Zuladungen und Leergewichte neue WoWa

Wie ich HIER geschrieben habe, wird derzeit sehr stark kontrolliert.

Was mir aufgefallen ist: Bei vielen neuen WoWa sind kaum Zuladung möglich. Die Leergewichte aus den Papieren stimmen fast nie, teils sind nur noch 30-50kg Zuladung möglich je nach Ausstattung.

Gibt es keine Mindestzuladungsmenge und kontrolliert niemand wie die WoWa ausgeliefert werden? Es kann doch nicht sein dass neue WoWa schon quasi überladen ausgeliefert werden?

Die Hersteller scheint dies ja nicht wirklich zu interessieren.

Die beiden krassesten Fälle:

Wohnwagen, 2015, 3,90m
Sonderausstattung, aufgelastet, Klima, Mover, Kleinteile
Gewicht gewogen: 1320kg
Max. ZGG: 1300kg.
Nachdem wirklich alles ausgeräumt wurde, sogar der WC-Tank und das Reservera waren es 1290kg.
Auflastung auf 1500kg wäre möglich.
WoWa wurde so ab Werk geliefert.

Wohnwagen, Tandemachser, 2015, Top-Ausstattung, einmal quer durch die Zubehörliste gekauft:
-Fussbodenheizung, Tankheizung, Doppelbatterie, Doppelklima, 4fach Mover, 2 Reserveäder,
Lattenrost im Bett, vollwertige Matratze, 2 grosse Luken, grosser Warmwasserboiler, elektrische Trittstufe, Wasserheizung, Satelit, 2 TV, Auflastung auf 2500kg usw.
Gewicht gewogen: 2750kg
Max ZGG: 2500kg
Nachdem alles leer geräumt war: 2610kg.
Absolut keine Chance noch mehr auszuräumen, WoWa wurde dann wohl schon überladen verkauft.
Gem. Hersteller keine Auflastung mehr möglich ohne Totalumbau des Fahrwerks. Ebenso lt. Aussage des Herstellers ist ja auch nicht geplant dass jemand ALLES kauft was in der Zubehörliste steht.

Beste Antwort im Thema

In einem Wohnwagen-Forum ist es für viele allgemeiner Kenntnisstand, dass zum zul GM die Stützlast hinzugerechnet wird. Es gibt auch so einige Kommentare dazu, dass wohl einige TÜV Stationen das so eintragen würden.

Im Übrigen haben wir bei unserem WW eine Wiegekarte "Masse im fahrbereiten Zustand" bekommen. Und die stimmte soweit ( Waagen haben allgemein eine Toleranz.....)

Die vorgestellten Beispiele sind doch sehr extrem. Und, davon abgesehen, dass ich noch nie Tankheizung und doppelte Reserveräder gesehen habe, hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Verantwortung. Die auf den Hersteller zu schieben ist IMHO sehr billig.

Es ist richtig, jeder sollte sein Campingmobil reisefertig wiegen.

Die Aussage, dass sich niemand um die Gewichte kümmert, ist etwas sehr pauschal. Zumindest die, die ich kenne, kümmern sich alle drum.

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Zitat:

@navec schrieb am 3. August 2015 um 10:28:52 Uhr:


jo, einfach sie Kugel gefettet lassen und man hat weniger Probleme...

So ein quatsch. Die kugel war noch nie gefettet. Sie ist rostig, weil ich zu faul bin den rost abzuschleifen.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 3. August 2015 um 10:45:58 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 3. August 2015 um 10:41:59 Uhr:

Genau,
die Beläge nach einer möglichen Verunreinigung mit Lack der AHK
mit Schmiergelpapier grob abschleifen hilft.

.

Habt ihr die Beläge gesehen, so dass ihr derartig fachmännischen Rat geben könnt?

Die Beläge wären nicht nur oberflächlich mit dem Lack belegt, sondern sie waren nicht mehr durch einfaches reinigen, etc. weiter zu verwenden.

Ich denke schon, dass ich das beurteilen kann. Ich hatte ja eine Reinigung versucht.

Die Kugel darf bei allen Arten von ASK NICHT gefettet werden, da dies die Beläge unbrauchbar macht und die Wirkung der ASK aufhebt. Die ASK braucht den Reibkontakt um ihren Job zu machen.

Wenn bei uns ein WoWa aus der Vermietung zurück kommt werden die Beläge immer geprüft und in 80% der Fälle ersetzt weil sie fettig sind. Wird dem Kunden aber vorher gesagt, aber Kunde weiss ja alles. Wenns dann knarzt während der Fahrt kommt dann halt WD40 drauf, dann ist Ruhe...

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 3. August 2015 um 17:11:18 Uhr:



Zitat:

@campingfriend schrieb am 3. August 2015 um 10:45:58 Uhr:


Genau,
die Beläge nach einer möglichen Verunreinigung mit Lack der AHK
mit Schmiergelpapier grob abschleifen hilft.

.

