Zulassungsfragen MPPSK in Österreich (BMW 440i)

BMW

Liebe Community,

Ich habe folgendes „Problem“:

Ich plane den Kauf eines gebrauchten (60k km) 440i Cabrio in Österreich. In den Zulassungspapieren (habe eine Kopie erhalten) stehen nur 240kw, laut Händler hat der Wagen aber das MPPSK (AGA ist jedenfalls verbaut). Der Wagen ist ein Leasingrückläufer, weswegen ich mir nicht vorstellen kann, dass die Vorbesitzerin das verbauen aber nicht typisiern lassen hat.
Bei BMW kann man mir unter Nennung der FIN keine Auskunft dazu geben, weil angeblich nicht ab Werk verbaut.
Hat hier jemand Erfahrung
einerseits in Östereich und
andererseits damit, ob ich das Paket genehmigt/typisiert bekomme, sollte das bis dato nicht passiert sein?

Der Händler ist leider keine große Hilfe.
Danke schon einmal!

P.s: Nach Info einger sehr hilfsbereiter Mitglieder muss das Paket aus der Fahrzeughistorie auslesbar sein, dh Anfrage bei BMW müsste Aufschluss geben (BMW Wien ist bisher nicht hilfreich). Bin dankbar um Erfahrungen!

63 Antworten

Ah eventuell spricht @Shpabo darüber wie es in Österreich ist, daher auch die Wahl des Freds hier. Also dann muss ich noch hinzufügen dass ich in Deutschland lebe und mein MPPSK in den Papieren eintragen musste.

Ist in Österreich nicht anders! Man muss es eintragen und auch der Versicherung melden bedingt durch die Mehrleistung.

Ja in Österreich. Also ich habe vor einer Woche bei der Landesregierung das Pickerl(Tüv) bekommen. Und ich habe die Anlage nicht im Zulassungsschein eingetragen sondern habe die Anglage von einem BMW Händler montiert und ein Gutachten bekommen.

Dann hattest du Glück oder einen blinden Prüfer. Alleine das sie nicht im Zulassungsschein steht betreibt man Steuerhinterziehung.

Ähnliche Themen

Glück glaube ich nicht. Da ich schon 4 mal dort war. Und jetzt muss ich noch einmal hin.

Einmal hat mich die Polizei aufgehalten und ich musste zur technischen Überprüfung wo der Prüfer dann gemeint hat der Auspuff ist Original vom BMW und die Lautstärke (gemessen im comfort modus) gepasst hat.
Ich bin echt gespannt was die jetzt bei der Landesregierung sagen werden.

Anbei der Abschnitt aus der Verkaufsbroschüre! Das Gutachten habe ich nicht mehr zur Hand aber auch dort steht drin das es abgenommen werden muss und in die Papiere eingetragen werden muss. Schau einfach mal welche KW bei dir im Zulassungsschein stehen. Sind es 265 ist alles in Ordnung. Sind es nur 240 KW ist es entweder nicht eingetragen oder gar nicht verbaut. Gab auch schon Fälle die das MPPSK mit dem M-Performance Endschaldämpfer verwechseln.

Asset.JPG

Liebe Community,

ich habe vom 22.12.21 eine offizielle Antwort von einem Sachverständiger der Landesfahrzeugprüfstelle Wien erhalten bezüglich Zulassung des MPPSK.

hier der Inhalt der E-Mail:

"Ein nachträglich angebaute Abgasanlage welche über ein E-Prüfzeichen verfügt und es ein dementsprechendes Gutachten vorhanden ist, ist Eintragungsfrei und wird auch nicht eingetragen. Die genehmigten Lautstärken Werte dürfen sich aber nicht verändern.

Eine Leistungssteigerung ist Genehmigungspflichtig- Sie ist dem Landeshauptmann anzuzeigen und zu Genehmigen. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Gutachten und eine Einbau und Auflagenbestätigung einer Fachwerkstätte. Mit diesen Unterlagen stellen sie einen Antrag bei der Landesregierung und Sie bekommen dann einen Termin zur Fahrzeugvorführung."

Also wenn ich das richtig verstehe, dann muss man zwar nicht wegen der Abgasanlage zur Prüfstelle aber sehr wohl wegen der Leistungssteigerung. Also denke ich mir, dass die Leistungssteigerung eingetragen & der Versicherung gemeldet gehört.

Ich habe davor ein telefonisches Gespräch mit dem Sachverständiger gehabt und soweit ich mich erinnere meinte er, dass auch im Sport und Sport+ Modus gemessen werden darf und da wird das MPPSK immer über dem im Zulassungsschein eingetragenen dB-Wert sein. Ich nehme an das auch im Comfort Modus der Dezibel-Wert überschritten wird.

