Zuladungen und Leergewichte neue WoWa

Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.

Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.

Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?

Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.

Die beiden krassesten Fälle:

Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.

Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.

Beste Antwort im Thema

In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.

Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)

Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.

Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.

Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.

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Zitat:

Nein,
denn das Gegenteil ist der Fall.
Warum sollte ein Hersteller mehr investieren ( einbauen) als nötig.
Die papiermässigen Auflastungen sind alle nur auf Basis andere Reifen....
...mehr als 75/100 kg ist meist mit einer anderen Achse / Bremse / Auflaufteil verbunden.
Und das kostet und wiegt auch halt mehr

Zitat:

Jegliche Abweichung von Serienstandard wie er vom Band läuft, ist ein Eingriff in den Produktionsablauf.
Der stört und kostet..........

Das ist zwar richtig, aber genau aus dem Grund wird gleich so gebaut, dass fast jeder WW mit einem Schrieb aufgelastet wird, bei mir und bei mindestens noch 3 Bekannten war es genau so.

Ein Schrieb, ein Besuch beim TÜV und eine Eintragung durch die Zulassungsstelle fertig.

Wer sich mal neue Reifen für seinen WW gekauft hat weiß, es gibt praktisch wenn überhaupt kaum einen Preisunterschied bei den Reifen wegen der Traglast, höchstens bei Marken und selbst der fällt marginal aus, also kann man gleich Reifen mit höherer Traglast montieren. Bei anderen Teilen verhält es sich ähnlich.

Für mich hat das Methode das Teil wird so leicht wie möglich verkauft um keine zu großen Ansprüche an die „Zugmaschine” zu stellen und damit eine breitere Kundenbasis anzusprechen.
Reicht es dann nicht, z.B. wegen zuviel Zubehör, kann ganz einfach, aber kostenpflichtig per Papier aufgelastet werden. Das ist so, erkundigt euch mal.

Eine technische Auflastung, also z.B. neue Achse usw wäre den Meisten zu aufwändig, würde wohl kaum ein Kunde machen, denn dann kann er gleich einen Schwereren kaufen das wäre billiger.

Bei mir stand auch gleich im Begleitschreiben zu dem „Auflastungsbrief” weitere Auflastungen sind auch technisch nicht mehr möglich, bzw finanziell unverhältnismäßig.

Zitat:

@blue daddy schrieb am 8. August 2015 um 12:10:49 Uhr:


Moinmoin!

Das das dann knapp wird ist logisch und einzusehen.
MMn schwenkt Ihr aber recht weit vom Ausgangsthema ab.
Wenn nämlich der König Kunde seinen 1300er Wagen gut ausgestattet ordert kann es einfach nicht sein, dass er mit 1370 oder so aus dem Werkstor rollt! 😰 🙁
DAS ist das schlimme, und da kann auch ein Händler nichts dran ändern.
Für alle Nachrüstungen vor Auslieferung sind allein Händler und Kunde verantwortlich.
Aber das da was schief geht ist klar, mich fasziniert nur das Erstere. Hab' ich so vorher noch nicht gehört, hammer. 🙁

Ich bin immer noch der Meinung, dass wenn der WoWa das Werk mit einem höheren Leergewicht verlässt als das zulässige Gesamtgewicht, darf er das Werk nicht verlassen. Er ist nicht zulassungsfähig!

Er dürfte dann maximal ohne Fahrzeugbrief ausgeliefert werden!

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 8. August 2015 um 15:39:01 Uhr:



Ich bin immer noch der Meinung, dass wenn der WoWa das Werk mit einem höheren Leergewicht verlässt als das zulässige Gesamtgewicht, darf er das Werk nicht verlassen. Er ist nicht zulassungsfähig!
Er dürfte dann maximal ohne Fahrzeugbrief ausgeliefert werden!

Richtig und sowieso unverständlich, dass sowas überhaupt möglich ist.

Allerdings bin ich zusätzlich der Meinung, dass so ein WW der neu gekauft wird auch einen Händlerplatz nicht mit einer Zulassung verlassen dürfte. Ein Händler muss wissen was für den jeweiligen Typ mit Vernunft noch zumutbar ist und was einfach zuviel wird.

