Zulässiges Gesammtgewicht oder tatsächliches Gewicht ?
Ich bin in einem alten Treat über folgendes gestolpert:
Kurz Zusammengefasst: Jemand hat einen WOWA gekauft dessen zulässiges Gesammtgewicht höher als die zulässige Anhängelast seines Zugwagens ist.
Ist ja nicht weiter schlimm, dann wird der WOWA halt nur so voll, das er nicht schwerer ist als die zulässige Anhängelast.
Also nehmen wir an, trotz Stützlast ist das zulässige Gesammtgewicht des WOWA 150 kg über die zulässige Anhängelast des Zugwagens.....
Soweit klar?
Die Diskusion ist nun die:
Es gibt die Meinung, das dieses Gespann auf die Strasse darf wenn man halt den WOWA nur so schwer beladet, das er nicht über die Anhängelast kommt, ist ja auch eigendlich logisch...der WOWA ist tatsächlich nicht schwerer, also hänge ich ihn an.
Ich vertrete die Meinung das dieses Gespann nicht auf unsere Straßen fahren darf.
Stelle mir denn schlimmsten Fall vor: Unfall, Personenschäden ect., der WOWA ist in Einzelteile auf der Autobahn verteilt und der Fahrer des Gespannes behaubtet der WOWA sei leichter als das max. zul. Gesammtgewicht gewesen und hätte die Anhängelast nicht überschritten.
Muß die Polizei nun jedes Einzelteil einsammeln und wiegen ( Was bei dem Tankinhalten recht eklich werden könnte) um den Gespannfahrer zu beweisen das sein Auto den WOWA gar nicht hätte ziehen dürfen?
Ich kann auch nirgends einen Gesetzestext finden in dem es um das tatsächliche Gewicht ausgewiesen ist es ist immer nur von den maximalen zulässigen Gesammtgewicht die Sprache...
Was denkt Ihr, bzw. Kann mir jemand den Gesetztestext zum nachlesen nennen, was jetzt Fakt ist?
80 Antworten
Zitat:
.... und ich einfach nicht glauben kann das jemand mit einen "leeren" Wohnwagen (also ohne Zuladung) in den Urlaub fährt.
Gruß
Dann halte doch einfach Abstand wenn Du die nicht traust,so einfach ist das.
Du machst hier Wind um Nichts.
Wenn im Schein ein Zuggewicht drinn ist kann man es auch ausnutzen,egal wie das aussieht,und wenn´s ein Gogomobil ist.
Gruss Dieter
dass man nach einem unfall das gewicht des wowa nicht mehr feststellen kann, halte ich für ein märchen. der schrott kommt auf einen tieflader und ab zur nächsten waage !!
höchstens dann, wenn er total abfackelt und selbst da können kriminaltechniker noch einiges aus der asche lesen.
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
?Und nochmal, bei einem Unfall kann man nacher nicht unbedingt nachvollziehen, wie viel der Anhänger nun gewogen hat. Aber das hat ja nichts mit dem gesamtgewicht zu tun. Einen Wohnwagen kann man auch überladen, ohne das es nacher nachvollziehbar ist.
Was du alles nicht glauben kannst:
Wieviele LKW's, Kleintransporter usw fahren überladen auf der Autobahn?
Wieviele LKW's (Antwort:alle) und PKW mit und ohne Anhänger (viele) fahren zu schnell?
Unter den Voraussetzungen sollte man sich nicht an den paar schwarzen Schafen bei den WW-Fahrern festbeißen die mit überladenem Gespann fahren oder man bleibt am besten nur zuhause.
Wenn ich an unseren Corsa B, der 1000kg ziehen darf, meinen WW (Eriba Touring mit 1000kg zul Gesamtgewicht) dranhänge, kann dir auch niemand garantieren, ob der nicht überladen ist.
Wenn ich den WW mit neuer Achse auf 1200kg auflasten würde (was man sogar werksmässig bestellen konnte), wäre es, aus fahrsicherheitstechn. Sicht völlig gleich:
Sobald ich meinen WW so belade, dass der über 1000kg wiegt, handele ich illegal.
Du würdest am WW direkt keinen Unerschied erkennen und die Überladungsgefahr wäre völlig unabhängig davon vorhanden, solange ich mit dem kleinen Wagen ziehe, ob der WW 1200kg zu. GG oder nur 1000kg zul. GG hätte.
Zum Feststellen des WW-Gewichtes gibt es entsprechende Waagen. Zumindest einmal sollte jeder WW-Fahrer seinen WW mit voller Ausrüstung mal gewogen haben, um entsprechend handeln zu können.
Zitat:
Original geschrieben von reidi
Du machst hier Wind um Nichts.
