Zum Teil vor unserer Einfahrt geparkt, welche Rechte habe ich?
Guten Morgen,
Mein Nachbar parkt schon des Öfteren sehr dreist, da die 3 Fahrzeuge haben und alle unbedingt in unmittelbarer Nähe stehen müssen. Kam heute von der Arbeit wieder und sehe, dass er mit der Hälfte des Autos bei uns so in der Einfahrt stand, die andere Hälfte war vor seiner Garage. Ziemlich umständlich reinzufahren gewesen, rausfahren wäre absolut katastrophal, man hätte über den Bordstein fahren müssen und das ganze, auch nicht gesund für mein Fahrzeug, hätte mir unten gewiss alles abgerissen.
Da die Einfahrt auch eine kleine Wölbung hat, müssen wir theoretisch schief aus der Einfahrt raus, damit wir nicht immer aufsetzen, auch die Fahrzeuge der Bewohner des Hauses.
Was könnte man in dem Fall tun und was wären da meine Rechte? Würde es dafür eine Strafe geben, so zu parken und die Einfahrt bzw Ausfahrt so massiv zu behindern?
31 Antworten
Ist das jetzt ein abgesenkter Bordstein für die Einfahrt , oder sieht das überall so aus . Du schreibst zwar im Text das man über den Bordstein fahren müsste , aber man sieht keinen . Parken vor abgesenkten Bordstein steht ja in der StVO . Wenn’s aber überall so aussieht???
Höchst oder Mindestlänge hab ich aber auch noch nirgends gefunden. Das einzige , parken gegenüber müssen noch restbreite 3,05 bleiben .
Nachtrag,
Zweites Foto nicht gesehen , sieht doch nach abgesenkten Bordstein aus, also dürfte dort überhaupt keiner stehen .
So wie eingezeichnet parkt sie ja auch auf dem Gehweg. Mit Behinderung oder länger als eine Std. gibt das Punkte.
Reden ist leider ein zweischneidiges Schwert. Klar erstmal der bessere Weg, aber man ist direkt der böse.
So ne Anzeige beim O-Amt ist dagegen vergleichsweise anonym.