Zuladungen und Leergewichte neue WoWa

Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.

Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.

Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?

Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.

Die beiden krassesten Fälle:

Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.

Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.

Beste Antwort im Thema

In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.

Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)

Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.

Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.

Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.

181 weitere Antworten
181 Antworten

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 4. August 2015 um 13:37:11 Uhr:


Bei meinem 1972er Tabbert 445 TN steht nicht mal in den Fahrzeugpapieren ein Leergewicht, was bei der Wiederzulassung etwas für Verwirrung sorgte. Real sinds nach Lkw-Waage auf dem örtlichen Bauhof (und etwas Kleingeld für die Kaffeekasse) 720kg. zGG ist 1000kg. Früher wurden WoWas also noch vernünftig dimensioniert, mit 200kg und mehr als möglicher Zuladung selbst in den "kleinen".😁

Heute ist der Kunde mal wieder der Depp, wenn er nicht gleich die Auflastung als kostenpflichtiges Extra mitkauft, und das bei WoWas mit Listenpreisen jenseits der 20k€.😰

So ist das pauschalisierter Blödsinn.

"Früher" war das Leergewicht irgendein Mittelwert, meistens ohne jegliche Ausrüstung drin.
Heutzutage gibt es 2 Angaben, "Masse Leer" (also wie früher) und die Masse im fahrbereiten Zustand.

Ich fürchte, Du rechnest die hier was schön. Schau dir mal die Angaben diverser WW an und dann diskutieren wir weiter. Und: zumindest kann man heute ab Werk auflasten.

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 4. August 2015 um 15:37:02 Uhr:



Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 4. August 2015 um 13:37:11 Uhr:


Bei meinem 1972er Tabbert 445 TN steht nicht mal in den Fahrzeugpapieren ein Leergewicht, was bei der Wiederzulassung etwas für Verwirrung sorgte. Real sinds nach Lkw-Waage auf dem örtlichen Bauhof (und etwas Kleingeld für die Kaffeekasse) 720kg. zGG ist 1000kg. Früher wurden WoWas also noch vernünftig dimensioniert, mit 200kg und mehr als möglicher Zuladung selbst in den "kleinen".😁

Heute ist der Kunde mal wieder der Depp, wenn er nicht gleich die Auflastung als kostenpflichtiges Extra mitkauft, und das bei WoWas mit Listenpreisen jenseits der 20k€.😰
So ist das pauschalisierter Blödsinn.

"Früher" war das Leergewicht irgendein Mittelwert, meistens ohne jegliche Ausrüstung drin.
Heutzutage gibt es 2 Angaben, "Masse Leer" (also wie früher) und die Masse im fahrbereiten Zustand.

Ich fürchte, Du rechnest die hier was schön. Schau dir mal die Angaben diverser WW an und dann diskutieren wir weiter. Und: zumindest kann man heute ab Werk auflasten.

Nein, Du erzählst Blödsinn!

Zu den Fakten: Tabbert 445TN 1972: zGG 1000kg, Leergewicht 730kg laut Prospekt ("Masse leer", real sogar weniger lt. eigener Wiegung, trotz eingebauten Extras wie Kühlschrank, Küchenfenster, ...), Zuladung also mehr als 270 kg.

Tabbert Prospekt 2006: Vivaldi 450 TD 230: zGG 1300kg, Leergewicht (inkl. 85kg Grundausstattung) 1170kg, "Masse leer" also 1085kg, Zuladung damit magere 215kg. Auflastung um 200kg kostete schon damals über 200€ mehr.
Noch schlechter in Relation der 2006er Vivaldi 560 DV 250, der nur 160kg Zuladung lt. Prospekt bot und dessen Auflastung um 200kg schon damals knapp 400€ mehr kostete.

Ist das also Fortschritt? IMHO NEIN!

