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Zulassung Rechtslenker in Deutschland

Themenstarteram 24. April 2012 um 2:42

Hallo,

 

 

mir ist bekannt, dass wenn man einen Rechtslenker in Deutschland permanent zulassen moechte, die Hauptscheinwerfer umruesten muss.

Das mag nun vielleicht kein Problem sein, wenn es sich um ein Modell handelt, welches sowohl fuer Linkksverkehrmaerkte und Rechtsverkehrmaerkte konzipiert ist und wo man solche Scheinwerfer als ersatzteil einfach beim Hersteller bekommt.

 

 

Wie sieht es denn aber aus, wenn es eben fuer das Modell keine Linkslenkerscheinwerfer gibt?

Da kann man einfach nichts umbauen, weil es keine dementsprechenden Linkslenkerscheinwerfer gibt, die man sich beim Haendler bestellen koennte.

 

Es handelt sich um einen australischen Ford Falcon (Bj. 2000). Der wurde nur fuer Rechtslenkermaerkte gebaut und von daher gibt es dafuer auch keine Linkslenkerscheinwerfer.....und nicht einmal aehnliche, die passen wuerden.

 

Kann man in solchen Faellen eine Ausnahmegenehmigung erhalten und so ein Modell mit Abklebefolien (schwarze Dreiecke) durch den TUV bekommen?

 

Ist eine nicht ganz einfache Frage und vielleicht gehoert sie auch gar nicht hierher. Sollte das der Fall sein, kann der Moderator ja evtl. meine Anfrage in das entsprechende Forum "beamen".

 

 

The Moose

Beste Antwort im Thema

Dürfte auf jeden Fall einfacher sein, nach England zu ziehen... :D

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18 Antworten
am 30. April 2012 um 11:07

moin

take a look here : http://www.coleman-milne.co.uk/

ist die offizielle hp anscheinend

willi

Themenstarteram 1. Mai 2012 um 1:31

Zitat:

Original geschrieben von w.boos

moin

 

take a look here : www.coleman-milne.co.uk/

 

ist die offizielle hp anscheinend

 

willi

Hallo,

 

 

denen habe ich eine E-Mail geschickt und nunw erde ich mal abwarten.

 

interessant auch, dass 2002 zwei australische Geschaeftsmaenner eine Verte Automotive Group gegruendet haben und den damaligen Ford Falcon unter der Marke "Verte" (Ford hatte nicht zugestimmt, die Modelle als FORD zu verkaufen) in UK angeboten haben. Allerdings nur als LPG version. Der Motor ist an sich ja der Gleiche.

Von daher muesste es in UK irgendwo ein "Typ- Zertifikat" zu dem Falcon geben.

Auch  Coleman Milne hat anscheinend diverse Falcons verlaengert.

 

Da bin ich nun mal gespannt. Es gibt anscheinend auch ein britisches Ford Register fuer australische Ford. Dort findet man allerdings ueberwiegend die Modelle der spaeten 60er und fruehen 70er.

 

Allerdings gab es dort jemanden, der zwei AU Falcon besass/besitzt und von daher gibt es auch irgendwelche Datenblaetter (die evtl. EU genormt sind?)

 

Von der DEKRA habe ich ein Schreiben erhalten, welches besagt, dass im Falle einer zu kostspieligen Umruestung (Fahrzeugwert wird ueberschritten) und das Fahrzeug als Umzugsgut behandelt werden kann (lange im Besitz der Eigentuemer), koennen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Im Falle der Scheinwerfer wuerde es bedeuten, dass die Blendwirkung so weit wie es geht reduziert werden muss.

Klingt ja vielversprechend.....allerdings werde ich wohl vor einer eventuellen Verschiffung mit dem Pruefer ein ausfuehrliches Gespraech haben.

 

Im Grunde habe ich das ja schon einmal durchexerziert mit einem amerikanischen Ford Taurus.

selbst die hinteren roten Blinker wurden eingetragen, die seitlichen Positionsleuchten durften unterschiedliche Farben haben (vorne orange, hinten rot) und selbst die vorderen Blinker, die abwechselnd blinken (Seitenblinker an, vorderer Blinker aus, Seitenblinker aus, vorderer Blinker an) waren kein Problem.

Das einzige, was ich zu machen hatte war die Montage von weissem Standlicht vorn (in den USA waren damals Blinker oftmals Standlicht), die Montage einer Nebelschlussleuchte und die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung fuer die vorderen Scheinwerfer.

Das wars.

 

Mir faellt gerade ein.....der Ford Falcon hat gar keine Abschlepphaken (weder vorn noch hinten).....so ein Mist.

Wo soll ich die denn Anschweissen wenn da die dicke Kunststoffstossstange sitzt.

 

das kann ja noch spassig werden....

 

Gruesse

 

The Moose

Hör auf zu jammern oder auch Erfahrungen mit dem Import eines britischen Autos auf den eigenen vier Rädern nach Deutschland

Ich war schon seit längerem auf der Suche nach einem Fahrzeug, mit dem ich gelegentlich in den Wald zu Holzarbeiten und auch mal zur Arbeit bei Schnee fahren kann. Außerdem, das war Auslöser für diese Aktion, sollte es ein Rechtslenker sein da sowohl meine Frau als auch ich große Großbritannien Fans sind.

Auf der Seite www.preloved.co.uk bin ich fündig geworden. Ein Suzuki Jimny von 2000 mit ca. 100.000 Milen und 12 Monaten MOT für knapp 2.000 Pfund.

Mit dem Verkäufer bin ich schnell handelseinig geworden, Es gab aber zwei Probleme zu lösen: Das Fahrzeug war SORN ( es wird aktuell keine Road Tax bezahlt, also darf das Fahrzeug nicht auf den Straßen in UK bewegt werden) und die Versicherung in UK läuft immer über eine Person. Also musste ich eine Versicherung finden, die das Fahrzeug sowohl in UK als auch in F, B und D versichert. Die www.tourinsure.de kann das Fahrzeug leider grundsätzlich nicht im Exportland, also GB, versichern. Aber die www.dayinsure.com in UK hat genau diese Versicherung angeboten. Um die als nicht UK aber EU Bürger abzuschließen,braucht man nur einen gültigen Reisepass, keinen Personalausweis. Das Ganze geht online.

Es besteht aber weiterhin das Problem der Steuer, nach Recherche und Diskussion mit dem Verkäufer schickt dieser eine Exportmitteilung nach Swansea, das sollte reichen.

Wir sind mit einem Suparsparpreis der DB mit dem Eurostar für 99€ pro Person nach London gefahren und von dort mit einem Regionalzug zum Verkäufer, der uns am Zielbahnhof abgeholt hat.

Nach ausgiebigem Test und Klärung der Formalitäten wird der Vertrag unterzeichnet und Kopien von Kaufvertrag und Steuermitteilung übergeben, incl. aller Fahrzeugpapiere.

Also zur Fähre nach Dover gefahren – mit dem Originalkennzeichen aus UK - und dort ohne Probleme ein Ticket für ca. 80€ bekommen und dann ab nach Hause.

In Deutschland fingen jetzt aber die Probleme an:

Ich habe die Scheinwerfer ausgetauscht und mir eine COC bei Suzuki für 200 € besorgt.

Dann zum lokalen Straßenverkehrsamt ( in Rheinland-Pfalz). Die wollten jetzt eine deutsche HU sehen. Nach kurzer Diskussion habe ich meine Unterlagen wieder mitgenommen und dem übergeordneten straßenverkehrsamt eine Beschwerde eingereicht unter Hinweis auf die SZO. Da heißt es nämlich, Fahrzeuge, die aus dem EU Raum importiert werden UND im Exportland eine gültige HU haben, werden so behandelt als hätten sie einen deutschen TÜV. Die Antwort der Behörde lautete dann: die MOT Bescheinigung müsste dann den Hinweis auf EU/2009 tragen und da das fehlte könnten sie das nicht anerkennen. Ausserdem brauchten sie das dann auch noch von einem amtlichen Übersetzer übersetzt.

Langsam bekam ich dann doch den Blutdruck. Meine Frau hatte schon so etwas befürchtet, das die dann auch noch Recht behalten sollte, ist ein störender Begleitumstand.

Ich habe dann beim TÜV angerufen, die sagten, wenn die COC vorliegt, kann die HU jede Prüfstelle machen. Ich also nun zu der Werkstatt meines Vertrauens, wir machen also die HU und schauen mal, was sonst noch so zu machen ist.

Dann der Anruf des Prüfers: Die COC ist ja ganz nett aber dort steht sinngemäß „das Fahrzeug darf dauerhaft in Ländern mit Linksverkehr zugelassen werden“. Alter Schwede, äh Japaner.

Wie war das noch mit dem Blutdruck ?

Die schöne Theorie, mit gültigem MOT und CoC das Auto hier erst mal zulassen um dann nach und nach die notwendigsten Reparaturen zu machen, ist damit geplatzt.

Jetzt fahre ich also zum TÜV und muss eine Vollabnahme über den Jimny ergehen lassen. Dabei werden allerdings unweigerlich auch die Schäden aufgelistet werden, die ich eigentlich so nach und nach im Vorfeld beheben wollte. Der Jimny ist ja in Sachen Rost ein ziemlicher Lümmel.

Jetzt ist erst einmal ein Single Malt fällig, mindestens einer.

Fortsetzung folgt.

Zitat:

@Wurstblinkerman schrieb am 14. Dezember 2018 um 17:05:30 Uhr:

Hör auf zu jammern ...

Meinst du das Problem ist nach über 6 Jahren noch aktuell?

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