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Zul. Gesamtgewicht nicht erreicht, darf ich ziehen?

Themenstarteram 24. August 2017 um 18:02

Guten Abend zusammen,

ich bitte um Gnade, da ich erst anfange mich mit dieser Thematik auseinander zu setzen. :)

Aber nun von vorne: Für meinen Betrieb überlege ich die Anschaffung eines Verkaufanhängers. Da ich nur Führerscheinklasse B habe, muss ich dafür sowieso noch den BE machen. Aber das ist auch nicht das Problem:

Ich habe einen T5 Kastenwagen, welcher auch das zukünftige Zugfahrzeug seien wird. Dieser darf maximal 2500 kg ziehen. Jetzt recherchiere ich bereits nach geeigneten Anhängern und unter meinen Favoriten sind auch welche mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg. Ich habe bei diesen genannten Modellen eine Nutzlast von 1100kg, welche mehr als ausreichend ist, sodass ich auch mit maximal 900kg und somit 2500 kg Gesamtgewicht hinkommen würde.

Dürfte ich diesen Anhänger dann mit dem o.g. T5 ziehen oder zählt grundsätzlich das was in den Papieren steht, also 2700 kg?

Oder noch anders: Kann man das zulässige Gesamtgewicht auf den Papieren sich auch reduzieren lassen?

Beste Antwort im Thema
am 24. August 2017 um 18:28

Bei der Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht und nicht das welches als zul.GG. in den Papieren des Anhängers steht.

So ist es durchaus möglich mit nem Kleinwagen einen 3,5 Tonnen - Anhänger zu ziehen... es darf halt nur soviel zugeladen werden, dass die maximale Anhängelast, die in den Papieren des Zugfahrzeugs unter "Anhängelast gebremst" steht nicht überschritten wird.

In Deinem Fall mit dem T5 und der Anhängelast gebremst von 2500kg muß Du halt bei einem Anhänger mit 2700kg zul. GG. auf 200kg Zuladung verzichten, dann ist alles im grünen Bereich.

Ich würde den Anhänger einfach mal entsprechend, wie er im Betrieb bestückt sein soll beladen und das Gespann bzw. den Anhänger auf einer Fahrzeugwaage wiegen lassen.

In Sachen Führerschein sieht die Sache anders aus, da zählen die in den Papieren angegeben zulässigen Gesamtgewichte... daher wirst, wie bereits richtig erkannt den Anhängerführerschein "E" für das Gespann benötigen.

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am 24. August 2017 um 18:28

Bei der Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht und nicht das welches als zul.GG. in den Papieren des Anhängers steht.

So ist es durchaus möglich mit nem Kleinwagen einen 3,5 Tonnen - Anhänger zu ziehen... es darf halt nur soviel zugeladen werden, dass die maximale Anhängelast, die in den Papieren des Zugfahrzeugs unter "Anhängelast gebremst" steht nicht überschritten wird.

In Deinem Fall mit dem T5 und der Anhängelast gebremst von 2500kg muß Du halt bei einem Anhänger mit 2700kg zul. GG. auf 200kg Zuladung verzichten, dann ist alles im grünen Bereich.

Ich würde den Anhänger einfach mal entsprechend, wie er im Betrieb bestückt sein soll beladen und das Gespann bzw. den Anhänger auf einer Fahrzeugwaage wiegen lassen.

In Sachen Führerschein sieht die Sache anders aus, da zählen die in den Papieren angegeben zulässigen Gesamtgewichte... daher wirst, wie bereits richtig erkannt den Anhängerführerschein "E" für das Gespann benötigen.

Sie dürfen den Anhänger ziehen, solange das tatsächliche Anhänger Gewicht nicht über 2500kg liegt. Natürlich können sie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 2500kg ablasten. Siehe auch meine Ausführungen unter

http://www.kuhnert-anhaenger.de

Klappt problemlos, ziehe aktuell mit einen passat (2200kg/12%) auch einen 3000kg Anhänger. Wobei im Kfz Fahrzeugschein ein Zug gesamtgewicht von 4550kg steht und der passat etwa 1800kg leer hat. Somit sind 2750Kg für den Anhänger über, die 2200 beziehen sich auf die 12% Steigung.

Das ablassen spart minimal Steuer! Aber kostet auch umtragungsgebühren!