Zitat:

@PIPD black schrieb am 4. August 2015 um 13:10:48 Uhr:



Zitat:

@tomruevel schrieb am 4. August 2015 um 12:48:17 Uhr:


Moin,

das ist der Caravan ja auch.
Wenn er jetzt aber mit Extras überladen wird..........

Aber doch nicht vom Werk aus. Dafür wird normalerweise im Fahrzeugschein ein variables Leergewicht eingetragen: .... kg - .... kg, weil das Leergewicht eben je nach Ausstattung variiert. Die einzige konstante und somit fixe Größe ist das zulässige Gesamtgewicht. Somit gibt der Hersteller normalerweise einmal das Leergewicht für einen "nackten" WW an und einmal das Gewicht für das All-Inclusiv-Paket. Letzteres sollte das zGG natürlich nicht überschreiten oder es muss eben technisch sichergestellt werden, dass es in der Praxis so nicht gebaut und ausgeliefert werden kann....entweder Abwahl von Extras oder Auflastung.

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass die Extras bei uns im Wohnwagen ab Werk sind (z.B. die Klima, Auflastung, Warmwasserboiler, Reserverad, Gasaußensteckdose, bessere Matratzen, etcx.) Das verbaut doch nicht der Händler! Und selbst wenn, ich kauf den kompletten Wagen! Für den ordnungsgemäßen Zustand ist dann eben der Händler zuständig!

Für mich würde der Mangel selbst dann bestehen, wenn das Leergewicht 1300 kg und das zulässige Gesamtgewicht ebenfalls 1300 kg wären. Ich kann den WoWa dann nämlich nicht bestimmungsgemäß verwenden. Einladen meines Gepäcks (zumindest im geringen Umfang) gehört für mich zum bestimmungsgemäßen Umgang mit einem Wohnwagen! Ich würde mir ja auch keinen Pkw Anhänger kaufen, der keine Zuladung hat! 😁

Ich habe jetzt mal bei Knaus gegoogelt: Dort steht folgendes zur Leermasse:
Hinweise und Erläuterungen

Wohnwagen der Marke KNAUS haben europaweit 5 Jahre Dichtigkeitsgarantie und 24 Monate Gewährleistung.

Bitte beachten Sie für alle Wohnwagen der Marke KNAUS:
Maß– und Gewichtsangaben bewegen sich durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe innerhalb möglicher Toleranzen von +/–5%.

Durch An?, Um? oder Einbauten in nicht autorisierten Werkstätten gefährden Sie Ihre Sicherheit und riskieren den Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis und der KNAUS?Gewährleistung. Lassen Sie deshalb Reparaturen oder Nachrüstungen nur beim autorisierten KNAUS?Fachhändler durchführen und bestehen Sie auf KNAUS?Originalextras.

Technische Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns, soweit es dem technischen Fortschritt dient, vor. Die Abbildungen zeigen zum Teil Sonderausstattungen, die gegen Mehrpreis lieferbar sind. Der Inhalt entspricht dem Stand der Drucklegung im Juli 2014. Sie ist ab dem 01.08.2014 für das Modelljahr 2015 gültig. Vorherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.

Die Wasserversorgungsanlage entspricht mindestens dem Stand der Technik 03/2009 (Richtlinie 2002/72/EG)

*) Erläuterungen zu den Gewichtsangaben für Ihren KNAUS Wohnwagen:
KNAUS Wohnwagen zeichnen sich durch hohe Zulademöglichkeiten aus. Durch innovative Lösungen wie der Verwendung hochfester Stähle beim Fahrwerk oder intelligenter Wabentechnik im Möbelbau werden geringe Eigengewichte der KNAUS Wohnwagen realisiert.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass als Gewichtsangabe eines Wohnwagens die „Masse in fahrbereitem Zustand“ und die „technisch zulässige Gesamtmasse“ angegeben werden (Verordnung (EU) 1230/2012): Die Masse in fahrbereitem Zustand ist definiert als:

Masse des leeren Fahrzeugs
+ Flüssiggasflaschen (100% gefüllt)
+ Frischwassertank (100% gefüllt)
+ Toiletten?Spültank (100 % gefüllt)
+ Frischwassererhitzer (100% gefüllt)
= Masse in fahrbereitem Zustand

Beispiel:
Masse des leeren Fahrzeugs: 1090 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse: 1400 kg
Maximale Zulademöglichkeit (Gepäck, Beladung, Gas, Wasser etc.): 310 kg

Die „technisch zulässige Gesamtmasse? gibt die maximal zulässige Masse eines Fahrzeugs (Fahrzeug inkl. Sonder­aus­stat­tung/ Zubehör/Pakete und Gas, Wasser, Gepäck und Beladung etc.) im Fahrbetrieb an.

Für Sie als Nutzer eines Wohnwagens:
Der aus Nutzersicht wichtige Wert der maximalen Zulademöglichkeit (für Gepäck, Beladung, Gas, Wasser etc.) ergibt sich aus der Differenz zwischen „Technisch zulässige Gesamtmasse“ und „Masse des leeren Fahrzeugs“. Die Masse des leeren Fahrzeugs wird durch Wiegung eines Fahrzeugs in serienmäßiger Ausstattung (ohne Sonderausstattungen, Zubehör oder Paketausstattungen) ermittelt. Bitte beachten Sie, dass Sonderausstattungen, Zubehör und Pakete durch ihren Einfluss auf die Masse des leeren Fahrzeugs die maximale Zulademöglichkeit eines Wohnwagens reduzieren können. Als Nutzer eines Wohnwagens sind Sie verpflichtet, im Fahrbetrieb die „Zulässige Gesamtmasse“ nicht zu überschreiten.

Mag sein, dass ich eben je nach Aussatttung weniger einladen darf, ist bei Auslieferung durch den Händler jedoch schon die zulässige Gesamtmasse überschritten. Das ist aus meiner Sicht ein Mangel!

Ähnliche Themen

Fendt gibt jedes einzelne Zusatzgimmik in KG an. So lässt sich recht gut ausrechnen was bleibt.

Zitat:

@Bommel schrieb am 5. August 2015 um 18:18:24 Uhr:


Fendt gibt jedes einzelne Zusatzgimmik in KG an. So lässt sich recht gut ausrechnen was bleibt.

Moin,

das hatte ich ja auch schon geschrieben.
Man möchte das dann aber noch alles zusammengerechnet haben. Damit man es nicht selber tun muß (wäre eine ganz gute Übung für die Zeit nach dem Kauf):

Es ist und bleibt leider eine eigentlich unzumutbare Geschichte, da werden Wohnwagen verkauft die mit serienmäßig erworbenem Zubehör fast schon nicht mehr gefahren werden dürfen. Will man eine Auflastung, muss man die bezahlen, obwohl es eigentlich nur ein Schrieb ist der auf eine DIN A4 Seite passt. Selbst mit dieser Auflastung stösst man dann schnell an eine Grenze, hat Platz ohne Ende, darf aber fast nichts mehr mitnehmen.

Das Alles ist nicht neu das ist glaube ich schon so seit es Wohnwagen gibt, aber gemacht von Seiten der Industrie wird nichts, ist und bleibt Sache des Kunden.
Die Verkäufer verkaufen natürlich gern zusätzliches Zubehör, vergessen aber auch gern den Kunden darauf hinzuweisen, dass jedes Zubehör auch Gewicht hat. Unbedarfte Erstkunden merken das oft erst zu spät, nämlich bei einer Kontrolle.

Sowas darf eigentlich nicht sein, zumindest in den Verkaufsunterlagen müsste das tatsächliche Gewicht samt allem Zubehör + Gas + Wasser + evtl Vorzelt angegeben werden und somit die noch verfügbare Zuladung. Wenn das die Industrie nicht fordert, dann muss es der Gesetzgeber tun.
Als Kunde, ob unbedarft, oder erfahren muss ich wissen was mein fertiger Wohnwagen fahrbereit wiegt, ohne wenn und aber und ohne, dass ich selbst alles erst berechnen, oder wiegen muss.

Auflastungen müssten bei entsprechendem Zubehörkauf eigentlich kostenlos und „automatisch” erfolgen und der Kunde darauf hingewiesen werden, damit auch das Zugfahrzeug noch mit dem Hänger zusammenpasst.

Gäbe es nur genug Kunden die sofort vom Kauf zurücktreten wenn sie feststellen sie dürfen letztlich gerade noch ein paar Klamotten einpacken, wenn überhaupt, dann würde sich ganz schnell was ändern. Nur leider sind es scheinbar zu wenig Kunden die schon beim Kauf auf solche Dinge achten, danach aber jammern.

Was hilft mir der größte und tollste WW, wenn ich mit Mover und Co nur noch 5 Handtücher einpacken kann, aber Platz ohne Ende hätte?

@Taxler222 : volle Zustimmung. Wobei das "tatsächliche Gewicht" als Bescheinigung aber nicht mal bei Pkw üblich ist.
Der erste W140 600SEL hatte selbst in (üppiger) Serienausstattung ohne weitere Extras nur noch 278Kg Zuladung, was also nicht mal für 4 Personen a 75kg reichte.
Auch mein Passat wiegt "dank" vielen Extras und Gasanlage 200kg mehr als das nackte Serienmodell (hat aber dennoch genug Zuladung übrig).
Auflastung ist zwar meist mehr als ein Schein, nämlich minimal teuerere Reifen mit höherer Traglast, aber die richtig teure Achse bleibt oft gleich.

Genau so ist es und so lange wir als Kunden uns da nicht „massenhaft” wehren wird sich das auch nie ändern.

Normal müsste jeder Händler verpflichtet werden den reisefertigen Wohnwagen auf eine geeichte Waage zu fahren und das dann festgestellte Gewicht in die Verkaufspapiere eintragen. Dann evtl nötige Auflastungen müssten wenn möglich automatsich erfolgen.

Vor ein paar Jahren habe ich einen damals schon alten Wilk nachträglich auflasten lassen, hat 120 Euro für ein Stück Papier vom Hersteller + Kosten für die Eintragungen beim TÜV und Zulassungsstelle gekostet. Umbauten auch neue Reifen waren nicht erforderlich und mehr mit, oder ohne techn. Veränderungen laut Werk auch nicht möglich.

@taxler: definierst Du mir bitte "urlaubsfertiger Wohnwagen"? Sprich: dem Händler soll bekannt sein, was ich hineinpacke? Und, natürlich, auch bitte gleich mit Vorzellt. Nicht böse sein, ziemlich weltfremd, das ganze.

Zumindest bei meinem aktuellen WW stand in den Papieren, was der WW mit dem ab Werk eingebauten Zubehör
- a) "leer" und
- b) als Masse im Fahrzeiten Zustand wiegt.

Mehr kann ein Hersteller IMHO nicht tun.

Für alles andere ist der mündige Bürger, aka der Käufer verantwortlich.

Und sorry, bevor Du hier allgemein verkündest, dass eine Auflastung nur ein Stück Papier ist, schlage ich dir vor, dass Du dich mit Reifentraglasten, den üblichen Achsen, Auflaufeinrichtungen, etc. pp. beschäftigst. und dann überleg dir noch einmal, was Du vom Händler forderst.

Oder, wenn ich dir folge, wenn ich mir nach einem Jahr ein anderes, schwereres Vorzelt kaufe, dann fahre ich wieder zum Händler, der darf dann wieder wiegen, es gibt neue Papiere?

Taxler irrt. Die DIN EN 1646 spricht nicht von "reisefertig", sondern von "fahrbereit". Was dazu gehört, ist in der DIN und in der StVZO festgeschrieben (u. a. gefüllte Flüssigkeitsbehälter, aber nicht Abwasser etc.). Da gibt es nichts zu deuteln.

Mitgeführte Vorzelte, Kartoffelvorräte und Fahrräder gehören nicht dazu.

Eine Auflastung - z. B um die Stützlast - KANN lediglich ein Stück Papier sein. Kann aber auch Achsentausch etc. bedeuten.

Und selbstverständlich muss ein Kunde die Mehrkosten einer erforderlichen technischen Auflastung tragen, wenn er sich Camping ohne Klimaanlage und Backofen nicht vorstellen kann. Wieso auch nicht. Soll der Zugwagen statt 50 PS mit 500 Ps spurten, werden wohl auch ein paar Cent für andere Bremsen und einen größeren Tank fällig.

Die Jammerei, dass die Verkäufer nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die georderten 150 kg Zusatzausstattung selbstverständlich zu Lasten der verbleibenden Zuladung gehen widerspricht schon ein bisschen dem sonst gern propagierten mündigen Bürger. Selbst ist der Mann und die Frau.

Also sorry, wenn ich einen Wohnwagen kaufe,will ich mit dem in Urlaub fahren und zwar nicht leer, sondern beladen mit Klamotten, Bettzeug, etwas Proviant, Handtüchern, usw... Für diese Zuladung bin ich allein verantwortlich, dazu muss ich aber verbindlich wissen was der Wohnwagen mit allem Zubehör, vollen Tanks und Gasflaschen wiegt, damit ich weiß was ich noch zuladen darf, oder nicht.

Verkäufer verkaufen natürlich gern jedes erdenkbare Zubehör und den Meisten ist es schlicht wurscht was die Kiste dann wiegt, wie Einige hier schon beschrieben haben ist der eine, oder andere WW dann schon allein mit dem gekauften Zubehör überladen, oder zumindest an der Grenze dazu.

Bei einem Verkäufer gehe ich davon aus, dass der Profi ist und wissen muss was er da tut, ansonsten brauche ich keinen Verkäufer, sondern kauf die Kiste irgendwo im Internet.

Wenn mir also ein Verkäufer alles Mögliche schmackhaft macht, aber nicht darauf hinweist, dass die Kiste damit vielleicht schon an der Grenze des überhaupt Möglichen voll ist, begeht der meiner Meinung nach eine zumindest fahrlässige, sogar arglistige Täuschung, denn ein Kunde muss nicht zwingend ein Profi sein.

Selbstverständlich kann der nicht wissen, ob ich in einem Jahr vielleicht ein schweres Vorzelt kaufe, aber er weiß welches ich jetzt evtl. bei ihm zu genau diesem WW kaufe.

Aus dem Grund denke ich kann man schon verlangen, dass ein WW so wie er nagelneu vom Händler abgeholt wird auf eine Waage kommt um festzustellen, ob der überhaupt noch irgendwas zuladen kann und wenn ja wieviel.

Außerdem sollte er wenn nötig und möglich auch gleich für eine Auflastung sorgen, zumindest wenn diese ohne technische Veränderungen machbar ist und das ist sie zumindset in der ersten Stufe in den allermeisten Fällen. Mit diesem Stück Papier wird nämlich richtig Kohle gemacht.

Die Meisten WW sind für mehr Gewicht von Haus aus gebaut und auch gerüstet, man hält sie künstlich leichter um vorzugaukeln, dass sie auch mit einem kleineren Zugfahrzeug zu fahren sind, in der Praxis, nämlich z.B. nur mit einem Mover ausgestattet ist das oft schon ohne Auflastung nicht mehr sinnvoll weil dann kaum mehr Zuladung bleibt.

Das sind für mich üble Marketingtricks die Kunden erst locken sollen um sie dann abzuzocken und sei es nur mit einem Stück Papier für über 100,- Euro.

Selbstverantwortung ist schon Recht, bin ich absolut dafür, aber Verantwortung liegt auch beim Händler/Verkäufer und letzterer kann mir viel erzählen, wie „geht schon noch”.

