Zulassungsstelle ohne TÜV Bericht
Guten Abend,
Ich wollte mal fragen ob es bei der Zulassungsstelle Probleme geben könnte wenn ich den tüv Bericht nicht dabei habe? Hatte zwar schon hier einige Beiträge dazu gelesen jedoch sind diese von 2020 und evtl hat sich da was getan.
Auf dem Fahrzeugschein des Vorbesitzers steht ja bis wann die HU gültig ist, in meinem Fall wäre es 2026, ist das denn nicht ausreichend? Komme kurzfristig nicht an den tüv Bericht und mein Termin bei der Zulassungsstelle ist diese Woche..
Vielen Dank im Voraus
38 Antworten
@windelexpress Völlig unnötig von dir hier, derart aufzusprechen. Wir Sachverständige, zumindest beim TÜV Süd, sind verpflichtet, mindestens 1x täglich Datenübertragung zu machen. Und wir machen das auch z.b. weil die Zulassungsstellen bei einer Eintragung etc. direkt die Daten übernehmen können und nicht händisch abtippen müssen.
Aber die Thematik "Datenübertragung" ist hier gar nicht daß Thema, sondern nur ein Versuch, von der Lustlosigkeit mancher Behörden abzulenken. Denn es betrifft vielleicht ein Promille aller Fälle, daß der HU Bericht noch nicht im System ist. So wie hier beim TE auch, der nicht heute morgen ein Auto mit nagelneuem TÜV gekauft hat und innerhalb der nächsten Stunde seinen Bericht schon verschlampt hat. Sondern er hat den Schein des Vorbesitzers und vermutlich sogar die alten Kennzeichen, die beiden die HU Frist ausweisen.
Wenn der Beamte dann trotz Systemeintrag, trotz gestempeltem Fzg Schein und trotz Kennzeichen immer noch den HU Bericht fordert ist er: genau, ein Korinthenkacker.
Warum du dich persönlich angesprochen/angegriffen fühlst, weiß ich nicht ("betroffener Hund....."?)
Daß es auch vorbildliche Zulassungsstellen gibt, hatte ich hier im Forum übrigens schon mehrfach erwähnt, hier am Heimatort bekommt man immer am selben Tag, spätestens aber morgen, einen Termin. Sowohl online, als auch ohne Vormerkung.
Zitat:
@Twinni schrieb am 25. September 2024 um 11:27:51 Uhr:
Handelt es sich hier um den ersteigerten Mercedes aus Belgien? Gibt es dafür überhaupt einen TÜV-Bericht?
Hey, nein hab mich schlussendlich dagegen entschieden und mir ein anderes Fahrzeug gekauft.
Lg
@nogel es kann auch sein, dass die Behörden nicht wollen, dass die breite Masse erfährt, dass die HU-Berichte zentral gespeichert sind. Da könnte durchaus die Frage kommen, warum man den überhaupt vorlegen muss und auch mitführen ist damit überflüssig.
Von Mitführen steht auch nirgends was.
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Hast jetzt bei der Zulassungsstelle schon angerufen und dich darüber informiert ?
Oder wartest du bis Freitag 16:00 ?
Wüsstest schon lange bescheid.
Gruß
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. September 2024 um 16:48:10 Uhr:
Von Mitführen steht auch nirgends was.
Hast recht, ist wohl geändert. Ich musste mal 10€ bezahlen, weil ich den nicht dabei hatte. Ist aber schon paar Jahre her.
Zitat:
@nogel schrieb am 25. September 2024 um 13:49:35 Uhr:
Korinthenkacker.
Nehmen wir mal, dass ich auf einen solchen treffe. Hätte er eine Rechtsgrundlage, um den Prüfbericht zu verlangen? Ich finde nämlich nur eine gegenteilige Regelung, die ausdrücklich besagt, dass der Prüfbericht nicht erforderlich ist, wenn die nächste HU-Fälligkeit aus anderen Dokumenten ersichtlich ist.
§ 29 Abs. 10 StVZO:
"Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist."
Ich wollte im April mein altes Fahrzeug (HU 03-2025 fällig) abmelden, weil es der Käufer dann Mittags abholen wollte.
Irgendwie habe ich wohl unterwegs den Fahrzeugschein verloren. Bin nochmals zurückgefahren alles abgesucht,es nicht gefunden. Über 1 Stunde zusätzlich verplempert
Die Zeit wurde knapp, habe ich es einfach versucht.
Ich hatte nur Ausweis, Fahrzeugbrief und Kennzeichen dabei, da ich auch keine Zeit mehr hatte, Augen zu und rein.
Habe die Sachlage geschildert und abgewartet was passiert.
Die nette Dame hat mir einfach einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt mit nächste HU Vermerk März 2025 und den Wagen abgemeldet.
Nur 19 €
HU Bericht bräuchte sie nicht, das wäre doch alles zentral registriert und abrufbar.
Das nenne ich tollen Service 🙂
Wie auch andere schon geschrieben haben, das wird wahrscheinlich überall anders gehandhabt.
Gruß
Evtl. schreibt der Te woher er kommt ...
Zumindest in der Bundeshauptstadt braucht man den HU Wisch nicht sofern die HU auf ZBI eingetragen ist... ... steht auf der Webseite...Gedächnisprotokoll:mitzubringende Unterlagen: Sofern sich die HU Fälligkeit aus der ZB I ergibt, ist KEIN HU Bericht nötig...
eineideutiger gehts nicht...😁
die Übertragung der HU-Daten ans Zentralregister ist doch elemtare Voraussetzung für IKfZ, oder musste schon jemand seinen HU-Bericht dabei auf Papier vorzeigen?
Deutsche Digitalisierte Republik. Papier, Stempel, Plakette, Datenübertragung nur vom Büro, Datenbank unzugänglich, jede Gemeinde andere Software. Wir waren mal wer. Lange her.
Zitat:
@Twinni schrieb am 26. September 2024 um 01:30:41 Uhr:
Zum reinen Abmelden braucht man natürlich keine HU-Bescheinigung. Irgendwie logisch, oder?
Ja schon, aber ohne Fahrzeugschein, keine Abmeldung möglich.
Dafür musste erst mal ein neuer Fahrzeugschein her.
Die Abmeldung erfolgte dann gleich im Anschluss daran.
Ich war heilfroh dass ich keinen bockigen Sachbearbeiter zugeteilt bekommen hatte.
Ein neues Fahrzeugschein zu erstellen soll wohl i. d. R. umständlicher sein.
Gruß
das wird überall problemlos sofort erledigt, man unterschreibt eine Verlusterklärung und fertig.
Online ist das aber (noch) nicht möglich..