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Zulassungstelle hat falsche Anzahl von Vorbesitzern in den Brief eingetragen

Themenstarteram 28. Oktober 2012 um 10:48

Ich habe eben festgestellt, dass die Anzahl der Vorbesitzer im Brief nicht stimmt.

Beim Kauf habe ich den Brief geprüft und da stand 2 Vorbesitzer.

In meinem Brief steht nun 4 Vorbesitzer.

Leider habe ich mir den alten Brief nicht von der Zulassungstelle geben lassen und auch keine Kopie gemacht.

Der Kauf ist nun 3 Monate her.

Meint ihr die Zulassungstelle hat den alten Brief noch im Archiv oder ist der längst vernichtet und damit ist es nicht mehr nachweisbar.

Ich will das Auto demnächst verkaufen, da wären 4 Vorbesitzer nicht hilfreich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

aahahhh

 

Das heisst, wenn ich als Eigentümer das Fahrzeug auf einen anderen Halter zulase, dann gilt das laut Zulassung als ein weiterer Vorbesitzer ?

 

Interessant.

Immer schon:

 

http://www.motor-talk.de/.../anzahl-vorbesitzer-t4123673.html?...

 

Deswegen heisst es im Brief / der Zulassungsbescheinigung auch "Anzahl der Vorhalter".

 

Diese Papiere sagen nichts über die juristischen Eigentumsverhältnisse aus: Wer mit dem Brief bei der Zulassungsstelle erscheint, dem wird die tatsächliche, legale Verfügungsgewalt über den Wagen unterstellt (= Besitzer).

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Hmmm, es wurde ein Fehler gemacht, der soll aber nicht korrigiert werden? Sehr seltsam irgendwie. Mit welcher Begründung denn? Theoretisch ist sie sogar dazu verpflichtet, denn Fehler im zentralen Fahrzeugregister müssen eigentlich behoben werden, wenn die Zulassungsstelle davon erfährt.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Wenn ich mich richtig entsinne, dann steht das auch so oder ähnlich in der Ausfüllanleitung des KBA...

 

Gruß Tecci

Auszug aus der Ausfüllanleitung:

 

"Feld (1): Anzahl der Vorhalter

Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:

• Bei Neuzulassung ist eine “0” einzutragen

• Bei erstmaliger Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs und bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben. Der Erhobene Wert ist einzutragen.

• Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.

• Bei sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen."

 

 

O.

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 14:01

Die sehen, das halt als nicht so wichtig an und der Fehler ist vor 4 Jahren in einem anderen Amt passiert.

Ich werde dem Käufer sagen er soll das berichtigen lassen. Vielleicht machen die das bei der Umschreibung.

Ich wollte auch nicht ekalieren und den Amtsleiter involvieren. Die Sachbearbeiterin war ja nett und hilfsbereit und das wichtigste was ich wollte, eine Kopie des alten Briefes habe ich ja bekommen.

lass dir doch von der zulassungsstelle ein "wir ham was falsch gemacht" zettelchen ausstellen und mit kopie des alten breifes denke ich wird sich der potenzielle käufer zufrieden geben müssen.

und ganz im ernst....die leute die für ein auto einen haufen geld ausgeben nur weil eine zahl im brief 1 oder 5 hat verstehe ich eh nie.

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Die sehen, das halt als nicht so wichtig an und der Fehler ist vor 4 Jahren in einem anderen Amt passiert.

Ob und wie die das ansehen, ist eigentlich nicht entscheidend ;) Was allerdings richtig ist ist, dass die andere Zulassungsstelle das dann korrigieren sollte. Aber wenn es für dich ok ist mit der Aussage und der Kopie, dann ist ja auch alles gut. Dann braucht sich hier sicher keiner einen Kopf machen :D Erklärst dem nächsten Käufer halt die Geschichte und damit hat sich das denke ich dann auch ;)

Gruß Tecci

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 18:21

Ja, hat geklappt. Käufer hat den Kaufvertrag unterschrieben und angezahlt.

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