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Zul. Gesamtgewicht und Anhängelast

Nachdem wir einige Jahre Wohnmobil gefahren sind, möchten wir jetzt auf einen Wohnwagen umsteigen.
Mein Fahrzeug darf 1500 Kg ziehen. Der Wohnwagen der uns gefällt hat aber 1700 Kg, aufgelastet.
Der Händler meinte, solange der Hänger nicht über 1500 Kg beladen wird, darf ich ihn ziehen.
Ist das wirklich richtig? Ich habe da so meine Zweifel. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal!

Beste Antwort im Thema

Hallo,

schau mal hier, aber beachte auch die zulässigen Gewichte der Zugwagens, wie Achslasten und Gespanngewicht, da könnten die Spielchen mit der Stützlast schnell vorbei sein.
Außerdem würde ich so einen WoWa nur kaufen, wenn ich vorher das Leergewicht auf einer öffentlichen Waage gewogen hätte und danach wüßte, wieviel ich überhaupt noch zuladen kann.

Liebe Grüße
Herbert

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Worauf willst Du hinaus?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Worauf willst Du hinaus?

.............ich las gerade noch mal den Eingangsthread

:rolleyes:

Lassen wir es dabei.............

:D

Deine Geheimniskrämerei verstehe ich jetzt nicht so ganz:
Wenn die zul.Anhängelast plus zul.GG des Zugfahrzeuges, was man ja immer aus dem Fahrzeugschein entnehmen können muss, in der Summe mit dem zul. ZuGG identisch ist, muss man kein besonderes zul. ZugGG beachten. Dann kann das zul.ZugGG gerne irgendwo anders stehen, wo es der Fahrer nicht unbedingt wahr nimmt.
Ein Risiko kann ich dadurch nicht entdecken. Auswirkungen hat das nicht, da sich das zul.ZugGG ja allein schon aus der oben zitierten Summe ergibt.
Wenn diese Summe im Bereich von 3,5T ist, hat diese Summe eventuell Auswirkungen, die zu beachten sind, aber nicht die Tatsache, dass das zul.ZugGG irgendwo noch einmal aufgeführt wird.
Das zul.ZugGG wird erst interessant, wenn es geringer ist, als die Summe von zul.GG des Zug-FZ plus Anhängelast und dann sollte es m.E. für den Fahrer immer deutlich im Schein stehen.

Das wäre zu schön, besonders, da man im neuen Schein sich ja eh schon doof suchen muß.

Für das zul.ZugGG gab es m.E. auch im alten Schein kein Extra-Feld.
Das wurde und wird immer unter Bemerkungen zu finden sein.

Zitat:

Moin,
sobald man in den Bereich von 3,5 to kommt, hat es Auswirkungen.
Ob das nun dort eingeprägt oder eingedruckt ist.......
....man muss schon wissen, was man fährt :D

Warum ??

Zitat:

Zitat:

Moin,
sobald man in den Bereich von 3,5 to kommt, hat es Auswirkungen.
Ob das nun dort eingeprägt oder eingedruckt ist.......
....man muss schon wissen, was man fährt
Warum ??

Über 3,5t ist die AHK mit Kugelkopf nicht mehr zulässig und der Hänger muss eine Druckluftbremsanlge haben.

Daher wird man bei Kugelkopfkupplungen nicht mehr wie 3,5t Anhängelast haben.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Für das zul.ZugGG gab es m.E. auch im alten Schein kein Extra-Feld.
Das wurde und wird immer unter Bemerkungen zu finden sein.

Ein Extra-Feld gab und gibt es nicht, das stimmt.

Ich kenne alte und neue Papiere für dasselbe Fahrzeug, wo unter Bemerkungen nichts stand.

Ich habe hier noch eine Kopie von einem Fahrzeug mit EZ 1993. Da ist weder in den alten noch in den neuen Papieren ein zul.ZugGG eingetragen,, obwohl es auf dem Typenschild zu lesen war. Da das Fahrzeug aber mittlerweile in Afrika seine Runden dreht...

Zitat:

Original geschrieben von Dortmunder 65



Zitat:

Zitat:

Moin,
sobald man in den Bereich von 3,5 to kommt, hat es Auswirkungen.
Ob das nun dort eingeprägt oder eingedruckt ist.......
....man muss schon wissen, was man fährt
Warum ??


Über 3,5t ist die AHK mit Kugelkopf nicht mehr zulässig und der Hänger muss eine Druckluftbremsanlge haben.
Daher wird man bei Kugelkopfkupplungen nicht mehr wie 3,5t Anhängelast haben.

Da wir bei einem Wohnwagen von 1,5 Tonnen waren, spielt das keine Rolle.

Ich wollte nur die Frage nach dem Warum beantworten.
Der Eintrag im Fahrzeugschein muss nur sein, wenn das zul.ZG kleiner ist wie zul.AG und zul. GG Zugfahrzeug! Je nachdem wo die Ämter ihre Programme kaufen und pflegen wird es oft auch schon
immer mit in den Bemerkungen angegeben. Vorallem wenn noch weitere Ergänzungen wie z.B. Fahrprogramm enthalten sind und 100 km/h Hinweise!

