Zulässiges Gesammtgewicht oder tatsächliches Gewicht ?
Ich bin in einem alten Treat über folgendes gestolpert:
Kurz Zusammengefasst: Jemand hat einen WOWA gekauft dessen zulässiges Gesammtgewicht höher als die zulässige Anhängelast seines Zugwagens ist.
Ist ja nicht weiter schlimm, dann wird der WOWA halt nur so voll, das er nicht schwerer ist als die zulässige Anhängelast.
Also nehmen wir an, trotz Stützlast ist das zulässige Gesammtgewicht des WOWA 150 kg über die zulässige Anhängelast des Zugwagens.....
Soweit klar?
Die Diskusion ist nun die:
Es gibt die Meinung, das dieses Gespann auf die Strasse darf wenn man halt den WOWA nur so schwer beladet, das er nicht über die Anhängelast kommt, ist ja auch eigendlich logisch...der WOWA ist tatsächlich nicht schwerer, also hänge ich ihn an.
Ich vertrete die Meinung das dieses Gespann nicht auf unsere Straßen fahren darf.
Stelle mir denn schlimmsten Fall vor: Unfall, Personenschäden ect., der WOWA ist in Einzelteile auf der Autobahn verteilt und der Fahrer des Gespannes behaubtet der WOWA sei leichter als das max. zul. Gesammtgewicht gewesen und hätte die Anhängelast nicht überschritten.
Muß die Polizei nun jedes Einzelteil einsammeln und wiegen ( Was bei dem Tankinhalten recht eklich werden könnte) um den Gespannfahrer zu beweisen das sein Auto den WOWA gar nicht hätte ziehen dürfen?
Ich kann auch nirgends einen Gesetzestext finden in dem es um das tatsächliche Gewicht ausgewiesen ist es ist immer nur von den maximalen zulässigen Gesammtgewicht die Sprache...
Was denkt Ihr, bzw. Kann mir jemand den Gesetztestext zum nachlesen nennen, was jetzt Fakt ist?
80 Antworten
@nordjoe:
"(17. zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination):
dieses ist in der Tat oft höher, wie die zulässige Anhängelast und das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens."
Das sehe ich aber genau umgekehrt:
Oftmals begrenzt die zul. Masse der Fahrzeugkombination die Anhängelast. Die zul. Gesamtmasse der Kombination ist also oftmals geringer als die Summe der zul. Anhängelast plus zul. Gesamtgewicht des Zugwagens.
Ein Beispiel:
Sharan mit 115PS Benziner
zul Gesamtgewicht: 2430kg
zul Anhängelast: 1800kg
Zul. Zuggesamtgewicht: 3600kg
Bei vollbeladenem Zugwagen darf bei dem Modell also nur noch 1170kg angehängt werden.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Bei vollbeladenen Zugwagen darf bei dem Modell also nur noch 1170kg angehängt werden.
Ist bei unserem Mondeo auch so.
Grob gesagt
Leerer Mondeo = volle 1.800 kg Anhängelast
voller Mondeo = max. ca. 1.300 kg Anhängelast
Zumal bei allen Gewichtsangaben unbedingte Vorsicht, besser
sogar Nachwiegen angesagt ist.
Nicht nur die Wohnwagenhersteller "mogeln", sondern die PKW-Hersteller auch. Nachwiegen des Mondeos ergab ein um ca. 80 kg höheres Leergewicht als angegeben ( max. Leergewicht !!)......
....und das ohne Sonderausstattungen - ausser AHK -
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Sollte auch ich da einen Gedankenfehler eingebracht haben - gerne - bitte verbessern)
Weniger Gedankenfehler, aber die Aussage zur zul. Gesamtmasse des Gespanns findet sich unter Ziff. 18 (wie bereits gepostet; ich bleibe dabei). Sie ist nicht selten
NIEDRIGERals die Summe aus beiden Massen (hatten wir aber auch schon oben).
Abhängelast = tatsächliche Achslast des Anhängers (also tatsächliches Gesamtgewicht abzügl. Stützlast, wie oben bereits festgestellt).
Wer damit nicht zurecht kommt: Beim ADAC gibt es ein Merkblatt dazu.
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von navec
Was hat das tatsächliche Gewicht des WoWa denn nun mit dem (tatsächlichen oder auch zul) Gewicht des Gespannes zu tun?
Gruß
navec
Das war ja mein Punkt, in § 42 der StVZO stehen Angaben die besagen wie schwer das Gespann (als eine Einheit) sein darf, was ja auch klar ist.
Für mich ist es einfach schwer zu Verstehen das es erlaubt ist, das ein Auto mit einer max. zulässigen Anhängelast von sagen wir mal 1000kg einen Wohnwagen ziehen darf, dessen max. zulässiges Gewicht weit über diese 1000 kg liegen und das Leergewicht des WOWA schon an die 1000- er Grenze kratzt. Auch wenn dieser Angeblich nicht mit über 1000 kg beladen wird, das kann doch im Falle eines Unfalles keiner nachweisen, was der WOWA in Wirklichkeit gewogen hat.
Es liegt doch auf der Hand das so ein Gespann was so an das Limit geht nicht wirklich sicher sein kann und es ist in meinen Augen etwas anderes als wenn die Zuladung des Wohnwagens um ein paar Kilo überschritten wird.
Wenn unsere Wohnwagen mal ein wenig ins Wanken kommen sollte, weiß ich das unsere Zugwagen die technischen Vorraussetzungen hat mit dieser Situation zurecht zukommen.
Ich kenne kaum jemanden der nicht am Limit der maximalen Zuladung in den Urlaub fährt.
Für mich ware es daher logisch, das ein Fahrzeug, dessen Bauart nicht mehr als 1000 kg Anhängelast zulässt auch keinen Anhänger ziehen, darf dessen Bauart für weitaus mehr Gewicht ausgelegt ist...also Fahrzeugschein sagt, das der WOWA max. 1200kg wiegen darf und der Fahrezeugschein des Zugwagens sagt, das es aber nur 1000kg ziehen darf somit wäre diese Konstulation also nicht erlaubt, auch wenn der WOWA in diesem Moment nur 1000 kg tatächlich wiegen würde.....
Lange Rede, kurzer Sinn
Wie es aussieht dürfen also doch "Kleine" Autos "Große" WOWA ziehen...
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Beispiel:
Ein Wohnwagen hat ein Leergewicht von 800Kg, und ein Gesammtgewicht von 1100Kg. Mein Zugwagen darf 1200Kg ziehen. Der Wohnwagen ist voll ausgeladen. Laut deiner aussage unbedenklich. Nun lasse ich unter den Wohnwagen eine 1400Kg Achse einbauen, da mir die Zuladung nicht reicht. Nun ist es Laut deiner Aussage bedenklich diesen Anhänger mi 1100Kg Momentangewicht zu ziehen?
Anderes Beispiel:
Ein Wohnwagen darf 1600Kg wiegen, wiegt leer 1200Kg. Mein Auto Darf 1400Kg ziehen. Ist es nun unbedenklicher, wenn ich diesen wohnwagen auf 1400Kg ablaste, auch wenn sich das momentangewicht nicht ändert? Wie kann man im Falle eines Unfalls nachweisen, wie viel der Wohnwagen gewogen hat? Der Wohnwagen "kann" zwar 1600Kg, darf es aber nicht.
Noch ein Beispiel:
Mein Auto darf 1400Kg ziehen, was ist nun unbedenklicher? Ein Lastenanhänger mit tandemachse 2000kg gesamtgewicht, momentangewicht von 1000Kg, und einem Aufbau maß von LxBxH von 2500x1600x1800. Oder Ein Wohnwagen, 1400Kg gesamtgewicht, voll ausgeladen mit einem Aufbaumaß von LxBxH von 6000x2300x2100?
Wie du siehst sagt das gesamtgewicht vom Anhänger rein Garnichts über die Fahrbarkeit des Anhängers aus. Nichts über die Außenmaße, den schwerpunkt, oder sonst irgendetwas. Es sagt lediglich aus, wieviel der Anhänger wiegen darf wenn man ihm im Straßenverkehr bewegt.
Und kleine Autos, großer Anhänger? Kein Problem. Mit meinem smart, 450Kg Ungebremste!!! und gebremste Anhängelast Dürfte Quasi einen 10m langen, 2,55m breiten, und 4m hohen Anhänger ziehen, wenn der Anhänger nicht mehr als 450kg (495kg wenn man stützlast einrechnet) wiegt. Caravanspiegel natürlich vorausgesetzt. (Die möglichkeit des geringen gewichtes mal aussen vor gelassen) Ich dürfte aber keinen kleinen gebremsten Anhänger ziehen der 500Kg wiegt. So einfach ist das.
Zitat:
Original geschrieben von Emma MR
Lange Rede, kurzer SinnWie es aussieht dürfen also doch "Kleine" Autos "Große" WOWA ziehen...
Natürlich,
aber keine "schweren" Wohnwagen 😁
Grob gesagt:
Abhängig ist die Anhängelast vom Gewicht des Zugwagens.....
Die erlaubte Anhängelast wird nach Faktoren berechnet, die der Gesetzgeber beschlossen hat. Die Hersteller können nun diesen Spielraum vollständig ausreizen oder komfortabel drunter bleiben.
Das Risiko ist in meinen Augen nicht die erlaubte Anhängelast, sondern das tatsächliche Eigengewicht des Zugfahrzeuges, denn an Bergabfahrten oder bei Wind sollte nicht der Anhänger letztendlich das Gespann dirigieren. Hier bei den Angaben zur Anhängelast wird immer der Normalfall, also eine Auflaufbremse, angenommen. Da hier schon einige "was wäre wenn" eingebracht haben, möchte ich auch mal Verwirrung bringen, denn mit einer anderen Bremseinheit, wie z.B. Druckluftbremse darf man dann sogar noch schwerere Anhänger ziehen, wie hier angenommen. Es ist gut, das diese Bremsanlage nur mal in einigen Geländewagen vorkommt, das Chaos der gedanken wäre vermutlich noch größer.
Eine Sache möchte ich noch erwähnen: Die Anhängekupplung mit dem Kugelkopf darf nur bis max. 3,5t eingesetzt werden, aber nicht alle Kugelkopf-Kupplungen sind auch, sei es von der Befestigung oder vom Material her, für diese 3,5t zugelassen, dieses gilt sowohl für das teil am Zugwagen, wie auch das Teil am Anhänger.
Fazit: Die erlaubten Gewichte der Anhängelast und der Gesamtzugmasse sind vom Hersteller so angegeben, das in diesem Bereich unter normalen Umständen kein Problem auftritt. Mag es nun ein Großvolumenanhänger von 6 x2,5x4m sein, der nur Styropur fährt oder ein Kastenanhänger von 1,25x2,5x0,4cm der Sand fährt, rein psychologisch erscheint es unterschiedlich, aber das tatsächliche Gewicht zählt. Der Fahrzeugführer ist in jedem Falle verantwortlich, ob die mitgeführte Gespannkombination verkehrssicher ist, auch wenn er unter den angegebenen Maximalwerten sich befindet, denn äußere Einflüsse, wie Wetter und eigene Verfassung können es ratsam machen, so nicht zu fahren.
Nordjoe
Hallo Emma,
das von dir angesprochene Missverhältniss von zul. Anhängelast zu zul. Gesamtgewicht des Anhängers besteht ja zumindest bei der 100km/h-Regelung nicht.
Bei 100km/h ist eine größere Fahrsicherheit nötig als bei 80km/h und da wird denn auch, durch den Gesetzgeber, das zul. Gesamtgewicht des Anhängers in Relation zum Leergewicht des Zugfahrzeuges begrenzt.
Thema hohe Anhängelast bei Geländewagen:
Hier sind ja zum Teil 3,5t Anhängelast erlaubt. Ein Auto dieser Kategorie wiegt meistens leer so um die 2t.
Hier greift die erwähnte Logik mit der Sicherheit durch Eigengewicht nicht, denn in Relation dazu, müsste ein Kleinwagen mit 1000kg Leergewicht, bei gleicher Fahrsicherheit durch das Gewichtsverhältnis, einen 1,7t schweren Anhänger ziehen.
Bei dem Kleinwagen würde sich wohl jeder (zu Recht) aufregen, bei großen Geländewagen regt sich, über die, in dem Fall, auch dort vorhandene geringe Sicherheit wohl niemand auf, wenn der mit 3,5t am Haken mit 80km/h durch die Gegend fährt.
Die relativ hohe Anhängelast von 3,5t bei diesen Autos kommt ausschließlich dadurch zu stande, dass die, durch Allrad und entsprechende Getriebeauslegung in der Lage sind, bei 12% mit 3500kg Anhängelast noch sicher anfahren zu können.
Mehr nicht.
Das Gewichtsverhältniss bleibt aber lausig.
Fahrsicherer (bergab, in Kurven, beim Bremsen usw.) sind diese Gespanne nicht.
Von daher sind Gespanne, bei denen die zul. Anhängelast das Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn überhaupt, nur unwesentlich überschreiten (was die Regel ist), bei Ausnutzung der max Anhängelast, deutlich sicherer.
@Nordjoe:
"Eine Sache möchte ich noch erwähnen: Die Anhängekupplung mit dem Kugelkopf darf nur bis max. 3,5t eingesetzt werden, aber nicht alle Kugelkopf-Kupplungen sind auch, sei es von der Befestigung oder vom Material her, für diese 3,5t zugelassen, dieses gilt sowohl für das teil am Zugwagen, wie auch das Teil am Anhänger."
Was soll diese Aussage?
Wenn du maximal die zul. Anhängelast an den Haken nimmst, wird der Kugelkopf deines Zugwagens dafür wohl auch immer ausgelegt sein!
Wenn das zul. Gesamtgewicht deines Anhängers nicht überschritten wird, stimmt auch die Auslegung von dessen Anhängerkupplung!
Fazit:
Wenn du dich an die Werte hälst, die im FZ-Schein stehen (also legal handelst), stimmt auch die Auslegung der Fahrzeugkomponenten.
Darüber, ob die Kupplung oder der Kugelkopf richtig ausgelegt ist, braucht sich dann niemand irgendwelche Gedanken machen.
gruß
navec
Um es mal auf den Punkt zu bringen,die Anhängelast ist das was die Waage anzeigt wenn
man mit der WW Achse auf der selbigen fährt.
Wenn das der zulässigen Anhängelast der Zugwagends entspricht ist es in Ordnung.
EGAL wie hoch das zulässige Gesammtgewicht des WW ist.
Und das Gesammtgewicht eines WW wird komplett gewogen,Achse und Stützlast.
Das heist ein 1500kg GG WW darf nicht mehr wiegen,da wird dann die Stützlast nicht zugerechnet.
Gruss Dieter
Zitat:
Original geschrieben von reidi
Um es mal auf den Punkt zu bringen,die Anhängelast ist das was die Waage anzeigt
Dieter, du hast Recht.
Zitat:
Original geschrieben von situ
$42 StVO. Achslast (des Anhängers) = tatsächliches Gewicht - Stützlast = Anhängelast …. (das ist, was die Waage anzeigt).
Zitat:
Original geschrieben von navec
Hallo Emma,Bei dem Kleinwagen würde sich wohl jeder (zu Recht) aufregen, bei großen Geländewagen regt sich, über die, in dem Fall, auch dort vorhandene geringe Sicherheit wohl niemand auf, wenn der mit 3,5t am Haken mit 80km/h durch die Gegend fährt.
gruß
navec
Danke navec,
auch wenn dein " Zu Recht" in Klammern steht, das ist genau das der Punkt der mich diese Diskusion
starten ließ....aber habe dabei wohl einigen auf den Füßen getreten...
Thema Geländewagen: stimmt, da hatte ich nicht dran gedacht aber anderseits sind diese Wagen mit unter für den Zweck gebaut Massen zu bewegen, ob bei einem Kleinwagen der Hersteller berücksichtigt, das dieses Auto einen WOWA quer durch Europa zieht der eigendlich für "Größere" Zugwagen bestimmt ist....
Naja wenigstens achtet der Gesetzgeber bei den Gespannen mit der 100er Zulassung drauf.
Unabhängig von der rechtlichen lage, du wärst also dafür, das Ein Fahrzeug mit 2000kg anhängelast keinen Anhänger ziehen darf, welcher ein zulässiges gesamtgewicht von 2100Kg hat?
Ich hab doch auch schon geschrieben, das ein Wohnwagen welcher 4m lang und 2m Breit ist mehr wiegen kann als ein WOhnwagen welcher 6x2 meter wiegt. Es wäre also für ein Fahrzeug möglich diesen 6m langen wohnwagen zu ziehen, aber bei dem 4m langem gleich schweren Wohnwagen (welcher mehr wiegen dürfte) wäre es bedenklicher?
Und nochmal, bei einem Unfall kann man nacher nicht unbedingt nachvollziehen, wie viel der Anhänger nun gewogen hat. Aber das hat ja nichts mit dem gesamtgewicht zu tun. Einen Wohnwagen kann man auch überladen, ohne das es nacher nachvollziehbar ist.
