Zul. Gesamtgewicht und Anhängelast
Nachdem wir einige Jahre Wohnmobil gefahren sind, möchten wir jetzt auf einen Wohnwagen umsteigen.
Mein Fahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Der Wohnwagen der uns gefällt hat aber 1700 Kg, aufgelastet.
Der Händler meinte, solange der Hänger nicht über 1500 Kg beladen wird, darf ich ihn ziehen.
Ist das wirklich richtig? Ich habe da so meine Zweifel. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
schau mal hier, aber beachte auch die zulässigen Gewichte der Zugwagens, wie Achslasten und Gespanngewicht, da könnten die Spielchen mit der Stützlast schnell vorbei sein.
Außerdem würde ich so einen WoWa nur kaufen, wenn ich vorher das Leergewicht auf einer öffentlichen Waage gewogen hätte und danach wüßte, wieviel ich überhaupt noch zuladen kann.
Liebe Grüße
Herbert
58 Antworten
Wenn das Zuggesamtgewicht nicht im Schein steht, hat er auch keins.
Reden wir jetzt noch über die Regelung des FS mit diesen blödem, Wenn Pkw X kg und Anhänger Y kg wiegt, das ganze aber nicht mehr als Z kg wiegt, dann ist das noch B, ansonsten B96 oder BE, blabla.
Oder reden wir jetzt über die reellen technischen Möglichkeiten?
Wenn er kein Zuggesamtgewicht hat, ist es ganz einfach. Max. Masse Fahrzeug plus maximalem Anhänger und es paßt immer.
Hat er ein Zuggesamtgewicht, Dann Zuggesamtgewicht minus tatsächlichem Anhänger ergibt die maximale Masse des Fahrzeuges.
Einfach mal alles auf die Waage stellen. Insbesondere das leere Auto mit vollem Tank und dir drin, da das Auto meistens nicht alleine fahren kann und du als Besitzer, Urlauber usw usw usw eh drin bist.
Das rumgerechne mit der Stützlast würde ich persönlich außen vor lassen, da man sich damit sehr schnell verhaspeln kann und das ausreißen bis auf 1-2kg meistens dann doch in die Hose geht.
Während der Fahrt verschiebt sich was oder oder oder und die Polizei beißt einem beim Wiegen dann eine Beule in den Bart.
Ich würde ehr gucken, mit welchen Maßnahmen du den WW leichter machen kannst. Wassertanks leer, leere Gasflaschen, Töpfe oder Vorzelt ins Auto nehmen, oder oder oder. Wenns wirklich so super eng bei dir ist.
Je leichter das Auto und je schwerer der Hänger, desto blöder wird das fahren damit.
Deswegen bin ich kein Freund von diesen Gesamtzuggewichten. In unserem alten Wagen, waren es 1800kg Hänger und Gesamtzuggewicht von 3200kg. Damit durfte der Wagen nicht mehr beladen werden und auch nur noch eine Person drin sitzen. Das ist dann bei Bodenwellen usw schon nicht mehr angenehm.
Zitat:
Original geschrieben von Bruder Tac
Wenn das Zuggesamtgewicht nicht im Schein steht, hat er auch keins................
Moin,
das stimmt so nicht.
Entweder steht's in der CoC oder, sogar bei den alten Fahrzeugen,
auf dem Typenschild. ( meist im Motorraum ).
Hatte ich letztens noch einem Dekra-Man gezeigt, der das auch nicht wusste...... 😎
Imho hat das keine rechtliche Wirkung.
Eben. wenns nicht in der Typgenehmigung steht, ist es irrelevant und alle Daten der Typgenehmigung stehen im Schein.
Sonst wäre es ja auch egal, welche Reifen-/Felgengrößen eingetragen wären, Hauptsache das Umlaufmaß und die Breite würden passen.
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Bei neueren Autos stehen nicht mehr alle relevanten Daten im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil1)
In der EU-Übereinstimmungserklärung (oder auch CoC) stehen oftmals durchaus mehr Daten (unter anderem z.B. mehrere Rad-Reifen-Kombinationen) die man im Schein vergeblich sucht und selbstverständlich sind diese Daten bindend.
Umgekehrt geht es aber auch:
Bei meinem VW-T5 steht zum zul.ZugGG mehr in der Zulassungbescheinigung, als in der Übereinstimmungserklärung (ich habe 2 unterschiedliche zul ZugGG, in der Übereinstimmungserklärung wird aber nur eines (für 12%) aufgeführt)
Mein Meriva hatte z.B. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kein zul. ZugGG eingetragen, in der Übereinstimmungserklärung und im Motorraum schon und dann gilt das selbstverständlich auch.
Leider gibt es in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 kein direktes Feld für das zul.ZugGG und von daher kann dies in dieser Bescheinigung nur unter Bemerkungen (Feld 22) eingetragen werden.
Eingetragen wird es, jedenfalls bei meinen bisherigen Autos, nur dann in der Zulassungsbescheinigung, wenn es zu einer Verringerung des zul. GG des Zug-Fz führen kann, wenn man mit höherer Anhängelast fährt.
So etwas wichtiges, wie Dinge, die vom Fahrer im normalen Betrieb beeinflusst werden können, wie z.B. das Gewicht, gehört m.E. immer und eindeutig in die Papiere, die man mit führen muss. Unter Bemerkungen (Feld 22) gibt es da durchaus mal Wildwuchs. Das muss nicht sein.
Da sowieso nicht alles auf der kleinen Zulassungsbescheinigung untergebracht werden kann, sollte man sich hauptsächlich auf die für den Fahrer direkt zu beachtenden Dinge konzentrieren und das sind vor allem die Gewichtsangaben.