Wenn im Schein ein Zuggewicht drinn ist kann man es auch ausnutzen,egal wie das aussieht,und wenn´s ein Gogomobil ist.
Gruss Dieter
Du hast warscheinlich den Treat nicht ganz verstanden, hier geht es nicht um Gespanne die Ihr Zuggewicht ausnutzen, sondern die die darüber liegen, da Ihr WoWA für PKW's konstruiert worden sind, die mehr Zuggewicht haben und somit ganz schnell über den erlaubten liegen.
navec,
du scheinst recht zu haben diese Diskusion scheint sinnlos zu sein, entweder ist man einsichtig und hält sich an die Vorschriften,oder man legt es darauf an, was im Endeffekt jeder Gespannfahrer machen kann, Problemm ist halt nur das man die "schwarzen Scharfe" nicht erkennen kann, erst recht nicht von hinten...also schnell dran vorbei wenn möglich....😉
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von navec
Was du alles nicht glauben kannst:
Wieviele LKW's, Kleintransporter usw fahren überladen auf der Autobahn?
Wieviele LKW's (Antwort:alle) und PKW mit und ohne Anhänger (viele) fahren zu schnell?
Unter den Voraussetzungen sollte man sich nicht an den paar schwarzen Schafen bei den WW-Fahrern festbeißen die mit überladenem Gespann fahren oder man bleibt am besten nur zuhause.Wenn ich an unseren Corsa B, der 1000kg ziehen darf, meinen WW (Eriba Touring mit 1000kg zul Gesamtgewicht) dranhänge, kann dir auch niemand garantieren, ob der nicht überladen ist.
Wenn ich den WW mit neuer Achse auf 1200kg auflasten würde (was man sogar werksmässig bestellen konnte), wäre es, aus fahrsicherheitstechn. Sicht völlig gleich:
Sobald ich meinen WW so belade, dass der über 1000kg wiegt, handele ich illegal.
Du würdest am WW direkt keinen Unerschied erkennen und die Überladungsgefahr wäre völlig unabhängig davon vorhanden, solange ich mit dem kleinen Wagen ziehe, ob der WW 1200kg zu. GG oder nur 1000kg zul. GG hätte.
Zum Feststellen des WW-Gewichtes gibt es entsprechende Waagen. Zumindest einmal sollte jeder WW-Fahrer seinen WW mit voller Ausrüstung mal gewogen haben, um entsprechend handeln zu können.
Was ist das denn jetzt?
Da hat doch eben noch ein ganz anderer Text gestanden???
@ heinz-helmut
Es ging sich beim nicht nachvollziehen, speziell um Wohnwagen, und den meist enthaltenen Flüssigkeiten, wie Frischwasser, oder eben das was beim brauchen dieses entsteht.
Ob ein Wohnwagen an den Grenzen der Zuladung liegt hat meiner Ansicht nach auch nichts mit dem Gesamtgewicht zu tun. Zudem Fahren Kleinwagenbesitzer meist zu zweit, und haben auch entsprechend weniger Gepäck. Das Familien, die mit 2 oder 3 Kindern oft deutlich mehr Gepäck haben (schaufeln, für am Strand, Vorzelt, Gepäck, Decken) ist auch klar. Also ist die Gefahr, den Wohnwagen zu überladen hier deutlich höher. (Um es mal nicht von der rechtlichen Seite zu sehen)
Deiner Meinung nach ist es weniger bedenklich, den Wohnwagen 200Kg zu überladen, als die Anhängelast. Warum? Die Stoßdämpfer, die achse, federn etc. ist beim Wohnwagen doch dann überlastet. Natürlich gibt es bei allen Konstruktionen inoffizielle Reserven, diese gibt es beim Pkw mit der Anhänge last aber auch.
Und ob die 100er zulassung es richtig macht, oder nicht, mit meinem Wagen darf ich gebremste Wohnwägen, mit Stoßdämpfer ohne stabilisierungseinrichtung bis etwa 640Kg Gesamtgewicht ziehen. (normale Anhänger mit stabilisierungseinrichtung sogar bis 950Kg) Aber In Wirklichkeit darf ich nur 450Kg ziehen.
Aber Glücklicherweise ist die Regelung nicht von dieser Diskussion abhängig, sondern von sinnvollen Fakten.