Ich habe schon mehrere Fälle gefunden, wo genau das nicht der Fall ist. :(

@Dortmunder 65:

Zitat:

Über 3,5t ist die AHK mit Kugelkopf nicht mehr zulässig und der Hänger muss eine Druckluftbremsanlge haben.

Es ging ja nicht um über 3,5T am Haken, sondern um ein zul.ZugGG im Bereich von 3,5T und da kam die Behauptung, dass dieser Gewichtsbereich irgendwie wichtig sei.

Wie du schon wiederholt hattest, ist die Angabe des zul.ZugGG im Schein nicht üblich und auch nicht notwendig, wenn es sich ohnehin aus der Summe von zul.GG plus Anhängelast ergibt.

Nötig ist der Eintrag nur, wenn es kleiner als die Summe von zul.GG plus Anhängelast ist. Wenn die Grenze von 3,5T irgendwie wichtig sein sollte, was eigentlich nur im Rahmen der Möglichkeiten des Führerscheins B sein kann, dann kann der Fahrer das zul.ZugGG in jedem Fall auf seinem Schein erkennen (oder selbst ausrechnen).

Ausnahmefälle oder sonstige Merkwürdigkeiten können im Feld "Bemerkungen" nach meiner Erfahrung immer mal wieder auftreten. Da scheinen, zumindest früher, alle ihr eigenes Süppchen gekocht zu haben.

Die 3,5t Gesamtzuggewicht sind nur für den Führerschein wichtig. Wobei das auch nicht mehr gilt.
Unter diesen Murksregeln zur FK B ist es ja auch möglich einen Zug mit maximal 4250kg zu bewegen, da ein Anhänger bis 750kg ja immer frei ist. Dann gibts jetzt das neue B96 und das BE.
B: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
B96: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
BE: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Für das Ziehen eines Wohnwagens, nicht Zeltanhängers, war ja vorher BE fast zwingend erforderlich.
Als man gemerkt hat, dass den Leuten die ~1000€ für BE zu teuer waren, hat man für den "normalen" Gebrauch den B96 nachgeschoben, um gebräuchliche Fahrzeuggespanne zu ermöglichen. (Als ob SUV mit 2t Pferdehänger nicht auch gebräuchlich wären), den man sich ja einfach nachtragen lassen kann.
Für den Rest gibts halt weiter BE, womit man maximal 7t als Gesamtgespann fahren kann.

@Bruder Tac:

Zitat:

Die 3,5t Gesamtzuggewicht sind nur für den Führerschein wichtig. Wobei das auch nicht mehr gilt.

Für die meisten Fälle gilt es doch:

Führerschein B plus echter Wohnwagen.

Echte WoWa unter 750Kg zul GG gibt es nicht so wirklich viele.

Ein Zug, bestehend aus ZugFz mit 2T-z.GG (1,5T: leer) plus einem Wohnwagen mit 1,5T zulGG finde ich schon ganz ordentlich, vor allem wenn man bedenkt, dass man den ohne jegliche Übung fahren darf.

Bei schweren WoWa. schweren Boots- oder Pferdeanhängern, halte ich es für durchaus vernünftig, dass da eine Extra-Ausbildung erfolgen muss.

Ich merk gerade, das sie den PKW-Leermassen und Anhänger-GG Quatsch rausgenommen haben.
Hab gerade mal bei meinem Passat reingeguckt.
Hätte ich nur FSK B, hätte ich schon ein Problem. ZGG 2190kg. Macht 1310kg Wohnwagen. Das ist nicht mehr wirklich viel.
Und 1500kg sind bei einem Wohnwagen schnell erreicht. Hier wird doch immer empfohlen maximal Aufzulasten.
Und der Nachtrag von B96 ist ja nun wirklich keine Aufgabe. Zu irgendeiner Fahrschule, da den Wisch unterschreiben lassen und dann zur Führerscheinstelle und für 50-60€ einen neuen Führerschein machen lassen.

Wenn ich da an das Trara denke, das ich mir damals geben durfte. Ich war das erste Jahr, was den neuen EU-Führerschein machen durfte. Ich hab B gemacht und 6 Monate später BE (Hab ja auch 1 Monat vorm 18ten den B gemacht).
Wenn der PKW leer X wiegt und voll Y und der Anhänger Z, wie kalt ist es dann in Garmisch Partenkirchen. Wie ich das gehaßt habe.
Ich hatte damals einen Golf, der leer 1150kg gewogen hat und 1200kg ziehen durfte. Aber wenn ich was transportieren wollte, konnte ich nicht den 1500kg 3m Hänger vom Nachbarn leihen, sondern mußte mit den 1,5m 500kg Kinderhänger von dem anderen Nachbarn leihen, wegen B.

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