Dafür gibt es eine ganze Reihe anderer Felder, die man sich in so einem Papier durchaus sparen könnte.
Das Zuggesamtgewicht als nicht vorhanden sein, wenn es nicht im Schein steht halte ich für mutig.
Vor einigen Monaten gabe s eine ähnliche Diskussion bezügl. eines Skodas.
Da stand das Gewicht auf einem Schild am Türrahmen.
Der Honda CRV hat ein Zuggesamtgewicht von 3860 kg.
2100 kg PKw und 1500 kg Anhängelast - das passt.
Um es für mich um Abschluß zu bringen,...
der alte Honda CRV ist ungeeignet als Zugfahrzeug und hat u.a. beim ADAC Test als schlechtester abgeschlossen.
Der kaum beladene PKW hatte nach volltanken und Familie 36 kg Zuladung.
Es soll zwar ein umständlicher Umbau möglich sein und die Anhängelast auf 1900 kg zu erhöhen. Von Ölkühler und extra verstärkter AHK wurde geschrieben.
Die neuen Modelle dürfen 2 to anhängen.
Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Moin,Zitat:
Original geschrieben von Bruder Tac
Wenn das Zuggesamtgewicht nicht im Schein steht, hat er auch keins................
das stimmt so nicht.Entweder steht's in der CoC oder, sogar bei den alten Fahrzeugen,
auf dem Typenschild. ( meist im Motorraum ).
Hatte ich letztens noch einem Dekra-Man gezeigt, der das auch nicht wusste...... 😎
Das ist nicht so. Bei älteren Fahrzeugen gibt es diese Begrenzung häufig schlichweg nicht. Auch nicht versteckt irgendwo.
Häufig, nicht, doch wenig........................
🙂😕
Hallo,
wenn kein Zuggesamtgewicht angegeben ist, dann gilt: ZGG vom Auto + zGG vom Hänger.
Gruß Axel
@bananenbiker:
Zitat:
Der Honda CRV hat ein Zuggesamtgewicht von 3860 kg.
2100 kg PKw und 1500 kg Anhängelast - das passt.
...für mich irgendwie nicht:
3600kg unterscheiden sich schon recht deutlich von 3860kg. Was ist mit den fehlenden 260kg?
@trikeflieger:
Zitat:
wenn kein Zuggesamtgewicht angegeben ist, dann gilt: ZGG vom Auto + zGG vom Hänger.
Diese von dir völlig allgemein gehaltene Aussage gilt wohl immer, denn ohne dass ein zul.ZugGG
irgendwoangegeben ist, kann es logischerweise keine Verpflichtung geben, etwas ein zu halten.
Die Frage war, ob es unbedingt im Fahrzeugschein angegeben sein muss oder ob z.B. nur die Angabe des zul.ZuGG auf dem Schild im Motorraum/B-Säule bzw. in der CoC zu beachten ist.
Im Fahrzeugschein steht das Zugegesamtgewicht nicht immer drin. Bei meinem Passat ja, beim Ducato nicht. Dort steht es allerdings auf dem Schild am Rahmen.
Gruß Axel
Zitat:
Im Fahrzeugschein steht das Zugegesamtgewicht nicht immer drin. Bei meinem Passat ja, beim Ducato nicht. Dort steht es allerdings auf dem Schild am Rahmen.
...und würdest du jetzt zustimmen, dass du auch das zul ZugGG, welches nur auf dem Schild des Ducatos steht, beachten musst?
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Im Fahrzeugschein steht das Zugegesamtgewicht nicht immer drin. Bei meinem Passat ja, beim Ducato nicht. Dort steht es allerdings auf dem Schild am Rahmen.
Gruß Axel
Moin,
bei den Fahrzeugen, wo man noch einen Fahrzeugschein hat, gab es oft keinen Eintrag.
Auch war bei diesen "alten" Fahrzeugen oft das Zuggewicht niedriger, als beide Einzelgewichte ( PKW & Anhänger ) zusammen, da auf die, damals, neue Führerscheinregelung rücksicht genommen wurde
Bei den Fahrzeuge, wo man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat, ist es auch nicht unbedingt eingetragen, aber dafür bekommt man dann ja auch die CoC ( wenn man dran denkt oder es überhaupt bekannt ist 😁 )
Beim alten Mondeo ( ca. 200 kg weniger als Zuggesamtgewicht) war es auf dem Typenschild, aber nicht im Fahrzeugschein,
beim aktuelle KUGA steht nix in der Zul.-Besch. Teil I und II, aber auf Typenschild und in der Coc
Aber man kann ja heute überhaupt schon froh sein, wenn überhaupt mal jemand die Daten seiner Fahrzeuge recherchiert. 😠
Zitat:
beim aktuelle KUGA steht nix in der Zul.-Besch. Teil I und II, aber auf Typenschild und in der Coc
..solange es eventuell sowieso keine Auswirkungen hat, ist es ja auch nicht interessant, sondern verwirrt höchstens zusätzlich.
Zitat:
Original geschrieben von navec
..solange es eventuell sowieso keine Auswirkungen hat, ist es ja auch nicht interessant, sondern verwirrt höchstens zusätzlich.Zitat:
beim aktuelle KUGA steht nix in der Zul.-Besch. Teil I und II, aber auf Typenschild und in der Coc
Moin,
sobald man in den Bereich von
3,5 tokommt, hat es Auswirkungen.
Ob das nun dort eingeprägt oder eingedruckt ist.......
....man muss schon wissen, was man fährt 😁