ForumPKW Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Zulassung 100 kmh

Zulassung 100 kmh

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 16:34

Guten Abend, ich finde leider nichts passendes. War gerade auf der Zulassungsstelle und habe meinen neu erworbenen Anhänger umgemeldet. Der Vorbesitzer hat mir eine Bescheinigung vom TÜV mitgegeben, dass der Anhänger mit seinem Auto 100 fahren darf. Das ist die alte Regelung. Jetzt wollte ich dass die mir das in Schein eintragen. Die Zulassungsstelle meinte daraufhin ich müsse erneut zum TÜV bzgl Eintragung. Kann ich mit der Bestätigung vom TÜV trotzdem mit dem Anhänger 100 fahren? Oder muss ich tatsächlich dass ganze Prozedere durchführen?

Vielen Dank für eure Antworten

15759956101121088047652
Beste Antwort im Thema

So, und jetzt gehen wir alle feiern, gell? ;)

67 weitere Antworten
Ähnliche Themen
67 Antworten

Hallo - meine Antwort - du must. Du benötigst auch den 100 kmh Aufkleber mit dem amtlichen Aufkleber darauf. Aber das ganze war bei mir kein Problem.

Das Foto ist doch vom Auto nicht vom Anhänger? Welcher Anhänger welcher Hersteller -- Herstellerfreigabe mal angerufen?

Eigentlich sagt die Vorschrift, dass die alten Bescheinigungen (für Zugfahrzeug _und_ Anhänger) ihre Gültigkeit in Bezug auf den Anhänger behalten (siehe §7 der 9. AusnVO zur StVO). Die Zulassungsstelle hätte diese also akzeptieren und den Tempo-100-Eintrag auch in den neuen Fahrzeugschein machen sollen.

Aber wenn die nicht wollen ist da nicht groß was zu machen; nach rund 15 Jahren haben sie sonst einfach den Verdacht, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind und verlangen eine neue Vorstellung bei einem aaSoP oder PI.

Das Formblatt alleine mitzuführen reicht jedenfalls nicht, es müssen der Eintrag im Fahrzeugschein des Anhängers vorhanden sein (§1 Nr. 3) und die Tempo-100-Plakette (§1 Nr. 4) vorhanden sein.

Die alte Regel verheiratet Quasi das Zugfahrzeug mit dem Anhänger und ist bei einen Verkauf eines der beiden Fahrzeuge nicht mehr gültig.

In Deinen Fall mußt Du die 100 Erlaubnis neu machen. Du bekommst natürlich die neue und darfst mit unterschiedlichen Zugfahrzeuge die ABS und das notwendige Leergewicht haben den Anhänger dann mit 100 ziehen.

War heute auch bei der Zulassung um meinen neuen gebrauchten Anhänger zuzulassen. Musste auch die 100er neu machen obwohl der Anhänger schon die neue hatte. Aber das Zugfahrzeug meines Vorbesitzers war wohl schwerer als meins und zusätzlich mit einen elektronischen Stabilisator für Anhängerbetrieb ausgestattet.

Also erst eine Antischlingerkupplung montiert. Dann zum TüV und den Anhänger um 100Kg abgelastet. Anschließend die Tempo 100 neu gemacht.

Jetzt darf auch mein Auto den Anhänger mit 100 ziehen.

....und wozu dieser Aufwand? Wie viel fährst du mit Anhänger? Ich fahre 89 kmh und nur mal zum überholen schneller.

Bitte die Reifen nicht vergessen....die dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 15. Dezember 2019 um 22:03:48 Uhr:

....und wozu dieser Aufwand? Wie viel fährst du mit Anhänger? ….

Die Entscheidung zu einer Tempo 100 Zulassung sollte jeder für sich selber treffen dürfen.

Ja genau und bei 120 wird es dann nicht so teuer, sind dann nur 20% statt 50% :-))

Stimmt....wenn ich mit meinem Ford Ranger und meinen 5,70 m Anhänger so dahin schleiche kommt manchmal ein großer Anhänger auch schon mal mit Tandemachse 2.50 breit vorbeigeflogen und ich denke..... bitte nicht vor mir abheben....ich mag keine Vollsperrung. ??

Zitat:

@R-Sch schrieb am 15. Dezember 2019 um 22:52:01 Uhr:

Zitat:

@harzmazda schrieb am 15. Dezember 2019 um 22:03:48 Uhr:

....und wozu dieser Aufwand? Wie viel fährst du mit Anhänger? ….

Die Entscheidung zu einer Tempo 100 Zulassung sollte jeder für sich selber treffen dürfen.

Sorry.....wollte nicht belehren. Habe nur einen ökonomischen Gedanke bei der 100 am Anhänger gehabt.

@R-Sch

 

Ich dachte mit der neuen Regelung sei dieses ganze "nur in Verbindung mit dem speziellen Zugfahrzeug" vom Tisch.

 

Der Anhänger kann entweder die 100 oder eben nicht. Ob man dann das passende Zugfahrzeug hat muss jeder Fahrer selber wissen, weiß man es nicht fährt man eben nur 80 obwohl am Anhänger die 100 steht.

Ja so sollte es sein, kann durchaus nicht überall angekommen sein. Wobei bei den 750kg kommt das anders an wie bei 2000+mehr

Aber wozu haben die Leute dann die Plakette auf dem 100 Schild?

Logisch wäre für freie Regelung. Wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind oder das Zugfahrzeug wechselt und ist nicht gesamt schwerer , als der Anhänger nützt mir die Plakette auf dem 100 Schild auch nichts.

Moin Moin !

Zitat:

Der Anhänger kann entweder die 100 oder eben nicht.

Jeder Anhänger ab EZ 1990 kann 100 km/h fahren, ansonsten muss er ein 80 km/h Schild führen und das ist auch in den Papieren ausgewiesen.

Zitat:

Ob man dann das passende Zugfahrzeug hat muss jeder Fahrer selber wissen

Richtig , und da er es eben nicht von vornherein weiss (von Ausnahmen abgesehen), muss er eine Abnahme machen lassen von jemanden , der die Bestimmungen kennt. Auch die Kontrollorgane sind mit der Überwachung ohne Festlegungen überfordert.

Wäre das so eindeutig , wie du unterstellst, gäbe es diese und die vielen anderen Beiträge zu diesem Thema nicht.

Zitat:

weiß man es nicht fährt man eben nur 80 obwohl am Anhänger die 100 steht.

Meine alltägliche Erfahrung zeigt , dass Zweifel anscheinend niemals bestehen oder grundsätzlich beiseite gewischt werden.

Es wird grundsätzlich immer zu schnell gefahren , merkwürdigerweise nur an bekannten Blitzern nicht. Da wird dann gerne bei erlaubten 100 km/h auf 70 runtergebremst.(ohne Anhänger ! )

MfG Volker

Deine Antwort
Ähnliche Themen