Habt ihr die Beläge gesehen, so dass ihr derartig fachmännischen Rat geben könnt?
Die Beläge wären nicht nur oberflächlich mit dem Lack belegt, sondern sie waren nicht mehr durch einfaches reinigen, etc. weiter zu verwenden.

Ich denke schon, dass ich das beurteilen kann. Ich hatte ja eine Reinigung versucht.

Ja dann....

....ist das natürlich was anderes. Aber grds. kann man es erstmal mit reinigen versuchen und muss nicht sofort und unbedingt austauschen. Letzteres hatte ich aber als unabdingbar aus deinem Post herausgelesen.

Kleines Mistverständnis. Nix für ungut.🙂

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Zitat:

@PIPD black schrieb am 3. August 2015 um 23:23:20 Uhr:


..............Aber grds. kann man es erstmal mit reinigen versuchen und muss nicht sofort und unbedingt austauschen......................

Moin,

wobei das Wort "reinigen" nach einem Einsatz mit lackierter Kugel das falsche Wort ist.

Eher "schleifen"........

Reinigen hat für mich was mit "Lappen und waschen" zu tun 😁

Zitat:

@campingfriend schrieb am 4. August 2015 um 10:36:33 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 3. August 2015 um 23:23:20 Uhr:


..............Aber grds. kann man es erstmal mit reinigen versuchen und muss nicht sofort und unbedingt austauschen......................
Moin,
wobei das Wort "reinigen" nach einem Einsatz mit lackierter Kugel das falsche Wort ist.
Eher "schleifen"........

Reinigen hat für mich was mit "Lappen und waschen" zu tun 😁

Genau so sehe ich das auch.

Allerdings waren die Beläge auch durch "schleifen" nicht mehr zu verwenden.

Natürlich hat sich der Vermieter aufgeregt. Der WW pendele wie verrückt, alles Mist, Miete will er auch nicht zahlen, denn der WW hätte ja seine AHK kaputt gemacht....

Erst später haben wir dann mitbekommen, dass er mit dem WW wohl schwere Sachen transportiert haben muss, denn eines der "Gummifederpakete" in der Achse war gebrochen. Diese rep, plus neue Beläge, plus der Ärger.... Man versteht schon, warum das Vermietgeschäft anders ist, als man denkt.

Auch wenn das Thema mittlerweile ziemlich offtopic ist:
Habe meinen Kugelkopf noch nie geschliffen, machen de Bremsbeläge am WoWa! Dass der Kugelkopf kleiner werden soll, habe ich nie feststellen können (der TÜV alle 2 Jahre auch nicht!).

Zum ursprünglichen Thema: In den Papieren stehen, wie meist bei den Autos auch das Leergewicht der Grundausstattung. Sonst müsste jedes Fahrzeug vom hersteller ja gewogen werden. Bei Knaus war es damals so, dass bei jedem Extra auch das zusätzliche Gewicht stand. Da am Standort unseres WoWa jetzt eine Lkw Waage eingebaut wurde, werde ich das mal prüfen lassen. Mal nachfragen, was es kostet. Ich bin gespannt.

PS: Wenn der Wowa auf der Waage 1320 kg leer (nach Auslieferung) wiegt und 1300 kg zulässig sind, ist dies definitiv ein Mangel. Den muss der Händler abstellen! Das Fahrzeug ist so ja nicht verkehrstüchtig!

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 4. August 2015 um 11:01:48 Uhr:


PS: Wenn der Wowa auf der Waage 1320 kg leer (nach Auslieferung) wiegt und 1300 kg zulässig sind, ist dies definitiv ein Mangel. Den muss der Händler abstellen! Das Fahrzeug ist so ja nicht verkehrstüchtig!

Moin,

wer hat denn die ganzen Extras, die das Gewicht in diese Höhe gebracht haben, einbauen lassen/bestellt?
Doch der Kunde.

Und in jedem Prospekt steht inzwischen drin, dass sich das Gewicht durch Sonderausstattungen erhöht.
Damit dürfte es einem jeden klar, dass man da mal ein wenig rechnen muß.
Offensichtlich braucht jeder erwachsene Mensch inzwischen ein persönliches Kindermädchen was ihn vor Dingen, die man ab eine gewissen Alter eigentlich selber beurteilen können sollte, beschützt.
Und wenn man etwas selber versemmelt hat sucht man sich eben einen dem man das in die Schuhe schieben kann.

Im Grunde sollte aber auch der die Bestellung aufnehmende Händler spätestens aber der Hersteller bei Eingang der Bestellung gewarnt werden bzw. eine Warnung ausgeben, dass die Konfiguration in dieser Form nicht möglich ist.
Funktioniert bei den Konfiguratoren der Autohersteller ja auch. Da kommt dann auch der Hinweis, dass es nicht mit diesem oder jenen kombinierbar ist. Im Falle des Wohnwagens sollte da der Hinweis kommen: "Nur in Verbindung mit Auflastung" oder so ähnlich.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kunde auf dem Bestellschein das tatsächliche Gewicht offen ausgewiesen bekommt und darüber hinwegsieht.* Wenn er dann nicht reagiert, hat er selbst schuld. Ähnlich dem, der Ware einlädt, die Karre überlädt, obwohl auf dem Lieferschein klar und deutlich das Warengewicht angegeben ist. Da braucht man sich auch nicht beschweren, wenn die Karre Schaden nimmt oder man Bußgeld berappen muss.