 

Ich würde drauf achten das die tatsächliche Anhängermaße nicht die Zulässige Anhängelast übersteigt und gut ist! Wer weis vlt darf dein nächstes Fahrzeug ja mehr Ziehen und dann müsstest du den Anhänger wieder Umtragen lassen damit du die volle Nutzlast des Anhängers nutzen kannst!

 

Aber wie mehrfachst geschrieben der BE ist dafür notwendig!

Du darfst das ziehen, brauchst nur BE.

Ich ziehe mit BE mein Boot, Trailer zul Gg 2700kg.

Auf der Waage gesamt exakt 2300kg Urlaubsfertig.

Anhängelast Auto max 2300 kg.

 

Selbes spiel wie bei dir !

Mit Klasse B darf das Zuggesamtgewicht (ZGG Zugfahrzeug + ZGG Anhänger) nicht über 3.500kg liegen, wenn der Anhänger über 750kg wiegt.

T5 mit voll ausgenutzer Anhängelast geht nicht mit Klasse B

Das Thema hatten wir schon x-mal. Schau mal hier. KLICK

 

Zulassungstechnisch zählt das tatsächliche Gewicht vom Anhänger, führerscheintechnisch das zGG. --> BE

Zitat:

@-Matze- schrieb am 25. August 2017 um 14:55:00 Uhr:

Mit Klasse B darf das Zuggesamtgewicht (ZGG Zugfahrzeug + ZGG Anhänger) nicht über 3.500kg liegen, wenn der Anhänger über 750kg wiegt.

T5 mit voll ausgenutzer Anhängelast geht nicht mit Klasse B

Genau das wurde geändert. Das tatsächliche gewicht ist jetzt ausschlaggebend!

Zitat:

@Hawsk schrieb am 24. August 2017 um 20:02:27 Uhr:

Guten Abend zusammen,

zulässigen Gesamtgewicht von 2700kg. Ich habe bei diesen genannten Modellen eine Nutzlast von 1100kg, welche mehr als ausreichend ist, sodass ich auch mit maximal 900kg und somit 2500 kg Gesamtgewicht hinkommen würde?

Ist das ein spezieller Anhänger?

Mein 1,3to Anhänger wiegt 280kg und hat damit schon eine zuladung von 1020kg.

Über den daumen gepeilt dürfte jeder 1,5to Anhänger locker 1100kg packen...

@Papstpower

Zitat:

@Hawsk schrieb am 24. August 2017 um 20:02:27 Uhr:

Für meinen Betrieb überlege ich die Anschaffung eines Verkaufanhängers.

;)

Gruß

Achim

Ablasten würde ich auch nicht.

Das macht kein Sinn.

Zu denn 2.5t Anhängelast kannst du noch die Stützlast rechnen. Die sollte beim t5 100-150kg betragen. Somit bist du bei mindestens 2.6t .

Zitat:

@general1977 schrieb am 26. August 2017 um 23:51:19 Uhr:

@Papstpower

Zitat:

@general1977 schrieb am 26. August 2017 um 23:51:19 Uhr:

Zitat:

@Hawsk schrieb am 24. August 2017 um 20:02:27 Uhr:

Für meinen Betrieb überlege ich die Anschaffung eines Verkaufanhängers.

;)

Gruß

Achim

Ah, jaaa... Irgendwie untergegangen...

für den Führerschein B zählen die zulässigen Gesamtgewichte, für die erlaubte Zuglast des Fahrzeuges zählen die tatsächlichen Gewichte.

Hast Du erst den BE ist letzteres ausschlaggebend, bis dahin das was in den Papieren erlaubt ist.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 26. August 2017 um 21:58:08 Uhr:

Zitat:

@-Matze- schrieb am 25. August 2017 um 14:55:00 Uhr:

Mit Klasse B darf das Zuggesamtgewicht (ZGG Zugfahrzeug + ZGG Anhänger) nicht über 3.500kg liegen, wenn der Anhänger über 750kg wiegt.

T5 mit voll ausgenutzer Anhängelast geht nicht mit Klasse B

Genau das wurde geändert. Das tatsächliche gewicht ist jetzt ausschlaggebend!

Hast du dafür eine Quelle?

Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass das nicht der Fall ist. Und dann begeht man im Zweifelsfall eine Straftat, wenn man deiner Aussage glaubt...

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