Zulassung 2012 oder 2013
Hallo,
mein Q5 3.0 TDi wird voraussichtlich Mitte / Ende November ausgeliefert.
Ich überlege noch diesen dann evtl. erst im Januar anzumelden, um EZ 2013 zu haben.
Wie ist Eure Meinung; kann das Sinn machen, wenn ich den Wagen wieder nach 1-2 Jahren verkaufe oder spielt das keine Rolle und ich habe mich selber nur geqält, weil der einen Monat nur in der Garage stand??
Beste Antwort im Thema
Manchmal habe ich den Eindruck, der Wiederverkauf des eigenen Autos ist für so manchen ein wichtigeres Ereignis als der Erwerb. Da wird tatsächlich in Erwägung gezogen, den Neuerwerb 6 Wochen in der Garage stehen zu lassen, nur um in ein paar Jahren fraglich bessere Chancen beim potentiellen Käufer zu haben.
Ein Auto ist zum Fahren da, hol es im November ab, setz Dich rein und los geht's!!
10 Antworten
Klar klingt das erst mal besser, aber ich denke, wer sich das Auto später mal kaufen will, schaut eh genau hin und dann sieht man auch, dass 11.12 auch nicht viel älter ist. Ich würde mich deswegen denke ich nicht 2 Monate quälen, aber das kannst nun wirklich nur du selbst für dich entscheiden.
Hi,
mein Freundlicher sagt immer, nur das Baujahr ist heute egal, das war früher einmal.
Es wird der Monat und das Jahr für die Wertberechnung eingegeben.
Ich hab meinen A5 auch Mitte Dezember zugelassen.
Gruß
Mats
Manchmal habe ich den Eindruck, der Wiederverkauf des eigenen Autos ist für so manchen ein wichtigeres Ereignis als der Erwerb. Da wird tatsächlich in Erwägung gezogen, den Neuerwerb 6 Wochen in der Garage stehen zu lassen, nur um in ein paar Jahren fraglich bessere Chancen beim potentiellen Käufer zu haben.
Ein Auto ist zum Fahren da, hol es im November ab, setz Dich rein und los geht's!!
Vieleicht kannst du es dir leisten, die Euros aus dem Fenster zu schmeißen, aber ich würde das Auto erst im Januar anmelden, da viele Leute später bei Mobile oder Autoscout die Suche ab 2013 eingeben und da würde der 2012wer gar nicht auftauchen.
Den Wagen Mitte Dezember anzumelden, wie oben beschrieben, dass ist Geld verbrennen.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von daddatz
Manchmal habe ich den Eindruck, der Wiederverkauf des eigenen Autos ist für so manchen ein wichtigeres Ereignis als der Erwerb. Da wird tatsächlich in Erwägung gezogen, den Neuerwerb 6 Wochen in der Garage stehen zu lassen, nur um in ein paar Jahren fraglich bessere Chancen beim potentiellen Käufer zu haben.
Ein Auto ist zum Fahren da, hol es im November ab, setz Dich rein und los geht's!!
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Ich habe von meinem Händler auch die Info, dass das Zulassungsjahr an sich keine Rolle spielt. Entscheidend ist das Alter des Fahrzeugs beim Verkauf und da liegt zwischen 12/12 und 01/13 eben nur 1 Monat. Mit welcher Begründung sollte das Fahrzeug bei Zulassung 01/13 wesentlich "mehr wert sein" als bei Zulassung 12/12?. Dann kann man auch überlegen bis 02/13 zu warten, das steigert den Wiederverkaufswert nochmal ein wenig.
Ich würde an Stelle des Themenerstellers das Fahrzeug sofort zulassen und mich über den schönen Q5 freuen.
Grüße, WMF
Zitat:
Original geschrieben von porschepeter1
Vieleicht kannst du es dir leisten, die Euros aus dem Fenster zu schmeißen, aber ich würde das Auto erst im Januar anmelden, da viele Leute später bei Mobile oder Autoscout die Suche ab 2013 eingeben und da würde der 2012wer gar nicht auftauchen.