* Ich finde Pkw mit über 150PS sehr bedenklich auf der Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung, denn diese sind ja deutlich schneller über dem Erlaubten Limit, deshalb bin ich dafür, das diese Fahrzeuge eine Leistungsbegrenzung haben sollen, um dort fahren zu dürfen 😁
Natürlich können diese deutlich langsamer fahren, aber das ist sehr unwahrscheinlich 😛
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
@ heinz-helmut
Es ging sich beim nicht nachvollziehen, speziell um Wohnwagen, und den meist enthaltenen Flüssigkeiten, wie Frischwasser, oder eben das was beim brauchen dieses entsteht.Ob ein Wohnwagen an den Grenzen der Zuladung liegt hat meiner Ansicht nach auch nichts mit dem Gesamtgewicht zu tun. Zudem Fahren Kleinwagenbesitzer meist zu zweit, und haben auch entsprechend weniger Gepäck. Das Familien, die mit 2 oder 3 Kindern oft deutlich mehr Gepäck haben (schaufeln, für am Strand, Vorzelt, Gepäck, Decken) ist auch klar. Also ist die Gefahr, den Wohnwagen zu überladen hier deutlich höher. (Um es mal nicht von der rechtlichen Seite zu sehen)
Deiner Meinung nach ist es weniger bedenklich, den Wohnwagen 200Kg zu überladen, als die Anhängelast. Warum? Die Stoßdämpfer, die achse, federn etc. ist beim Wohnwagen doch dann überlastet. Natürlich gibt es bei allen Konstruktionen inoffizielle Reserven, diese gibt es beim Pkw mit der Anhänge last aber auch.
Und ob die 100er zulassung es richtig macht, oder nicht, mit meinem Wagen darf ich gebremste Wohnwägen, mit Stoßdämpfer ohne stabilisierungseinrichtung bis etwa 640Kg Gesamtgewicht ziehen. (normale Anhänger mit stabilisierungseinrichtung sogar bis 950Kg) Aber In Wirklichkeit darf ich nur 450Kg ziehen.
Aber Glücklicherweise ist die Regelung nicht von dieser Diskussion abhängig, sondern von sinnvollen Fakten.
* Ich finde Pkw mit über 150PS sehr bedenklich auf der Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung, denn diese sind ja deutlich schneller über dem Erlaubten Limit, deshalb bin ich dafür, das diese Fahrzeuge eine Leistungsbegrenzung haben sollen, um dort fahren zu dürfen 😁
Natürlich können diese deutlich langsamer fahren, aber das ist sehr unwahrscheinlich 😛
das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. woher hast du die weisheit, dass ich eine überladung mit 200 kg, egal von was, für gut heiße ???
das mit den 150 ps muß ich auch nicht wirklich vertehen oder ??
unser mx 5 zum beispiel hat nur 146 ps und ist schneller über 200 als du schauen kannst.
gruß helmut
Nur der erste Absatz war auf dich bezogen, der Rest eher allgemein, bzw. auf Emma bezogen.
Das mit den 150PS war auf Emmas aussage bezogen, wonach es bei Kleinwagen mit geringerer anhänge last, als der Anhänger wiegen darf, wahrscheinlicher ist ihn zu überladen, und er das nicht als Richtig empfindet. Ebenso ist es wahrscheinlicher, das ein Fahrzeug mit hoher Leistung schneller die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet als ein Fahrzeug mit weniger Leistung.
Es ist doch quasi so, das Emma Kleinwagen mit großen Wohnwagen schon generell unter verdacht hat, das sie überladen sind, und sagt, das das doch gar nicht klappen kann.
Zitat:
Es ist doch quasi so, das Emma Kleinwagen mit großen Wohnwagen schon generell unter verdacht hat, das sie überladen sind, und sagt, das das doch gar nicht klappen kann.
Sag ich doch,soll sie halt Abstand halten.
Gruss Dieter
Hallo Daniel,
wenn du maximal 450kg ziehen darfst, ändert sich auch theoretisch bei der 100er-Regelung nichts, da bei den dortigen Bedingungen ausdrücklich steht, dass die zul. Anhängelast in keinem Fall überschritten werden darf.
Bei deinem Wagen hatte eben schon der Hersteller ein Einsehen:
Entweder schafft der Motor plus Getriebe-Kupplung es nicht, mehr als 450kg an einer 12%-igen Steigung öfters anzufahren oder das Heck ist dermaßen instabil, dass keine für mehr als 450kg ausreichende Stützlast erlaubt werden kann oder das Auto hat schon solo nicht die besten Fahreigenschaften.
gruß
navec
Ist mir schon klar, das sich da nichts ändert, nur wollte ich damit sagen, das die 100er Regelung keineswegs besser, oder strenger ist. Sie ist halt einfach anders, weniger Fahrzeug spezifisch.
Das es nur 450Kg sind, wird wohl an dem automatisiertem Schaltgetriebe liegen, wo ein Elektromotor die Kupplung betätigt. Ab einer Gewissen Steigung kuppelt die vermutlich einfach nicht mehr richtig ein...