Auch der Händler selbst sollte ein Interesse daran haben den fertigen WW zu wiegen um zu belegen, dass er den Kunden über das tatsächliche reisefertige Gewicht aufgeklärt hat, so wie er vom Kunden bestellt, gekauft und abgeholt wurde. Für nachträgliche Veränderungen, (Vorzelt, größere Gasflaschen, größerer Tank, usw...) kann der Händler dann nämlich auch nichts.

Moin,

zu all dem was der Händler jetzt machen soll wird natürlich auch noch ein ordentlicher Rabatt beim Kauf verlangt.....

Um ein paar Sachen muß man sich als Kunde ja wohl noch selbst kümmern.
Was bei den heutigen Informationsmöglichkeiten leichter denn je ist.

Ich habe mal eben alle bestellaren Extras bei Hobby zusammegerechnet, unabhängig davon, ob man sie kombinieren kann.
Das macht 67kg.
Mover 60kg
Klima 30kg
Markise 30
Zusammen 187kg
Das wird natürlich knapp bei manchen Caravans.
Um noch mehr Zuladung mit Extra zu verbrauchen, wie eingangs geschrieben, muß man sich ja förmlich durch sämtliche Zubehörkataloge bestellen.
Viel Stauraum bleibt dann sowieso nicht mehr übrig.

Moinmoin!

Das das dann knapp wird ist logisch und einzusehen.
MMn schwenkt Ihr aber recht weit vom Ausgangsthema ab.
Wenn nämlich der König Kunde seinen 1300er Wagen gut ausgestattet ordert kann es einfach nicht sein, dass er mit 1370 oder so aus dem Werkstor rollt! 😰 🙁
DAS ist das schlimme, und da kann auch ein Händler nichts dran ändern.
Für alle Nachrüstungen vor Auslieferung sind allein Händler und Kunde verantwortlich.
Aber das da was schief geht ist klar, mich fasziniert nur das Erstere. Hab' ich so vorher noch nicht gehört, hammer. 🙁

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. August 2015 um 07:21:55 Uhr:


Bei einem Verkäufer gehe ich davon aus, dass der Profi ist und wissen muss was er da tut, ansonsten brauche ich keinen Verkäufer, sondern kauf die Kiste irgendwo im Internet.

Wenn du dich da mal nicht täuschst.....

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. August 2015 um 07:21:55 Uhr:


Die Meisten WW sind für mehr Gewicht von Haus aus gebaut und auch gerüstet, man hält sie künstlich leichter um vorzugaukeln, dass sie auch mit einem kleineren Zugfahrzeug zu fahren sind, in der Praxis, nämlich z.B. nur mit einem Mover ausgestattet ist das oft schon ohne Auflastung nicht mehr sinnvoll weil dann kaum mehr Zuladung bleibt.

Nein,

denn das Gegenteil ist der Fall.

Warum sollte ein Hersteller mehr investieren ( einbauen) als nötig.

Die papiermässigen Auflastungen sind alle nur auf Basis andere Reifen....

...mehr als 75/100 kg ist meist mit einer anderen Achse / Bremse / Auflaufteil verbunden.

Und das kostet und wiegt auch halt mehr

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. August 2015 um 07:21:55 Uhr:


Das sind für mich üble Marketingtricks die Kunden erst locken sollen um sie dann abzuzocken und sei es nur mit einem Stück Papier für über 100,- Euro.

Jegliche Abweichung von Serienstandard wie er vom Band läuft, ist ein Eingriff in den Produktionsablauf.

Der stört und kostet..........

Als Kunde erwarte ich ein gute Beratung, auch in technischen Dingen.
Da dies leider oft nicht gegeben ist, erkundige ich mich vorher über ein Produkt.
So kann ich oft dem Verkäufer selber alles erklären.....
....wäre nicht das erste Mal 😁

.

Deine Antwort
Ähnliche Themen