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Zulassungstelle hat falsche Anzahl von Vorbesitzern in den Brief eingetragen

Themenstarteram 28. Oktober 2012 um 10:48

Ich habe eben festgestellt, dass die Anzahl der Vorbesitzer im Brief nicht stimmt.

Beim Kauf habe ich den Brief geprüft und da stand 2 Vorbesitzer.

In meinem Brief steht nun 4 Vorbesitzer.

Leider habe ich mir den alten Brief nicht von der Zulassungstelle geben lassen und auch keine Kopie gemacht.

Der Kauf ist nun 3 Monate her.

Meint ihr die Zulassungstelle hat den alten Brief noch im Archiv oder ist der längst vernichtet und damit ist es nicht mehr nachweisbar.

Ich will das Auto demnächst verkaufen, da wären 4 Vorbesitzer nicht hilfreich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

aahahhh

 

Das heisst, wenn ich als Eigentümer das Fahrzeug auf einen anderen Halter zulase, dann gilt das laut Zulassung als ein weiterer Vorbesitzer ?

 

Interessant.

Immer schon:

 

http://www.motor-talk.de/.../anzahl-vorbesitzer-t4123673.html?...

 

Deswegen heisst es im Brief / der Zulassungsbescheinigung auch "Anzahl der Vorhalter".

 

Diese Papiere sagen nichts über die juristischen Eigentumsverhältnisse aus: Wer mit dem Brief bei der Zulassungsstelle erscheint, dem wird die tatsächliche, legale Verfügungsgewalt über den Wagen unterstellt (= Besitzer).

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Normalerweise überprüft man Dokumente sofort oder spätestens dann, wenn man sie Zuhause in den Leitzordner einsortiert.

Warum will man ein Fahrzeug eigentlich nach drei Monaten schon wieder verkaufen?

"Normalerweise" macht man sowas... aber nicht alle sind Normal. Die meisten sind schon was außergewöhnlich, und setzen ihre Prioritäten anders ein. Zu dieser Gruppe gehöre ich übrigens selbst. :D

Ich habe auch schon ein Fahrzeug nach 3 Monaten wieder verkauft. Honda CRX als Spaßmobil für zwischendurch. Das Handeln des TE ist für mich volkommen korrekt.

Ein Fahrzeug kann einen Vorbesitzer aber locker 3 Halter haben.

1. auf Opa wegen %.

2. auf Mutti wegen % als Opa - nunja.

3. auf Kind als % Übernahme praktikabel wurde.

Kind = 26 Jahre alt und immer Besitzer und Eigentümer.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ein Fahrzeug kann einen Vorbesitzer aber locker 3 Halter haben.

1. auf Opa wegen %.

2. auf Mutti wegen % als Opa - nunja.

3. auf Kind als % Übernahme praktikabel wurde.

Kind = 26 Jahre alt und immer Besitzer und Eigentümer.

Rechtlich gesehen sind es aber dann 2 Vorbesitzer, und einen aktiven Halter.

Also 3...

Aha.. Interessant

Aus welcher Gesetzesgrundlage entnimmst du eine rechtliche Definition von Vorbesitzern bei denen es nicht auf die Anzahl der Besitzer ankommt?

Themenstarteram 28. Oktober 2012 um 21:47

Ich hab's auch ohne Zulassungstelle rausbekommen.

Der Vorbesitzer hat nicht betrogen und die Zulassungstelle hat keinen Fehler gemacht.

Es war alles korrekt.

Der 2. Besitzer ist einmal umgezogen und dadurch gibt es einen Briefeintrag mehr als Eigentümer.

Also.

1. Besitzer

2. Besitzer

2. Besitzer neuer Wohnort

3. Verkäufer

4. Ich

-> In meinem Brief steht 4 Vorhalter. Im Kaufvertrag 2 Vorbesitzer. Letztlich korrekt.

Ist etwas unschön, da ich es nur umständlich über die Service Rechnungen nachweisen kann.

Aber da sieht man 2007 und 2009 der gleiche Name aber andere Adresse und anderes Kennzeichen.

Mal sehen, ob es doch noch eine Kopie oder sowas im Archiv der Zulassungsstelle gibt.

Danke, durch die Postings bin ich auf die richtige Idee gekommen.

 

OT:

Warum ich das Auto verkaufe (Porsche 997)? Das Auto ist 100% in Ordnung, aber nicht das richtige für mich. Das habe ich erst nach ein paar Wochen gemerkt. Ich fühle mich deplaziert in dem Auto. Ich bin einfach ein BMW Typ. Wenn der Porsche verkauft ist, wird im Frühjahr dann ein M135i bestellt.