Einfach Zubehör verkaufen kann jeder „Depp” dazu braucht es keine Fachberater, die Konsequenzen aus dem „Zuviel” aufzuzeigen und meinetwegen auf Alternativen beim Modell hinweisen zeichnet wirklich gute Händler aus. Doch das sollte zur Pflicht bei Händlern werden, daher meine Forderung jeder neu verkaufte Wohnwagen muss reisefertig mit allem Zubehör, so wie er verkauft wird auf eine geeichte Waage und zwar vor der verbindlichen Unterschrift auf dem Vertrag.

Was der Kunde danach verändert und zusätzlich einbaut ist seine Sache.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. August 2015 um 16:07:03 Uhr:



Zitat:

daher meine Forderung jeder neu verkaufte Wohnwagen muss reisefertig mit allem Zubehör, so wie er verkauft wird auf eine geeichte Waage und zwar vor der verbindlichen Unterschrift auf dem Vertrag.

Moin,

und Du glaubst wirklich ein Händler bestellt Dir ein Fahrzeug, mit Extras nach Deinen Wünschen ohne einen unterschriebenen Kaufvertrag?????

Reisfertig ist übrigens nicht nur mit Zuebhör sondern auch Ausrüstung wie z.B. Bettzeug usw.

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Zitat:

Moin,
und Du glaubst wirklich ein Händler bestellt Dir ein Fahrzeug, mit Extras nach Deinen Wünschen ohne einen unterschriebenen Kaufvertrag?????

Derzeit glaube ich das in der Tat nicht, hat auch Keiner nötig, weil Kunden zu wenig, eigentlich gar nicht drauf bestehen.

Natürlich entbehrt das nicht einer gewissen Problematik, ist aber lösbar, z.B. mit einem Vorvertrag in dem steht, wenn der WW fertig allen Anforderungen entspricht ist der Vertrag verbindlich.

Die Anforderungen müssen natürlich auch schriftlich fixiert sein, insbesondere was nach Einbau des bestellten Zubehörs noch an Zuladung bleiben muss.
Hier gibt es nämlich zwischen dem was auf Papieren steht und dem was letztlich wirklich an Gewicht zusammenkommt teils erhebliche Differenzen. So sind auch z.B. Angaben zu Gewichten bei Vorzelten und Markisen oft „circa Angaben” die gleich um bis zu 10 kg und mehr abweichen können, je nach Gestänge und aktuell verwendeten Materialien. Bei anderem Zubehör ist es ähnlich und das summiert sich.

Mit solchen Verträgen wird sich mancher Händler/Verkäufer vorher überlegen was er dem Kunden anbietet, auch an Zubehör

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. August 2015 um 15:25:00 Uhr:



Eine technische Auflastung, also z.B. neue Achse usw wäre den Meisten zu aufwändig, würde wohl kaum ein Kunde machen, denn dann kann er gleich einen Schwereren kaufen das wäre billiger.

Hallo,

aber das meine ich doch.

Bevor ich nun einen knappen serienmässigen Wowa um ein paar Kilo auflaste,

neheme ich gleich die nächste technische Variante, mit anderer Technik, die mir volle Zuladung garantiert.

( habe ich jetzt auch beim 445 FENDT )

Vorher, beim 450er,
war absolut keine höhere Auflastung ohne technische Änderung möglich
Da hatten wir dann auch die 1500 kg-Version bestellt.
Ein späterer Umbau kommt,
zumindest damals für einen ausgesuchten 450'er, der als günstiges Angebot in der Auststellung stand und unter 200 kg einladen durfte, an die € 2.500,00 bei AL-KO.
Da war dann die Neubestllung inkl. schwerer Achse günstiger.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. August 2015 um 17:01:53 Uhr:



Zitat:

Moin,
und Du glaubst wirklich ein Händler bestellt Dir ein Fahrzeug, mit Extras nach Deinen Wünschen ohne einen unterschriebenen Kaufvertrag?????

Derzeit glaube ich das in der Tat nicht, hat auch Keiner nötig, weil Kunden zu wenig, eigentlich gar nicht drauf bestehen.

Natürlich entbehrt das nicht einer gewissen Problematik, ist aber lösbar, z.B. mit einem Vorvertrag in dem steht, wenn der WW fertig allen Anforderungen entspricht ist der Vertrag verbindlich.

