Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.
Hallo Forengemeinde,
ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.
Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.
In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:
Zeile f1/f2 2130 kg
Und in Zeile 22
F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*
Wie ist dann die Rechnung?
2130 plus 75 sind 2205
Plus Anhänger 1300
Sind 3505 kg
Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?
Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.
Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?
Liebe Grüße
Runningfox
154 Antworten
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 1. Dezember 2023 um 22:46:53 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 1. Dezember 2023 um 22:37:15 Uhr:
Die Kosten sind überschaubar und alle 5 Jahre ein Gesundheitscheck mit Sehtest finde ich eh sinnvoll. Der CE verfällt aber nicht wenn der Gesundheitscheck nicht vorgelegt wird, die Fahrerlaubnis ruht nur. Sie kann jederzeit mit neuem Gesundheitszeugnis reaktiviert werden. Man muss also nicht immer den Aufwand betreiben wenn man den C nicht braucht, hat ihn aber. Und unbefristet BE ist in CE/C1E ja auch enthalten.
Für Wohnwagen braucht man das nicht, da reicht BE, aber die Wohnmobilklasse ist schon mal fix dem B entwachsen.
Ist das nicht nur notwendig wenn man gewerblich unterwegs ist ? Mit dem Gesundheitscheck etc . ?
Der C1/E ist bei mir unbefristet noch mit 18t (alte Klasse 2, 7,5t Zugmaschine mit einem einachsigen Anhänger mit durchgehender Bremsanlage) gültig.
Der CE ist auch "Privat" nur 5 Jahre gültig, wenn er länger wie 10 Jahre ruht, dann ist eine erneute praktische Prüfung erforderlich.
Bei CE für Privatfahrten brauchst du die Aufbaukurse nicht, die müssen auch alle 5 Jahre erneuert werden.
Zitat:
@0815musik schrieb am 1. Dezember 2023 um 18:25:39 Uhr:
So lange gibt es den b96 auch nicht...
M.E. gut 10 Jahre....
Sorry, wurde ja schon geschrieben.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 1. Dezember 2023 um 19:50:40 Uhr:
Seitdem hat sich viel getan auf dem Markt, ich sage nur Downsizing (weswegen man nun ein größeres Auto wählen muss) und PlugIn... Und der allgemeine Trend beim Campen ging und geht hin zu Vollausstattung, ein 1500kg Wohnwagen war früher schon ein dickeres Ding, heute unterer Standard. Dämmung und Technik eben.
Was hat Downsizing damit zu tun?
Downsizing gibt es schon deutlich länger als erst seit 2013.
Nicht gedownsizte Diesel gibt es z.b. schon lange nicht mehr.
Kannst ja mal ein Gespann mit Saugdiesel fahren....nur mal als Größenordnung: für 70PS wären dann rund 2L Hubraum nötig....
Der von mir hier aufgeführte BMW-X3-2L-Diesel ist gedownsizt, denn 190PS holt man aus einem 2L.Diesel ansonsten nicht so leicht heraus. Warum sollte so ein Motor, der i.d.R. mit einer recht guten Automatik zusammenarbeitet für 4,25T Gespanngesamtgewicht (max. 2,5T Auto plus max. 1,75T WoWa) nicht ausreichend sein? Der Hersteller traut dem Fz immerhin 4,9T Gespanngewicht zu.
Hättest du Angst, damit unterwegs zu sein, weil die Zugkraft dir nicht ausreicht?
Bei den Wohnwagen frisst die heutzutage übliche Ausstattunggsflut, die wenigen Möglichkeiten, den WoWa von der Grundstruktur her leichter zu bauen, wieder auf.
Ein 1,75T WoWa dürfte aber auch heutzutage für "normale" Ansprüche ausreichend sein und wer wirklich mehr will, muss sich halt mit den aufwändigeren Führerscheinen anfreunden.
ich finde die B96 Regelung als Zugeständnis an die größer gewordenen Ansprüche von "Durchschnitts"-Campern völlig ok. Damit lässt sich schon ein ansprechendes und agiles Gespann zusammen stellen.
