Zulassung mit WOB-Kennzeichen

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen,

mir war so, dass man abweichend vom eigentlichen Wohnort (zuständige Zulassungsstelle) auch über WOB das Fahrzeug zulassen kann. Bin Privatmann und wohne nicht in Wolfsburg.
Mein letzter Händler hatte mir das vor Jahren angeboten; der jetzige wüsste davon nichts, dass dieses geht!
Ich frage deswegen, da ich einen Abholtermin vereinbart habe, jedoch die örtliche Zulassungsstelle keine Möglichkeiten bis dahin anbieten kann, das Fahrzeug zuzulassen. Wenn möglich möchte ich nicht ein Unternehmen damit betreuen, dieses zu erledigen.

Hat da jemand eine Antwort für mich?
Meine Suche im Portal war erfolglos. Vielen Dank

24 Antworten

Da es ein Neufahrzeug ist: wenn du die ZB II und das coc vorab vom Händler bekommen kannst, kannst du eine online-Zulassung durchführen. Google das mal. Dürfte die einfachste Lösung sein.

Eindeutig nein und das wurde ja auch schon beantwortet. Die Zulassung kann nur im Wohnort erfolgen.

Nach meinem Verständnis kann man sein Kennzeichen bei eigenem Umzug behalten. Ist aber wohl nicht überall möglich.

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 6. März 2021 um 10:25:12 Uhr:


Nach meinem Verständnis kann man sein Kennzeichen bei eigenem Umzug behalten. Ist aber wohl nicht überall möglich.

Es geht um einen Neuwagen und nicht um den Wechsel der östlichen Zuständigkeit.

Und Kennzeichen beim Umzug beibehalten geht überall, seit Oktober 19 auch beim Halterwechsel und anderer LK.

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Zitat:

@is5 schrieb am 6. März 2021 um 10:00:25 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. März 2021 um 09:01:58 Uhr:


Wer soll denn Halter des Fahrzeugs werden? Du?

Dann geht die Zulassung nur in der für Deinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle.
Wenn Du das Fzg angemeldet in WOB abholen willst, wird die Zulassung über Deinen Verkäufer, direkt von WOB oder durch Dich realisiert. Aber immer in Deiner Zulassungsstelle. Und wenn Du nicht in WOB wohnst, wird Dein Kennzeichen auch kein WOB enthalten.

Wenn Du kein Unternehmen mit der Zulassungsstelle beauftragen möchtest,musst Du selber zur Zulassungsstelle.
Davor müsst Du aber abklären,wie Du an die ZB2 und das COC kommst.
Ist der Wagen bezahlt, bekommst das nach Hause geschickt und fährst mit Kennzeichen und Papieren nach WOB zum abholen.
Wenn finanziert, wird die Bank ZB2 und COC zu Deiner Zulassungsstelle, bzw an einen zulassungsdienst schicken.

Was ist Deine eigentliche Frage? Ob Du ein WOB auf Deinem Kennzeichen haben kannst?

Die Ausgangsfrage war, ob ich als Halter über VW in WOB das Fahrzeug dort zulassen kann ( WOB Kennzeichen- kein Werksangehöriger) , obgleich ich meinen Wohnsitz nicht in WOB habe.

Nur wenn VW Halter werden würde.

Du könntest dann beim umschreiben auf Dich, das WOB dran lassen.

Ob das VW Werk das anbietet, glaub ich nicht.
Mich würde dabei der zusätzliche Haltereintrag stören,wenn ich mir schon einen Neuwagen kaufe.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. März 2021 um 11:28:35 Uhr:


Ob das VW Werk das anbietet, glaub ich nicht.

Natürlich bieten die das nicht an. Die würden ja aus all ihren Neuwagen Gebrauchtwagen machen, müssten für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abschließen und für mindestens einen Monat Kfz-Steuer bezahlen, die Kennzeichen und die Zulassung bezahlen etc.

Versicherungsnehmer und Zahler der Kfz Steuer kann doch der Endkunde und muss nicht zwingend der Halter sein.

Macht ein Händler bei uns genau so.

Bei der Kfz-Steuer geht das nicht, s. https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__7.html

Zitat:

@is5 schrieb am 6. März 2021 um 10:00:25 Uhr:


Die Ausgangsfrage war, ob ich als Halter über VW in WOB das Fahrzeug dort zulassen kann ( WOB Kennzeichen- kein Werksangehöriger) , obgleich ich meinen Wohnsitz nicht in WOB habe.

Da es nur ungefähr 1mio mögliche WOB-Kennzeichkombinationen gibt, käme man im Kreis Wolfsburg bei einem WOB-Anmeldeservice vermutlich an die Grenzen der Kombinationen.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 6. März 2021 um 14:37:36 Uhr:


Bei der Kfz-Steuer geht das nicht, s. https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__7.html

Steuerpflichtig ist natürlich der Halter. Versicherungspflichtig auch.

Ändert aber nichts daran,dass mit dem entsprechenden Sepa-Lastschriftmandat eine andere Person als der Halter, die Steuer bezahlt.

Kommt nicht nur einmal auf 100 Zulassungen vor.

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