Die Anforderungen müssen natürlich auch schriftlich fixiert sein, insbesondere was nach Einbau des bestellten Zubehörs noch an Zuladung bleiben muss.
Hier gibt es nämlich zwischen dem was auf Papieren steht und dem was letztlich wirklich an Gewicht zusammenkommt teils erhebliche Differenzen. So sind auch z.B. Angaben zu Gewichten bei Vorzelten und Markisen oft „circa Angaben” die gleich um bis zu 10 kg und mehr abweichen können, je nach Gestänge und aktuell verwendeten Materialien. Bei anderem Zubehör ist es ähnlich und das summiert sich.

Mit solchen Verträgen wird sich mancher Händler/Verkäufer vorher überlegen was er dem Kunden anbietet, auch an Zubehör

Sorry, aber was du schreibst ist komplett weltfremd.

Mal eine Frage: hast Du schon mal einen neuen WW gekauft?

und, dir war zum Zeitpunkt des Kaufes 100% klar, was rein soll, (vor allem beim Zubehör, erst recht beim Vorzelt)? und, Du willst jetzt allen ernstes, den "Gewichts-Peter" dem Händler zuschieben?

Wenn Du schon mal einen neuen WW gekauft hast, dann wüsstest, wie es funktioniert. Ich will ja nicht in Abrede stellen, dass es schwarze Schaft gibt, die sich um das Thema Zuladung und zul. Gesamtmasse nicht kümmern. Aber bei meinen beiden letzten Käufen war das ein grosses Kapitel.

Praktisch jede Preisliste gibt die Gewichte an. Und, mein aktueller WW hat als Leermasse die masse eingetragen, die er mit dem zusätzlich gekauften "Extras" wiegt. Wenn ich mir dann ein schweres Vorzelt in den WW lege, oder eine bleischwere Markise dran schraube, ist dass MEIN Problem, und ich habe drauf zu achten, ob die Zuladung reicht. Im Übrigen haben wir im Verkaufsgespräch darüber gesprochen.

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 9. August 2015 um 13:14:36 Uhr:



Zitat:

Praktisch jede Preisliste gibt die Gewichte an. Und, mein aktueller WW hat als Leermasse die masse eingetragen, die er mit dem zusätzlich gekauften "Extras" wiegt. Wenn ich mir dann ein schweres Vorzelt in den WW lege, oder eine bleischwere Markise dran schraube, ist dass MEIN Problem, und ich habe drauf zu achten, ob die Zuladung reicht. Im Übrigen haben wir im Verkaufsgespräch darüber gesprochen.

Bitte erst lesen, ich habe doch geschrieben was der Besitzer nach dem Kauf selbst ändert, oder an Zubehör hinzufügt ist sein Problem.

Es geht darum, dass tatsächlich Wohnwagen verkauft werden und wurden deren zulässiges Gesamtgewicht bereits im neuen und fertigen Zustand erreicht, sogar überschritten wurde, er also noch 0 Zuladung hatte.

Wenn dein Händler das besser macht ist es ja gut, nur ist das leider nicht generell so.

Ich weiß gar nicht warum sich Manche so gegen Kundenschutz wehren, da ist es nicht verwunderlich, dass solche Dinge passieren.

Bei vielen Anderen Produkten ist das Geschrei nach Kundenschutz groß, bei einem WW für x-tausend Euro hingegen scheint der keine Rolle zu spielen, da fühlt sich so Mancher sogar „gegängelt” in seiner Selbstverantwortung.

Verkehrte Welt?

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. August 2015 um 15:20:33 Uhr:


Bei vielen Anderen Produkten ist das Geschrei nach Kundenschutz groß, bei einem WW für x-tausend Euro hingegen scheint der keine Rolle zu spielen, da fühlt sich so Mancher sogar „gegängelt” in seiner Selbstverantwortung.

Verkehrte Welt?

Hallo,

glaubst du, das sich irgend ein PKW-Käufer sich Gedanken um das Eigengewicht und die Zuladung macht ?

Dort hat man teilweise auch gleiche Probleme, denn die PKW-Eigengewichte sind auch nicht o.k. 😠

Wer unsicher ist, versucht entsprechende Klausel im Kaufvertrag festzuhalten
und bei Auslieferung eine Wiegkarte mit ausgehändigt zu bekommen.

