Zulassungsbescheinigung Teil II

Opel Astra F

Hallo Leute!

Da ich kein passendes Forum dafür gefunden habe und einen Astra F fahre, poste ich das mal hier rein:

Also ich habe in der ZB Teil II unter dem Punkt C4c folgendes gelesen: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen."

Das bedeutet dann also, dass wenn dieser Brief in flasche Hände gerät, ich dann nach wie vor der Eigentümer des Fahrzeugs bin, weil ja mein Name und Adressdaten in dem Brief auch mit drinstehen, oder sehe ich das falsch?

Was wäre denn sonst noch Sinn dieser Zulassungsbescheinigung??

Danke im Voraus für die Antworten!

16 Antworten

ja ich glaub das hast du richtig verstanden!
weil das "früher" mit den kfz-briefen anders war ... und das haben die nun geändert.

im fall der fälle kannst du mit dem kaufvertrag nachweisen dass du der eigentümer bist...

sinn von dem wisch wird sein dass du weisst wer der vorbesitzer war und dass du dir nen neuen fahrzeugschein (blablabla-bescheinigung 1) ausstellen lassen kannst wenn dir diese geklaut wurde...

...aber wenn ein solcher Satz im Brief steht, wo ist dann überhaupt noch der Sinn dieser Bescheinigung?

na wo soll die zulassungsstelle denn sonst wissen wer der halter ist wenn der fahrzeugschein weg ist? da könnte ja jeder kommen...

das find ich auch vollkommen richtig so... früher brauchteste nur den brief klauen und warst somit der eigentümer des fahrzeugs... der eigentliche besitzer konnte ja nicht das gegenteil beweisen...

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Und ist das Papier denn auch wirklich fälschungssicher? Ich mein, da könnte man ja sonst seinen eigenen Namen reinschreiben...

fälschen lässt sich alles... aber das is ja wieder was anderes...

Unterschiede:
 
Eigentümer: Der Eigentümer ist die Person, die den jeweiligen Gegenstand um den es sich handelt, legal erworben hat.
 
Beispiel: Die normale Fahrt zum Tanken. An jeder Zapfsäule steht der Hinweis, dass der Kraftstoff bis zur endgültigen Bezahlung EIGENTUM des dort liefernden Kraftstoffherstellers bleibt.
 
 
Besitzer: Der Besitzer ist derjenige, der etwas in seinen Besitz weisen kann. Eigentümer und Besitzer müssen nicht zwingend die gleiche Person sein.
 
Beispiel: Ich bin der Eigentümer meines Autos. Bimmelimm hat mal wieder vergessen, wo sein Autoschlüssel ist. Hilfsbereit wie ich bin, überlasse ich ihm meinen Schlüssel und das dazugehörige Kfz. Somit ist Bimmelimm nun im Besitz meines Autos, was ihn aber noch nicht zum Eigentümer macht. Bimmelimm ist nun der Besitzer, und ich bin immernoch der Eigentümer.
 
___________
Da mein Auto aber nach so einer Aktion auch kurzerhand den Eigentümer wechseln würde, lasse ich Bimmelimm lieber laufen 😁
___________
 
Also: Fakt ist, es ist immer derjenige der Besitzer eines Gegenstandes, der diesen Gegenstand zum Zeitpunkt auch tatsächlich mit sich führt.
 
Eigentümer ist und bleibt die Person, die den Gegenstand legal erworben hat.
 
 
Somit kann man auch niemals Eigentümer oder Besitzer von Frauen werden, da diese keine Gegenstände sind 😉

das ist zwar richtig aber der eigentümer kann das nicht nachweisen... somit brauchte der besitzer nur mim brief und den kennzeichen zur zulassungsstelle gehen und konnte sich das auto auf sich ummelden

wer sollte denn dem eigentümer glauben wenn er nichtmehr im besitz des briefes, auto und der schlüssel ist/war

Weiß ich doch. Ich wollte ja nur den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz zeigen

haste fein gemacht... musste nur noch sagen dass der tankstellenbesitzer bzw. tankende nicht vom kaufvertrag zurücktreten kann da sich der sprit mit dem im tank befindlichen vermischt hat.

rest is richtig 😉

boah ey, ick hab ja wohl mal echt andere sorgen ... 😁
 
naja, hast schon recht, aber das wäre dann nicht direkt auf meinen vergleich bezogen ...
 
wir können es aber als extrapunkt mit anhängen 😉

@BassSuchti: Warum lässt du den Armen denn laufen? Wenn er KfZ und Schlüssel hat, du aber den Brief, ist doch alles im Lot, oder? Außerdem selbst WENN er den Brief hätte, wärst du immer noch Eigentümer, weil:

1. Das KfZ auf dich bei der Zulassungsstelle registriert ist
2. Im Brief DEINE Daten eingetragen sind
3. Punkt C4c im Brief: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen."

Die Rede ist doch hier von Zulassungsbescheinigung Teil II. Das ist der qasi alte Fz-Schein. Und dieser gilt nicht als Eigentumsnachweis. Zulassungsbescheinigung Teil I ist der eigentliche Fz-Brief. Dementsprechend ist auch der Eigentumsnachweis geregelt. Ein Kaufvertrag steht logischerweise immer noch darüber. Denn wenn ich einen Gebrauchtwagen am Freitag kaufe, kann ich ihn erst am Montag ummelden, bzw. zulassen. Laut Brief wäre ja noch der Vorbesitzer der Eigentümer, was aber durch den unterschriebenen Kaufbertrag ausgehebelt wird.

Also erstmal hast du Teil I und II verwechselt, das ist nämlich andersrum: Teil I: Schein, Teil II: Brief
Und laut neuen Regelungen gilt werder I noch II als Eigentumsnachweis, was ich persönlich sehr seltsam finde.

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