Zulassung für Mustang(US)?

Hey Leute,

Hab ma ne Frage. Und zwar fahr ich nen Mustang. Haben den aus Amerikia aus einer Versteigerung geholt. Das Problem is jez das da lauter amerikanisches Zeug dran is (Chromfelgen, Haube), sprich ohne Gutachten oder irgendeine Nummer. Was passiert wenn die Polizei mich anhält und ich meine Teile nicht eingetragen hab? Und gibt es irgendeine Möglichkeit die Karre hier in Deutschland, so wie sie is, legal zu fahren oder die Teile irgendwie eintragen zu lassen?

Wäre cool wenn ihr mir helfen würdet^^

21 Antworten

Hab jez ma 2 Fotos vom Wagen und den Felgen. Könnt mir ja sagen wo es eventuell kritisch wird und was wohl durchgehen würde wenn ich versuche das durchzukriegen.

http://img697.imageshack.us/gal.php?g=img01771.jpg

hoffe man kanns angucken

Zitat:

Original geschrieben von F-Body



da hast du leider nicht zu Ende gedacht... es gibt reichlich US-Fahrzeuge die in Deutschland nie offiziell vertrieben wurden - ich hatte unter anderem einen 92er GMC Typhoon und einen 97er Camaro die es so offiziell nie in Deutschland gab. Diese Fahrzeuge die nach deiner Einschätzung ja völlig illegal waren... wurden von mir aber mit dem Segen der Behörden ganz problemlos jahrelang betrieben. Da standen dann eben Dinge wie "Abblendlicht ungefähr wie Vorschrift" drin im Fahrzeugschein - sprich es gab für alle relevanten Teile Ausnahmegenehmigungen vom jeweiligen Regierungspräsidium.

Mfg
F-Body

Ich hab nicht geschrieben das Importiere Autos illegal sind, das hast du falsch verstanden. Was für eine Zulassung nötig ist weis wohl jeder, aber du musst es eben Prüfen lassen und das Fahrzeug den Bestimmungen entsprechend umbauen, und dazu zählt auch der Serienzustand. Abgasgutachten, Geräuschverhalten, Prüfung der Scheinwerfer, irgendjemand hat das mal machen lassen und dafür auch bezahlt. Früher gab es für alles eine Ausnahmegenehmigung, aber so leicht bekommt man die heute nicht mehr, vor allem für Teile die man ohne weiteres einfach austauschen kann, was ja bei Scheinwerfern nicht immer möglich ist. Teile ohne Gutachten oder ABE Eintragen zu lassen geht nicht mehr, natürlich könnte man die entsprechenden Gutachten in Auftrag geben, aber das kostet. Keiner macht sich die Mühe ein Gutachten für Teile anzufertigen für Fahrzeuge die es offiziell nie gab, mehr wollte ich damit nicht sagen, und somit ist es eigentlich unmöglich auf legalem weg Felgen oder Karosserieteile aus Amerika hier eingetragen zu bekommen.

Bis letztes Jahr bekam man auch noch Felgen die nur ein Traglastindex eingegossen hatten eingetragen, aber das geht mittlerweile auch nicht mehr, ohne Festigkeitsgutachten geht nichts mehr.

Zur Haube, ist die aus Metall könnte man die evtl eingetragen bekommen, solange der Sichtbereich nicht zu sehr eingeschränkt wird, ist sie aus GFK oder sogar Carbon wirds kompliziert.
 

Also einfach mal zum US-CAR-Händler. die sagen auch, wo man auf Prüfer trifft die nicht ihr 40. Dienstjubiläum gefeiert haben und einem Import sachlich entgegen treten. So oder so muss der Wagen durch eine Einzelabnahme.
Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO

Für die Zulassung von Neufahrzeugen aller übrigen Fahrzeugarten oder gebrauchten Fahrzeugen, für die keine EG-Typ-Genehmigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Der Antrag kann zusammen mit dem Gutachten direkt bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Dies gilt auch für den Fall, dass Veränderungen an dem Fahrzeug durchgeführt wurden, wodurch die genehmigte Fahrzeugart verändert wurde oder wenn Tatbestände des § 19 Abs. 2 StVZO vorliegen und dadurch die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

Gruß SCOPE

alles klar danke für die tipps^^ ich denke ich werde einfach mal mit dem wagen zu einem händler fahren der sich mit US cars auskennt. Ich hoffe, dass mir ein netter Prüfer das Teil durchgehen lässt. Bei den Felgen hab ich so meine Zweifel aber die kann man ja verkaufen und neue holen

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Also ich finde die originalen Felgen okay.

Vor allem wenn es sich um einen 6 Zylinder handelt !!! (-:

TÜV oder DEKRA etc. geben nur Empfehlungen und Erteilen z. B. oder u. a. ein Gutachten, dass für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nichts dagegen spricht. Ich dachte auch, ich hab alle Papiere (in meinem Fall ein 40 Jahre alter Oldtimer), doch durfte ich von der Zulassungsstelle gleich wieder abtreten zum zuständigen Landesamt für Verkehr um dort die
"Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO"
zu beantragen...
So hab ich es zumindest erlebt

nette Grüße

Ja.. angeblich eine Umsetzung der EU-Richtlinie...🙄 Aber eigentlich ist es nur ein weiterer "Wegezoll", da kuckt nochmal ein Amtsschimmel drüber, dass der andere Amtsschimmel auch ja alles richtig gemacht hat und Klingelelingeling- 40 EUR mehr im Säckl 😉!

Gruß SCOPE

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