Zuglasterhöhung der Anhängerkupplung
Der AT hat ja eine eher mickrige Anhängelast, bei meinem 218dA sind es nur 1300kg.
Da ich aber wieder mit dem Wohnwagen los will, aber die meisten Wunschwagen ein zGG von 1500kg haben muss ich da aktiv werden.
Original von BMW gibt es da leider keine Möglichkeit, auch nicht bei 8% Steigung wie bei vielen anderen Marken.
Jetzt bin ich auf eine Firma im Internet gestoßen, die ein Gutachten ausstellen das man dann eintragen lassen kann. Es müssen nur die Rahmenbedingungen stimmen, wie D-Wert der AHK.
Ich hab mit denen jetzt telefoniert und die Info erhalten, das ich bei 8% Steigung 1750kg Anhängelast eingetragen bekomme. Alles super, nun bin ich bei der Wohnwagenwahl nicht mehr so eingeschränkt, die Suche kann dann beginnen.
Beste Antwort im Thema
In der BA wird allerdings (bis 8%) auch suggeriert, das höhere Lasten möglich sind. Siehe Anhang. (Für Motortuning steht sowas ja eher nicht in der Anleitung 😉 ) Für den Preis und unter Beachtung der weiteren max. Gewichte halte ich das aber dann doch auch für eher uninteressant (für mich).
25 Antworten
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 30. November 2017 um 11:53:25 Uhr:
Das klingt doch gut. Viel mehr kannst du VOR der Geldausgabe nicht machen, da dir der TÜV, ohne die Unterlagen gesehen zu haben, keine Eintragsgarantie geben wird.Einzig die Firma zu fragen, was im Falle einer verweigerten Eintragung seitens des TÜV passiert, fiele mir jetzt, als altem Apokalyptiker, noch ein.
Da dem Tüv der Vorgang und diese Firma bekannt ist, denk ich mal das sich das Risiko in Grenzen hält.
Aber ich frag das bei Gelegenheit mal nach.
Ein Kollege von mir kennt diese Firma auch, da sich diese in der Nähe seine Wohnorts befindet, ist wohl ein großes Seatautohaus.
Berechne doch das Gesamtgewicht.
Zugfahrzeug bei deiner Motorisierung + Ausstattung, volle Tankfüllung, ggf Reservekanister, (max. 5) Insassen (a'90kg) Wohnwagen, Gasflasche, ggf (Elektro-)Fahrräder,
Wie viel bleibt fürs Gepäck übrig?
Würde mich persönlich interessieren
Zitat:
@ConnectedDrive-Fan schrieb am 30. Nov. 2017 um 16:29:36 Uhr:
Berechne doch das Gesamtgewicht.Zugfahrzeug bei deiner Motorisierung + Ausstattung, volle Tankfüllung, ggf Reservekanister, (max. 5) Insassen (a'90kg) Wohnwagen, Gasflasche, ggf (Elektro-)Fahrräder,
Wie viel bleibt fürs Gepäck übrig?Würde mich persönlich interessieren
Ich hab viel Luft nach oben, wir sind nur zu 2. mit kleinem Hund und wenig Zubehör.
Auto ca 1800kg und Wohnwagen wird so 1400 - 1500kg haben, also ca 3,3t.
War vorher mit dem 220xd und 1300kg WW unterwegs, der hat sich damit gespielt. dem 218d traue ich das auch spielend zu.
Ich hatte mich auch schon mal mit dem Thema befasst. Bei BMW ergab die Anfrage sinngemäß: Wir wollen nicht so viel freigeben, wenn sie mehr ziehen möchten kaufen Sie bitte ein Auto aus den größeren Serien. Hat mich auch echt erstaunt, zumal es kein vergleichbares (F46 aus Sicht eines Mini-VANs und neben nicht SUV) Fahrzeug weiter oben gibt...
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Warum hat das Dich erstaunt? BMW möchte eben, dass Du einen X3 oder X5 kaufst.
Zitat:
@gt2er schrieb am 3. Dezember 2017 um 23:17:56 Uhr:
Warum hat das Dich erstaunt? BMW möchte eben, dass Du einen X3 oder X5 kaufst.
Vielleicht etwas OT, aber kurze Antwort:
Vielleicht weil ich nicht der typische BMW Fahrer bin. Wir suchen unsere Autos immer nach dem Zweck aus, völlig markenoffen. Und dann gewinnt das Auto, welches nach definierten Kriterien den besten Kompromiss bildet. Und da Xx nicht in die Grundkategorie "klassischer (Mini)-VAN" fallen, wären sie überhaupt keine Option gewesen. Der Touran hatte keine Memory-Sitze, der Zafira kein ACC was bis 0km/h geht usw. Insofern muss/müsste sich der GT von mir aus den Vergleich mit klassenüblichen Fahrzeugen gefallen lassen und nicht innerhalb der BMW Palette. Aber ich weiß ja auch, dass F45/F46 ungeliebte Kinder sind ;-)
So, es ist vollbracht!
Heute kam das Gutachten von SK, damit bin ich zum TÜV Süd, die Abnahme dauerte ca. 15 min. und dann bin ich zur Zulassung, dort nochmal 15min und jetzt darf mein Auto anstatt 1300kg, 1750kg ziehen.
Total unkompliziert. Beweis, siehe Fotos.
Kosten:
Gutachten 500€
Tüv 58,50€
Zulassungsstelle 12€
Mission completed, Glückwunsch.
Fazit, in der StVZO gibt es nix, für das nicht mindestens eine Ausnahme besteht. 😉
Hab mal zu dem Thema ein Video gemacht.
"Anhängelasterhöhung beim Zugfahrzeug"
https://youtu.be/CypChsD-P2Y