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Zugstrebe hinüber bei KM 35800!

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 8:49

Hallo liebe Gemeinde, ich war gestern wegen Knackgeräuschen an der Vorderachse in der Werkstatt. Die Geräusche sind gut bei langsamer Kurvenfahrt (z. B. im Parkhaus) im Innenraum hörbar. Die Diagnose war defekte Zugstrebe vorne links. "Anfangsspiel im Gelenk" stand auf dem Diagnosebericht. Ich habe den Wagen mit 31000 km vor 2 Monaten gekauft.

Da war ich erstmal sprachlos, dass so ein Defekt bei dieser niedrigen Laufleistung auftreten kann. Der Meister meinte nur, dass der Vorbesitzer anscheint gerne mal flott unterwegs gewesen sein muss. Es ist auch nur die linke Zugstrebe betroffen. Auf der rechten Seite sieht alles gut aus. Da ich den Wagen erst vor 2 Monate in der NDL Reutlingen Tübingen gekauft habe, müßte doch der Händler für den Schaden gerade stehen, oder? Soweit ich informiert bin, greift in den ersten 6 Monaten die Garantie vom Händler. Erst danach beginnt die Beweislastumkehr. Ich habe dem Verkäufer in Reutlingen schon eine e-mail geschickt, und warte nun auf eine Antwort, wie wir in diesem Fall vorgehen.

Weiß jemand, ob ich Anspruch auf die für mich kostenlose Instandsetzung der Zugstrebe habe? Danke für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

erfahrungsgemäß wird alles davon anhängen wie gut der meister gelaunt ist! (theoretisch gibts da natürlich noch die garantie-bedigungen aber yo!)

auch wenn das teil in der garantie nicht ausgeklammert ist, so wird er irgendwas interpretieren können.. wenn er will!

andersrum natürlich auch möglich! :)

Ja, so kenne ich das auch. Man muss dem Meister dann bei der Argumentation behilflich sein. Erfahrungsgemäß ist das aber kein Problem. Die erfrderlichen Argumente hast du ja aufgeschrieben.

Ich habe das mal beim Verkauf durch. Da sollte angeblich das Schaltgetriebe defekt gewesen sein (völliger Quatsch). Damit der bestehende SVG das nicht bezahlen muss, erzählte der Verkäufer etwas von Einstellproblem (nicht im SVG abgedeckt). Nach weiteren 10 Minuten Verhandeln waren wir an der Bagatellgrenze angekommen. Damit war die Sache erledigt. Das Getriebe tut wahrscheinlich heute noch klaglos seinen Dienst.

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Das ist wohl schon eine Sollbruchstelle. Aber bist du sicher, dass der Wagen erst so wenig km hat? Normal halten die Zugstreben bei dem Baujahr schon doppelt so weit. Aber irgendwie muss der Wagen die drei Jahre ja herumgebracht haben. Wahrscheinlich mit viel Stadtverkehr und viel Lenken bei langsamer Fahrt oder gar im Stand. Der eie oder andere Bordstein wurde vielleicht auch mit Regelmäßigkeit genommen?!

So gut kenne ich die Gebrauchtwagengarantie nicht, weil ich immer Werksgarantie oder Servicevertrag Garantie hatte. Aber Zugstreben sind mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit schön ausgeklammert. Trotzdem sollte Kulanz zu erwarten sein. Ich habe jedenfalls auch bei 80Tkm nichts dafür bezahlt. Es hängt ein wenig von Deinem Verhandlungsgeschick ab.

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 9:27

Ich habe auch die Servicevertrag Garantie. Dort gelten die Dinger als Verschleißteil, und sind somit nicht versichert.

Ich dachte auch mehr an die Garantie vom Händler die er ja die ersten 6 Monate dem Kunden gegenüber hat. In meinem Fall also NDL Reutlingen. Der Mangel scheint ja schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden zu haben. Daher sollte Reutlingen die Kosten übernehmen!?

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Ich habe auch die Servicevertrag Garantie. Dort gelten die Dinger als Verschleißteil, und sind somit nicht versichert.

Ich dachte auch mehr an die Garantie vom Händler die er ja die ersten 6 Monate dem Kunden gegenüber hat. In meinem Fall also NDL Reutlingen. Der Mangel scheint ja schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden zu haben. Daher sollte Reutlingen die Kosten übernehmen!?

