei einem Verstoss aus Unachtsamkeit nämlich durchaus noch etwas Luft, bis es dann wirklich schmerzhaft ist. Wenn man diese "Knautschzone" aber quasi schon fest einrechnet, dann ist es eine reine Frage der Zeit...

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:49:56 Uhr:

Was den TE aber auch interessieren dürfte, ist ein Fahrverbot. Und das kann natürlich durchaus kommen, je nach Höhe der gerichtsverwertbaren Überschreitung.

ist aber sehr unwahrscheinlich. Außerorts ab 41 km/h drüber, bei vorgeschriebenen 80 also ab 121. Vom Tachowert 130 (worst case) wären aber noch 4km Messtoleranz und die Tachoabweichung (5km absolut realistisch) abzuziehen, daher glaube ich nicht, dass ein FV droht.

Scheint ja außerhalb gewesen zu sein, wenn du von erlaubten 100 km/h ausgegangen bist. Fahr die Strecke nochmal ab und achte mal darauf, ob vorher oder auf der linken Straßenseite schon ein 80iger Schild stand.

Bei erlaubten 80 und maximal mit 130 lt. Tacho geblitzt? Zunächst ein wenig Tachotolerenz abziehen, dann 3% vom gemessenen Wert als Fehlertoleranz. Mit etwas Glück bleibst du unter den kritischen 41 km/h zuviel, die ansonsten ein Fahrverbot bedeuten würden. Kannst deinen Tacho ja mal mit GPS überprüfen.

Nicht vergessen: es ist seine 2. Auffälligkeit.....

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 11:13

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:04:14 Uhr:

Nicht vergessen: es ist seine 2. Auffälligkeit.....

Aber wurde das hier denn nicht bedacht? Laut deinen Links scheint da eine Verwarnung und dieses psychologische Seminar auf mich zuzukommen. Aber noch kein Führerscheinentzug. Und laut dem Bußgeldkatalog scheine ich mit einem Monat Fahrverbot rechnen zu müssen, falls der schlechteste Fall eintritt.

@PeterBH ja es war außerhalb, auf einer Bundesstraße, allerdings gab es da Einfahrten, denke daher wurde da auf 80km/h beschränkt. Den Blitzer haben die übrigens wohl heute morgen erst aufgebaut.. Quasi eine Stunde nachdem ich da gefahren bin. Pech gehabt.

Ich wünsche dir viel Glück!

Zitat:

@shadyst schrieb am 7. Dezember 2018 um 12:13:26 Uhr:

Aber wurde das hier denn nicht bedacht?

doch. Lass Dich durch die Rumlaberei nicht irritieren.

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