Den Wagen Mitte Dezember anzumelden, wie oben beschrieben, dass ist Geld verbrennen.Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von porschepeter1
Zitat:
Original geschrieben von daddatz
Manchmal habe ich den Eindruck, der Wiederverkauf des eigenen Autos ist für so manchen ein wichtigeres Ereignis als der Erwerb. Da wird tatsächlich in Erwägung gezogen, den Neuerwerb 6 Wochen in der Garage stehen zu lassen, nur um in ein paar Jahren fraglich bessere Chancen beim potentiellen Käufer zu haben.
Ein Auto ist zum Fahren da, hol es im November ab, setz Dich rein und los geht's!!
Wenn ich bei Mobile Suchkriterien eingebe, dann Fahrzeug, Individuelle Wünsche wie Farbe und Motor, sowie eine maximale Laufleistung. Erst dann sehe ich die Preise und das dazugehörige Baujahr. Mir ist die Laufleistung wichtiger als das Baujahr.
Wenns so ist wie du schreibst sollte man ab der Jahresmitte grundsätzlich daruf warten daß man sein Auto erst im Folgejahr zulässt. Unsinn !
Wie oben schon geschrieben, wird jeder der ernsthaft sucht auch bei einer Suchmaschine im Jahr vor dem Wunschbaujahr suchen um eben einen 11/12 oder 12/12er zu finden!
Daher halte ich es auch für Quatsch und würde sofort los fahren.
Hallo.
Diese Überlegungen verstehe ich nicht. Wenn man doch solch ein Auto kauft macht man dies doch aus Überzeugung und Spaß am fahren und nicht als Geldanlage. Vernünftig ist diese Entscheidung natürlich nicht, denn Mobilität mit einem PKW kann wesentlich günstiger sein. Wenn das Auto endlich da ist, möchte ich damit auch fahren. Was soll den außerdem der Grund sein, um das Auto erst im Jahr 2013 zuzulassen. Dieser eine Monat, bzw. die Zahl 13 oder 12 macht wirklich nicht viel aus. Klar, wer ein Modell 2013 sucht wird diesen dann nicht finden. Aber ausschlaggebend ist doch Ausstattung und Kilometerleistung. Und sich Gedanken darum zu machen ob ich einen Audi nach ein bis zwei Jahren wieder los werde ist absolut absurd. Audi`s gehen auch mit 10 Jahren, wenn sie gepflegt sind, zu sehr guten Preisen noch sehr gut weg.
Die Anmerkung von porschepeter1, bezüglich dem Geld zum Fenster rausschmeissen ist doch quatsch.
Wenn du dein fahrzeug nach 1-2 Jahren wieder verkaufst, dann hast du den größten Wertverlust, den du dir überhaupt vorstellen kannst. Deswegen machen die 1-2 Monate sicherlich nichts aus. (Ich würde ihn viel länger fahren)
Also melde ihn an, sobald er da ist und genieße jeden Kilometer damit
Gruß aus AA
Thema Wiederverkauf:
Der Händler orientiert sich beim Ankaufspreis an mobile und Konsorten und an Schwacke. Schwacke listet monatsgenau die Preise auf.
Von daher ist es völlig wurscht, ob das Fahrzeug Ez 12/x oder 01/x ist.
Unter Umständen schießt man sich sogar selbst ins Knie, da zum neuen Jahr wieder neue Steuersätze gelten können, die dann für die gesamte Fahzeughaltezeit gelten.
Wenn man unbedingt Wert auf die neue Jahreszahl legt, dann kann man die ja auch bei dem Wiederverkauf groß dranschreiben selbst wenns ein 12/20XX er ist. Das Ganze darf ja dann als Modelljahr angesehen werden und solange das wahre Erstzulassungsdatum nicht verschleiert wird ist da ja auch nichts verwerfliches daran.