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Zulassung kurz vor Jahresende oder warten?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo Forum!

Mein Händler rief gestern an "Ihr Caddy wird in der 2. Dezemberwoche gebaut und ist kurz vor Weihnachten da".

Soll ich das Auto noch in diesem Jahr zulassen oder doch bis Anfang Januar warten?

Meine Kollegen meinen es gäbe da sonst im Fall Wiederverkauf / Unfall Nachteile weil es ja ein 2008er Caddy wäre.
(Und gerade beim Jahressprung gibt's da tatsächlich einen Sprung von 500,--€ bei den Gebrauchtwagenportalen im Internet.)

Nicht das ich den neuen Caddy gleich wieder loswerden will, aber man will ja nix falschmachen.

Danke

Stefan

Beste Antwort im Thema

Zulassen und fahren, vielleicht lebst Du im Januar gar nicht mehr........Kleinkrämer in meinen Augen.

Wer klein denkt wird klein bleiben.......

Ein potentieller Käufer sieht sich die Jahre und Monate an wie alt das Auto ist und dann ist es egal in welchem Jahr man es zugelassen hat.

MfG

P.S.: Vielleicht noch bis 2010 warten dann hat man ein ungebrauchtes Auto

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13 Antworten

Moin Stefan,
an deiner Stelle würde ich warten - lies mal meinen fast zeitgleich mit deinem Beitrag verfassten Bericht über die Kfz-Steuerbefreiungspläne der Regierung. Das müßte in deinem Fall auf jeden Fall wirtschaftlich sein, wenn du den Wagen erst 2-3 Wochen später zuläßt. Voraussetzung ist natürlich noch, dass das Bundekabinett die Kfz-Steuerbefreiung für 1-2 Jahre auch tatsächlich beschließt. Nächste Wochen wissen wir da ja schon mehr.

JoJoMS

selbst bei Monatssprüngen in der Zulassung gibt es schon Abschläge, weil das Fzg angeblich älter ist.

wenn Du später verkaufen willst, solltest du beachten, daß potentielle Käufer gern auch nach Zulassungsjahr suchen, dein fzg also unter Umständen in deren Suche nicht auftaucht, obwohl eventuelle nur 5 tage älter, als eine januar Zulassung !

Willst Du Caddyfahrer sein oder was?
Zulassen, sofort!
😁

Bitte, Tom

Ich würde auch warten.

Ich hatte mal nen Audi der war EZ 28.12.1999 also nen richtiges Milleniumauto. 😉
Wurde mir damals aber auch als 01/2000 verkauft bzw so im Internet ausgeschrieben. Mir persönlich war es egal da ich ihn danach eh nur noch nach Hinterkongo verkaufen konnte.

Aber ich tät a warten weils einfach schöner aussieht wenn 2009 drin steht.

Ich hab bei meinen Caddy auch die paar Tage gewartet und zumindest 1.10.07 angemeldet.

Auch wenns schwer fällt 😉

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.... und TÜV und AU sind auch erst einen Monat später fällig...

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Ein potentieller Käufer sieht sich die Jahre und Monate an wie alt das Auto ist und dann ist es egal in welchem Jahr man es zugelassen hat.

MfG

P.S.: Vielleicht noch bis 2010 warten dann hat man ein ungebrauchtes Auto

Wenn du das Auto nicht unbedingt brauchst würde ich warten. 2009 kommen wieder neue Versicherungverträge raus. Kann unter Umständen auch noch ein paar
Euros ausmachen. Letztes mal war das im wechsel auf 2007, da hat das bei meinem Audi 130 Euro ausgemacht!

Hallo Stefan,

ich würde auf jeden Fall bis zum Januar warten, bringt nur Vorteile und hat mit Kleinkrämerei überhaupt nichts zu tun!

Viele Grüße aus Hamburg,
Holger

Ich würd auch auf 2009 warten. Ist beim Wiederverkauf definitiv besser.

Wenn es weniger als 4 Wochen zwischen Abholtermin und dem Beginn des Steuerbefreiungs liegen, dann werde ich stark in Erwägung ziehen meinen Caddy erst am 1. Januar zulassen. Bei meinem 1,9 l TDI mit DPF spart das 293 Euro im ersten Jahr. 293 Euro sind eine Menge Geld, wer die über hat "gut" der kann seinen ja sofort anmelden, wer sparen muss, der kann es ja mit sich selbst ausmachen, ob er die Vorteilsmöglichkeit nicht ausnutzt. Mit 293 Euro kann man seiner Gattin und den Kindern eine hübsche Freude machen. Für andere ist es eine Erleichterung, die sehr knapsen müssen um sich überhaupt einen Caddy leisten zu können.

293 Euro sind schon fast die Kosten für die Garantieverlängerung um 2 Jahre. Das wäre auch eine sinnvolle Investition für die man die Einsparung verwenden könnte. Man verliert zwar am Anfang ca. einen Monat Garantie (je nachdem wie der eigentliche Abholtermin von VWN mitgeteilt wird), gewinnt aber 24 Monate Anschlußgarantie. Jedenfalls die Kosten dafür.

