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Zulassung 100 kmh

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Abend, ich finde leider nichts passendes. War gerade auf der Zulassungsstelle und habe meinen neu erworbenen Anhänger umgemeldet. Der Vorbesitzer hat mir eine Bescheinigung vom TÜV mitgegeben, dass der Anhänger mit seinem Auto 100 fahren darf. Das ist die alte Regelung. Jetzt wollte ich dass die mir das in Schein eintragen. Die Zulassungsstelle meinte daraufhin ich müsse erneut zum TÜV bzgl Eintragung. Kann ich mit der Bestätigung vom TÜV trotzdem mit dem Anhänger 100 fahren? Oder muss ich tatsächlich dass ganze Prozedere durchführen?
Vielen Dank für eure Antworten

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Beste Antwort im Thema

So, und jetzt gehen wir alle feiern, gell? 😉

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müssen Stoßdämpfer haben

@Bitboy

Sofern man über gebremste Anhänger redet die ungebremsten brauchen keine

für gebremste ohne Stoßdämpfer gilt das gleiche wie bei ungebremste. 0.3. Dürfen dann nur noch mit Reisebusse mit 100 gezogen werden.

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt alte Anhänger die vom Hersteller nur mit 80km/h geeignet ausgeliefert wurden damit geht eine 100km/h Regelung nicht!

 

Aber soweit ich weiß sind ab 2000 alle Anhänger 100km/h tauglich sofern man die anderen Kriterien erfüllt

genauer: Seit 1.1.1989 ( Datum der EZ) müssen Anhänger, die nicht für mindestens 100 km/h zugelassen sind, ein Geschwindigkeitsschild tragen.
Das können auch durchaus noch nagelneue sein. So besitze ich z.B. einen angehängten Hubsteiger, der (zurecht ! ) nur mit 80 km/h betrieben werden darf.

MfG Volker

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Zitat:

@schreyhalz schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:52:19 Uhr:


....
genauer: Seit 1.1.1989 ( Datum der EZ) müssen Anhänger, die nicht für mindestens 100 km/h zugelassen sind, ein Geschwindigkeitsschild tragen.
....

Ist das nicht umgedreht, dass man das 100er Schild auf der Zulassungsstelle extra erhält? Andere Anhänger tragen ein 80er Schild?

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. Oktober 2020 um 10:26:44 Uhr:



Zitat:

@schreyhalz schrieb am 12. Oktober 2020 um 09:52:19 Uhr:


....
genauer: Seit 1.1.1989 ( Datum der EZ) müssen Anhänger, die nicht für mindestens 100 km/h zugelassen sind, ein Geschwindigkeitsschild tragen.
....

Ist das nicht umgedreht, dass man das 100er Schild auf der Zulassungsstelle extra erhält? Andere Anhänger tragen ein 80er Schild?

Das 80er Schild brauchst Du nur wenn der Anhänger generell nicht für Tempo 100 zugelassen werden kann. Ansonsten wird der Anhänger nicht markiert. Diese ganzen alten "Heinemann" und "DDR Selbstbauanhänger" fallen zum Beispiel darunter.

Oh man, blickt da überhaupt noch einer durch?

Es ist ja noch schöner:

Das Geschwindigkeitsschild (genauer: drei Stück davon!) für den Anhänger mit bbH unter 100 wird zweimal vorgeschrieben, einmal in §30a und einmal in §58.

Der Stichtag für den 30a ist der 01.01.1990, der für den 58 der 01.01.1990 beides natürlich für Fahrzeuge nach StVZO der BRD, was die bis zum 02.10.1990 gültige StVZO der DDR zu dem Thema vorgeschrieben hat kann ich auf die Schnelle nicht sagen...

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