*Wobei es dabei ja immer noch sein kann, dass der WW nicht für den Einsatz im Straßenverkehr sondern als Standwagen gedacht ist. Beide Optionen muss der Hersteller bedienen können. Da müssen Verkäufer und Käufer halt genau definieren, was gewünscht wird und ob es umsetzbar ist.

Da der Wohnwagen eine Zulassung hat, muss er für den Straßenverkehr tauglich sein. Händler dürfen sogar nur Sachen für den Straßenverkehr verkaufen, wenn auch eine BE für die Teile besteht. Deshalb steht bei vielen Teilen ja auch (nicht für den Bereich der STVZO zugelassen). Wenn ich also einen Wohnwagen bestelle, bei dem im Endeffekt, das Leergewicht höher ist, als das zulässige Geamtgewicht, darf mir den der Händler nur verkaufen, wenn er mir deutlich zu verstehen gibt: Nicht für den Bereich der StVZO zugelassen! Ich darf davon ausgehen, dass der Käufer dann wohl nicht kauft! Von daher: Fehler beim Händler!

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 4. August 2015 um 12:37:38 Uhr:


Da der Wohnwagen eine Zulassung hat, muss er für den Straßenverkehr tauglich sein.

Moin,

das ist der Caravan ja auch.
Wenn er jetzt aber mit Extras überladen wird..........

Zitat:

@tomruevel schrieb am 4. August 2015 um 12:48:17 Uhr:



Zitat:

@mjbralitz schrieb am 4. August 2015 um 12:37:38 Uhr:


Da der Wohnwagen eine Zulassung hat, muss er für den Straßenverkehr tauglich sein.
Moin,

das ist der Caravan ja auch.
Wenn er jetzt aber mit Extras überladen wird..........

Extras sind keine Ladung! Und er ist eben nicht tauglich, wenn er ein Leergewicht (dazu zählt auch das Reserverad!) hat, das über dem zulässigen Gesamtgewicht liegt! Dieser Wohnwagen ist nicht zulassungsfähig!

§42 Abs 3 StVZO: Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Zitat:

@tomruevel schrieb am 4. August 2015 um 12:48:17 Uhr:



Zitat:

@mjbralitz schrieb am 4. August 2015 um 12:37:38 Uhr:


Da der Wohnwagen eine Zulassung hat, muss er für den Straßenverkehr tauglich sein.
Moin,

das ist der Caravan ja auch.
Wenn er jetzt aber mit Extras überladen wird..........

Aber doch nicht vom Werk aus. Dafür wird normalerweise im Fahrzeugschein ein variables Leergewicht eingetragen: .... kg - .... kg, weil das Leergewicht eben je nach Ausstattung variiert. Die einzige konstante und somit fixe Größe ist das zulässige Gesamtgewicht. Somit gibt der Hersteller normalerweise einmal das Leergewicht für einen "nackten" WW an und einmal das Gewicht für das All-Inclusiv-Paket. Letzteres sollte das zGG natürlich nicht überschreiten oder es muss eben technisch sichergestellt werden, dass es in der Praxis so nicht gebaut und ausgeliefert werden kann....entweder Abwahl von Extras oder Auflastung.

Bei meinem 1972er Tabbert 445 TN steht nicht mal in den Fahrzeugpapieren ein Leergewicht, was bei der Wiederzulassung etwas für Verwirrung sorgte. Real sinds nach Lkw-Waage auf dem örtlichen Bauhof (und etwas Kleingeld für die Kaffeekasse) 720kg. zGG ist 1000kg. Früher wurden WoWas also noch vernünftig dimensioniert, mit 200kg und mehr als möglicher Zuladung selbst in den "kleinen".😁

Heute ist der Kunde mal wieder der Depp, wenn er nicht gleich die Auflastung als kostenpflichtiges Extra mitkauft, und das bei WoWas mit Listenpreisen jenseits der 20k€.😰

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 4. August 2015 um 13:37:11 Uhr:


Bei meinem 1972er Tabbert 445 TN .....720kg. zGG ist 1000kg. Früher wurden WoWas also noch vernünftig dimensioniert, mit 200kg und mehr als möglicher Zuladung selbst in den "kleinen".😁

Moin,

womit die Prospektangabe, dort 730kg, gestimmt hat

Bevor man sich an der hohen Zuladung berauscht sollte an aber wissen, dass damals begehrte Dinge wie Heizung, Kühlschrank, Doppelfenster nicht serienmäßig waren.
Und man damit, so an das bestellte, auch die Zuladung schmälerte.

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