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Zulassung für Mustang(US)?

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 11:41

Hey Leute,

Hab ma ne Frage. Und zwar fahr ich nen Mustang. Haben den aus Amerikia aus einer Versteigerung geholt. Das Problem is jez das da lauter amerikanisches Zeug dran is (Chromfelgen, Haube), sprich ohne Gutachten oder irgendeine Nummer. Was passiert wenn die Polizei mich anhält und ich meine Teile nicht eingetragen hab? Und gibt es irgendeine Möglichkeit die Karre hier in Deutschland, so wie sie is, legal zu fahren oder die Teile irgendwie eintragen zu lassen?

Wäre cool wenn ihr mir helfen würdet^^

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21 Antworten

Wichtig wäre es, das Baujahr zu wissen. Du kannst bei Oldtimer eine H-Zulassung bekommen, wenn die Basteleien zeitgenössisch sind. 4 Jahre alte Chromfelgen mit 22" scheiden da aus. Ansonsten eine rote Nummer.

Gruß SCOPE

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 12:36

danke schonmal für die schnelle antwort :)

das baujahr ist 2008

am 30. Mai 2010 um 14:19

hallo,

 

nicht eintragungsfähige Teile wie Felgen, Hauben führen bei Polizeikontrollen nur zu mässigen Problemen;)

 

Da du nämlich in diesem Moment ohne Betriebserlaubnis und dadurch auch Versicherungsschutz fährst.... und das wohl ungern gesehen wird von den Polizisten... rufst du dir nach einer gründlichen Kontrolle einfach ein Taxi, fährst nach Hause, wartest dann einige Wochen bis Monate ab bis ein TÜV dein Auto komplett zerpflückt hat wegen eventueller weiterer baulichen Veränderungen die illegal sein könnten... nimmst dann den gegebenenfalls anstehenden Gerichtstermin wahr... und zahlst, arbeitest oder sitzt deine Strafe danach ab.

 

Das ein Richter der vorbelastet ist dir daraus eine Straftat mit Vorsatz auf fahrlässige Tötung ableiten kann ist dir ja sicher auch bekannt.

 

So einfach ist das :D

 

Mfg

F-Body

Tja und wie sieht das aus wenn ein TÜVler die nicht-eintragungsfähigen Teile gegen eine exorbitand hohe Gebühr dennoch einträgt und es ergibt sich daraus ein Unfall?

Wer ist dann schuld?

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 14:32

ich denke mal das ich dann nicht der einzige bin der am arsch ist...

aber ich schätze das wäre die einzige möglichkeit das auto irgendwie hier fahren zu können

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 14:33

weiß jemand ob es dieselben konsequenzen hat wenn das auto in einem andern land zugelasen ist?

am 30. Mai 2010 um 14:37

hallo DonC,

 

sollte es zu einem Unfall kommen wegen einer erkauften Eintragung...und sollte dies von einem hinzugezogenen Unfall-Gutachter als Unfallursache erkannt werden... dann werden sowohl der Fahrzeughalter wegen Betrug und Fahrlässigkeit / Vorsatz als auch der TÜV-Prüfer (wegen Bestechlichkeit) zur Rechenschaft gezogen. Zumindest theoretisch läuft es doch so.

 

Ist leider so das US-Car-Teile noch so sicher sein können (wegen US-Produkthaftung)... hier in Deutschland oder sollte ich sagen Paragraphenland... zählt eben nur das wofür deutschen Prüforganisationen und Behörden auch ihr gut bezahltes Okay abgeben. Das es dabei auch um erzielbare Einnahmen durch Gebühren geht dürfte klar sein. Meiner persönlichen Meinung nach sind nämlich nicht alle Zulassungsbestimmungen heute noch zeitgemäß oder nachvollziehbar. Nur ändert das eben leider nichts daran das sich auch die Polizei an diese Regeln halten sollte.

 

Mfg

F-Body

am 30. Mai 2010 um 14:39

hallo moe1991,

 

deine Frage ist aber jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder?

In Deutschland muss jedes Fahrzeug ... egal aus welchem Land den hiesigen Bestimmungen entsprechen. Wäre das nicht so würden z.B. keine Osteuropäischen LKW mit erheblichen Mängeln nach TÜV-Prüfungen unter Polizeiaufsicht stillgelegt werden.

 

Mfg

F-Body

Themenstarteram 30. Mai 2010 um 14:48

die frage war schon ernst gemeint weil ich von ein paar kumpels was anderes gehört hab aber danke trotzdem^^

am 30. Mai 2010 um 14:56

hallo nochmal moe1991,

 

an deiner Stelle würde ich mich nicht auf Ausagen von "Kumpels" verlassen. Ich denke nicht das diese nämlich deine Strafen bezahlen würden wenn du kontrolliert würdest.

 

Letztlich ist für dich der einzige Weg mit ruhigem Gewissen zu fahren die Eintragung der Teile die geändert wurden. Gegebenenfalls eben über eine Einzelabnahme bei einem seriösen TÜV - und wenn der dann eben "NEIN" sagt - musst du eben ein legales .. sprich Originales oder eintragungsfähiges Teil besorgen.

 

Was aber im Detail bei deinem Wagen möglich ist und was nicht... kann man dir vielleicht besser im Dr.Mustang Forum beantworten.

 

Mfg

F-Body

am 30. Mai 2010 um 14:57

@F-Body

Ich denke die Mängel müssen schon erheblich sein für eine Stilllegung. Oder denkst Du dass mich in Deutschland einer büssen kann für meine roten Blinker, solange mein Auto legal in der Schweiz eingelöst ist?

Wie willst du etwas eintragen lassen das in Deutschland nie geprüft wurde weil es das Fahrzeug in Deutschland nie gab?

 

am 30. Mai 2010 um 15:11

hallo nochmal,

 

@54chevy,

im Zweifelsfall hängt es immer von den Umständen ab da gebe ich dir Recht. Jetzt nur mal angenommen ein hinter dir fahrender sieht den roten Blinker bei dir und nimmt an du bremst voll - der Hinter dir her fahrende wird gerammt von dem der hinter ihm fährt - meinst du das es möglich wäre das die von dir dann indirekt geschädigten auf die Idee kommen könnten dich als Verursacher des Auffahrunfalls anzugeben?

 

@Zoker,

da hast du leider nicht zu Ende gedacht... es gibt reichlich US-Fahrzeuge die in Deutschland nie offiziell vertrieben wurden - ich hatte unter anderem einen 92er GMC Typhoon und einen 97er Camaro die es so offiziell nie in Deutschland gab. Diese Fahrzeuge die nach deiner Einschätzung ja völlig illegal waren... wurden von mir aber mit dem Segen der Behörden ganz problemlos jahrelang betrieben. Da standen dann eben Dinge wie "Abblendlicht ungefähr wie Vorschrift" drin im Fahrzeugschein - sprich es gab für alle relevanten Teile Ausnahmegenehmigungen vom jeweiligen Regierungspräsidium.

 

Mfg

F-Body

Also da es hier in wilden Spekulationen endet:

1. mach mal ein Bild, damit wir uns ein Bild von der Situation machen können.

2. Fahr' zu einem US-Car Händler in der Nähe... nicht einfach Ford, wo sie nur Ahnung vom S-MAX und Focus haben und frag mal was Du ändern musst.

3. Fahr doch zur DEKRA oder zum TÜV (Hier in Ffm freuen die sich über Exoten und sind wirklich bemüht, den Dingern eine Zulassung zu geben) und lass es mal checken. Dann hast Du eine Übersicht, was geht und was nicht und was Du ändern kannst.

Gruß SCOPE

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