Zulassung 100 kmh

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Abend, ich finde leider nichts passendes. War gerade auf der Zulassungsstelle und habe meinen neu erworbenen Anhänger umgemeldet. Der Vorbesitzer hat mir eine Bescheinigung vom TÜV mitgegeben, dass der Anhänger mit seinem Auto 100 fahren darf. Das ist die alte Regelung. Jetzt wollte ich dass die mir das in Schein eintragen. Die Zulassungsstelle meinte daraufhin ich müsse erneut zum TÜV bzgl Eintragung. Kann ich mit der Bestätigung vom TÜV trotzdem mit dem Anhänger 100 fahren? Oder muss ich tatsächlich dass ganze Prozedere durchführen?
Vielen Dank für eure Antworten

15759956101121088047652
Beste Antwort im Thema

So, und jetzt gehen wir alle feiern, gell? 😉

67 weitere Antworten
67 Antworten

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 17. Dezember 2019 um 09:00:07 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 17. Dezember 2019 um 09:00:07 Uhr:



Zitat:

Der Anhänger kann entweder die 100 oder eben nicht.

Jeder Anhänger ab EZ 1990 kann 100 km/h fahren, ansonsten muss er ein 80 km/h Schild führen und das ist auch in den Papieren ausgewiesen.

dem ist derzeit noch nicht so, für 80km/h braucht man kein Schild, für 100km/h braucht man ein Schild mit Amtssiegel.

Derzeit gilt immer noch für PKW mit Anhänger - auch wenn es immer einige noch anders meinen - 80km/h max.

Die 100km/h ist auch nicht auf allen Strassen erlaubt, auch dazu gibt es genug Kommentare

@Nordjoe

Lies dir mal die gesetzlichen Texte durch dann weist du das die Ausführungen von @schreyhalz stimmen

Tom1182 - dann schreib hier den Paragrafen rein, in dem es steht, das man normal mit Anhänger inzwischen 100 fahren darf! Ich habe mich lediglich auf die generelle Geschwindigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit Anhänger bezogen und da gilt immer noch 80km/h, Ausnahme sind besonders ausgestattete PKW Gespanne, deren 100km/h von der Zulassungsbehörde mit Schild uns Amtssiegel bescheinigt werden.
Solange dieser Paragraf von Ihnen hier nicht mit Zahl und Absatz aufgeführt ist, werde ich dem von @schreyhalz nicht zustimmen.

Zitat:

Der Anhänger kann entweder die 100 oder eben nicht.

Jeder Anhänger ab EZ 1990 kann 100 km/h fahren, ansonsten muss er ein 80 km/h Schild führen und das ist auch in den Papieren ausgewiesen.

@schreyhalz meint doch nur das die Anhänger Tempo 100 fahren können bautechnisch , nicht das die Tempo 100 fahren können rechtlich , das können von Tempo 100 bautechnisch ist meines Wissens nach Voraustzung für eine rechtliche Tempo 100 Zulassung, mit Siegelschild und Eintragung.

Ähnliche Themen

nein @Bertthias es wurde von Schreihals ganz klar geschrieben, das alle 100 fahren können, wer es nicht kann muß ein 80km Schild haben - das ist schlicht weg falsch!!!

Es steht nirgendwo das man 100 fahren darf es muss nur jeder Anhänger seit 1990 drauf ausgelegt sein! Das ist ein Unterschied und die es nicht sind müssen mit einem entsprechenden 80 Schild gekennzeichnet werden

Nun würde mich mal interessieren, wann ein Anhänger eine 100er Zulassung bekommt. Meines Erachtens muss er Stoßdämpfer, ein Schlingerkupplung haben, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, das Zugfahrzeug muss schwerer , als der Anhänge sein ( zulässiges Gesamtgewicht)....habe ich etwas vergessen? Und im Ausland gilt das nationale Recht nicht. In Estland z.B darf man sogar nur 70 kmh fahren.... trotz 100 Schild. Gruß Reinhard

Zitat:

@harzmazda schrieb am 19. Dezember 2019 um 21:21:10 Uhr:


Nun würde mich mal interessieren, wann ein Anhänger eine 100er Zulassung bekommt. Meines Erachtens muss er Stoßdämpfer, ein Schlingerkupplung haben, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, das Zugfahrzeug muss schwerer , als der Anhänge sein ( zulässiges Gesamtgewicht)....habe ich etwas vergessen? Und im Ausland gilt das nationale Recht nicht. In Estland z.B darf man sogar nur 70 kmh fahren.... trotz 100 Schild. Gruß Reinhard

https://www.gtue.de/.../gtue-informativ-tempo-100-fuer-anhaenger.pdf

Da steht alles drin

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 19. Dezember 2019 um 21:20:57 Uhr:


Es steht nirgendwo das man 100 fahren darf es muss nur jeder Anhänger seit 1990 drauf ausgelegt sein! Das ist ein Unterschied und die es nicht sind müssen mit einem entsprechenden 80 Schild gekennzeichnet werden

eben NEIN
ein 80km/h Schild ist nicht erforderlich - Sie sollten sich wirklich mal informieren
Jeder Anhänger ohne Schild darf max 80km/h fahren
Ich weiß inzwischen machen es viele anders, aber das ist FALSCH!!!
Das zweite FALSCH:
ein Anhänger der für 100km/h ausgelegt sein soll, muß entsprechend bestellt werden - das habe ich grad selber gemacht und muß für die 100km/h einen kleinen Zuschlag bezahlen
bevor man so nen Unsinn schreibt- bitte erstmal informieren und Gesetze wälzen!!!!!

@nordjoe

Er schrieb von "können" und meinte damit, auf meine Aussage "Entweder der Anhänger kann die 100...." bezogen nur die technische Fähigkeit. Ob und wann es erlaubt ist muss eben der Fahrer wissen.

Das mit dem 80er Schild ist natürlich Quatsch da hast du Recht, weil 80 ist max Tempo ohne zusätzliche Ausnahme Kennzeichnung.

Die Vorschrift findet sich in §30a Absatz 2 StVZO:

"Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein."

Aber nochmal: das bezieht sich rein auf die technischen Fähigkeiten des Anhängers, wie schnell man mit ihm fahren darf ergibt sich aus der StVO!

Mein Tandem kann auch 80 pro Achse problemlos, solange es keiner sieht. Und für die 100er Leute nur auf Autobahnen und Baulich getrennten Kraftfahrstraßen. Sonst sind auch die 100 zu 80 verdonnert.

Autobahnen und Kraftfahrstraßen, bauliche Trennung ist nicht erforderlich...

Mein Anhänger darf vom Hersteller sogar mit 130 gezogen werden.
Trotzdem habe ich für deutsche Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 100 erlaubt bekommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen