Zulässiges Gesammtgewicht oder tatsächliches Gewicht ?
Ich bin in einem alten Treat über folgendes gestolpert:
Kurz Zusammengefasst: Jemand hat einen WOWA gekauft dessen zulässiges Gesammtgewicht höher als die zulässige Anhängelast seines Zugwagens ist.
Ist ja nicht weiter schlimm, dann wird der WOWA halt nur so voll, das er nicht schwerer ist als die zulässige Anhängelast.
Also nehmen wir an, trotz Stützlast ist das zulässige Gesammtgewicht des WOWA 150 kg über die zulässige Anhängelast des Zugwagens.....
Soweit klar?
Die Diskusion ist nun die:
Es gibt die Meinung, das dieses Gespann auf die Strasse darf wenn man halt den WOWA nur so schwer beladet, das er nicht über die Anhängelast kommt, ist ja auch eigendlich logisch...der WOWA ist tatsächlich nicht schwerer, also hänge ich ihn an.
Ich vertrete die Meinung das dieses Gespann nicht auf unsere Straßen fahren darf.
Stelle mir denn schlimmsten Fall vor: Unfall, Personenschäden ect., der WOWA ist in Einzelteile auf der Autobahn verteilt und der Fahrer des Gespannes behaubtet der WOWA sei leichter als das max. zul. Gesammtgewicht gewesen und hätte die Anhängelast nicht überschritten.
Muß die Polizei nun jedes Einzelteil einsammeln und wiegen ( Was bei dem Tankinhalten recht eklich werden könnte) um den Gespannfahrer zu beweisen das sein Auto den WOWA gar nicht hätte ziehen dürfen?
Ich kann auch nirgends einen Gesetzestext finden in dem es um das tatsächliche Gewicht ausgewiesen ist es ist immer nur von den maximalen zulässigen Gesammtgewicht die Sprache...
Was denkt Ihr, bzw. Kann mir jemand den Gesetztestext zum nachlesen nennen, was jetzt Fakt ist?
80 Antworten
Die Meinung würde ich nicht unterschreiben, ganz und gar nicht. Wenn dann so: Das tatsächliche (!!!!) Gewicht des Anhängers darf das Leergewicht nicht überschreiten. Ein leerer 3,5t-Anhänger ist nicht das Problem, beim Fahren ist das tatsächlich hinter dem Zugwagen hängende Gewicht einer der entscheidenden Faktoren.
Ist zwar ein WoMo, aber wir sind so vorgegangen: Nicht leer wiegen sondern mit Pflichtausstattung. Sprich Werkzeug, Reserverad, Regenschirm, Gas und was auch immer man dabei hat unabhängig davon wo und wie lange man wegfährt. Dann weiß man was als Restzuladung für das Urlaubsgepäck bleibt. Dinge die eh nie ausgepackt werden muss man dann nicht alle einzeln wiegen.
Gruß Meik
Und das ohne irgendwelche Bedingungen, oder sonst was? Ob dann Emma noch seinen Wohnwagen ziehen dürfte? oder einen Wohnwagen der 1800Kg oder 2000Kg wiegt? Es gibt doch einige Zugwagen deren Anhängerlast höher ist, als das Leergewicht, sollen die dann den Wohnwagen nicht mehr anhängen dürfen?
Wie man sieht ist auch diese vorgeschlagene Regelung ohne jede Überlegung einfach geschrieben worden. Mich würde das sicherlich nicht betreffen, da mein Wohnwagen gerade mal 60% Meines Leergewichtes ausmacht (weniger als die Hälfte wenn ich mit meiner Freundin damit im Urlaub fahre)
Die jetzige Regelung ist doch schon Perfekt. Man darf anhängen, was man ziehen darf, Punkt. Und ob sich ein Fahrer daran hält, oder nicht, ist seine sache.
Und nochmal: Das zulässige Gesamtgewicht ist doch völlig uninteressant, da man es fast bis aufs Leergewicht ablasten kann. Dann hat der Wohnwagen auch keine Zuladung mehr, aber man dürfte ihn Nach eurem Recht Fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Die Meinung würde ich nicht unterschreiben, ganz und gar nicht. Wenn dann so: Das tatsächliche (!!!!) Gewicht des Anhängers darf das Leergewicht nicht überschreiten. ...........
Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer oder der WW im Graben!
Nur 10% der WW-Gespannfahrer kennen doch das tatsächliche Gewicht ihres WW!
Daraus kannst du ableiten, dass die meisten der restlichen 90% ihren WW überladen haben!
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von kurare
Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer oder der WW im Graben!Nur 10% der WW-Gespannfahrer kennen doch das tatsächliche Gewicht ihres WW!
Da nutzt eine andere Regelung auch nichts. Die glauben die 300kg Zuladung aus den Papieren und packen die in den WoWa und überschreiten damit auch das zulässige Gewicht. 😉
Sehe aber wie Daniel nicht wirklich einen Anlass die derzeitige Regelung zu ändern. Sinnvoller wäre dann eher der Zwang ein Wiegeprotokoll beim Verkauf des WoWa mitliefern zu müssen. Damit kennt der Käufer wenigstens das echte Leergewicht.
Gruß Meik
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Zitat:
Original geschrieben von reidi
Und,passt doch.Zitat:
noch mal gaanz laaaaaaangsam, vielleicht verstehst du es jetzt auch:
1000 kg Anhängelast ......1200kg, zulässiges Gesammtgewicht Wohnwagen, 950kg Leergewicht Wohnwagen.........
Kann er 100 kg im WW zuladen.
50 kg fürn WW und 50 kg als Stützlast.
Der Rest kommt ins Auto.Für 2 Personen reicht´s allemal.
Gruss Dieter
Ja, klar kein Problem, solange du auch das zulässige Gesammtgewicht deines Autos nicht
überschreitest..........
das wir bei einer Familie aber schon schwieriger....aber wie schon gesagt ich denke diese Diskusion bringt uns hier nicht weiter....
Meine Anfangsfrage ist schon lange beantwortet. Falls diese Diskusion den einen oder anderen dazugebracht hat beim nächsten Beladen mal die Wage danebenzustellen, weil es einem vorher nicht bewußt war, wie schnell man bei 100, 150 oder 200kg Gepäck ist, dann fänd ich es toll....
wir wollen ja schließlich alle sicher wieder nach Hause kommen.....
Maik, das mit dem Wiegeprotokoll ist ne gute Idee, allerdings nützt es wenig, wenn man dann beim Beladen nicht drauf achtet und ich denke, das ist das größte Problem, kaum jemand wiegt sein Gespann wenn es fertig Urlaubsbereit ist und/oder ist sich bewußt wieviel eine einzelne Jeans oder eine Flasche Shampoo wiegt....
Ob Kleinwagen oder Familienvan alle Gespanne / WOMO's haben irgendwo Ihr Limit ....
Wir haben auch gedacht alles richtig gemacht zu haben WOWA mit Grundausstattung gewogen, dann beim nächsten Beladen jede einzelne Kiste vor dem Einräumen gewogen, damit wir genau wissen, was rein darf...
und.....
waren trotzdem überladen, weil wir, das ganze 1. Jahr, fälschlicher Weise angenommen haben, dass wir die Stützlast auf das zul. Gesammtgewicht des WOWA zurechnen dürfen, bei 90Kg war das ein netter Bonus.....2 Erwach., 2 Kids da geht das ruck zuck....🙂
Naja, in diesem Sinne, Gruß
P.S. Daniel : Emma = weiblich 😉
Ich habe für diesen Zweck die kleine gelbe Achswaage, die es im Campinghandel gibt.
Bei max 1000kg maximale Last pro Rad, dürfte die für alle WW reichen.
Damit kann man auch das seitliche Beladungsverhältnis feststellen. Das ist mindestens genauso wichtig, wie das Einhalten des Gesamtgewichts, denn ganz häufig unterscheiden sich die Radlasten nicht unerheblich.
Wenn auf einer Seite mehr Radlast vorhanden ist, als auf der anderen Seite, wirkt sich das nicht nur negativ auf die Fahrsicherheit aus, sondern es kommt auch häufig vor, dass, trotz korrektem Einhalten des zul. Gesamtgewichts ein Rad überlastet ist.
(Die Tragfähigkeit der Reifen übertrifft die theoretische maximale Radlast z.T. nur minimal)
Wenn man also wirklich Wert auf Fahrsicherheit legt, gehört beim WW auch die Einhaltung gleicher Radlasten dazu.
gruß
navec
Hallo navec,
gib es zu: Du willst die Leute erschrecken!
Sollen die von mir weiter oben zitierten 90% zusätzlich geschockt werden, indem sie nicht nur erfahren dass sie hoffnungslos überladen haben, sondern auch noch unterschiedliche Radlasten von bis zu 300 Kilo haben und dass dann die Reifentragfähigkeit nicht ausreicht?
Böser Bube =;-))
Gruß
Günter
Zitat:
Original geschrieben von navec
Ich habe für diesen Zweck die kleine gelbe Achswaage, die es im Campinghandel gibt.
Bei max 1000kg maximale Last pro Rad, dürfte die für alle WW reichen.Damit kann man auch das seitliche Beladungsverhältnis feststellen. Das ist mindestens genauso wichtig, wie das Einhalten des Gesamtgewichts, denn ganz häufig unterscheiden sich die Radlasten nicht unerheblich.
Wenn auf einer Seite mehr Radlast vorhanden ist, als auf der anderen Seite, wirkt sich das nicht nur negativ auf die Fahrsicherheit aus, sondern es kommt auch häufig vor, dass, trotz korrektem Einhalten des zul. Gesamtgewichts ein Rad überlastet ist.
(Die Tragfähigkeit der Reifen übertrifft die theoretische maximale Radlast z.T. nur minimal)Wenn man also wirklich Wert auf Fahrsicherheit legt, gehört beim WW auch die Einhaltung gleicher Radlasten dazu.
gruß
navec
hallo
ich HATTE diese kleine gelbe achswaage und habe mich über relativ schwankende werte gewundert. hatte dann die gelegenheit, das teil durch einen mitarbeiter einer großen hiesigen waagenfabrik auf deren meßeinrichtungen nachprüfen zu lassen.
habs unmittelbar danach in den müll geschmissen.
gruß helmut
Zitat:
habs unmittelbar danach in den müll geschmissen.
Hmm, wollte mir die auch schon zulegen, die werben mit nur 3% Messtoleranz 😕
Gruß Meik
Hallo Günther,
@"gib es zu: Du willst die Leute erschrecken!"
Da hast du recht.
Nach allem was hier in diesem Thread schon an Bedenken geäußert wurde, fehlte das aber noch...
Hallo Hellmut,
die Waage ist sogar ziemlich genau. Habe ich überprüfen lassen.
Das Problem ist die praktische Anwendung:
Dadurch, dass die nur einseitig wägen kann, hat man natürlich schon Probleme, weil der WW dann etwas schräg steht.
Außerdem muß man wirklich langsam darüber fahren, wenn das Ergebnis stimmen soll.
Ich habe für das jeweils andere Rad ein Brett, dass die gleiche Höhe hat, wie die Waage. Wenn man so misst und sehr langsam drüber fährt, ist das Ergebnis genau.
Ich habe das direkt bei der TÜV-Waage verglichen (+/- 10kg).
Ob der WW aber ungleichmäßig beladen ist, kann man auch ohne Brett genau feststellen.
Für Tandem-Achser ist die Waage, obwohl sie dafür eine Einstellmöglichkeit bietet, m.E. aber nicht geeignet.
Gruß
navec
Zitat:
Für Tandem-Achser ist die Waage, obwohl sie dafür eine Einstellmöglichkeit bietet, m.E. aber nicht geeignet.
Gruß
navec
Es sei Du bringst alle Räder auf eine Höhe wie die Waage hat.
Gerader Untergrund natürlich vorausgesetzt.
Gruss Dieter
Einfach 4 von den dingern kaufen und darauf stehen bleiben ^^
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Einfach 4 von den dingern kaufen und darauf stehen bleiben ^^
😁 Das wäre zu einfach.
Hallo zusammen,
bin durch Zufall hier hier rein geraten.
Was bei den Anhänge lasten noch fehlt.
Sie zählen nur bis zu einer Höhe von 1000m.
Danach -10% pro 1000 m.
In den Bergen ganz toll.
Mein erstes Womo 2,8 t , gewogen 3,36t. Anhängelast 2 t.
Konnte ich ohne weiteres auf 3,2 t auflasten und habe dann immer alles gewogen.
Beim 2. Womo 4,6 t Anhängelast 2,5 t hat mich nichts gestört.
Jetzt ein 3,5 t mit 2 t Anhängelast, damit war ich noch nicht auf der Waage.
Wird wieder ähnlich wie beim ersten, denke ich.
Meine Frau für einen Lupo, Anhängelast <1000kg und wurde von der Polizei mit meinem Hänger 1300 kg angehalten (war nicht voll ) weil der Hänger größer war wie der Lupo und sieh zügig einen LKW überholte. Aber es war alles in Ordnung.
Mein Wagen durfte 1200 kg ziehen und ich hatte einen 2000kg Hänger mit einem Auto für den Sport darauf. Die Polizei meinte auch die 2 t zählen und mußten sich über Funk belehren lassen.
Gruß
A
Zitat:
Original geschrieben von A3neu
Hallo zusammen,
bin durch Zufall hier hier rein geraten.Was bei den Anhänge lasten noch fehlt.
Sie zählen nur bis zu einer Höhe von 1000m.
Danach -10% pro 1000 m.
In den Bergen ganz toll.Gruß
A
Dafür würde ich aber gerne Belege sehen in Form von StVo §.
Was im Schein drin steht zählt