Hallo Emma,
mein "zu Recht" bezog sich auf einen Kleinwagen mit 1000kg Leergewicht, der einen Anhänger ziehen würde, der tatsächliche 1,7t (nicht mit zul Gesamtgewicht von 1,7t) wiegt!
Von so einem (extremen) Fall hast du aber gar nicht geschrieben.
Ein Kleinwagen von 1000kg Leergewicht hat auch normalerweise ungefähr nur eine zul Anhängelast von ca 1000kg. (Also ungefähr ein 1:1 Verhältniss)
Beispiel:
Wenn ich mit unserem Kleinwagen (Corsa B 970kg Leergewicht, zul. Anhängelast 1000kg) meinen leeren Tandem-Bootsanhänger (Leergewicht ca 500kg) ziehe, der ein zul. Gesamtgewicht von 3,5t hat, würdest du das, nach deinen bisherigen Äußerungen, als bedenklich einstufen!
Das sehe ich komplett anders.
In dem Moment wäre das tatsächliche Gewichtsverhältniss (0,5) und von daher m.E. völlig unbedenklich.
Ein Geländewagen ist fahrphysikalisch ganz bestimmt nicht sicherer, als ein normaler PKW. Der darf nur mehr ziehen, sieht gewaltig aus und man kann davon ausgehen, dass die Mechanik auf die 3,5t ausgelegt ist.
Am sehr schlechten Gewichtsverhältniss ( und damit an den schlechten fahrphysikalischen Voraussetzungen) bei 3,5t-Anhängelast ändert das nichts.
Unser Trailer wiegt mit Boot ca 3t. Gezogen wird der meistens mit einem VW Touareg, der m.E. ca 2,2t Leergewicht hat.
Das wäre ein Gewichtsverhältnis von ca 1,36.
Du kannst daher davon ausgehen, dass der Corsa mit dem leeren Anhänger und einem Gewichtsverhältniss von 0,5 fahrphysikalisch im Verhältniss zum o.a. Touareg-Gespann (Gewichtsverhältniss 1,36), eindeutig sicherer fährt.
Das der Trailer theoretisch 3,5t wiegen darf, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
gruß
navec
Zitat:
Original geschrieben von navec
Hallo Emma,Bei dem Kleinwagen würde sich wohl jeder (zu Recht) aufregen, bei großen Geländewagen regt sich, über die, in dem Fall, auch dort vorhandene geringe Sicherheit wohl niemand auf, wenn der mit 3,5t am Haken mit 80km/h durch die Gegend fährt.
gruß
navec
Hallo navec,
habe mir das noch mal angesehen mit den Geländewagen, der Grund das sich da wohl keiner drüber aufregt ist warscheinlich dieser: StvZO §42,2 !!!
Daniel,
ich habe nie über die Länge der Gespanne sondern über die Masse gesprochen....
Klar jeder der sich nicht im legalen Rahmen bewegen will kann seinen WOWA überladen, nur mit den kleinen Unterschied, das wenn ich bei meinen WOWA schon 150kg bei der Zuladung abrechnen muß, damit ich ihn überhaupt mit meinen kleinen Auto ziehen darf, dann ist die Chance das ich überladen am Strassenverkehr teilnehme (gewollt oder nicht gewollt) meiner Meinung nach wesentlich höher.
Und das von allen überladenen Gespannen eine Gefahr aussteht ist doch außer Frage.
Der Punkt das in den von mir angesprochenden Verhältnis nicht nur der WOWA schnell überladen ist, sondern auch in diesem Falle der Zugwagen mit einem Gewicht umgehen muß, für das er nicht konstruiert worden ist, das halte ich für höchst bedenklich -
Das ist und bleibt mein Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Hallo Emma,Beispiel:
Wenn ich mit unserem Kleinwagen (Corsa B 970kg Leergewicht, zul. Anhängelast 1000kg) meinen leeren Tandem-Bootsanhänger (Leergewicht ca 500kg) ziehe, der ein zul. Gesamtgewicht von 3,5t hat, würdest du das, nach deinen bisherigen Äußerungen, als bedenklich einstufen!gruß
navec
Nein, das sehe ich genau so wie Du wenn dein Anhänger leer ist und du ihn von A nach B chauffierst,
aber meine Äußerungen beziehen sich auf einen WOWA + PKW die sich zusammen schon leer am Limit bewegen und ich einfach nicht glauben kann das jemand mit einen "leeren" Wohnwagen (also ohne Zuladung) in den Urlaub fährt.
Gruß