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

 

 

Der 2. Besitzer ist einmal umgezogen und dadurch gibt es einen Briefeintrag mehr als Eigentümer.

Ich bin mit meinem jetztigen Fahrzeug zweimal umgezogen,

und unter Vorbesitzer steht immer noch eine "0".

Die 0 daher, weil Erstbesitzer.

 

Richtig ist, daß ich jetzt dreimal drinnen stehe.

 

Themenstarteram 28. Oktober 2012 um 23:05

Ok, dann hat die Zulassungstelle doch einen Fehler gemacht.

Wahrscheinlich aber nicht korrigierbar.

Werde ich sehen morgen.

Oder es ist wie bei so vielen Sachen... jede Zulassungsstelle macht es etwas anderes.

Es ist hat aber nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun.

Man muss sich einfach mal davon lösen, welche eigentumsrechtlichen Verhältnisse der Wagen hatte. Selbst wenn es 37 verschiedene Eigentümer- oder Besitzerwechsel gab, das ist allein privatrechtlich interessant, berührt die Zulassungsrechtliche Seite aber überhaupt nicht. Deswegen gibt man in einem Vertrag auch nicht die Anzahl der Besitzer, sondern die Anzahl der Vorhalter an, genauso wie sie auch in den Papieren aufgeführt ist. Ein Umzug ändert nichts an der Anzahl der Vorhalter, genausowenig eine Namensänderung, da immer Personenidentität beim Halter vorliegt. Nur bei einem Halterwechsel ändert sich auch die Anzahl der Vorhalter. Die Zulassungsstelle kann aber über die FIN total unkompliziert rausfinden, wie oft das Fahrzeug auf welchen Halter zugelassen war. Liegt ein Irrtum bei der Zulassungsstelle vor, dann kann dieser Fehler auch ganz leicht behoben werden. Dazu sollte man aber mit den Papieren persönlich vorsprechen und eben nicht anrufen :o

Gruß Tecci

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 8:46

So ich fahre nun los zur Zulassungsstelle mal sehen was geht.

Die Zuklassungsstellen scheinen mit dem Feld ziemlich locker umzugehen. Mein Auto hatte einen Vorbesitzer (20 Jahre Bundeswehr), im Brief steht aber "Anzahl der Vorhalter = keine".

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ein Umzug ändert nichts an der Anzahl der Vorhalter, genausowenig eine Namensänderung, da immer Personenidentität beim Halter vorliegt.

Hi tecci,

ich weiß, dass du das neulich schonmal bei einem anderen Thema erwähnt hast.

Ich kenn es jedoch aus eigener Praxis ebenfalls so, dass bei einem Halterumzug ein neuer Haltereintrag sowie eine um "+1" erhöhte Anzahl an Vorbesitzern eingetragen wird. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ein Umzug ändert nichts an der Anzahl der Vorhalter, genausowenig eine Namensänderung, da immer Personenidentität beim Halter vorliegt.

Hi tecci,

ich weiß, dass du das neulich schonmal bei einem anderen Thema erwähnt hast.

Ich kenn es jedoch aus eigener Praxis ebenfalls so, dass bei einem Halterumzug ein neuer Haltereintrag sowie eine um "+1" erhöhte Anzahl an Vorbesitzern eingetragen wird. :confused:

DITO! ist bei uns und in meinem alten landkreis gängige praxis. 3 mal umgezogen = 3 halter.

landkreis esslingen, göppingen und ostalbkreis

Ich weiß nicht, ob ich es dann auch beim letzten Mal geschrieben habe, aber die Haltereigenschaft wird ja in der Person begründet. Wenn diese Person umzieht, dann muss zwangsläufig auch die Anzahl der Vorhalter gleich bleiben. Egal ob innerhalb eines Zulassungsbezirks oder von einem in den anderen. Was immer sein kann ist, dass ein weiterer Eintrag vorgenommen wird, aber davon ist total unabhängig die Anzahl der Vorhalter zu sehen. Wenn ich mich richtig entsinne, dann steht das auch so oder ähnlich in der Ausfüllanleitung des KBA...

Gruß Tecci

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 13:19

Rückmeldung von der Zulassungstelle.

Der alte Brief wurde vernichtet, aber es existierte eine Kopie, die man mir zur Verfügung gestellt hat.

Es war wirklich so, dass 2008 beim Umzug von M nach ERB von der Zulassungstelle dort die Vorhalter um 1 hochgezählt wurden.

Das kann/will die Zulassungsstelle in DÜW nicht korrigieren.

Man hat aber bestätigt, dass das so nicht korrekt ist, aber häufig vorkommt.

Ich kann das aber nun dem Käufer so glaubhaft mit der Briefkopie nachweisen.

Vorhalter != Vorbesitzer

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