Wie gesagt, mit dieser Garanntie habe ich keine Erfahrung. Aber ich würde darauf bestehen. Wenn sie dir die Garantie nicht akzeptieren (irgendwo stehen doch die Bedingungen, schau doch mal nach), dann sollte so viel Kulanz ja zu erwarten sein. Übrigens muss der Wagen doch im Mai TüV bekommen haben. Der moniert sowas, wenn nicht gerade ein guter Freund die Plakette klebt. Ich lasse meinen Tüv-Menschen gerade bei der ersten HU besonders genau hinschauen.

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 10:03

TÜV wurde im August neu gemacht, in der NDL Reutlingen. Da wurden keine Mängel angeblich festgestellt. Mal sehen was der Verkäufer auf meine e-mail antwortet.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

TÜV wurde im August neu gemacht, in der NDL Reutlingen. Da wurden keine Mängel angeblich festgestellt. Mal sehen was der Verkäufer auf meine e-mail antwortet.

wäre ja auch verwunderlich gewesen, wenn er an irgendeinem auto der NDL was finden würde.. ;)

gabs sowas überhaupt schonmal, dass ein fehler vom tüv-prüfer bei einem fahrzeug einer NDL gefunden wurde? :D

 

übrigens.. was gibts da noch so viel zu mailen? du warst doch in der werkstatt, die diagnose wurde gestellt und die ursache gefunden. nun sagt dir deine werkstatt den preis für den ausbau mit material, also kann dir dort doch der meister direkt sagen ob eine deiner verssicherungen greift!

erfahrungsgemäß wird alles davon anhängen wie gut der meister gelaunt ist! (theoretisch gibts da natürlich noch die garantie-bedigungen aber yo!)

auch wenn das teil in der garantie nicht ausgeklammert ist, so wird er irgendwas interpretieren können.. wenn er will!

andersrum natürlich auch möglich! :)

so wie ich das verstanden habe hast du

a) gebrauchtwagengarantie von mercedes

b) service-vertrag-garantie

c) erst vor 2mon in einer NDL gekauft

d) extrem niedriger kilometerstand

e) regelmäßige inspektionen bei mercedes (?)

 

also wenn nichts von allem hier zieht dann bin ich geheilt vom service mit stern! :D

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 10:43

@kujko

Alle Punkte von a-e sind erfüllt. Der Meister wollte sich mit Reutlingen in Verbindung setzen, und ist optimistisch, dass wir bei meinem Fahrzeug die Sache für mich kostenlos hinbekommen. Ich habe heute selber schon mal Kontakt mit Reutlingen aufgenommen, da ich ja der Käufer war und ich somit die Mängel anzeigen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

erfahrungsgemäß wird alles davon anhängen wie gut der meister gelaunt ist! (theoretisch gibts da natürlich noch die garantie-bedigungen aber yo!)

auch wenn das teil in der garantie nicht ausgeklammert ist, so wird er irgendwas interpretieren können.. wenn er will!

andersrum natürlich auch möglich! :)

Ja, so kenne ich das auch. Man muss dem Meister dann bei der Argumentation behilflich sein. Erfahrungsgemäß ist das aber kein Problem. Die erfrderlichen Argumente hast du ja aufgeschrieben.

Ich habe das mal beim Verkauf durch. Da sollte angeblich das Schaltgetriebe defekt gewesen sein (völliger Quatsch). Damit der bestehende SVG das nicht bezahlen muss, erzählte der Verkäufer etwas von Einstellproblem (nicht im SVG abgedeckt). Nach weiteren 10 Minuten Verhandeln waren wir an der Bagatellgrenze angekommen. Damit war die Sache erledigt. Das Getriebe tut wahrscheinlich heute noch klaglos seinen Dienst.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

@kujko

Alle Punkte von a-e sind erfüllt. Der Meister wollte sich mit Reutlingen in Verbindung setzen, und ist optimistisch, dass wir bei meinem Fahrzeug die Sache für mich kostenlos hinbekommen. Ich habe heute selber schon mal Kontakt mit Reutlingen aufgenommen, da ich ja der Käufer war und ich somit die Mängel anzeigen muss.

normalerweise stellt der werkstattmeister ja zuerst eine kulanzanfrage ans werk, wird dies abgelehnt so geht man weiter und fraqt die gebrauchtwagenversicherung an.

würde mich aber verwundern wenn eine kulanzanfrage ans werk mit deiner kilometerleistung KOMPLETT abgelehnt werden würde?!

naja..

