Zulassungsbescheinigung Teil II

Opel Astra F

Hallo Leute!

Da ich kein passendes Forum dafür gefunden habe und einen Astra F fahre, poste ich das mal hier rein:

Also ich habe in der ZB Teil II unter dem Punkt C4c folgendes gelesen: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen."

Das bedeutet dann also, dass wenn dieser Brief in flasche Hände gerät, ich dann nach wie vor der Eigentümer des Fahrzeugs bin, weil ja mein Name und Adressdaten in dem Brief auch mit drinstehen, oder sehe ich das falsch?

Was wäre denn sonst noch Sinn dieser Zulassungsbescheinigung??

Danke im Voraus für die Antworten!

16 Antworten

Es klingt eigentümlich da stimme ich zu, aber wie schon erwähnt wurde galt früher der Spruch unter Autofahrer "Wer den Brief hat, dem gehört das Auto" Und dann war es dumm wenn bei einer Scheidung z.B.: die Frau in den Papieren des geliebten Sportwagen stand 🙂

Also ich würde schon gerne iwo in eine Art "offizielle Stellungnahme" des TÜV reinlesen bezüglich Eigentum und Zulassungsbescheinigung...ist das iwo möglich?

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