Führerschein B allein reicht aber immer noch für ein gutes und leistungsstarkes Kompakt-Zug-Fz plus 1,5T WoWa aus. Außerdem darf man damit dann auch in Österreich 100km/h fahren.
Ja und nein
Wir haben einen 1,5to WoWa und der B96 wurde gemacht, da unser XC60 nunmal 2,6to zGG hat.
Aber selbst der 2022er Touran hat über 2to zGG, sodass wir selbst hierbei den B96 benötigt hätten.
Und der Touran ist kein Zugmoster ( oder wir sind durch den Volvo verwöhnt)
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C und CE müssen alle fünf Jahre verlängert werden.
C1 und C1E müssen meines Wissen nicht verlängert werden, zumindest bei älteren Führerscheinbesitzern, oder habe ich was verpasst?
@navec Weil die meisten bezahlbaren Hersteller mit dem Downsizing ihrer Mittelklassemodelle gleichzeitig auch die max. Anhängelast heruntergesetzt haben, so dass man nun zum nächst höheren Modell greifen muss.
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:20:25 Uhr:
@navec Weil die meisten bezahlbaren Hersteller mit dem Downsizing ihrer Mittelklassemodelle gleichzeitig auch die max. Anhängelast heruntergesetzt haben, so dass man nun zum nächst höheren Modell greifen muss.
Kann sein, muss aber nicht....vielleicht gibt es Hersteller, die davon ausgehen, dass einige ihrer Modelle ohnehin kaum von ernsthaften Gespannfahrern nachgefragt werden. Die können bei Massenmodellen durch eine geringere Anhängelast viele Kosten sparen.
Ein Passat B8 mit 1,4TSI-150PS und Allrad hat z.b. 2T Anhängelast und das ist definitiv ein downgesizter Motor. Den habe ich auch im Yeti gehabt und der Wagen war sehr gut mit WoWa zu nutzen.
Das zul GG des Passat übrigens 2090kg.
Mit dem Fz kann also mit B96 die gesamte Anhängelast von 2T ausgenutzt werden.
Mit Frontantrieb hatte das Fz immerhin noch 1900kg zul Anhängelast.
Der Passat wird von Campern allerdings auch gerne genutzt und daher sorgt der Hersteller dafür, dass entsprechende Anhängelasten vorhanden sind.
bei einigen Autos mit Minimotörchen geht es weiter:
Ein Benziner 1,0TSI-Golf 8 hat eine zul Anhängelast von 1,5T.......ein Butter- und Brot-Golf 8 mit 150PS Diesel plus Frontantrieb, der von Campern gerne genutzt wird, darf immerhin 1,8T ziehen.....das gleiche gilt für den bei älteren menschen beliebten VW Sportsvan.
Der Hersteller muss es wollen....wenn man dagegen unbedingt ein Auto mit m.E. unnötig viel Speck auf den Hüften haben will (was sich leider nicht mal auf den Innen- und Kofferraum auswirkt), wie u.a. den XC60 (der Frontantrieb-Mildhybrid-Benziner wiegt bereits nahezu 1,9T leer...), dann geht halt auch das zul GG durch die Decke und man ist mit Wohnwagen und B96 bereits in Grenzen gehandicapt.
Beim Touran handelt es sich halt um einen Van mit erhöhter Zuladung. Dass der demensprechend ein etwas erhöhtes zul GG hat, ist klar und dann können sich dadurch Schwierigkeiten ergeben.
Den Touran kann man aber mit allen Anhängern, deren zul GG nicht über der zul Anhängelast ist, mit dem B96 fahren und der Aufwand für diesen prüfungslosen Schein hält sich in Grenzen.
Allen kann man es nicht Recht machen.
Was sollen z.b. die VW-Bus-Fahrer sagen?
Dessen zul GG liegt i.d.R. bei rund 3T..... die können mit B96 gerade mal einen sterckemans fahren....