Ich möchte mir zwar auch gerne das MPPSK verbauen lassen und laut FIN und Nachfrage bei BMW ist das bei meinem 440i nachträglich noch möglich aber wenn man dann so viel Geld für das Paket ausgibt und dann bei der Landesprüfstelle die Abgasanlage kontrolliert wird habe ich keine Lust das die Straßenzulassung gleich wieder erlischt und die Kennzeichen abgenommen werden weil das KFZ nach Umbau zu laut ist.

Liebe Community,

auch ich habe (nach langer Suche) nun mein gewünschtes 440ixDrive Cabrio gefunden und gekauft und stehe vor dem selben Problem: MPPSK ist in geringer Stückzahl noch verfügbar und für mein Auto (EZ 06/2018) nachrüstbar, allerdings bin ich unsicher, ob die Abnahme reibungslos geht. Die in der Zulassung eingetragenen 90dB sind für die MPPSK-AGA ja utopisch (in einem anderen Thread schreibt ein User von über 120dB).

Weiß jemand, ob man das durch Eintragung in der Zulassung regeln kann (die Lautstärke der AGA war ja immer schon größer als 90dB)?

Danke im Voraus!

Ps.: Bin auch in Wien

120dB?? Man muss die Messung auch richtig durchführen und die Nenndrehzahl halten, dann sind 90dB viel.
Der User hat vielleicht am Flughafen seinen Sound gemessen…

Hat mich auch gewundert. Standgeräusch 90 dB bei 3750 Umdrehungen ist zugelassen. Meinst Du, das ist drin?
Hat jemand Werte der MPPSK-AGA?

Sagen wir es anders - mein 335i müsste mit dem MP ESD nur 83 dB einhalten. Da das grenzwertig ist, gibt’s den MP ESD leider nicht mehr.

Wenn der 440i sogar 90 dB hat, würde ich mir auch beim MPPSK keine Sorgen machen.

Falls man sich heutzutage noch dafür entscheidet das MPPSK einbauen zu lassen würde es mich interessieren inwiefern man sich da über den offiziellen BMW-Wien (wo die Umrüstung durchgeführt werden soll) absichern kann bezüglich des Bestehens einer Fahrzeugüberprüfung bei der Landesprüfstelle.
Meiner Auffassung nach dürften die keine Produkte anbieten und verkaufen die für den normalen Straßenverkehr illegal sind wenn diese z.B. die eingetragenen dB-Werte eines KFZ's überschreiten?

Im Thread vorher hat auch jemand berichtet, dass schlussendlich bei der Überprüfung im Comfort Modus getestet wurde. Soweit ich informiert bin dürften die bei der Landesprüfstelle auch im Sport Modus testen. Weiß da jemand vielleicht den genaueren Ablauf bzw. die aktuelle Gesetzeslage?

Maßgeblich sind dafür die §§56, 57 KFG (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...) und §10 Prüf- und Begutachtungsstellen-VO (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...). Darin wird aber mE nur auf „Lärm [...] bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgerechtem Betrieb abgestellt.

Meiner Ansich nach ergibt sich daraus nicht, dass man nur in einem gewissen Modus prüfen darf, sondern vielmehr das Gegenteil: Jeder Modus (weil „sachgerechter Betrieb“) darf bzw muss geprüft werden.

Sprich: Wenn in Sport zu laut, dann ist er zu laut.
Dass BMW natürlich ein Thema mit dem Kunden hat, wenn es das verkauft, ist logisch. Die werden sich aber beim Verkauf des MPPSK schon vertraglich absichern, etwa mit Warnhinweis „muss genemigt werden und ist möglicherweise zu laut“.

Mir ist es das um knapp 4k plus potentieller Rückbau nicht wert, ich bleibe bei der Serie. 😉

Finde es ehrlich gesagt sehr schade, dass man heutzutage als begeisterter Autofan schon fast als Verbrecher dargestellt wird. Das MPPSK wäre eine schöne Ergänzung zum 440i gewesen, aber da kommen einem natürlich schon bedenken. Die Frage ist halt wieso sie da nicht einheitlich vorgehen - im Thread oben wurde ja bei der Überprüfung nur im normalen Modus gemessen mit der Aussage, dass die AGA original von BMW ist. Wenn man das so jedem Prüfer zeigen und vorhalten könnte hätten wir das Thema gar nicht mehr.

Alternativen gibt es ja nicht wirklich... wenn dann nur der M-Performance ESD aber der hat ja keine Klappen mehr und da brummt er dann die ganze Zeit woraufhin der Restcomfort auch verschwindet während einer normalen Fahrt.

Bedanken wir uns bei denjenigen, die in Stadt und Siedlung sich nicht zurückhalten konnten (und können).

Deine Antwort
Ähnliche Themen