Gruß Thomas

Zitat:

glaubst du, das sich irgend ein PKW-Käufer sich Gedanken um das Eigengewicht und die Zuladung macht ?
Dort hat man teilweise auch gleiche Probleme, denn die PKW-Eigengewichte sind auch nicht o.k. 😠

Das mag sein, in der Tat habe auch ich mir da noch nie einen Kopf gemacht und auch bei Autos hört man manchmal ähnliche Geschichten.

Aber ich habe noch nie gehört, dass ein PKW, außer er ist so offensichtlich überladen, dass er schon fast am Boden schleift von der Polizei auf eine Waage zitiert wird. ;-)

Bei Wohnwagen, Wohnmobilen und Transportern schaut das ganz anders aus und wird teuer, geht sogar soweit, dass der eine, oder andere Führerschein für das Gespanngewicht nicht mehr ausreicht, dann wird`s ganz eng.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. August 2015 um 10:46:14 Uhr:



Bei Wohnwagen, Wohnmobilen und Transportern schaut das ganz anders aus und wird teuer, geht sogar soweit, dass der eine, oder andere Führerschein für das Gespanngewicht nicht mehr ausreicht, dann wird`s ganz eng.

Solange auf dem Papier die Daten für den Führerschein passen ist das bei einer Überladung kein Führerscheinrechtliches vergehen.

Grüße

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. August 2015 um 10:46:14 Uhr:


Das mag sein, in der Tat habe auch ich mir da noch nie einen Kopf gemacht und auch bei Autos hört man manchmal ähnliche Geschichten.

Aber ich habe noch nie gehört, dass ein PKW, außer er ist so offensichtlich überladen, dass er schon fast am Boden schleift von der Polizei auf eine Waage zitiert wird. ;-)

Bei Wohnwagen, Wohnmobilen und Transportern schaut das ganz anders aus und wird teuer, geht sogar soweit, dass der eine, oder andere Führerschein für das Gespanngewicht nicht mehr ausreicht, dann wird`s ganz eng.

Hallo,

wenn man mit dem Wowa zur Waage gebeten wird, wird gleich das gesamte Gespann kontrolliert.

Ich höre & lese dies zwar auch jedes Jahr, aber mir und meinem gesamten
Camping-Bekanntenkreis aber in 35 Jahren noch nicht untergekommen.

Dann mal toi toi toi 😉

.

Ist mir persönlich auch noch nicht passiert, habe aber ohne Wohnwagen mal kurz vor der Grenze nach Deutschland in Österreich bei Kiefersfelden beobachtet wie auf einem großen, scheinbar dafür ausgelegten Parkplatz jedes Gespann rausgewunken wurde, absolut Jedes.

Hallo,
im Januar haben wir unseren neuen Wohnwagen bekommen. Eigengewicht lt. Prospekt 1.295 kg. wir haben noch ein wenig Sonderzubehör bestellt, was zusammen wieder lt. Prospekt 164 kg wiegen sollte. Nach einfacher Addition sind wir dann bei 1.459 kg. Da ich gerade bei Wohnwagen und Gewichten gelernt habe misstrauisch zu sein, sind wir zum TÜV gefahren und haben Zugmaschine und Wohnwagen wiegen lassen. Also statt der 1.459 kg zeigte die Wage 1.580 kg an. Kleiner aber feiner Unterschied. Der Hersteller hat im neuen Prospekt auch schon die Werte nach oben korrigiert. Und zwar um 104 kg. Beim Zugwagen war der Unterschied nicht ganz so groß. Lt. Papieren 1.735 kg und auf der Waage 1.810 kg.
Gruß
Italia01

Ein gutes, oder eher schlechtes Beispiel dafür, dass Prospekte nicht immer die Wahrheit sagen und es mit der „Beratung” beim Händler auch nicht immer so weit her ist.

Ein Grund mehr dafür mehr Verbraucherschutz beim Wohnwagenkauf zu fordern. Stimmt das zugesagte Gewicht nicht, muss gewandelt, oder gehandelt werden. In so einem Fall mindestens Auflastung auf Kosten des Händlers.

Im obigen Fall eine Abweichung von immerhin rund 120 Kilo vom theoretischen Wert durch addieren der Prospektangaben.

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