Wenn man nur den B96 hat, bzw. höchstens nur den machen will und trotzdem ein größeres Wohnwagengespann fahren möchte, muss man eben etwas aufs ZugFz achten.
Wenn man zudem ein Fz für mehrere Personen und/oder viel Gepäck braucht oder wenn man unbedingt ein dickes SUV fahren möchte, kann man ja den BE machen. Zumindest das Geld sollte dafür dann in den meisten Fällen übrig sein...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:16:00 Uhr:
C1 und C1E müssen meines Wissen nicht verlängert werden, zumindest bei älteren Führerscheinbesitzern, oder habe ich was verpasst?
Ja seit ein paar Jahren ist der C1 auch nur 5 Jahre gültig, mit den gleichen Auflagen wie der C
Gesundheitscheck generell für alle. Module nur bei gewerblicher Fahrt.
Ich meine, dass es für Besitzer der alten FS-Klasse 3, eine Besitzstandsregelung gibt, diese also ohne zeitliche Begrenzung, die FS-Klasse C1 und C1E haben.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2023 um 22:55:45 Uhr:
Ich meine, dass es für Besitzer der alten FS-Klasse 3, eine Besitzstandsregelung gibt, diese also ohne zeitliche Begrenzung, die FS-Klasse C1 und C1E haben.
Mit alter Kl. 3 Bestandsschutz für LKW bis 7,49t bzw. 12t Zug-Gesamtgewicht mit Anhänger ohne Gesundheitscheck (= B, BE, C1 und C1E, AM und L)
Zitat:
@Nogolf schrieb am 2. Dezember 2023 um 22:59:08 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2023 um 22:55:45 Uhr:
Ich meine, dass es für Besitzer der alten FS-Klasse 3, eine Besitzstandsregelung gibt, diese also ohne zeitliche Begrenzung, die FS-Klasse C1 und C1E haben.Mit alter Kl. 3 Bestandsschutz für LKW bis 7,49t bzw. 12t Zug-Gesamtgewicht mit Anhänger ohne Gesundheitscheck (= B, BE, C1 und C1E, AM und L)
Dem kann ich mich anschließen.
Zumindest dem Führerschein ist direkt keine weitere Einschränkung zu entnehmen. Ob sich das trotzdem geändert haben sollte, weiß ich nicht.
Ich hatte auch die alte Klasse 2, die dann im Kartenführerschein in C / CE geändert wurde und zeitlich befristet wurde.
Gleichzeitig wurden C1 / C1E im Kartenführerschein unbefristet eingetragen.
Ich meine, daß ich damit unbefristet, einen LKW bis 7,5 t, auch mit Anhänger, bis zu einem maximalen Gespanngewicht von 12t, fahren darf, wobei es keinen zusätzlichen Eintrag dazu in meinem Kartenführerschein gibt, bei meiner Frau, die nur die alte Klasse 3 hatte, steht aber ein entsprechender Eintrag im Kartenführerschein.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Ich bin irritiert und verstehe den folgenden Satz zu C1 so, dass meine Frau, Züge mit drei Achsen auch über 12 t fahren darf.
Folgender Schlüssel ist bei meiner Frau unter CE eingetragen, sie hatte die alte Kasse 3, C1 und C1E sind daher eingetragen, C ist logischerweise nicht eingetragen, denn sie hatte keine Klasse 2:
79(C1E > 12 000 kg, L ? 3)
Meine Übersetzung wäre: C1E größer als 12.000 kg, Anzahl der Achsen kleiner/gleich 3
Lt. ADAC bedeutet das folgendes:
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Der FS-Eintrag der Schlüsselzahl 79 in der Zeile zu "CE" stellt keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist vielmehr ein Hilfskonstrukt, um bei FS-Umschreibung der Besitzstandwahrung vollumfänglich Rechnung tragen zu können. Zudem gilt "CE79" bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr befristet. Zwecks Verlängerung wäre dann ein ärztl. Gutachten erforderlich.