dann würde es mich aber auch wundern dass deine SSG (service-vertrag-garantie) auch alles komplett abgelehnt hat? dass die GWG gern mal hier und da was kleingedrucktes stehen hat ist ja keine neuheit (türgriffe sind dort immerhin verschleissteile! den wechselintervall konnte mir bis heute noch niemand beziffern! :D )..

also geht es dann letztlich an den verkäufer, an den ich mich persönlich wenden würde. dieses hört sich im normalfall das gequängel an und sagt dann nach 10-min story: "sorry, da scheint wohl ein höheres wesen schuld zu sein!". bleibt man hartnäckig am ball, so möchte der verkäufer meistens einen kostenvoranschlag von der werkstatt direkt an die NDL reutlingen geschickt haben (die werkstatt verrechnet übrigens einen speziellen preis! ;) ), den der verkäufer dann seinem chef vorlegt und diese dann von ihm genehmigen lassen muss.

geht dies klar so macht die werkstatt die reparatur und alles andere wird intern geklärt.

sollte wirklich ALLES nichts greifen, so könnte doch der nette meister ja auch das budget für werkstattinterne kulanzsachen anknacken. machen sie am jahresanfang meistens ungern, da man nie weiß was im laufe des jahres noch so alles passiert, aber zu jahresende werden dann gern mal hier und da sachen aus dieser kasse bezahlt.

 

lange rede kurz auf den punkt gebracht: bleib dran und nicht abwimmeln lassen!!!

Hier geht es um Gewährleistung - nicht um Garantie! Mach den Schaden einfach bei dem Händler, wo er gekauft wurde geltend! Er muß in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beweisen, daß der Schaden nicht vorher dran war... danach kommt erst die Beweislastumkehr!

Zitat:

Original geschrieben von ymfs

Hier geht es um Gewährleistung - nicht um Garantie! Mach den Schaden einfach bei dem Händler, wo er gekauft wurde geltend! Er muß in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beweisen, daß der Schaden nicht vorher dran war... danach kommt erst die Beweislastumkehr!

theorie schön und gut, aber die praxis sieht leider heutzutage ganz anders aus! ;)

Hi,

ich hatte ebenfalls defekte Zugstreben bei 80 tkm ca. 3 Monate nach Fahrzeugkauf, GWG greift nicht da laut MB Verschleißteil, Kulanz 50%

Bei deinem Kilometerstand gehe ich davon aus es 100% Kulanz geklärt wird.

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von BB1984

3 Monate nach Fahrzeugkauf

Aber dann wurde uns doch ein mangelbehaftetes Fahrzeug verkauft. Soweit ich mich erinnere, hat man auch beim Gebrauchtwagen das Recht auf mangelfreie Ware. Deshalb Kostenübernahme durch NDL Reutlingen. So würde ich das sehen. Muß aber nicht der Maßstab sein. Mal sehen was der Verkäufer antwortet. Bis jetzt habe ich noch keine Stellungnahme von ihm.

Ich hatte damals ebenfalls mit dem Verkäufer gesprochen, er sagte mir bloß das die Reparatur nicht unter die Garantie falle.

Ich kann dir auch nicht sagen wie es mit der Beweislast bei Verschleißteilen aussieht, ist sicher schwierig die Schuld auf den Händler zurückzuführen, das Teil könnte ja auch in deinen 2 Monaten mit extremer Fahrweise beschädigt worden sein. Ärgerlich ist es auf alle Fälle, bei dir sollten die Kosten zu 100% übernommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Zitat:

Original geschrieben von BB1984

3 Monate nach Fahrzeugkauf

Aber dann wurde uns doch ein mangelbehaftetes Fahrzeug verkauft. Soweit ich mich erinnere, hat man auch beim Gebrauchtwagen das Recht auf mangelfreie Ware. Deshalb Kostenübernahme durch NDL Reutlingen. So würde ich das sehen. Muß aber nicht der Maßstab sein. Mal sehen was der Verkäufer antwortet. Bis jetzt habe ich noch keine Stellungnahme von ihm.

Hallo Sachnenmeister2,

genau so sehe ich das in deinem Fall (Sachmängelhaftung) auch.

Außnahme: Der Verküfer kann beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht vorlag (z. B. durch ein Gebrauchtwagenprüfung bei einem Sachverständigen zum Zeitpunkt des Verkaufs).

Wie die anderen schon sagen: Einfach dranbleiben und nicht abwimmeln lassen!

Gruß

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