Aktuell fehlt es noch zu einer Meinungs- und Entscheidunghilfe an zwei Punkten : Zum einen fehlt noch die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes und zum anderen muss man noch sehr genau prüfen, ob nicht für die Kfz-Steuerbefreiung das Kaufvertragsdatum oder der konkrete Zulassungstermin bindend ist. Etwas vorsichtig sollte man da noch sein. Ich habe meinen Händler gefragt und der teilte mir mit, dass das Datum des Kaufvertrages das Datum der Caddybestellung ist. Einen weiteren gesonderten Kaufvertrag gibt es nicht. Die verbindliche Bestellung ist also bereits der Kaufvertrag. Ein wenig dünn ist das Eis ja schon, auf das wir uns mit der Idee bewegen : Der Gesetzgeber will schließlich mit der Maßnahme der Kfz-Steuerbefreiung den Neuwagenverkauf im nächsten Jahr ankurbeln. Und wenn wir ehrlich sind, hatten wir zu dem Termin ja bereits gekauft. Letztendlich muss es einen Stichtag geben, da müssen wir abwarten, ob das Kaufvertragsdatum oder das Zulassungdatum ausschlaggebend für die Inanspruchnahme der Kfz-Steuerbefreiung ist. Weiter teilte mir mein Händler mit, dass alle Caddymotoren die Euronorm 4 (also "nur" 1 Jahr Kfz-Steuerbefreiung) erfüllen. Caddys mit der Euronorm 5 oder 6 sind derzeit nicht in Sicht.

Es stellt sich mir - und vielleicht anderen auch - allerdings noch eine zündende Idee, wie ich den Caddy versichere, wenn er noch nicht zugelassen ist. Kann ich die Abholung in Hannover nicht auf den 1sten oder 2ten Januar verschieben, müßte ich den Caddy mit einem Kurzzeitkennzeichen (wie hier schon mal von einem Forumsteilnehmer erklärt) selbst überführen und - ich schätze mal - 4 Wochen in einer Tiefgarage unterstellen. Weiss hier einer, ob man ein Fahrzeug im unangemeldeten Zustand mit dem Versicherungsschutz/-umfang einer Vollkaskoversicherung versichern kann? Gibt es für solche Fälle eine konkrete Bezeichnung für so eine Versicherung? Ganz unüblich dürfte es ja nicht sein auch teurere Fahrzeuge im abgemeldeten Zustand zu versichern. Für Oldtimer oder reine Sommerfahrzeuge müßte doch auch möglich sein. Also warum in "unserem Fall" hier nicht. Fraglich ist, wie teuer dann so eine Versicherung ist.

Das ganze Thema bleibt eine individuelle Entscheidung, vor allem ob es wirklich nicht unumgänglich ist den Caddy sofort noch im Dezember zuzulassen. Möchte mich gern bei allen bedanken, die gute Argumente pro und contra der Steuerdiskussion und auch hinsichtlich der Vorteile der späteren Zulassung hier beigetragen haben. Entschieden habe ich mich noch nicht - es wird vom zeitlichen Fenster zwischen Bereitstellung und dem 2ten Janur abhängen. Zudem sehe ich schon einen gewissen Wertvorteil eine Erstzulassung 2009. Aber das ist meine Meinung.

LG JoJoMS

P.S.: Einen kleinen Nachteil dürfte die Idee der Kfz-Steuerbefreiung für 1 oder 2 Jahre bereits heute haben. Bei meinem Händler stehen etliche Caddys verkaufsbereit auf dem Hof. Da könnte ich mir vorstellen, dass einige Käufer überlegen, ob sie jetzt oder erst in 8 Wochen kaufen. 293 Euro beim Diesel sind schon eine Überlegung wert. Evtl. lassen sich Haldenfahrzeuge vom Händlerhof die kommenden 2 Monate noch etwas schlechter verkaufen. Oder der Verkäufer muss evtl. noch einen Rabattjoker zücken um sofort verkaufen zu können. Naja - das Neuwagengeschäft ist ja nunmal kein typisches Weihnachtsgeschäft.

@JoJoMS

Vielen Dank für die "Kurzfassung"! 🙂😁

Viele Grüße,
Holger

@ TE
entscheidender ist doch, wann der wagen gebaut wurde und nicht wann er zugelassen wurde.

Zitat:

.... und TÜV und AU sind auch erst einen Monat später fällig...

dann wäre es ja noch besser, den wagen nie zuzulassen.

Zitat:

Bei meinem 1,9 l TDI mit DPF spart das 293 Euro im ersten Jahr.

quelle?

in offiziellen berichten ist nur die rede davon, fahrzeuge die euro 5 oder 6 schaffen, von der steuer zu befreien. von euro 4 ist nur bei der AB die rede!

da es aktuell keine fahrzeuge gibt, bei denen euro 5 in der zulassung steht, gibt es auch keine befreiung!

generell sollte man erstmal die beratungen in den nächsten wochen abwarten. im bundestag sollte es kein thema sein, aber ob es im bundesrat so gut klappt? die steuer geht schließlich an die länder und die freuen sich nicht über die mindereinnahmen.

zudem ist die befreiung nicht gerecht! es werden die großvolumigen motoren ganz klar bevorzugt, da ja der gesamte steuersatz erlassen wird.
die regelung vor der einführung von euro 4 war deutlich gerechter. da gab es einen festen satz und je kleiner der hubraum, desto länger ist man steuerfrei gefahren.

Ich wundere mich nur......da kaufen Leute ein Auto, verlieren beim ersten Zulassen gleich mal richtig Geld, Zinsverlust, Sprit, Reifen, Versicherung etc etc. und dann können sie auf einmal rechnen wieviel sie bei der Kfz Steuer und beim Wiederverkauf sparen könnten.
Da frage ich mich warum sie überhaupt Auto fahren wenn Sie so rechnen können......

Wieviel könnte man den sparen wenn man überhaupt kein Auto fährt....

MfG

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