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Nur der erste Absatz war auf dich bezogen, der Rest eher allgemein, bzw. auf Emma bezogen.Das mit den 150PS war auf Emmas aussage bezogen, wonach es bei Kleinwagen mit geringerer anhänge last, als der Anhänger wiegen darf, wahrscheinlicher ist ihn zu überladen, und er das nicht als Richtig empfindet. Ebenso ist es wahrscheinlicher, das ein Fahrzeug mit hoher Leistung schneller die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet als ein Fahrzeug mit weniger Leistung.
Es ist doch quasi so, das Emma Kleinwagen mit großen Wohnwagen schon generell unter verdacht hat, das sie überladen sind, und sagt, das das doch gar nicht klappen kann.
Daniel,
wäre schön, dass wenn du mich schon zitierst, mir nichts anzudichten, ich weiß schon was ich geschrieben habe und was nicht und es können hier alle nachlesen!
noch mal gaanz laaaaaaangsam, vielleicht verstehst du es jetzt auch:
1000 kg Anhängelast ......1200kg, zulässiges Gesammtgewicht Wohnwagen, 950kg Leergewicht Wohnwagen.........
Also entweder stimmt man mir hier zu, das das eng wird oder sieht kein Problem darin, sein komplettes Urlaubsgepäck trotzdem rein zu packen.......
schade das das vielen egal ist, wer wie sich unter uns auf die Strassen mischt.....
ach ja Thema Thempo 150km/h : ich stelle bei Geschwindigkeitsbegrenzungen immer meinen Thempomat ein, weil ich mit meinen knapp 200PS noch schneller zu schnell fahren könnte....😉
Zitat:
noch mal gaanz laaaaaaangsam, vielleicht verstehst du es jetzt auch:
1000 kg Anhängelast ......1200kg, zulässiges Gesammtgewicht Wohnwagen, 950kg Leergewicht Wohnwagen.........
Und,passt doch.
Kann er 100 kg im WW zuladen.
50 kg fürn WW und 50 kg als Stützlast.
Der Rest kommt ins Auto.Für 2 Personen reicht´s allemal.
Gruss Dieter
Klar wird das eng, dessen sollte sich jeder bewusst sein, aber sollte man deshalb dem Kleinwagenbesitzer jetzt untersagen, solch ein wohnwagen zu fahren, weil er nicht genügend gepäck in den Wohnwagen laden darf?
Wie schon geschrieben, Familien mit 2 oder 3 Kindern, welche sicherlich jede Menge Gepäck mitnehmen, werden sicherlich diese 250Kg Nutzlast brauchen. Aber kleinwagenbesitzer, welche meist zu zweit in den Urlaub reisen, werden mit den 50Kg und dem Kofferraum auskommen. Ich weiß ja wie das mit meiner Mutter immer ablief, wenn wir mit dem Auto zu unserem Standcaravan gefahren sind. Obwohl das meiste schon im Wohnwagen war, war der Große Kofferaum immer Rand voll.
@Emma, ich wollte dir natürlich nichts andichten, ich habe lediglich deine Aussage:
Zitat:
aber meine Äußerungen beziehen sich auf einen WOWA + PKW die sich zusammen schon leer am Limit bewegen und ich einfach nicht glauben kann das jemand mit einen "leeren" Wohnwagen (also ohne Zuladung) in den Urlaub fährt.
Etwas ander Formuliert:
Zitat:
Es ist doch quasi so, das Emma Kleinwagen mit großen Wohnwagen schon generell unter verdacht hat, das sie überladen sind, und sagt, das das doch gar nicht klappen kann.
Für MICH ist das inhaltlich der gleiche inhalt. Denn du gehst davon aus, das jemand, dessen wohnwagen am Limit der Anhängelast liegt einfach überladen damit fährt...
Hallo Zusammen,
wenn man das so verfolgt, könnte man meinen, von den Teilnehmern an diesem Fred hat noch nie jemand seine Beladung gewogen.
Kleines Beispiel: Alleine die Küchen-, Toiletten- und Deichselkastenutensilien mit etwas Wasser in den Tanks - und schwupp sind die ersten 50 - 70 kg weg! Da hast du dann noch nicht mal eine Unterhose in einem deiner Staukästen drin.
Ich habe meinen (absolut) leer gewogen, ohne Wasser, ohne Flaschen. Und ich konnte mir 300 kg Zuladung ausrechnen. Alles was dann reinkam ging über die Waage - ich weiß wie schwer mein WW ist.
Wenn jetzt alle WW'ler so verfahren würden, dann sähe es vermutlich so aus, dass die meisten der Kleinwagenfahrer ihre WW nicht mehr anhängen würden, weil sie ja dann sähen, dass sie hoffnungslos überladen haben!
Für mehr Sicherheit auf den Straßen würde ich die eine oder andere Meinung in der Richtung unterschreiben: Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Gruß
Günter